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AG 3 - Existenzgeld
Existenzgeld - 10 Positionen gegen falsche Bescheidenheit
Bundesarbeitsgruppen der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut
(September 1996)
Wir fordern ein Existenzgeld für alle Menschen
- eine existenzielle Absicherung für alle durch ein Einkommen,
das dem gesellschaftlichen Reichtum angemessen ist, unabhängig von Nationalität,
Geschlecht und Familienstand und ohne den Zwang zur Arbeit,
- eine radikale Arbeitszeitverkürzung, damit alle, die arbeiten
wollen, auch arbeiten können,
- eine gerechte Umverteilung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit
auf alle Menschen,
- Aufhebung der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung.
Darauf haben sich die Initiativen gegen Erwerbslosigkeit und Armut auf
ihrem Bundestreffen im Februar 1992 in Bremen geeinigt. Eine aktuelle Überarbeitung
erfolgte 1996.
Im weiteren werden wir diese Forderung begründen.
10 Positionen...
gegen falsche Bescheidenheit und das Schweigen der Ausgegrenzten
Die Notwendigkeit einer Utopie
1982 vermelden die Medien offiziell 1,8 Millionen Arbeitslose. 1982
steht aber auch für den ersten Bundeskongreß der Arbeitslosen
in Frankfurt/M. Hintergrund waren wirtschaftspolitische Angriffe auf den
Lebensstandard von Erwerbslosen (Kürzungen des Bezuges von Arbeitslosengeld
und Arbeitslosenhilfe, Ausdehnung der Sperrfristen usw.) und eine konjunkturelle
Entwicklung, die in Form von Technisierung und Rationalisierung das Erwerbslosenpotential
anstiegen ließ. Gleichzeitig wurde über die Medien versucht,
die Erwerbslosenzahlen geringzureden und dort, wo dies nicht mehr ging,
die Betroffenen zu diffamieren und mitverantwortlich für ihre Situation
zu erklären. Das bisherige Einzelkämpfertum reichte den meisten
Initiativen nicht mehr aus; es ging ihnen darum, der Öffentlichkeit
zu zeigen, daß Erwerbslosigkeit kein individueller Makel ist und
daß es Gruppen gibt, die sowohl nach persönlicher wie gesellschaftlicher
Veränderung ihrer Situation suchen.
Die Auseinandersetzung über ein von der Lohnarbeit entkoppeltes
Existenzgeld stand schon beim ersten Bundeskongreß der Arbeitslosen
auf der Tagesordnung. In Abgrenzung zur damals noch dominierenden gewerkschaftlichen
Forderung nach einem allgemeinen Recht auf Arbeit, verdeutlichten die VertreterInnen
der unabhängigen Erwerbslosen- und JobberInneninitiativen ihr Desinteresse
an einer Lohnarbeit um jeden Preis und forderten ein Recht auf ein ausreichendes
Existenzgeld für alle. Eine Forderung, die, damals belächelt,
heute Bestandteil der allgemeinen sozialpolitischen Diskussion ist.
Mehrere Faktoren beschleunigten einige Jahre später die inhaltliche
Konzipierung eines Existenzgeldes:
Je dauerhafter die Massenerwerbslosigkeit anhielt, desto deutlicher
wurde die Unmöglichkeit des kapitalistischen Systems, jedem Menschen
im erwerbsfähigen Alter einen angemessenen Arbeitsplatz oder zumindest
eine menschenwürdige materielle Absicherung zu garantieren, und um
so häufiger wurde eine Lebensperspektive infrage gestellt, die ausschließlich
die Lohnarbeit als Sinn des Lebens akzeptiert.
Hinzu kam das Scheitern des "Realsozialismus" und der weitere Abbau
von sozialstaatlichen Garantien in Deutschland. Altes mußte neu diskutiert
werden und Neues genau analysiert werden.
Der Sturz des DDR-Regimes wurde gleichgesetzt mit dem Scheitern von
gesellschaftlicher Phantasie und Utopiedenken. Das Nachdenken über
Alternativen zu dem Bestehenden galt als antiquiert, Utopien als für
immer gescheitert. In dieser vorherrschenden Stimmungslage bezogen die
organisierten Erwerbsloseninitiativen Position gegen den allgemeinen Trend,
nur noch Realpolitik auf der Basis kapitalistischer Entwicklung zu akzeptieren.
Die Bundesarbeitsgruppen der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut
(BAG) entschlossen sich, ihre Position, auch in Abgrenzung zu realpolitischen
Ansätzen von seiten der Parteien, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden,
zu formulieren. Die "10 Positionen gegen falsche Bescheidenheit und das
Schweigen der Ausgegrenzten" verdeutlichten ganz klar, daß unter
den gegebenen kapitalistischen Verhältnissen eine Verwirklichung eines
Existenzgeldes unmöglich ist. Sie zeigen aber auch gleichzeitig auf,
daß die materiellen Voraussetzung für eine existenzielle Absicherung
für alle vorhanden sind und es politisch entschieden bzw. erkämpft
werden muß, wie der gesellschaftliche Reichtum zu verteilen ist.
An vier Punkten unterscheidet sich der utopische Charakter des Existenzgeldes
von herkömmlichen sozialpolitischen Mindestsicherungskonzepten:
- in der Anspruchshöhe des Existenzgeldes (wirkliche Teilhabe
am gesellschaftlichen Reichtum, statt Teilhabe am Existenzminimum),
- in der Entkoppelung des Existenzgeldes vom Zwang zur Lohnarbeit,
- in der Infragestellung der herrschenden Arbeitsbegrifflichkeit und
- in der Kritik an der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung.
Die Forderung nach Existenzgeld schließt die Art und Weise, wie
die Arbeit organisiert ist und was für wen produziert wird, ein; denn
daran hängen neben der Erwerbslosigkeit auch alle anderen Probleme
wie die Ausbeutung der Menschen in der sog. Dritten Welt, die Umweltzerstörung,
die Sinnentleerung im Konsum etc. Weil im Grunde klar ist, daß in
jeder Gesellschaft gearbeitet werden muß, um die materiellen, sozialen
und kulturellen Bedürfnisse aller Menschen befriedigen zu können,
geben wir auch den Anspruch nicht auf, diese Arbeit gemeinsam mit allen
Menschen selbst zu organisieren. Die Produktion muß an den Bedürfnissen
der ProduzentInnen orientiert sein. In unserer Forderung nach Existenzgeld
ist deshalb die nach gesellschaftlicher Aneignung der Arbeit enthalten.
Wir verstehen unter gesellschaftlich notwendiger Arbeit nicht nur den
"normalen" Produktions- und Dienstleistungsbetrieb, sondern auch die gesamte
unbezahlte "private" Reproduktionsarbeit. Sie umfaßt u.a. die Erziehungs-
und Hausarbeit, die Arbeit in Initiativen, Nachbarschaftshilfe, kulturelle
Arbeit, gegenseitige Hilfe, Unterstützung und Beratung.
Existenzgeld bedeutet für uns die individuelle Absicherung, um
diese notwendigen Arbeiten auf freiwilliger Basis machen zu können.
Wir wollen diese Arbeiten nicht auch noch in "Lohnarbeitsverhältnisse"
zwingen und womöglich damit ihre geschlechtsspezifische Verteilung
festschreiben. Untrennbar damit verbunden ist die Forderung nach einer
radikalen Arbeitszeitverkürzung, damit der Anspruch auf gerechte Verteilung
für alle gelten kann.
Der Anspruch auf Existenzgeld gilt für alle hier lebenden Menschen,
gleichgültig welcher Nationalität sie angehören und unabhängig
vom Aufenthaltsstatus.
Seit Februar 1992 wird unser Papier in der Öffentlichkeit diskutiert,
und es hat sich gezeigt, wie wichtig es war, zu diesem Zeitpunkt den utopischen
Charakter unserer Forderung herauszustellen. Mittlerweile ist es allerdings
nicht mehr ausreichend, ausschließlich auf eine vermeintlich bessere
Zukunft zu verweisen. Innerhalb der Erwerbsloseninitiativen gibt es einen
vielfältigen Erfahrungsschatz in bezug auf konkrete politische Inhalte
und Forderungen. Sie stellen das Verbindungsglied her zwischen Gegenwart
und Zukunft. Aus diesem Grund betonen wir in der Überarbeitung unseres
Papiers zwar nach wie vor das perspektivische Ziel, versuchen aber auch
gleichzeitig reale Zwischenschritte anzugeben, auf dem Weg zu einer gerechteren
Gesellschaft.
1. Bemerkungen zur globalen Lage
Der Zusammenbruch des „realen Sozialismus“ läßt das kapitalistische
System heute als "Sieger" und einzig sinnvolle Form gesellschaftlicher
Reproduktion erscheinen. Aus dieser Position heraus werden die sozialen
Zugeständnisse und relativen demokratischen Rechte, die in der Vergangenheit
in mühsamen Kämpfen dem Kapital abgetrotzt werden konnten, weltweit
Stück für Stück zurückgenommen.
Die Schaffung von sozialer Ungleichheit der Arbeits- und Lebensbedingungen
in den einzelnen Ländern, wie zwischen den Kontinenten ist die Grundlage
für den kapitalistischen Verwertungsprozeß.
Das Kapital löst sich im Zuge eines durchgreifenden Rationalisierungsschubes
aus noch vorhandener nationalstaatlicher Gebundenheit und sucht sich nach
dem Gesetz der Profitmaximierung den weltweit günstigsten Standort.
Diese kapitalistische Globalisierung kann nicht zu einer gleichmäßigen
und ökonomisch-sozial vereinheitlichenden „Durchkapitalisierung“ der
Welt. Die Kluft zwischen dem relativen Wohlstand in wenigen kapitalistischen
Industrienationen einerseits und dem Hunger und der Massenverelendung in
vielen Gebieten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas andererseits vertieft
sich. Die Verelendung bleibt aber nicht mehr in diesen Regionen beschränkt,
sondern wird zunehmend auch in den kapitalistischen Industrienationen sichtbar.
„Erste“ und „dritte“ Welt lassen sich immer weniger anhand der politischen
Landkarte unterscheiden, sondern vermischen sich sehr viel komplexer und
kleinräumiger. Ökonomisch-sozial ungleiche Entwicklungen verlaufen
sowohl zwischen als auch innerhalb nationalstaatlicher Räume.
Die weltweite Suche nach maximalem Profit bedingt enorme technologische
Entwicklungssprünge und führt zu Rationalisierungsschüben.
Für die Mehrheit der Bevölkerung heißt dies: verschärfte
Entkoppelung von Wachstum und Beschäftigung, sinkendes Realeinkommen
und Massenerwerbslosigkeit und Armut.
Die Anhäufung unermeßlichen Reichtums für Wenige basiert
auf der Ausplünderung der ehemaligen Kolonien und der heutigen "3.
Welt", auf der Ausbeutung der LohnarbeiterInnen und der unbezahlten Reproduktionsarbeit
der Frauen, sowie auf roher Gewalt bis zur Vernichtung.
Kapitalismus als Weltsystem schließt nicht nur eine gerechte
Verteilung des gesellschaftlich vorhandenen und erarbeiteten Reichtums
von vorneherein aus. Darüberhinaus werden durch das Prinzip der einzelwirtschaftlichen
Profitmaximierung die natürlichen Grundlagen und damit die Lebensbedingungen
der Menschheit zunehmend bedroht.
Dabei darf nicht vergessen werden, daß die Entwicklung des Kapitalismus
keiner objektiven Logik folgt, sondern immer auch das Produkt politischer
und sozialer Kämpfe ist.
Die Bereitschaft zum individuellen und kollektiven Widerstand hat nicht
nur ökonomische Gründe, sondern ist vor allem eine Frage der
„moralischen Ökonomie“, d.h.: wie werden von den Betroffenen konkrete
Lebensbedingungen und ihre Veränderungen wahrgenommen, welche Vorstellungen
von Gerechtigkeit und alltäglichen Leben gibt es und wie sehen mögliche
Visionen einer anderen, besseren Gesellschaft aus?
Globalisierung des Kapitals bedeutet auch die Notwendigkeit der Globalisierung
des Kampfes gegen Armut und Erwerbslosigkeit.
Existenzgeld vor dem Hintergrund internationaler Ungleichheit
Als ausgezahlte Geldleistung aus dem in den kapitalistischen
Industrienationen angehäuften Reichtum hat das Existenzgeld die bestehende
Weltwirtschaftsordnung zur Voraussetzung. Dieser Widerspruch - nämlich
die bestehenden Verhältnisse zu kritisieren und gleichzeitig Forderungen
auf ihrer Grundlage zu formulieren - ist uns bewußt. Die Forderung
nach Existenzgeld durchbricht jedoch eines der grundlegensten Gesetze des
Kapitalismus, nämlich den Zwang zur Lohnarbeit, und zielt damit auf
einen Entwurf einer politischen und sozialen Utopie von Emanzipation.
In diesem Sinne begreifen wir den Weg zur Realisierung unserer Forderung
als Teil der weltweiten Kämpfe um die Befreiung von Herrschaft.
Der Veränderungsprozeß in den westlichen Industrienationen
In den westlichen europäischen Nationen haben wir im letzten Jahrzehnt
einen Prozeß gesellschaftlicher Spaltung erlebt: Politisch flankiert
durch Maßnahmen neokonservativer Regierungspolitik - Rücknahme
öffentlicher Investitionen, massiver Abbau sozialer Leistungen - produzierte
das Kapital mit dem Einsatz neuer Technologien in Produktion und Verwaltung
(Rationalisierung) eine Massenarbeitslosigkeit, die als Instrumentarium
für eine Neuzusammensetzung gesellschaftlicher Arbeit und Reproduktion
dient. Während die Kampfkraft der Beschäftigten geschwächt
wurde, die Reallöhne sanken, die Krankheitsstände auf Kosten
der Gesundheit gedrückt wurden, Mobilität und Flexibilität
der Ware Arbeitskraft forciert und insbesondere die Frauen entweder in
schlechtbezahlte Arbeit oder die traditionelle Rolle unbezahlter Haus-
und Erziehungsarbeit gezwungen wurden, stiegen die Unternehmer- und Bankengewinne
auf Rekordhöhen.
Die systematischen Angriffe der Kapitalvertreter auf die Arbeitsbedingungen
der Lohnarbeiter und die politische Umsetzung in Gesetzesform durch die
politischen Parteien hat die Betriebe gründlich verändert. Neben
einer kleinen, gut abgesicherten Kernbelegschaft, befinden sich die Rotationsarbeiter
und die Leiharbeiter, die je nach betrieblicher Notwendigkeit für
kurze oder längere Zeitspannen eingestellt werden. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
je nach Kapazitätsanforderungen der Unternehmen. Lohnkostenzuschüsse
bilden das Verbindungsglied zwischen dem ersten und sog. zweiten Arbeitsmarkt.
Für all diejenigen, die in diesen Bereichen keine Arbeit finden können,
bleibt oft nur der Dauerzustand zwischen Qualifizierung/Fortbildung und
Erwerbslosigkeit. Und schließlich werden ArbeitslosenhilfebezieherInnen
und SozialhilfebezieherInnen durch die Verordnung von Zwangsarbeitsmaßnahmen
drangsaliert.
Gesellschaftliche Ausgrenzung und Verarmung sind mittlerweile für
immer weitere Kreise der Bevölkerung in den westlich-europäischen
Industrienationen zur bitteren Realität und gegen die Beschäftigten
zum effektiven Druckmittel geworden, um noch mehr Leistung, Mehrarbeit
und Überstunden abzupressen.
2. Der Europäische BinnenmarktAuf diesem so präparierten Terrain wurde uns der "Europäische
Binnenmarkt" als verheißungsvolle Zukunft angepriesen, "Freiheit"
heißt ihr zentraler Inhalt: Freiheit für Waren, Kapital, Dienstleistungen
und Arbeitskräfte.
Unter dem Stichwort "ökonomische Globalisierung" kann von weltweit
operierenden Kapitalinteressen gesprochen werden, die u.a. mit Hilfe neoliberaler
Deregulierungspolitik Rationalisierungsschübe und Produktivitätsgewinne
vorantreiben. Intensivierung der Ausbeutung, die Reduzierung materieller
Lebensstandards und die massive Verarmung ganzer Bevölkerungsgruppen
und Regionen stehen dem gegenüber.
Auf der anderen Seite gehen die einzelnen Nationalstaaten in diesem
Globalisierungsprozeß nicht unter, sondern strukturieren sich um,
erhalten neue Gestalten und Funktionsbestimmungen.
Die Europäische Einigung verspricht uns wirtschaftlichen Aufschwung,
ein noch "besseres" und "größeres" Warenangebot und die Beseitigung
der Arbeitslosigkeit. Der Europäische Binnenmarkt ist die Vision der
wirtschaftlich und politisch Mächtigen vom Aufstieg zum führenden
Wirtschaftsimperium der Welt, noch vor den USA und Japan, und die Vorbereitungen
dazu laufen auf Hochtouren.
Dies bedeutet aber nicht die Schaffung gesicherter Arbeitsplätze
innerhalb der EU. Die technologische Entwicklung erlaubt es längst,
da zu produzieren, wo sich sog. Standortvorteile ergeben. Hinzukommt: schon
jetzt verdienen Konzerne wie z.B. Siemens mehr Geld durch Spekulation als
durch Warenproduktion. Neue Arbeitsplätze bedeuten von daher zum überwiegenden
Teil ungesicherte, prekäre Beschäftigungsverhältnisse.
Deregulierung, Rationalisierung und Massenarbeitslosigkeit sowie die
Absenkung sozialer Leistungen unter das Existenzminimum bestimmen die Realität
der Menschen in der EU. Über 40 Millionen Erwerbslose in Europa sprechen
eine deutliche Sprache.
3. Die Flüchtlings- und Migrationsbewegung nach Europa
In diesem Zusammenhang begreifen wir die internationale Flüchtlings-
und Migrationsbewegung nicht nur als erzwungene Flucht, sondern als den
Versuch der Durchsetzung eines legitimen Anspruches auf Einkommen und eine
menschenwürdige Existenz. Deshalb gilt die Forderung nach Existenzgeld
für alle hier lebenden Menschen, egal welcher Nationalität sie
angehören und unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Wir befürworten,
daß existenzsichernde Forderungen auch in anderen Ländern entsprechend
ihrer nationalen Besonderheiten erhoben werden.
Wir nehmen die Spaltungen in ArbeitsmigrantInnen, Flüchtlinge
oder AussiedlerInnen nicht hin. Statt Lebensmittelpakete, Gutscheine, schlechte
oder gar keine Gesundheitsversorgung, miserable Lohn- und Arbeitsbedingungen,
fordern wir die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes
und des Ausländerrechts.
Wir wollen mit den Gruppen in den Ländern, in denen eine Existenzgeldforderung
besteht, diese diskutieren, um eine gemeinsame Strategie der Durchsetzung
zu entwickeln.
4. Die sozialen Sicherungssysteme
In diesem globalen Zusammenhang erleben wir seit Jahren die Angriffe
auf die sozialen Sicherungssysteme auch in Deutschland. Die Verarmung großer
Teile der in der BRD lebenden Menschen beschleunigt und verfestigt sich.
Knapp 5 Millionen Menschen leben von Sozialhilfe, die reale Einkommensarmut
betrifft nach Überzeugung der Wohlfahrtsverbände 8 Millionen
Menschen (1995. Erwerbslosigkeit, Niedriglöhne, ungeschützte
Beschäftigungen und befristete Leiharbeit bilden die wesentlichen
Grundlagen dafür.
Sinkende Erwerbseinkommen bzw. Lohnersatzleistungen machen einen Ausbau
der sozialen Sicherung notwendig, aber das Gegenteil ist gegenwärtig
der Fall: für die Unternehmen wird der Sozialstaat zunehmend zum Hindernis
für die Kapitalverwertung; das System der sozialen Sicherung wird
den neuen Flexibilitätsanforderungen angepaßt. Wegen der geringen
Sozialleistungen wächst der Druck, jede noch so schlecht entlohnte,
sinnlose Arbeit anzunehmen.
Das Solidarprinzip wird weiter abgebaut und ökonomische Risiken
und Mißwirtschaft werden privatisiert. Die Bundesregierung zieht
sich immer weiter aus der Sozialversicherung zurück.
Dieser Prozeß muß aufgehalten werden, - aber nicht, indem
der status quo aufrechterhalten wird. Existenzgeld und Versicherungsleistungen
müssen miteinander verbunden werden. Notwendig ist deshalb ein Existenzgeld
als Sockel, dessen Höhe unabdingbar über den derzeitigen Sozialhilfesätzen
zu liegen hat. Für Personen, die in ihrer zurückliegenden Erwerbsarbeit
in die Sozialversicherungen einbezahlt haben, erhöht sich dieser Betrag
anteilig um die Summe, die ihnen ohnehin aus ihren Beiträgen zufließen
würde. BezieherInnen von Niedrigeinkommen steht eine Aufstockung in
Höhe des Existenzgeldes zu. Dies wird sowohl durch Sozialversicherungsbeiträge
als auch durch eine Umverteilung von Steuereinnahmen realisiert.
Das Existenzgeld hätte die Funktion einer Mindestrente, eines
Mindestlohns, eines Mindesteinkommens aus Lohnersatzleistungen und der
Hilfe zum Lebensunterhalt; es gilt auch als Mindestkrankengeld. Dies betrifft
all diejenigen, die nicht lohnabhängig waren, die über ein Niedrigeinkommen
verfügen oder bei denen die Leistungen aus der Sozialversicherung
unter dem Existenzminimum liegen. Für diesen Personenkreis fordern
wir darüber hinaus den Nulltarif für öffentliche Verkehrsmittel
und Bildungs und -Kultureinrichtungen sowie die Übernahme von Zuzahlungen
bei ärztlicher Behandlung.
Als Zwischenschritt halten wir bereits heute die Sockelung durch ein
so gestaltetes Existenzgeld für realisierbar.
Unsere Utopie zielt darüber hinaus ab auf die endgültige
Entkoppelung von Arbeit und Einkommen. Es geht dann nicht mehr allein um
die in der Regel minimale Absicherung gegen Lebensrisiken, wie sie das
bestehende Sozialrecht intendiert, sondern um die freie Entfaltung der
Persönlichkeit, wobei Raum ermöglicht würde für die
Ausgestaltung gesellschaftlich notwendiger und/oder sinnvoller Arbeit und
das Erstreiten von Bürgerrechten und politischer Teilhabe.
5. Die Sozialhilfe
Seit Jahren leben Millionen Menschen in der BRD von Sozialhilfe. Obwohl
im Bundessozialhilfegesetz der Anspruch formuliert ist, ein menschenwürdiges
Leben zu ermöglichen, erfüllt die Sozialhilfe diese Anforderung
durch zu geringe Höhe und willkürliche Vergabepraxis bei weitem
nicht. Das Recht auf Sozialhilfe gilt in der Regel nur bei Nachweis der
Arbeitswilligkeit und immer nur nach geprüfter Bedürftigkeit.
Die Unwissenheit oder die Angst, das oft geringe Einkommen der Kinder oder
Eltern im Rahmen der Unterhaltspflichten in Anspruch nehmen zu müssen
oder die Scham, zu den Letzten und Ausgegrenzten zu gehören, oder
aber die systematische Desinformation, bürokratischen Hemmschwellen
und oft entwürdigenden Praktiken der Ämter führen dazu,
daß Sozialhilfe nur etwa von der Hälfte der Menschen, die eigentlich
ein Recht auf sie hätten, in Anspruch genommen wird.
Seit langem wurde bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe
das Bedarfsprinzip aufgegeben; maßgebend ist seitdem das Verbrauchsverhalten
der untersten Einkommensgruppen - der Mangel in der Lebenshaltung wurde
zum Leitprinzip der Hilfeleistungen. Aber selbst diese Unterversorgungs-Standards
wurden in den letzten Jahren noch unterschritten und ausgehöhlt. Einmalige
Leistungen werden zusehends weiter beschnitten oder ganz gestrichen. Und
ausgehend von einem zu niedrigen Niveau wurden prozentuale Erhöhungen
der Sozialhilferegelsätze vorgenommen, die weit unter dem Anstieg
der Lebenshaltungskosten blieben und in absehbarer Zeit auch bleiben werden.
In konkreten Beträgen ausgedrückt heißt dies, daß
selbst niedrige Einkommen real mehr steigen, als dies bei der Sozialhilfe
der Fall ist. Eine Ergänzung dieses realen Einkommensverlustes (und
somit eines Defizits bei gestiegenen Verbrauchspreisen und folglich des
Defizits einer menschenwürdigen und bedarfsgerechten Lebensführung)
findet die Absenkung der Sozialhilfe bei der Ausweitung der Niedrigstlohn-Sektoren
- womit aber allen Armen und von Armut bedrohten das Leben in Gesundheit
und Wohlbefinden verwehrt wird.
In Riesenschritten entwickelt sich die Sozialhilfe zurück auf
die Regelungen der alten Reichsfürsorge, die arbeitsmarktnahe Armutsgruppen
weitestgehend der vollständigen Armut überließen und neuerdings
selbst arbeitsmarktfernen Armutsgruppen eine ausreichende Hilfe verweigert.
Der reale Verlust an Kaufkraft, der den BezieherInnen von Sozialhilfe
gleich welchen Alters zugemutet wird, korrespondiert mit einer Entwicklung,
wie wir sie in den meisten Industrienationen mit gewissen Wohlfahrtsstandards
vorfinden: Sofern sozialstaatliche Sicherungssysteme überhaupt noch
erhalten bleiben, werden sie derart dezimiert, daß sie ihre Ursprungsfunktion
verlieren. Im Falle der bundesdeutschen Sozialhilfe heißt dies, daß
HilfebezieherInnen in Zukunft unabhängig von Alter und Leistungsfähigkeit
in die wachsende Masse deregulierter, schlechtbezahlter Arbeitsverhältnisse
gezwungen werden, nur um das physische Überleben zu sichern.
6. Der erzwungene Arbeitseinsatz
Die Einführung von Arbeitszwangsmaßnahmen gegen Erwerbslose
und SozialhilfebezieherInnen steht in enger Verbindung mit Krisenbewältigungsversuchen
der politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen sowie ideologisch-geprägten
Vermutungen über einen angeblichen Leistungsmißbrauch der Betroffenen.
Letzterer Vorwurf ist so alt wie die Geschichte der sozialen Sicherung
in Deutschland. In jeder Zeitepoche findet sich kurz vor, oder während
des Abbaus von Sozialleistungen die Begleitmusik vom angeblichen Schmarotzer
und "Sozialkriminellen". Mit solchen Diskriminierungsstrategien soll in
der Öffentlichkeit Zustimmung für unpopuläre Entscheidungen
hergestellt werden. Dazu gehört auch der Ausbau oder die verschärfte
Anwendung disziplinarischer Instrumente von Seiten des Arbeits- oder Sozialamtes
und der erzwungene Arbeitseinsatz. Alle genannten Bereiche bilden einen
Tatkomplex und bauen aufeinander auf.
Arbeitszwangseinsätze nach BSHG erleben Hochkonjunktur. Wer nicht
bereit ist, für 1 - 4 DM pro Stunde eine Badeanstalt oder einen Sportplatz
zu reinigen, um so seine Arbeitswilligkeit bzw.
-bereitschaft überprüfen zu lassen, dem wird zuerst die Sozialhilfe
gekürzt und dann ganz gestrichen. Hintergrund dieser Maßnahmen
ist es, Sozialleistungen einzusparen, indem Leistungsberechtigte entweder
abgeschreckt werden, Anträge zu stellen oder BezieherInnen von Leistungen
aus dem Bezug gedrängt werden. Zudem findet ein Abbau regulärer
Arbeitsplätze im Bereich kommunaler Aufgaben statt, indem "billigere"
BSHG-ArbeiterInnen zum Einsatz kommen.
Mit der Wiedereinführung von "Gemeinschaftsarbeiten" für
Erwerbslose (§ 134 Abs.3b AFG) hält erstmals seit 1969 das Prinzip
"Arbeit ohne Lohn" wieder Einzug in das Arbeitslosenrecht. Zwar wird der
Zwang in diesem Zusammenhang nicht eindeutig formuliert, aber er ergibt
sich aus folgendem:
- § 134 beruft sich ausdrücklich auf den § 19 BSHG, der
bislang den Zwang für SozialhilfebezieherInnen durchsetzt,
- die Erwerbslosen gehen gegenüber der Bundesanstalt eine Verpflichtung
ein, die Tätigkeit für eine bestimmte Dauer zu verrichten. Erscheinen
sie nicht, oder brechen sie vorzeitig ab, erhalten auch sie eine Sperrzeit
als Strafe. Wer tatsächlich freiwillig oder nach "intensiver" Beratung
gezwungenermaßen eine gemeinnützige Arbeit aufnimmt ist nicht
immer zu unterscheiden.
Grundsätzlich kann eine "Gemeinschaftsarbeit" auch über den
§ 2 der Zumutbarkeitsanordnung erzwungen werden. Diese legte bereits
1982 fest, daß Erwerbslose gezwungen werden können, eine saisonale
Tätigkeit unabhängig von ihrer Qualifikation, die nicht länger
als 180 Tage dauern darf, einzugehen. So geschehen in einigen Städten,
die Erwerbslose Anfang 1995 zur Beseitigung von Hochwasserschäden
verpflichteten. Deutlicher finden sich neuerdings Zwangsmaßnahmen
für Erwerbslose im Arbeitslosenhilfe“reform“gesetz und in den Vorarbeiten
für ein neues AFG. Dies betrifft aktuell die Pflicht zur Annahme von
saisonalen Tätigkeiten (z.B. Ernteeinsatz) ebenso, wie die Erzwingung
von Arbeitstrainingsmaßnahmen.
Notstandsarbeiten, wertschaffende Arbeitslosenfürsorge und Pflichtarbeit
- die Parallelen zur Weimarer Republik sind unübersehbar.
Offensichtlich wird auch folgendes:
Angriffe auf die Sozialgesetzgebung und die Tarifautonomie ebnen den
Weg, die Allgemeingültigkeit des Arbeits- und Tarifrechts in Frage
zu stellen.
Mit dem Ruf nach "Arbeit um jeden Preis" wird eine Umstrukturierung
der allgemeinen Arbeitsbedingungen vorgenommen, mit der Absicht, mittels
Zwang nichtexistenzsichernde Arbeitsverhältnisse durchzusetzen.
Einerseits sollen die Erwerbstätigen auf Niedriglöhne und
dem Ignorieren von Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie weiterer rechtlicher
Absicherungen eingestimmt werden. Zum anderen wird damit den Erwerbslosen
klargemacht, daß es keine unzumutbaren Arbeitsbedingungen und keinen
Qualifikationsschutz mehr zu geben hat. Niedriglöhne erhalten allmählich
eine gesellschaftliche Akzeptanz und Pflichtarbeit etabliert sich.
7. Unsere Forderung - und "Wer soll das bezahlen?"
Gegen den Prozeß der Neuorganisation des Arbeitsmarktes, der Zerstörung
sozialer Garantien und der Verarmung stellen wir unsere Forderung nach
einem ausreichenden Existenzgeld plus Miete, Mietnebenkosten und Urlaubsgeld.
Gesellschaftliche Arbeit muß neu verteilt werden. Wir sind uns
dessen bewußt, daß ein Existenzgeld für sich genommen
weder die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung abschafft, noch Lohnarbeit
in der gegenwärtigen Form angreift. Die Erkämpfung des Existenzgeldes
wird einhergehen mit einem Prozeß der Bewußtseinsbildung, innerhalb
dessen sog. Eigenarbeit und gesellschaftlich notwendige Arbeit ins Blickfeld
gerückt und sowohl Konsumismus als auch die herrschende Arbeitsmoral
in Frage gestellt werden können.
Es gibt gegenüber unserer Forderung kritische Stimmen, die behaupten,
wir wollten im Grunde genommen für die Erhaltung der Erwerbslosigkeit
kämpfen. Dies ist nicht unsere Intention, - aber: wenn uns der Kapitalismus
massenhaft Nicht-Lohnarbeit aufzwingt, dann muß diese Nicht-Arbeit
bezahlt werden. Der gesellschaftliche Reichtum, den der Kapitalismus abschöpft,
schafft alle Voraussetzungen dafür, er muß nur umverteilt werden.
Bislang wird - entsprechend dem politischen Willen - der Reichtum verschwendet,
indem er im wesentlichen zur Kapitalakkumulation und zur Besitzstandswahrung
der Herrschenden verwendet wird. Für Projekte wie z.B. die Hauptstadtverlegung
liegen plötzlich 20 Milliarden DM bereit, Unsummen werden in Waffenproduktion
und -export investiert, wobei die Entwicklung neuer Kampfsysteme Milliarden
verschlingen, weil es wieder offen um weltweite Machtansprüche geht.
Auf fast 800 Milliarden DM belauft sich die Summen, die von den Unternehmen
nicht wieder in die Betriebe investiert, sondern für weltweite Finanzspekulation
eingesetzt werden.
Aber wir wollen nicht nur vom Geld reden. Wieviel Reichtum verschwendet
diese Gesellschaft in der Produktion von völlig überflüssigen
Gütern, Verpackungen und vergänglichem Ramsch, die dazu noch
die Umwelt belasten? Wieviel durch eine Arbeitsorganisation, die zudem
die Menschen häufig körperlich und seelisch krank macht, wo schon
heute alle Erwerbsfähigen nur noch die Hälfte der Zeit zu arbeiten
brauchten, um den gleichen Standard zu halten?
8. Ein Recht auf Arbeit?
Unsere Kritik an der herrschenden Arbeitsbegrifflichkeit und der Funktion
von Lohnarbeit umfaßt auch eine Kritik an der gewerkschaftlichen
und von Teilen der Sozialdemokratie vertretenen Forderung nach einem Recht
auf Arbeit. Diese kann unter kapitalistischen Verhältnissen nur ein
Recht auf Lohnarbeit beinhalten.
Sie trägt reaktionäre Züge in sich:
- Weil sie die realen Bedingungen von Lohnarbeit völlig außer
Acht läßt. Arbeit an sich ist kein besonders erstrebenswertes Ziel, auch nicht mit einem Rechtsanspruch.
Und auch der Zusatz, man fordere ja "sinnvolle Arbeit", ändert nichts am prinzipiell
fremdbestimmten Charakter kapitalistischer Arbeit.
- Weil sie sich primär auf staatliches Handeln verläßt.
Weder kann der Staat die Arbeitgeber zwingen, Arbeitsplätze zu schaffen, noch ist er selbständig
in der Lage, massenweise Erwerbslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Historisch und aktuell gesehen
tritt staatliche Arbeitsbeschaffung immer in Doppelfunktion auf: als erzwungener
Arbeitseinsatz und mit untertarifliche Bezahlung.
- Weil der einseitige Blick auf die Beschaffung von Arbeit und die Verwirklichung
des Rechts auf Arbeit, z.B. den Nationalsozialismus akzeptabel erscheinen läßt.
Es ist politisch fatal, die Lohnarbeit zum Lebensinhalt hochzustilisieren,
obwohl es substantiell um die materielle Lebenssicherung geht.
9. Die Situation der Frauen
Ausbeutung, Unterdrückung und Gewalt gegen Frauen ist älter
als die moderne kapitalistische Gesellschaft. Diese konnte vielmehr das
historisch bestehende patriarchalische Verhältnis zwischen Männern
und Frauen "dankbar" aufgreifen (wenn sie sich nicht sogar ihm verdankt)
und für ihre Zwecke der Profitmaximierung jeweils anpassen und regulieren:
je nach konjunktureller Erfordernis werden wir in den Arbeitsmarkt integriert
oder ausgestoßen (Kriegsproduktion, Arbeitskräfte"mangel" oder
Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit, spezifisch "weibliche Qualifikationen"),
wobei wir immer die schlechteren Arbeiten, die niedrigeren Löhne für
die gleiche Arbeit bekommen. Diese Ungleichbehandlung hat weitreichende
Konsequenzen für den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe
und Renten: für die Frauen sind die Beträge entsprechend niedriger.
Zugleich müssen viele Frauen die gesamte Reproduktionsarbeit (Haus-
und Erziehungsarbeit) tragen.
Ein Existenzgeld, öffentliche Kinderbetreuung und Pflege, aber
auch das Angebot von existenzsichernde bezahlten Teilzeitstellen - und
zwar in allen Berufsgruppen - erspart uns nicht den Kampf für eine
gerechte Verteilung aller Arbeiten und gegen die täglichen Herabsetzungen.
Aber es würde für uns die Voraussetzungen schaffen, ungerechte
Bedingungen zurückweisen zu können. Und für die zunehmende
Zahl von Alleinerziehenden unter uns würde es den dauerhaften Bezug
von Sozialhilfe verhindern.
Die Forderung nach einem Existenzgeld ist für uns zwar nicht die
allein-glücklich-machende, aber ein erster Schritt, unsere Lebensentwürfe
eigenständig - und ohne auf das Geld der Männer angewiesen zu
sein - verwirklichen zu können.
10. Das Verhältnis zu den Beschäftigten
Unsere Forderung nach Existenzgeld verstehen wir auch als ein solidarisches
Angebot für ein gemeinsames Projekt mit allen Beschäftigten.
Ein ausreichendes Mindesteinkommen schützt die Beschäftigten
und Gewerkschaften davor, daß wir als Lohndrücker und Streikbrecher
gegen ihre Kämpfe eingesetzt werden - im Gegenteil: so können
wir sie aktiv unterstützen.
Wir können uns gemeinsam für eine vernünftigere Organisation
der Arbeit einsetzen und schaffen die Möglichkeit, "Nein" zu sagen
gegenüber miesen Beschäftigungsverhältnissen, umweltzerstörender
Arbeit und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen. Denn der scheinbare
Gegensatz zwischen Erwerbslosen und Beschäftigten ist durch die Entwicklung
auf dem Arbeitsmarkt praktisch längst zur Fiktion geworden: so wie
sehr viele Erwerbslose, SozialhilfebezieherInnen und Frauen gezwungen sind,
nebenbei in schlechtbezahlten (Teilzeit)-Jobs zu malochen, damit es zum
Leben langt, erleben viele Angestellte und Arbeiter die Wechselbäder
zwischen zeitweiliger Erwerbslosigkeit und Überstundenklopperei als
ständige Bedrohung. Die Interessen sind aber nicht durchweg die gleichen,
denn solange es noch sog. Karrierezugänge auf dem Arbeitsmarkt gibt,
werden sich Beschäftigte gegen Erwerbslose vehement abzugrenzen versuchen.
Aber die Verschlechterung der Beschäftigungsverhältnisse
produziert nicht nur Verarmung und existentielle Unsicherheit, sondern
sie schafft auch einen Demokratieabbau in den Betrieben und sorgt dafür,
daß es Angestellte und Arbeitnehmer 2.Klasse gibt. Hier liegen die
Wurzeln für eine gemeinsame Intressenartikulation. Mit dem Existenzgeld
wäre den Unternehmen das disziplinierende Instrument der Spaltung
in Beschäftigte und Erwerbslose aus der Hand genommen.
Auch deshalb spielt die Höhe des Existenzgeldes eine entscheidende
Rolle:
Nur wenn es hoch genug ist, kann es diese Funktion eines effektiven
Mindestlohns auch übernehmen.
Unsere Forderungen gehen vor diesem Hintergrund über eine einfache
"Auszahlung" und die Aufwertung von Tätigkeiten außerhalb von
Lohnarbeit hinaus. Unsere Forderung nach einem Existenzgeld begründet
sich auch aus unserer Kritik an den herrschenden Lohnarbeitsbedingungen
und verweist zugleich auf die konkrete Utopie eines menschenwürdigen
Daseins.
Bis zur Durchsetzung des Existenzgeldes geht es um Zwischenschritte,
die es hier und jetzt umzusetzen gilt. Dazu haben die Erwerbsloseninitiativen
zentrale Forderungen aufgestellt:
- Radikale Umverteilung von Arbeit und Reichtum
- Aufhebung der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung
- Radikale Arbeitszeitverkürzung
- Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit und Pflichtdiensten
- Gleichbehandlung von AusländerInnen und Deutschen
- Gleicher Lohn für Frauen und Männer
- Arbeitslosengeld für alle für die gesamte Dauer der
Erwerbslosigkeit sowie dessen Erhöhung
- Abschaffung der Sperrzeiten, sowie der Anwartschaftszeiten
- Sicherung des Berufsschutzes und Abschaffung der Herabbemessung
- Nulltarif für öffentliche Verkehrsmittel sowie Bildungs
und -Kultureinrichtungen
- Anhebung der Sozialhilfe auf den tatsächlichen Bedarf
- Keine Prüfung der Unterhaltspflicht
- Sozialhilfebezug darf kein Ausweisungsgrund für AusländerInnen
sein
- Einführung einer Mietpreisbindung
- Regelfinanzierung für Initiativen
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