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Die Demontage der sozialen Sicherung
- ein Angriff auf soziale Grundrechte
von Christa Sonnenfeld (Komitee für Grundrechte und Demokratie)
Nicht erst seit der bekannt gewordenen Datenmanipulation der Bundesanstalt für
Arbeit ist der ohnehin zurückgenommene Sozialstaat unter erheblichen Druck
geraten. Schleichend und stetig wird das System der sozialen Sicherung Bismarck'scher
Prägung geschliffen. Soziale Grundrechte werden weiter und nachhaltiger
denn je verletzt. Der "Skandal" der Bundesanstalt aber hat nachgerade
Schleusen und Schubladen geöffnet, in denen schon lange abrufbereite Konzepte
lagen, die das System sozialer Sicherung endlich in Angriff nehmen sollten.
Es scheint, als hätten politische Funktionäre und intellektuelle Zuarbeiter
nur auf die Eröffnungen des Bundesrechnungshofs gewartet oder den Prozess
sogar in Gang gesetzt.
Bereits ein Jahr nach der rot-grünen Regierungsübernahme wurde eine
Steuerreform zugunsten der Unternehmen verabschiedet (Einsparungsvolumen von
ca. 20 Milliarden DM). Erst allmählich bekommen wir deren Folgen zu spüren,
so beispielsweise durch die Finanznot der Kommunen. Hinzu kommt der Druck durch
die EU-Kommission auf die "Hochlohnländer", die Lohnnebenkosten
weiter zu senken und die Sozialleistungen zu kürzen. Dies bedeutet nicht
nur einen Angriff auf die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, sondern
Entlastung der Unternehmen. Die "Rentenreform" war in diesem Umverteilungskontext
der Anfang, mit der die paritätisch finanzierte Sicherung aufgegeben wurde.
Für eine höchstmögliche Kapitalverwertung ist der Sozialstaat
schon immer ein Hindernis. Unter dieser Regierung werden all die Planungen,
sozialstaatliche Leistungen auf ein Minimum zu reduzieren oder gänzlich
einzustellen, in die Praxis umgesetzt. Mit Widerstand ist in der Bevölkerung
kaum zu rechnen, nicht zuletzt, weil eine ununterbrochene Propagandamaschinerie
den BürgerInnen Grundrechtsverletzungen als schmerzliche, aber notwendige
Maßnahmen zumutet, als alternativlose Strategie, die den Staat nicht mehr
als Zwangsapparatur erkennen lässt. Der Verfassungsrechtler Winfried Hassemer
beklagte schon 1997, dass die Bereitschaft, Grundrechtspositionen aufzugeben,
auch in der Bevölkerung steige. Der Staat nutze diese Haltung wiederum,
um sich neue Befugnisse zu schaffen.
Die soziale Sicherung steht unter massivem Druck
Der Privatisierung der Alterssicherung, die als Reform ausgegeben wird, folgt
nun mit großen Schritten die Zurücknahme von Leistungen der Kranken-
und Arbeitslosenversicherung. Gerade bei der letzteren wird dabei auf unterschiedlichen
Ebenen strategisch operiert, um die Lohnnebenkosten und damit die Beitragszahlungen
der Arbeitgeber zu senken.
Über die Lohnsubventionierung, insbesondere dem Kombilohn, werden Löhne
tatsächlich gesenkt. Löhne werden von staatlicher Seite nur befristet
subventioniert. Danach bilden sie das Niveau der "neuen" Niedriglöhne,
das 20-30% unter dem bisherigen Niedriglohntarif liegt. Der vormalige Präsident
des Deutschen Industrie- und Handelstages, Hans Peter Stihl, wollte denn auch
den Kombilohn bereits im Jahr 1997 als "trojanisches Pferd" verstanden
wissen, da er gesellschaftliche Akzeptanzprobleme befürchtete, wenn die
Lohnnebenkosten - und damit einhergehend die Löhne - abrupt gekürzt
werden würden. Mit der Lohnsubventionierung ist es dann - unter Berufung
auf das Lohnabstandsgebot - möglich, auch den Regelsatz der Sozialhilfe
abzusenken.
Parallel dazu geht die Bundesregierung auch bei der Senkung der Sozialleistungen
für Erwerbslose in die Offensive. In ihrem Konzept soll die Arbeitslosenhilfe
ganz abgeschafft und ca. 1,6 Millionen BezieherInnen sollen in die Sozialhilfe
überführt werden. Die Bundesanstalt für Arbeit hätte dann
eine andere Funktion: sie verwaltet die BezieherInnen von Arbeitslosengeld,
von denen viele erfahrungsgemäß relativ schnell wieder eine Erwerbsarbeit
finden. Darüber hinaus wird sie, da Vermittlung und Qualifizierung so weit
wie möglich privatisiert werden, zur bloßen Ordnungsinstanz, indem
sie darauf reduziert wird, Leistungen zu verteilen oder zu sperren. In dieser
Strategie werden die grundrechtlichen Einschnitte besonders deutlich:
- Sie führt zu einer erheblichen Verarmung großer Teile der Erwerbslosen.
- Die Kontrollen von Konten, von Einkünften von Verwandten und LebenspartnerInnen,
von Wohnungen u.ä. können auf einen weit größeren Personenkreis
ausgedehnt werden.
- Der Berufsschutz ist für ArbeitslosenhilfebezieherInnen ohnehin vollständig
eliminiert, da sie unabhängig von der erworbenen Qualifikation vermittelt
werden. Bislang aber können sie noch eine Tätigkeit ablehnen, die
unter der Höhe ihrer bezogenen Leistung liegt. Wird die Arbeitslosenhilfe
abgeschafft, gelten für sie die Regelungen der so genannten "Gemeinnützigen
Arbeit", d.h. die Beschäftigung für 50 Cent bis 2 Euro die Stunde
in Parks, auf Friedhöfen oder bei Wohlfahrtsverbänden.
Damit einher geht der umfassende Arbeitszwang, der zwar schon immer die Arbeitsmarktpolitik
bestimmt, inzwischen aber nie dagewesene Ausmaße erreicht hat. So resümiert
der Deutsche Städtetag, dass im Jahr 2000 im Rahmen der "Hilfe zur
Arbeit" 403.000 SozialhilfebezieherInnen bundesweit zur Arbeit verpflichtet
wurden. Auch bei den Erwerbslosen hat der Druck zugenommen. Diese Entwicklung
lässt sich an der Zunahme der Leistungssperren erkennen. Zukünftig
werden sich z.B. durch das neue "Job-Aqtiv-Gesetz" eine Unzahl von
Möglichkeiten erschließen, Erwerbslose zu sperren, indem neue, gesetzlich
sanktionierte Hürden aufgebaut werden. Über Jahre addiert, haben inzwischen
Millionen von Menschen derartige Maßnahmen durchlaufen, ohne dass sich
ihre Perspektive erkennbar verbessert hätte, (Spindler 1999). Es fehlen
existenzsichernde Arbeitsplätze, daran kann auch der "aktivierende
Sozialstaat" kaum etwas ändern.
Die Arbeitslosenversicherung wird demnach nicht nur durch die Auslagerung der
ArbeitslosenhilfebezieherInnen erheblich entlastet, sondern auch durch die entfallenden
Anstrengungen der Arbeitsämter, beispielsweise sinnlose "Qualifizierungen"
und Trainingsmaßnahmen zu erzwingen, aus denen viele Erwerbslose voraussehbar
wieder aussteigen, weil sie keine Beschäftigungswirkung zeitigen und weil
es als Demütigung empfunden wird, dass eigene Interessen und die erworbene
Qualifikation überhaupt keine Rolle spielen.
Auch zuvor war unübersehbar, dass die Verletzung von Grundrechten konstitutiv
sowohl im Bundessozialhilfegesetz als auch im Sozialgesetzbuch III angelegt
ist. Inzwischen ist in den Planungen und "Reform"-Vorschlägen
eine gewisse Unbekümmertheit zu beobachten, so z.B. wenn Roland Koch vorschlägt,
dass auch BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe "Gemeinnützige Arbeit"
verrichten sollen. Wo die gegenwärtige Gesetzgebung noch zu liberal erscheint,
wird schlicht erwogen, dann eben die Gesetze zu ändern.
Während SPD-Experten die stufenweise Annäherung des Arbeitslosengeldes
an die Sozialhilfe planen, versucht das CDU-Modell einen Schritt weiter zu gehen
Es ist an den Entwürfen zu einer veränderten Regelung des Krankenversicherungssystems
orientiert. Eine Aufteilung in Grund- und Wahlleistungen wird vorgeschlagen,
bei der man sich durch höhere Versicherungsbeiträge weniger Zwang
und mehr Leistungen der Arbeitsämter erkaufen kann. In beiden Modellen
wird die Arbeitslosenhilfe abgeschafft.
Die Tendenz ist eindeutig. Die schon eingeleiteten und die geplanten "Reformen"
des Arbeitsmarktes zielen auf ein neues Gesellschaftsmodell ab, in dem die Kosten
sozialer Sicherung zunehmend privatisiert werden. Die bloße Armenfürsorge
würde zukünftig an die Stelle sozialstaatlicher Verpflichtung treten.
Das System der sozialen Sicherung wäre damit gekippt.
Die Notlage als Motor
Die Voraussetzungen für die allseitige Verfügbarkeit von Erwerbsfähigen
wurden in den letzten Jahren auf vielfältige Weise geschaffen. Die Lockerung
des Kündigungsschutzes, die Abschaffung des Berufsschutzes und die Ausweitung
der Spielräume für Zeit- bzw. Leiharbeit haben den Boden für
eine allgemeine Lohnabsenkung bereitet. Viele Menschen, die ihre Arbeit "verlieren",
können inzwischen gewiss sein, dass sie sich bei einem neuen Job auf eine
schlechtere Bezahlung einstellen müssen. Die Nähe zu Wucherlöhnen
(d.h. der Lohn beträgt höchstens 2/3 des regional gezahlten Durchschnittslohns)
wird immer häufiger erreicht, weil selbst die Arbeitsämter in Stellen
vermitteln, die sittenwidrig unterhalb dieses Durchschnittsniveaus entlohnt
werden.
Auch die ohnehin geringen Sozialleistungen geraten unter Druck, nicht nur durch
die oben aufgeführten Planungen zur Kürzung des Arbeitslosengeldes
und zur Abschaffung der Arbeitslosenhilfe. Auch die Sozialhilfe selbst wird
in Angriff genommen. Bislang noch müssen Sozialleistungen und so genannte
"Einmalige Beihilfen" individuell nach dem tatsächlichen Bedarf
ausgezahlt werden, wobei die Praxis der Kommunen und einzelner SachbearbeiterInnen
z.T. stark differiert. Verweigerung oder Kürzung von Leistungen sind an
der Tagesordnung und beschäftigen seit Jahren Sozialgerichte. Jetzt aber
schreiben die gegenwärtig laufenden Modellprojekte in einzelnen Kommunen
die Pauschalierung von Miete, Heizung u.a. fest, die die realen Kosten nicht
mehr abdeckt, wie erste Ergebnisse in Kassel zeigen. Damit wird das Sozialhilfeniveau
schleichend abgesenkt. Für die Kommunen führt dies zwar zu Einsparungen,
für die Betroffenen allerdings bedeutet es drohende Obdachlosigkeit.
Besonders in Ostdeutschland toben anarchische Zustände auf dem Arbeitsmarkt,
wenn es um die Verteilung der wenigen Arbeitsplätze geht. Die Situation
für die Menschen dort ist sowohl materiell als auch sozial weitaus widersprüchlicher
und prekärer. Aufgrund der für die DDR konstitutiven Erwerbszentrierung
hat Lohnarbeit eine sehr starke soziale und psychische Dimension, sie war eingebunden
in soziale Kontakte, Freizeit und Sinnstiftung. Diese historisch gewachsenen
psychosozialen Verhältnisse werden häufig schamlos ausgebeutet durch
sinnlose, entwürdigende Dauerzuweisungen in Trainingsmaßnahmen und
ABM-Stellen, manchmal unterbrochen durch befristete Jobs mit Gehältern,
die nur noch als Lohndumping bezeichnet werden können und ein Leben in
Würde - trotz Arbeit - nicht mehr zulassen. Diese Entwicklung breitet sich
sukzessive auch im Westen aus und bestimmt zunehmend die Lebensrealität.
Sozialleistungen, die auch ohne die geplanten Kürzungen nicht oder kaum
zum Leben reichen, gepaart mit extensiv praktiziertem Arbeitszwang bereiten
den Boden für eine Lohnstruktur, wie sie noch vor einigen Jahren kaum vorstellbar
war. Mit staatlichen "Mobilitätshilfen" wird die absurde Situation
geschaffen, dass vor allem jüngere Erwerbsfähige Regionen Ostdeutschlands
verlassen, um im Westen nach Arbeit zu suchen. Gefördert wird auf diese
Weise die schleichende Verödung von Kommunen und Landstrichen, so als habe
man sie aufgegeben.
Ideologische Geschütze
Die Voraussetzung dafür, diese Praxis durchzusetzen und Akzeptanz in der
Bevölkerung herzustellen, besteht in der unentwegten, propagandistischen
Offensive. Die organisierte Verantwortungslosigkeit und der Weg in den "autoritären
Staat" (Ralf Dahrendorf 2000) sind nur durchsetzbar, wenn die bürgerliche
Mitte sich als Profiteure der Gesellschaftsordnung wahrnimmt und Wege findet,
sich von der Armutsbevölkerung abzugrenzen. Dazu gehört eine Apparatur,
die Meinungen formt und Begriffe entweder als antiquiert entwertet oder sie
inhaltlich neu besetzt. Redewendungen und Begriffe wie "mehr Eigenverantwortung"
(die in Wahrheit die Verlagerung der sozialen Aufwendungen nach unten meint)
oder "Fördern und Fordern" (womit real der Ausbau des Arbeitszwangs
intendiert ist) sind täglich zu vernehmende eingängige Worthülsen,
die man inzwischen selbst von Menschen hören kann, die ansonsten eigentlich
eine kritische Perspektive gegenüber der umfassenden Ökonomisierung
des Sozialen haben. Politische Entscheidungen und der vorgelagerte diskursive
Prozess der Entscheidungsfindung werden zunehmend aus dem Parlament an die Justiz
(zunehmend an das Bundesverfassungsgericht) ausgelagert oder dem dumpfen Feld
der manipulativen Steuerung überlassen. Ein Beispiel dazu: Am Abend des
Beginns der amerikanischen Bombenangriffe auf Afghanistan ging es in einer Talkrunde
des Fernsehens u.a. um die Frage, ob ein Einsatz der Bundeswehr nach innen vom
Parlament beschlossen werden sollte. Dabei erregte sich Guido Westerwelle (FDP):
"Wir können der Bevölkerung keine gruppendynamische Veranstaltung
liefern, wenn Gefahr im Verzug ist" (ZDF, 7.10.2001).
Die Sprache ist verräterisch und zugleich verschleiernd. So werden nach
offiziellem Sprachgebrauch die einschneidenden Umbaumaßnahmen auf dem
Arbeitsmarkt damit begründet, dass dadurch mehr "Gerechtigkeit"
entstünde. Die Grundsatzdebatte der SPD-Führung im Jahr 1999 hatte
mit dieser Umwertung von Begriffen rasch begonnen. Danach muss man den Eindruck
gewinnen, dass Bedingungen dann als gerecht gelten, wenn sich alle BezieherInnen
sozialer Leistungen materiell auf dem untersten Niveau einpendeln. "Gerechtigkeit"
bedeutet in deren Neubestimmung zwar Gleichheit in der Verteilung und Zuweisung
von Lebenschancen, sei aber im Grunde nicht einlösbar und nicht erwünscht.
Ungerechtigkeit als Stimulans, als Möglichkeit der Entfaltung, damit der
Wohlstand für alle gesichert werden kann. Es wird ein Gerechtigkeitsbegriff
entworfen, wonach ja alle am Wettbewerb teilhaben können, und da gibt es
eben Gewinner und Verlierer.
Ohnehin schlägt sich diese Umwertung im Prinzip des "Fördern
und Fordern" nieder, nämlich soziale Leistungen nur noch bei Pflichterfüllung
zukommen zu lassen. Das klingt gerecht und nach gesundem Menschenverstand, ignoriert
aber, dass soziale Grundrechte nicht an Wohlverhalten gebunden sind.
Überhaupt hat die Erwerbszentrierung ein derartiges Ausmaß erreicht,
dass der Begriff der "Sozialpolitik" sich in den der "Arbeitsmarktpolitik"
aufgelöst hat. Im Zentrum steht der Mensch mit seiner allseitigen Verwertbarkeit
und Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Soziale Grundrechte erstreiten
In der BRD ist die inhaltliche Füllung des Bürgerstatus relativ schwach,
aber das hat gleichwohl Gründe. Die Begründer des Grundgesetzes hatten
eine politische Teilhabe bewusst nicht intendiert, um der Bevölkerung nicht
zu viel Macht zu kommen zu lassen (Maus 1999). Dies führte u.a. auch dazu,
dass sogar die durchscheinende Demokratieverachtung der politischen Eliten mehr
oder weniger als alternativloses Geschick - allenfalls leise murrend - bis heute
hingenommen wird. Umso mehr muss ein Bewusstsein dafür geschaffen werden,
dass sich das Wesen einer freien Gesellschaft mit forcierter Armut und repressiven
Strategien nicht vereinbaren lässt (Narr/Roth/Vack 2000). Im kapitalistisches
(Welt-)system ist zwar das sozialstaatliche Modell mit seinen Versprechen von
Freiheitsrechten und Absicherungen von Lebensrisiken ohnehin bloß fiktiv.
Dennoch kann eine Diskussion über den Anspruch an soziale und politische
Grundrechte die wachsende Ungleichheit zum öffentlichen Gegenstand machen,
den Zwang zu irgendeiner Arbeit, und sei sie noch so sinnlos und schlecht bezahlt,
ins öffentliche Bewusstsein rücken und die Einhaltung von Freiheitsrechten
reklamieren. In einer solchen Debatte müsste es auch um die zunehmend autoritäre
Politik gehen, die sich auf diesen Ebenen intensiviert. Hier ist nichts von
einem Rückzug des Nationalstaates zu verspüren. Der repressive Staat
wird gebraucht, um den sozialen Frieden zu sichern und um Ansprüche der
Bedürftigen abzuweisen.
Blickt man in die Erklärung der Menschenrechte von 1948, dann mutet diese
wie ein revolutionäres Manifest an. Dort sind soziale Grundrechte, wie
z.B. das Recht auf freie Berufswahl, auf soziale Sicherheit, auf gleichen Lohn
für gleiche Arbeit u.a. verankert. Davon sind wir weit entfernt. Besonders
in der Medienöffentlichkeit würde eine derartige Proklamierung eher
als Naivität diffamiert werden, die die modernen Anforderungen ignoriere.
Dabei trägt bei uns das Sozialgesetzbuch I dem Sozialstaatsgebot Rechnung,
indem es die Verpflichtung formuliert, "ein menschenwürdiges Dasein
zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit,
insbesondere auch für junge Menschen zu schaffen, ... den Erwerb des Lebensunterhalts
durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere
Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen".
Der Einsatz für soziale Grundrechte ist vor diesem Hintergrund sowohl über
die Erklärung der Menschenrechte, als auch über die spezifisch deutsche
Fassung argumentativ zu begründen, auch wenn ökonomische Verwertungsinteressen
machtvoll dagegen agieren und staatliche Repräsentanten uns weismachen
wollen, dass der Bezug sozialer Leistungen immer auch zwingend mit der Verletzung
von Grund- und Freiheitsrechten einhergehen müsse.
Die Frage bleibt, wie ein kritisches, produktives Verhältnis zu diesen
Entwicklungen hergestellt werden kann. Eine Idealisierung des Sozialstaats der
70er und 80er Jahre ist eine Verkennung der Realität. Reanimierungsversuche
vernachlässigen nämlich, dass weder soziale Rechte in Gestalt einer
aktiven politischen Teilhabe noch eine menschenwürdige Existenzsicherung
gegeben waren, da die Vergabe von Sozialleistungen immer mit Zwang und Disziplinierung
verknüpft war. Die Bürokratisierung der Daseinsvorsorge war ebenso
virulent wie die Ungleichheit der Lebenschancen. Bedürftigkeit bedeutete
immer, bürokratischer Repression ausgesetzt zu sein.
Zum zweiten war das System der sozialen Sicherung Bismarck'scher Prägung
immer erwerbszentriert. Die Weigerung, eine Stelle anzutreten, war deshalb immer
auch mit der Androhung und Durchsetzung des Leistungsentzugs gekoppelt, wenn
auch im alten Arbeitsförderungsgesetz die Interessen der Erwerbslosen und
ihr Schutz vor "unterwertiger" Beschäftigung zumindest Bestandteil
der Gesetze waren.
Weder die Rückkehr zum Sozialstaat der 70er und 80er Jahre, noch die Forderung
nach dem Erhalt der sozialen Sicherung wird uns angesichts des Umstands, dass
es immer weniger existenzsichernde Arbeitsplätze gibt, einem menschenwürdigen
Dasein näher bringen, das eine Sicherung auch ohne Lohnarbeit ermöglicht.
Gleichzeitig muss aber bedacht werden, dass die Abkehr von der klassischen sozialen
Sicherung bedeuten würde, dass wir soziale Rechte dann weder reklamieren
noch einklagen können und mehr oder weniger auf die Mildtätigkeit
von Wohlfahrtsorganisationen und Unternehmensstiftungen zurückgeworfen
sein würden.
Ein bedingungsloses, ausreichendes Grundeinkommen würde nicht auf dem
Beitragsmodell fußen können, das der jetzigen sozialen Sicherung
wesentlich zugrunde liegt. Und es muss begleitet sein von sozialen Grundrechten.
Dieser Weg wird uns sicherlich nicht geebnet werden, wir müssen ihn uns
erstreiten.
Literatur:
- Spindler, Helga in: bag arbeit (Hrsg.), Arbeit statt Stütze? Ein Streitgespräch,
Köln 2000
- Dahrendorf, Ralf, Die globale Klasse und die neue Ungleichheit, in: Merkur 11/2000
- Maus, Ingeborg, Menschenrechte als Ermächtigungsnormen internationaler
Politik, in: Brunkhorst, Hauke et.al., Recht auf Menschenrechte, Frankfurt/M.
1999
- Narr, Wolf-Dieter/Roth, Roland/Vack, Klaus, Politische Korruption - korrupte
Politik - am Beispiel: "System Kohl", Köln 2000
Christa Sonnenfeld,
Mai 2002
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