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AG 3 - Existenzgeld

Existenzgeld - 10 Positionen gegen falsche Bescheidenheit


Bundesarbeitsgruppen der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut
(September 1996)


Wir fordern ein Existenzgeld für alle Menschen


  • eine existenzielle Absicherung für alle durch ein Einkommen, das dem gesellschaftlichen Reichtum angemessen ist, unabhängig von Nationalität, Geschlecht und Familienstand und ohne den Zwang zur Arbeit,
  • eine radikale Arbeitszeitverkürzung, damit alle, die arbeiten wollen, auch arbeiten können,
  • eine gerechte Umverteilung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit auf alle Menschen,
  • Aufhebung der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung.

Darauf haben sich die Initiativen gegen Erwerbslosigkeit und Armut auf ihrem Bundestreffen im Februar 1992 in Bremen geeinigt. Eine aktuelle Überarbeitung erfolgte 1996.


Im weiteren werden wir diese Forderung begründen.

10 Positionen...

gegen falsche Bescheidenheit und das Schweigen der Ausgegrenzten


Die Notwendigkeit einer Utopie

1982 vermelden die Medien offiziell 1,8 Millionen Arbeitslose. 1982 steht aber auch für den ersten Bundeskongreß der Arbeitslosen in Frankfurt/M. Hintergrund waren wirtschaftspolitische Angriffe auf den Lebensstandard von Erwerbslosen (Kürzungen des Bezuges von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Ausdehnung der Sperrfristen usw.) und eine konjunkturelle Entwicklung, die in Form von Technisierung und Rationalisierung das Erwerbslosenpotential anstiegen ließ. Gleichzeitig wurde über die Medien versucht, die Erwerbslosenzahlen geringzureden und dort, wo dies nicht mehr ging, die Betroffenen zu diffamieren und mitverantwortlich für ihre Situation zu erklären. Das bisherige Einzelkämpfertum reichte den meisten Initiativen nicht mehr aus; es ging ihnen darum, der Öffentlichkeit zu zeigen, daß Erwerbslosigkeit kein individueller Makel ist und daß es Gruppen gibt, die sowohl nach persönlicher wie gesellschaftlicher Veränderung ihrer Situation suchen.
Die Auseinandersetzung über ein von der Lohnarbeit entkoppeltes Existenzgeld stand schon beim ersten Bundeskongreß der Arbeitslosen auf der Tagesordnung. In Abgrenzung zur damals noch dominierenden gewerkschaftlichen Forderung nach einem allgemeinen Recht auf Arbeit, verdeutlichten die VertreterInnen der unabhängigen Erwerbslosen- und JobberInneninitiativen ihr Desinteresse an einer Lohnarbeit um jeden Preis und forderten ein Recht auf ein ausreichendes Existenzgeld für alle. Eine Forderung, die, damals belächelt, heute Bestandteil der allgemeinen sozialpolitischen Diskussion ist.
Mehrere Faktoren beschleunigten einige Jahre später die inhaltliche Konzipierung eines Existenzgeldes: 
Je dauerhafter die Massenerwerbslosigkeit anhielt, desto deutlicher wurde die Unmöglichkeit des kapitalistischen Systems, jedem Menschen im erwerbsfähigen Alter einen angemessenen Arbeitsplatz oder zumindest eine menschenwürdige materielle Absicherung zu garantieren, und um so häufiger wurde eine Lebensperspektive infrage gestellt, die ausschließlich die Lohnarbeit als Sinn des Lebens akzeptiert. 
Hinzu kam das Scheitern des "Realsozialismus" und der weitere Abbau von sozialstaatlichen Garantien in Deutschland. Altes mußte neu diskutiert werden und Neues genau analysiert werden.
Der Sturz des DDR-Regimes wurde gleichgesetzt mit dem Scheitern von gesellschaftlicher Phantasie und Utopiedenken. Das Nachdenken über Alternativen zu dem Bestehenden galt als antiquiert, Utopien als für immer gescheitert. In dieser vorherrschenden Stimmungslage bezogen die organisierten Erwerbsloseninitiativen Position gegen den allgemeinen Trend, nur noch Realpolitik auf der Basis kapitalistischer Entwicklung zu akzeptieren. Die Bundesarbeitsgruppen der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut (BAG) entschlossen sich, ihre Position, auch in Abgrenzung zu realpolitischen Ansätzen von seiten der Parteien, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden, zu formulieren. Die "10 Positionen gegen falsche Bescheidenheit und das Schweigen der Ausgegrenzten" verdeutlichten ganz klar, daß unter den gegebenen kapitalistischen Verhältnissen eine Verwirklichung eines Existenzgeldes unmöglich ist. Sie zeigen aber auch gleichzeitig auf, daß die materiellen Voraussetzung für eine existenzielle Absicherung für alle vorhanden sind und es politisch entschieden bzw. erkämpft werden muß, wie der gesellschaftliche Reichtum zu verteilen ist.

An vier Punkten unterscheidet sich der utopische Charakter des Existenzgeldes von herkömmlichen sozialpolitischen Mindestsicherungskonzepten:

  • in der Anspruchshöhe des Existenzgeldes (wirkliche Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum, statt Teilhabe am Existenzminimum),
  • in der Entkoppelung des Existenzgeldes vom Zwang zur Lohnarbeit,
  • in der Infragestellung der herrschenden Arbeitsbegrifflichkeit und
  • in der Kritik an der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung.

Die Forderung nach Existenzgeld schließt die Art und Weise, wie die Arbeit organisiert ist und was für wen produziert wird, ein; denn daran hängen neben der Erwerbslosigkeit auch alle anderen Probleme wie die Ausbeutung der Menschen in der sog. Dritten Welt, die Umweltzerstörung, die Sinnentleerung im Konsum etc. Weil im Grunde klar ist, daß in jeder Gesellschaft gearbeitet werden muß, um die materiellen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse aller Menschen befriedigen zu können, geben wir auch den Anspruch nicht auf, diese Arbeit gemeinsam mit allen Menschen selbst zu organisieren. Die Produktion muß an den Bedürfnissen der ProduzentInnen orientiert sein. In unserer Forderung nach Existenzgeld ist deshalb die nach gesellschaftlicher Aneignung der Arbeit enthalten.
Wir verstehen unter gesellschaftlich notwendiger Arbeit nicht nur den "normalen" Produktions- und Dienstleistungsbetrieb, sondern auch die gesamte unbezahlte "private" Reproduktionsarbeit. Sie umfaßt u.a. die Erziehungs- und Hausarbeit, die Arbeit in Initiativen, Nachbarschaftshilfe, kulturelle Arbeit, gegenseitige Hilfe, Unterstützung und Beratung. 
Existenzgeld bedeutet für uns die individuelle Absicherung, um diese notwendigen Arbeiten auf freiwilliger Basis machen zu können. Wir wollen diese Arbeiten nicht auch noch in "Lohnarbeitsverhältnisse" zwingen und womöglich damit ihre geschlechtsspezifische Verteilung festschreiben. Untrennbar damit verbunden ist die Forderung nach einer radikalen Arbeitszeitverkürzung, damit der Anspruch auf gerechte Verteilung für alle gelten kann.

Der Anspruch auf Existenzgeld gilt für alle hier lebenden Menschen, gleichgültig welcher Nationalität sie angehören und unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Seit Februar 1992 wird unser Papier in der Öffentlichkeit diskutiert, und es hat sich gezeigt, wie wichtig es war, zu diesem Zeitpunkt den utopischen Charakter unserer Forderung herauszustellen. Mittlerweile ist es allerdings nicht mehr ausreichend, ausschließlich auf eine vermeintlich bessere Zukunft zu verweisen. Innerhalb der Erwerbsloseninitiativen gibt es einen vielfältigen Erfahrungsschatz in bezug auf konkrete politische Inhalte und Forderungen. Sie stellen das Verbindungsglied her zwischen Gegenwart und Zukunft. Aus diesem Grund betonen wir in der Überarbeitung unseres Papiers zwar nach wie vor das perspektivische Ziel, versuchen aber auch gleichzeitig reale Zwischenschritte anzugeben, auf dem Weg zu einer gerechteren Gesellschaft.


1. Bemerkungen zur globalen Lage

Der Zusammenbruch des „realen Sozialismus“ läßt das kapitalistische System heute als "Sieger" und einzig sinnvolle Form gesellschaftlicher Reproduktion erscheinen. Aus dieser Position heraus werden die sozialen Zugeständnisse und relativen demokratischen Rechte, die in der Vergangenheit in mühsamen Kämpfen dem Kapital abgetrotzt werden konnten, weltweit Stück für Stück zurückgenommen.
Die Schaffung von sozialer Ungleichheit der Arbeits- und Lebensbedingungen in den einzelnen Ländern, wie zwischen den Kontinenten ist die Grundlage für den kapitalistischen Verwertungsprozeß.
Das Kapital löst sich im Zuge eines durchgreifenden Rationalisierungsschubes aus noch vorhandener nationalstaatlicher Gebundenheit und sucht sich nach dem Gesetz der Profitmaximierung den weltweit günstigsten Standort.
Diese kapitalistische Globalisierung kann nicht zu einer gleichmäßigen und ökonomisch-sozial vereinheitlichenden „Durchkapitalisierung“ der Welt. Die Kluft zwischen dem relativen Wohlstand in wenigen kapitalistischen Industrienationen einerseits und dem Hunger und der Massenverelendung in vielen Gebieten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas andererseits vertieft sich. Die Verelendung bleibt aber nicht mehr in diesen Regionen beschränkt, sondern wird zunehmend auch in den kapitalistischen Industrienationen sichtbar. „Erste“ und „dritte“ Welt lassen sich immer weniger anhand der politischen Landkarte unterscheiden, sondern vermischen sich sehr viel komplexer und kleinräumiger. Ökonomisch-sozial ungleiche Entwicklungen verlaufen sowohl zwischen als auch innerhalb nationalstaatlicher Räume.
Die weltweite Suche nach maximalem Profit bedingt enorme technologische Entwicklungssprünge und führt zu Rationalisierungsschüben. Für die Mehrheit der Bevölkerung heißt dies: verschärfte Entkoppelung von Wachstum und Beschäftigung, sinkendes Realeinkommen und Massenerwerbslosigkeit und Armut.
Die Anhäufung unermeßlichen Reichtums für Wenige basiert auf der Ausplünderung der ehemaligen Kolonien und der heutigen "3. Welt", auf der Ausbeutung der LohnarbeiterInnen und der unbezahlten Reproduktionsarbeit der Frauen, sowie auf roher Gewalt bis zur Vernichtung.
Kapitalismus als Weltsystem schließt nicht nur eine gerechte Verteilung des gesellschaftlich vorhandenen und erarbeiteten Reichtums von vorneherein aus. Darüberhinaus werden durch das Prinzip der einzelwirtschaftlichen Profitmaximierung die natürlichen Grundlagen und damit die Lebensbedingungen der Menschheit zunehmend bedroht.
Dabei darf nicht vergessen werden, daß die Entwicklung des Kapitalismus keiner objektiven Logik folgt, sondern immer auch das Produkt politischer und sozialer Kämpfe ist.
Die Bereitschaft zum individuellen und kollektiven Widerstand hat nicht nur ökonomische Gründe, sondern ist vor allem eine Frage der „moralischen Ökonomie“, d.h.: wie werden von den Betroffenen konkrete Lebensbedingungen und ihre Veränderungen wahrgenommen, welche Vorstellungen von Gerechtigkeit und alltäglichen Leben gibt es und wie sehen mögliche Visionen einer anderen, besseren Gesellschaft aus?
Globalisierung des Kapitals bedeutet auch die Notwendigkeit der Globalisierung des Kampfes gegen Armut und Erwerbslosigkeit.

Existenzgeld vor dem Hintergrund internationaler Ungleichheit
Als ausgezahlte Geldleistung aus dem in den  kapitalistischen Industrienationen angehäuften Reichtum hat das Existenzgeld die bestehende Weltwirtschaftsordnung zur Voraussetzung. Dieser Widerspruch - nämlich die bestehenden Verhältnisse zu kritisieren und gleichzeitig Forderungen auf ihrer Grundlage zu formulieren - ist uns bewußt. Die Forderung nach Existenzgeld durchbricht jedoch eines der grundlegensten Gesetze des Kapitalismus, nämlich den Zwang zur Lohnarbeit, und zielt damit auf einen Entwurf einer politischen und sozialen Utopie von Emanzipation.
In diesem Sinne begreifen wir den Weg zur Realisierung unserer Forderung als Teil der weltweiten Kämpfe um die Befreiung von Herrschaft.

Der Veränderungsprozeß in den westlichen Industrienationen
In den westlichen europäischen Nationen haben wir im letzten Jahrzehnt einen Prozeß gesellschaftlicher Spaltung erlebt: Politisch flankiert durch Maßnahmen neokonservativer Regierungspolitik - Rücknahme öffentlicher Investitionen, massiver Abbau sozialer Leistungen - produzierte das Kapital mit dem Einsatz neuer Technologien in Produktion und Verwaltung (Rationalisierung) eine Massenarbeitslosigkeit, die als Instrumentarium für eine Neuzusammensetzung gesellschaftlicher Arbeit und Reproduktion dient. Während die Kampfkraft der Beschäftigten geschwächt wurde, die Reallöhne sanken, die Krankheitsstände auf Kosten der Gesundheit gedrückt wurden, Mobilität und Flexibilität der Ware Arbeitskraft forciert und insbesondere die Frauen entweder in schlechtbezahlte Arbeit oder die traditionelle Rolle unbezahlter Haus- und Erziehungsarbeit gezwungen wurden, stiegen die Unternehmer- und Bankengewinne auf Rekordhöhen. 
Die systematischen Angriffe der Kapitalvertreter auf die Arbeitsbedingungen der Lohnarbeiter und die politische Umsetzung in Gesetzesform durch die politischen Parteien hat die Betriebe gründlich verändert. Neben einer kleinen, gut abgesicherten Kernbelegschaft, befinden sich die Rotationsarbeiter und die Leiharbeiter, die je nach betrieblicher Notwendigkeit für kurze oder längere Zeitspannen eingestellt werden. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, je nach Kapazitätsanforderungen der Unternehmen. Lohnkostenzuschüsse bilden das Verbindungsglied zwischen dem ersten und sog. zweiten Arbeitsmarkt. Für all diejenigen, die in diesen Bereichen keine Arbeit finden können, bleibt oft nur der Dauerzustand zwischen Qualifizierung/Fortbildung und Erwerbslosigkeit. Und schließlich werden ArbeitslosenhilfebezieherInnen und SozialhilfebezieherInnen durch die Verordnung von Zwangsarbeitsmaßnahmen drangsaliert.

Gesellschaftliche Ausgrenzung und Verarmung sind mittlerweile für immer weitere Kreise der Bevölkerung in den westlich-europäischen Industrienationen zur bitteren Realität und gegen die Beschäftigten zum effektiven Druckmittel geworden, um noch mehr Leistung, Mehrarbeit und Überstunden abzupressen.


2. Der Europäische Binnenmarkt
Auf diesem so präparierten Terrain wurde uns der "Europäische Binnenmarkt" als verheißungsvolle Zukunft angepriesen, "Freiheit" heißt ihr zentraler Inhalt: Freiheit für Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräfte. 
Unter dem Stichwort "ökonomische Globalisierung" kann von weltweit operierenden Kapitalinteressen gesprochen werden, die u.a. mit Hilfe neoliberaler Deregulierungspolitik Rationalisierungsschübe und Produktivitätsgewinne vorantreiben. Intensivierung der Ausbeutung, die Reduzierung materieller Lebensstandards und die massive Verarmung ganzer Bevölkerungsgruppen und Regionen stehen dem gegenüber.
Auf der anderen Seite gehen die einzelnen Nationalstaaten in diesem Globalisierungsprozeß nicht unter, sondern strukturieren sich um, erhalten neue Gestalten und Funktionsbestimmungen.
Die Europäische Einigung verspricht uns wirtschaftlichen Aufschwung, ein noch "besseres" und "größeres" Warenangebot und die Beseitigung der Arbeitslosigkeit. Der Europäische Binnenmarkt ist die Vision der wirtschaftlich und politisch Mächtigen vom Aufstieg zum führenden Wirtschaftsimperium der Welt, noch vor den USA und Japan, und die Vorbereitungen dazu laufen auf Hochtouren.

Dies bedeutet aber nicht die Schaffung gesicherter Arbeitsplätze innerhalb der EU. Die technologische Entwicklung erlaubt es längst, da zu produzieren, wo sich sog. Standortvorteile ergeben. Hinzukommt: schon jetzt verdienen Konzerne wie z.B. Siemens mehr Geld durch Spekulation als durch Warenproduktion. Neue Arbeitsplätze bedeuten von daher zum überwiegenden Teil ungesicherte, prekäre Beschäftigungsverhältnisse.
Deregulierung, Rationalisierung und Massenarbeitslosigkeit sowie die Absenkung sozialer Leistungen unter das Existenzminimum bestimmen die Realität der Menschen in der EU. Über 40 Millionen Erwerbslose in Europa sprechen eine deutliche Sprache.


3. Die Flüchtlings- und Migrationsbewegung nach Europa

In diesem Zusammenhang begreifen wir die internationale Flüchtlings- und Migrationsbewegung nicht nur als erzwungene Flucht, sondern als den Versuch der Durchsetzung eines legitimen Anspruches auf Einkommen und eine menschenwürdige Existenz. Deshalb gilt die Forderung nach Existenzgeld für alle hier lebenden Menschen, egal welcher Nationalität sie angehören und unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Wir befürworten, daß existenzsichernde Forderungen auch in anderen Ländern entsprechend ihrer nationalen Besonderheiten erhoben werden.
Wir nehmen die Spaltungen in ArbeitsmigrantInnen, Flüchtlinge oder AussiedlerInnen nicht hin. Statt Lebensmittelpakete, Gutscheine, schlechte oder gar keine Gesundheitsversorgung, miserable Lohn- und Arbeitsbedingungen, fordern wir die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Ausländerrechts.
Wir wollen mit den Gruppen in den Ländern, in denen eine Existenzgeldforderung besteht, diese diskutieren, um eine gemeinsame Strategie der Durchsetzung zu entwickeln.


4. Die sozialen Sicherungssysteme

In diesem globalen Zusammenhang erleben wir seit Jahren die Angriffe auf die sozialen Sicherungssysteme auch in Deutschland. Die Verarmung großer Teile der in der BRD lebenden Menschen beschleunigt und verfestigt sich. Knapp 5 Millionen Menschen leben von Sozialhilfe, die reale Einkommensarmut betrifft nach Überzeugung der Wohlfahrtsverbände 8 Millionen Menschen (1995. Erwerbslosigkeit, Niedriglöhne, ungeschützte Beschäftigungen und befristete Leiharbeit bilden die wesentlichen Grundlagen dafür. 
Sinkende Erwerbseinkommen bzw. Lohnersatzleistungen machen einen Ausbau der sozialen Sicherung notwendig, aber das Gegenteil ist gegenwärtig der Fall: für die Unternehmen wird der Sozialstaat zunehmend zum Hindernis für die Kapitalverwertung; das System der sozialen Sicherung wird den neuen Flexibilitätsanforderungen angepaßt. Wegen der geringen Sozialleistungen wächst der Druck, jede noch so schlecht entlohnte, sinnlose Arbeit anzunehmen.
Das Solidarprinzip wird weiter abgebaut und ökonomische Risiken und Mißwirtschaft werden privatisiert. Die Bundesregierung zieht sich immer weiter aus der Sozialversicherung zurück.

Dieser Prozeß muß aufgehalten werden, - aber nicht, indem der status quo aufrechterhalten wird. Existenzgeld und Versicherungsleistungen müssen miteinander verbunden werden. Notwendig ist deshalb ein Existenzgeld als Sockel, dessen Höhe unabdingbar über den derzeitigen Sozialhilfesätzen zu liegen hat. Für Personen, die in ihrer zurückliegenden Erwerbsarbeit in die Sozialversicherungen einbezahlt haben, erhöht sich dieser Betrag anteilig um die Summe, die ihnen ohnehin aus ihren Beiträgen zufließen würde. BezieherInnen von Niedrigeinkommen steht eine Aufstockung in Höhe des Existenzgeldes zu. Dies wird sowohl durch Sozialversicherungsbeiträge als auch durch eine Umverteilung von Steuereinnahmen realisiert. 
Das Existenzgeld hätte die Funktion einer Mindestrente, eines Mindestlohns, eines Mindesteinkommens aus Lohnersatzleistungen und der Hilfe zum Lebensunterhalt; es gilt auch als Mindestkrankengeld. Dies betrifft all diejenigen, die nicht lohnabhängig waren, die über ein Niedrigeinkommen verfügen oder bei denen die Leistungen aus der Sozialversicherung unter dem Existenzminimum liegen. Für diesen Personenkreis fordern wir darüber hinaus den Nulltarif für öffentliche Verkehrsmittel und Bildungs und -Kultureinrichtungen sowie die Übernahme von Zuzahlungen bei ärztlicher Behandlung.
Als Zwischenschritt halten wir bereits heute die Sockelung durch ein so gestaltetes Existenzgeld für realisierbar.
Unsere Utopie zielt darüber hinaus ab auf die endgültige Entkoppelung von Arbeit und Einkommen. Es geht dann nicht mehr allein um die in der Regel minimale Absicherung gegen Lebensrisiken, wie sie das bestehende Sozialrecht intendiert, sondern um die freie Entfaltung der Persönlichkeit, wobei Raum ermöglicht würde für die Ausgestaltung gesellschaftlich notwendiger und/oder sinnvoller Arbeit und das Erstreiten von Bürgerrechten und politischer Teilhabe.


5. Die Sozialhilfe

Seit Jahren leben Millionen Menschen in der BRD von Sozialhilfe. Obwohl im Bundessozialhilfegesetz der Anspruch formuliert ist, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, erfüllt die Sozialhilfe diese Anforderung durch zu geringe Höhe und willkürliche Vergabepraxis bei weitem nicht. Das Recht auf Sozialhilfe gilt in der Regel nur bei Nachweis der Arbeitswilligkeit und immer nur nach geprüfter Bedürftigkeit. Die Unwissenheit oder die Angst, das oft geringe Einkommen der Kinder oder Eltern im Rahmen der Unterhaltspflichten in Anspruch nehmen zu müssen oder die Scham, zu den Letzten und Ausgegrenzten zu gehören, oder aber die systematische Desinformation, bürokratischen Hemmschwellen und oft entwürdigenden Praktiken der Ämter führen dazu, daß Sozialhilfe nur etwa von der Hälfte der Menschen, die eigentlich ein Recht auf sie hätten, in Anspruch genommen wird.
Seit langem wurde bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe das Bedarfsprinzip aufgegeben; maßgebend ist seitdem das Verbrauchsverhalten der untersten Einkommensgruppen - der Mangel in der Lebenshaltung wurde zum Leitprinzip der Hilfeleistungen. Aber selbst diese Unterversorgungs-Standards wurden in den letzten Jahren noch unterschritten und ausgehöhlt. Einmalige Leistungen werden zusehends weiter beschnitten oder ganz gestrichen. Und ausgehend von einem zu niedrigen Niveau wurden prozentuale Erhöhungen der Sozialhilferegelsätze vorgenommen, die weit unter dem Anstieg der Lebenshaltungskosten blieben und in absehbarer Zeit auch bleiben werden. In konkreten Beträgen ausgedrückt heißt dies, daß selbst niedrige Einkommen real mehr steigen, als dies bei der Sozialhilfe der Fall ist. Eine Ergänzung dieses realen Einkommensverlustes (und somit eines Defizits bei gestiegenen Verbrauchspreisen und folglich des Defizits einer menschenwürdigen und bedarfsgerechten Lebensführung) findet die Absenkung der Sozialhilfe bei der Ausweitung der Niedrigstlohn-Sektoren - womit aber allen Armen und von Armut bedrohten das Leben in Gesundheit und Wohlbefinden verwehrt wird.
In Riesenschritten entwickelt sich die Sozialhilfe zurück auf die Regelungen der alten Reichsfürsorge, die arbeitsmarktnahe Armutsgruppen weitestgehend der vollständigen Armut überließen und neuerdings selbst arbeitsmarktfernen Armutsgruppen eine ausreichende Hilfe verweigert.
Der reale Verlust an Kaufkraft, der den BezieherInnen von Sozialhilfe gleich welchen Alters zugemutet wird, korrespondiert mit einer Entwicklung, wie wir sie in den meisten Industrienationen mit gewissen Wohlfahrtsstandards vorfinden: Sofern sozialstaatliche Sicherungssysteme überhaupt noch erhalten bleiben, werden sie derart dezimiert, daß sie ihre Ursprungsfunktion verlieren. Im Falle der bundesdeutschen Sozialhilfe heißt dies, daß HilfebezieherInnen in Zukunft unabhängig von Alter und Leistungsfähigkeit in die wachsende Masse deregulierter, schlechtbezahlter Arbeitsverhältnisse gezwungen werden, nur um das physische Überleben zu sichern.


6. Der erzwungene Arbeitseinsatz

Die Einführung von Arbeitszwangsmaßnahmen gegen Erwerbslose und SozialhilfebezieherInnen steht in enger Verbindung mit Krisenbewältigungsversuchen der politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen sowie ideologisch-geprägten Vermutungen über einen angeblichen Leistungsmißbrauch der Betroffenen. Letzterer Vorwurf ist so alt wie die Geschichte der sozialen Sicherung in Deutschland. In jeder Zeitepoche findet sich kurz vor, oder während des Abbaus von Sozialleistungen die Begleitmusik vom angeblichen Schmarotzer und "Sozialkriminellen". Mit solchen Diskriminierungsstrategien soll in der Öffentlichkeit Zustimmung für unpopuläre Entscheidungen hergestellt werden. Dazu gehört auch der Ausbau oder die verschärfte Anwendung disziplinarischer Instrumente von Seiten des Arbeits- oder Sozialamtes und der erzwungene Arbeitseinsatz. Alle genannten Bereiche bilden einen Tatkomplex und bauen aufeinander auf.

Arbeitszwangseinsätze nach BSHG erleben Hochkonjunktur. Wer nicht bereit ist, für 1 - 4 DM pro Stunde eine Badeanstalt oder einen Sportplatz zu reinigen, um so seine Arbeitswilligkeit bzw.
-bereitschaft überprüfen zu lassen, dem wird zuerst die Sozialhilfe gekürzt und dann ganz gestrichen. Hintergrund dieser Maßnahmen ist es, Sozialleistungen einzusparen, indem Leistungsberechtigte entweder abgeschreckt werden, Anträge zu stellen oder BezieherInnen von Leistungen aus dem Bezug gedrängt werden. Zudem findet ein Abbau regulärer Arbeitsplätze im Bereich kommunaler Aufgaben statt, indem "billigere" BSHG-ArbeiterInnen zum Einsatz kommen.
Mit der Wiedereinführung von "Gemeinschaftsarbeiten" für Erwerbslose (§ 134 Abs.3b AFG) hält erstmals seit 1969 das Prinzip "Arbeit ohne Lohn" wieder Einzug in das Arbeitslosenrecht. Zwar wird der Zwang in diesem Zusammenhang nicht eindeutig formuliert, aber er ergibt sich aus folgendem:

  • § 134 beruft sich ausdrücklich auf den § 19 BSHG, der bislang den Zwang für SozialhilfebezieherInnen durchsetzt,
  • die Erwerbslosen gehen gegenüber der Bundesanstalt eine Verpflichtung ein, die Tätigkeit für eine bestimmte Dauer zu verrichten. Erscheinen sie nicht, oder brechen sie vorzeitig ab, erhalten auch sie eine Sperrzeit als Strafe. Wer tatsächlich freiwillig oder nach "intensiver" Beratung gezwungenermaßen eine gemeinnützige Arbeit aufnimmt ist nicht immer zu unterscheiden.

Grundsätzlich kann eine "Gemeinschaftsarbeit" auch über den § 2 der Zumutbarkeitsanordnung erzwungen werden. Diese legte bereits 1982 fest, daß Erwerbslose gezwungen werden können, eine saisonale Tätigkeit unabhängig von ihrer Qualifikation, die nicht länger als 180 Tage dauern darf, einzugehen. So geschehen in einigen Städten, die Erwerbslose Anfang 1995 zur Beseitigung von Hochwasserschäden verpflichteten. Deutlicher finden sich neuerdings Zwangsmaßnahmen für Erwerbslose im Arbeitslosenhilfe“reform“gesetz und in den Vorarbeiten für ein neues AFG. Dies betrifft aktuell die Pflicht zur Annahme von saisonalen Tätigkeiten (z.B. Ernteeinsatz) ebenso, wie die Erzwingung von Arbeitstrainingsmaßnahmen.
Notstandsarbeiten, wertschaffende Arbeitslosenfürsorge und Pflichtarbeit - die Parallelen zur Weimarer Republik sind unübersehbar.
Offensichtlich wird auch folgendes:
Angriffe auf die Sozialgesetzgebung und die Tarifautonomie ebnen den Weg, die Allgemeingültigkeit des Arbeits- und Tarifrechts in Frage zu stellen. 
Mit dem Ruf nach "Arbeit um jeden Preis" wird eine Umstrukturierung der allgemeinen Arbeitsbedingungen vorgenommen, mit der Absicht, mittels Zwang nichtexistenzsichernde Arbeitsverhältnisse durchzusetzen.
Einerseits sollen die Erwerbstätigen auf Niedriglöhne und dem Ignorieren von Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie weiterer rechtlicher Absicherungen eingestimmt werden. Zum anderen wird damit den Erwerbslosen klargemacht, daß es keine unzumutbaren Arbeitsbedingungen und keinen Qualifikationsschutz mehr zu geben hat. Niedriglöhne erhalten allmählich eine gesellschaftliche Akzeptanz und Pflichtarbeit etabliert sich.


7. Unsere Forderung - und "Wer soll das bezahlen?"

Gegen den Prozeß der Neuorganisation des Arbeitsmarktes, der Zerstörung sozialer Garantien und der Verarmung stellen wir unsere Forderung nach einem ausreichenden Existenzgeld plus Miete, Mietnebenkosten und Urlaubsgeld.
Gesellschaftliche Arbeit muß neu verteilt werden. Wir sind uns dessen bewußt, daß ein Existenzgeld für sich genommen weder die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung abschafft, noch Lohnarbeit in der gegenwärtigen Form angreift. Die Erkämpfung des Existenzgeldes wird einhergehen mit einem Prozeß der Bewußtseinsbildung, innerhalb dessen sog. Eigenarbeit und gesellschaftlich notwendige Arbeit ins Blickfeld gerückt und sowohl Konsumismus als auch die herrschende Arbeitsmoral in Frage gestellt werden können.
Es gibt gegenüber unserer Forderung kritische Stimmen, die behaupten, wir wollten im Grunde genommen für die Erhaltung der Erwerbslosigkeit kämpfen. Dies ist nicht unsere Intention, - aber: wenn uns der Kapitalismus massenhaft Nicht-Lohnarbeit aufzwingt, dann muß diese Nicht-Arbeit bezahlt werden. Der gesellschaftliche Reichtum, den der Kapitalismus abschöpft, schafft alle Voraussetzungen dafür, er muß nur umverteilt werden.
Bislang wird - entsprechend dem politischen Willen - der Reichtum verschwendet, indem er im wesentlichen zur Kapitalakkumulation und zur Besitzstandswahrung der Herrschenden verwendet wird. Für Projekte wie z.B. die Hauptstadtverlegung liegen plötzlich 20 Milliarden DM bereit, Unsummen werden in Waffenproduktion und -export investiert, wobei die Entwicklung neuer Kampfsysteme Milliarden verschlingen, weil es wieder offen um weltweite Machtansprüche geht. Auf fast 800 Milliarden DM belauft sich die Summen, die von den Unternehmen nicht wieder in die Betriebe investiert, sondern für weltweite Finanzspekulation eingesetzt werden.
Aber wir wollen nicht nur vom Geld reden. Wieviel Reichtum verschwendet diese Gesellschaft in der Produktion von völlig überflüssigen Gütern, Verpackungen und vergänglichem Ramsch, die dazu noch die Umwelt belasten? Wieviel durch eine Arbeitsorganisation, die zudem die Menschen häufig körperlich und seelisch krank macht, wo schon heute alle Erwerbsfähigen nur noch die Hälfte der Zeit zu arbeiten brauchten, um den gleichen Standard zu halten?


8. Ein Recht auf Arbeit?

Unsere Kritik an der herrschenden Arbeitsbegrifflichkeit und der Funktion von Lohnarbeit umfaßt auch eine Kritik an der gewerkschaftlichen und von Teilen der Sozialdemokratie vertretenen Forderung nach einem Recht auf Arbeit. Diese kann unter kapitalistischen Verhältnissen nur ein Recht auf Lohnarbeit beinhalten.

Sie trägt reaktionäre Züge in sich:

  • Weil sie die realen Bedingungen von Lohnarbeit völlig außer Acht läßt. Arbeit an sich ist kein besonders erstrebenswertes Ziel, auch nicht mit einem Rechtsanspruch. Und auch der Zusatz, man fordere ja "sinnvolle Arbeit", ändert nichts am prinzipiell fremdbestimmten Charakter kapitalistischer Arbeit.
  • Weil sie sich primär auf staatliches Handeln verläßt. Weder kann der Staat die Arbeitgeber zwingen, Arbeitsplätze zu schaffen, noch ist er selbständig in der Lage, massenweise Erwerbslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Historisch und aktuell gesehen tritt staatliche Arbeitsbeschaffung immer in Doppelfunktion auf: als erzwungener Arbeitseinsatz und mit untertarifliche Bezahlung.
  • Weil der einseitige Blick auf die Beschaffung von Arbeit und die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, z.B. den Nationalsozialismus akzeptabel erscheinen läßt.

Es ist politisch fatal, die Lohnarbeit zum Lebensinhalt hochzustilisieren, obwohl es substantiell um die materielle Lebenssicherung geht.


9. Die Situation der Frauen 

Ausbeutung, Unterdrückung und Gewalt gegen Frauen ist älter als die moderne kapitalistische Gesellschaft. Diese konnte vielmehr das historisch bestehende patriarchalische Verhältnis zwischen Männern und Frauen "dankbar" aufgreifen (wenn sie sich nicht sogar ihm verdankt) und für ihre Zwecke der Profitmaximierung jeweils anpassen und regulieren: je nach konjunktureller Erfordernis werden wir in den Arbeitsmarkt integriert oder ausgestoßen (Kriegsproduktion, Arbeitskräfte"mangel" oder Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit, spezifisch "weibliche Qualifikationen"), wobei wir immer die schlechteren Arbeiten, die niedrigeren Löhne für die gleiche Arbeit bekommen. Diese Ungleichbehandlung hat weitreichende Konsequenzen für den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Renten: für die Frauen sind die Beträge entsprechend niedriger. Zugleich müssen viele Frauen die gesamte Reproduktionsarbeit (Haus- und Erziehungsarbeit) tragen.

Ein Existenzgeld, öffentliche Kinderbetreuung und Pflege, aber auch das Angebot von existenzsichernde bezahlten Teilzeitstellen - und zwar in allen Berufsgruppen - erspart uns nicht den Kampf für eine gerechte Verteilung aller Arbeiten und gegen die täglichen Herabsetzungen. Aber es würde für uns die Voraussetzungen schaffen, ungerechte Bedingungen zurückweisen zu können. Und für die zunehmende Zahl von Alleinerziehenden unter uns würde es den dauerhaften Bezug von Sozialhilfe verhindern.

Die Forderung nach einem Existenzgeld ist für uns zwar nicht die allein-glücklich-machende, aber ein erster Schritt, unsere Lebensentwürfe eigenständig - und ohne auf das Geld der Männer angewiesen zu sein - verwirklichen zu können.


10. Das Verhältnis zu den Beschäftigten

Unsere Forderung nach Existenzgeld verstehen wir auch als ein solidarisches Angebot für ein gemeinsames Projekt mit allen Beschäftigten. Ein ausreichendes Mindesteinkommen schützt die Beschäftigten und Gewerkschaften davor, daß wir als Lohndrücker und Streikbrecher gegen ihre Kämpfe eingesetzt werden - im Gegenteil: so können wir sie aktiv unterstützen.
Wir können uns gemeinsam für eine vernünftigere Organisation der Arbeit einsetzen und schaffen die Möglichkeit, "Nein" zu sagen gegenüber miesen Beschäftigungsverhältnissen, umweltzerstörender Arbeit und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen. Denn der scheinbare Gegensatz zwischen Erwerbslosen und Beschäftigten ist durch die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt praktisch längst zur Fiktion geworden: so wie sehr viele Erwerbslose, SozialhilfebezieherInnen und Frauen gezwungen sind, nebenbei in schlechtbezahlten (Teilzeit)-Jobs zu malochen, damit es zum Leben langt, erleben viele Angestellte und Arbeiter die Wechselbäder zwischen zeitweiliger Erwerbslosigkeit und Überstundenklopperei als ständige Bedrohung. Die Interessen sind aber nicht durchweg die gleichen, denn solange es noch sog. Karrierezugänge auf dem Arbeitsmarkt gibt, werden sich Beschäftigte gegen Erwerbslose vehement abzugrenzen versuchen.
Aber die Verschlechterung der Beschäftigungsverhältnisse produziert nicht nur Verarmung und existentielle Unsicherheit, sondern sie schafft auch einen Demokratieabbau in den Betrieben und sorgt dafür, daß es Angestellte und Arbeitnehmer 2.Klasse gibt. Hier liegen die Wurzeln für eine gemeinsame Intressenartikulation. Mit dem Existenzgeld wäre den Unternehmen das disziplinierende Instrument der Spaltung in Beschäftigte und Erwerbslose aus der Hand genommen.

Auch deshalb spielt die Höhe des Existenzgeldes eine entscheidende Rolle:
Nur wenn es hoch genug ist, kann es diese Funktion eines effektiven Mindestlohns auch übernehmen.



Unsere Forderungen gehen vor diesem Hintergrund über eine einfache "Auszahlung" und die Aufwertung von Tätigkeiten außerhalb von Lohnarbeit hinaus. Unsere Forderung nach einem Existenzgeld begründet sich auch aus unserer Kritik an den herrschenden Lohnarbeitsbedingungen und verweist zugleich auf die konkrete Utopie eines menschenwürdigen Daseins.

Bis zur Durchsetzung des Existenzgeldes geht es um Zwischenschritte, die es hier und jetzt umzusetzen gilt. Dazu haben die Erwerbsloseninitiativen zentrale Forderungen aufgestellt:

  • Radikale Umverteilung von Arbeit und Reichtum
  • Aufhebung der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung
  • Radikale Arbeitszeitverkürzung
  • Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit und Pflichtdiensten
  • Gleichbehandlung von AusländerInnen und Deutschen
  • Gleicher Lohn für Frauen und  Männer
  • Arbeitslosengeld für alle für die gesamte Dauer der Erwerbslosigkeit sowie dessen Erhöhung
  • Abschaffung der Sperrzeiten, sowie der Anwartschaftszeiten
  • Sicherung des Berufsschutzes und Abschaffung der Herabbemessung
  • Nulltarif für öffentliche Verkehrsmittel sowie Bildungs und -Kultureinrichtungen
  • Anhebung der Sozialhilfe auf den tatsächlichen Bedarf
  • Keine Prüfung der Unterhaltspflicht
  • Sozialhilfebezug darf kein Ausweisungsgrund für AusländerInnen sein
  • Einführung einer Mietpreisbindung
  • Regelfinanzierung für Initiativen
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