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BAG-INFO 06/00 die Erste (und wahrscheinlich Einzige)

13.06.00

Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,

der heutige Schwerpunkt ist das Protokoll des letzten BAG-E Treffens in Fulda. Daneben gibt es u.a. neues aus Berlin und 'ne Kurzinfo zum Gratiszug.

Die Themen in Überblick:

  1. Protokoll des BAG-Treffens vom 12.-14.05.00
  2. Kampagne der Hängematten zum § 25 BSHG
  3. Mit dem Gratiszug nach Paris (Kurzinfo)
  4. Veranstaltungen Berlin und Bielefeld
  5. obligatorische Hinweise


zum Inhaltsverzeichnis

1. Protokoll des BAG-Treffens

( ... findet Ihr hier )



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Kampagne gegen § 25 BSHG

Zur "Geschichte" der Kampagne

Am 17.Dezember 1999 führten wir eine Armutskonferenz von unten durch. Dort wurde eine Resolution verabschiedet. Wichtige Forderungen lauteten u.a.: Jegliche Arbeitsaufnahme sollte freiwillig sein ! Keine Androhung von Kürzungen ! Keine Anwendung des § 25 BSHG !

Im Februar diesen Jahres fand unsere öffentliche Auswertung der Armutskonferenz statt. Ergebnis der Diskussion war, uns auf eine Forderung aus dem langen Forderungskatalog zu konzentrieren, nämlich auf die Forderung: Keine Anwendung des § 25 BSHG ! Dazu wollten wir eine Kampagne starten.

Es bildete sich eine Arbeitsgruppe, die sich inhaltlich und organisatorisch mit dieser Kampagne beschäftigen möchte. Zunächst einigten wir uns inhaltlich auf folgendes Flugblatt.

"Hängematten" e.V.

(Die Unterschrifenliste, das Flugblatt und weitere Materialien können per Mail an haengematten@gmx.de angefordert werden)

Kampagne gegen § 25 BSHG
(Bundessozialhilfegesetz)

Wir wenden uns strikt gegen die Kürzung und Streichung der ohnehin knapp bemessenen Sozialhilfe, wie sie durch den § 25 BSHG geregelt ist.
Insbesondere fordern wir die Abschaffung des § 25 (1). Dieser Absatz lautet: "Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten oder zumutbaren Maßnahmen nach § 19 und 20 nachzukommen, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Hilfe ist in einer ersten Stufe um mindestens 25 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes zu kürzen..." (Was für uns zumutbar ist, bestimmt das Sozialamt.)

Hilfe zur Arbeit ?
Wir lehnen das Instrumentarium der "Hilfe zur Arbeit" ab.
Die Arbeitspflicht hat in der Armenfürsorge eine lange Tradition. Heute sind die Arbeitshäuser zwar abgeschafft, aber der Arbeitszwang ist ungebrochen.
In Zeiten der Massenarbeitslosigkeit und bei dem Stand der Produktivität wehren wir uns gegen eine allgemeine Arbeitspflicht. Das Recht auf Leben muss von der Bereitschaft zur Erwerbsarbeit entkoppelt werden.

Sozialhilfe ?
"Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht." (§ 1(2) BSHG) Unseres Erachtens ist ein menschenwürdiges Leben in der Sozialhilfe nicht möglich. Gesetze, Bürokratie und Verach-tung erschlagen uns. Es gibt Sachbearbeiter, die uns schikanieren und die Sozialhilfe ist viel zu niedrig.
Wie lebt zum Beispiel ein Mensch mit einem Kulturanteil von 34,20 DM ? (Darin enthalten sind für Besuche im Theater, Kino, Sportveranstaltungen ganze 2,63 DM. Aufgrund des Bewerbungszwanges sollen für Zeitungen und Zeitschriften 14,47 DM aufgewendet werden.)

Die Abschaffung des §25 BSHG ist daher nur ein Schritt zur Verbesserung der Situation von SozialhilfebezieherInnen !

Weitere Informationen zur Kampagne gegen § 25 des Bundessozialhilfegesetzes:
"Hängematten"e.V., Grünberger Straße 73,
10245 Berlin, Tel./Fax: 29 00 68 08,
Email: haengematten@gmx.de

Eine Unterschriftenaktion begann am 1.Mai 2000 auf den Straßenfesten.

Aber nochmals zum Arbeitszwang. Als Erwerbsloseninitiative wenden wir uns strikt gegen den Arbeitszwang.

Erzwungene Arbeitseinsätze von Armen haben eine lange Tradition. Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen, lautet die Devise. Im Sozialhilferecht werden erzwungene Arbeitseinsätze über die § 18-20 BSHG, die "Hilfe zur Arbeit"- § und über den § 25 geregelt.
Das 1961 geschaffene Bundessozialhilfegesetz begründete zwar einen Rechtsanspruch auf Sozialhilfe, verknüpfte diesen jedoch mit der Arbeitsverpflichtung, wie wir sie auch aus der Weimarer Republik kennen. Erst 1974 nahm die Bundesregierung den §26 aus dem BSHG. Bis 1974 konnte in der Bundesrepublik bei beharrlicher Weigerung, zumutbare Arbeit leisten zu wollen, die Arbeitshausunterbringung angeordnet werden.
In der DDR gab es einen Asozialenparagraphen, wobei Menschen, die nicht arbeiteten, obwohl sie arbeitsfähig waren, mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden konnten. Gerade Anfang der 70er Jahre wurden in der DDR massenhaft sogenannte Arbeitsscheue weggesperrt.

Aber zurück zum Bundessozialhilfegesetz.
Seit 1969 wurden die Hilfe zur Arbeit-§ und der § 25 BSHG kontinuierlich verschärft, vor allem in den 90er Jahren.

Hieß es noch 1969:
"Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Hilfe kann bis auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche eingeschränkt werden." , so wurde 1993 aus dem kann ein soll.
Also die Hilfe soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerläßliche eingeschränkt werden. 1993 hieß es dann zusätzlich auch noch "oder eine zumutbare Arbeitsgelegenheit". Aber es kommt ja noch "besser". 1996 - das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts.
Es heißt jetzt:
"Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten oder zumutbaren Maßnahmen nach §19 und 20 nachzukommen, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Hilfe ist in einer ersten Stufe um mindestens 25 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes zu kürzen..." Der Sozialhilfeträger muß jetzt bei Ablehnung zumutbarer Arbeit oder Arbeitsgelegenheiten die Sozialhilfe kürzen.
Kleine Wortveränderungen haben dabei gravierende Bedeutung.

In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es:
"Es geht auch darum, die Akzeptanz in der Gesellschaft für soziale Leistungen aufrechtzuerhalten. Soziale Leistungen dürfen nicht zu einer falschen Bequemlichkeit führen. Das zerstört Leistungsbereitschaft und höhlt das notwendige Arbeitsethos in der Gesellschaft aus."
Seit Beginn der Massenarbeitslosigkeit kann von einem langsamen, in den letzten Jahren rasnten Ausbau eines Instrumentariums von Gesetzesregularien zum erzwungenen Arbeitseinsatz gesprochen werden. Nicht mehr in die Zeit passende Formulierungen wurden ausgetauscht, so wurden aus "Folgen bei Arbeitsscheu" "Ausschluß des Leistungsanspruches".

Was die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten betrifft, sind den Kommunen keine Grenzen gesetzt. So gibt es neben den klassischen "Hilfe zur Arbeit"-Formen als Arbeitsvertrags- oder Mehraufwandsvariante auch die Praxis, Sozialhilfebezieher als Erntehelfer zu beschäftigen oder an Zeitarbeitsfirmen zu verleihen.
Oder es kamen 1996 per Gesetz Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber dazu. Zwischenzeitlich wird das Einstiegsgeld sowie das Mainzer- und Saarmodell ausprobiert. In Sachsen gibt es das Tauris-Modell. Die Palette der Förderprogramme für Sozialhilfebezieher nimmt immer weiter zu.
Danach arbeiteten laut Deutschen Städtetag 1998 rund 300 000 Sozialhilfebezieher im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung, 50% mehr als 1996.
Die meisten Sozialhilfebezieher arbeiteten in städtischen Grünflächen (18%), gefolgt vom Handwerk (17%) und vom Sozialbereich (12%).
Mehr als die Hälfte der Beschäftigungsmaßnahmen dauern ein Jahr, nur 3% liefen über mehr als 2 Jahre.
Der verschärfte Arbeitszwang soll klarmachen, daß jede Arbeit zumutbar ist und akzeptiert werden muß. Für Sozialhilfebezieher ist quasi jede Arbeit zumutbar. Auch das ist gesetzlich geregelt. Laut §18 (3) ist jede Arbeit zumutbar, auch wenn sie nicht der früheren beruflichen Tätigkeit des Hilfeempfängers entspricht, wenn sie im Hinblick auf die Ausbildung geringerwertig ist, wenn der Beschäftigungsort vom Wohnort weiter entfernt ist als früher, wenn die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen.
Gerade auch gegen diese Zumutbarkeitsbedingungen wenden wir uns.

Zurück zur Kampagne. Mit der Unterschriftensammlung haben wir (wie bereits gesagt) begonnen. Wenn wir genügend Unterschriften haben, wollen wir sie an die Verantwortlichen dieser Misere übergeben.

Dazu haben einige Ideen, die wir hier nicht alle aufzählen.
Die Kampagne wollen wir mit Aktionen begleiten, sei es Informationsveranstaltungen (eine fand bereits statt), Flugblattverteilaktionen, verstecktes Theater etc.
Wir wollen offene Briefe an Bundestagsabgeordnete schicken, u.a. einen Katalog mit Fragen wie "Was ist eine zumutbare Arbeit ?".
Weitere Ideen waren Informationskampagnen in den ämtern, ziviler Ungehorsam mit Humor, eine Aktionszeitung etc. Für weitere Vorschläge sind wir dankbar. Wir freuen uns über jede/n, der/die uns unterstützt.

Termine der AG "Kampagne gegen § 25 BSHG" finden regelmäßig im Zielona Gora statt.

Und vor allem, sammelt mit uns Unterschriften !



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(Die Unterschrifenliste, das Flugblatt und weitere Materialien können per Mail an haengematten@gmx.de angefordert werden)

Kampagne gegen § 25 BSHG (Bundessozialhilfegesetz)

Wir wenden uns strikt gegen die Kürzung und Streichung der ohnehin knapp bemessenen Sozialhilfe, wie sie durch den § 25 BSHG geregelt ist.
Insbesondere fordern wir die Abschaffung des § 25 (1). Dieser Absatz lautet: "Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten oder zumutbaren Maßnahmen nach § 19 und 20 nachzukommen, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Hilfe ist in einer ersten Stufe um mindestens 25 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes zu kürzen..." (Was für uns zumutbar ist, bestimmt das Sozialamt.)
Die Abschaffung des § 25 BSHG ist nur ein Schritt zur Verbesserung der Situation von SozialhilfebezieherInnen !

Name, Vorname Straße Postleitzahl Unterschrift
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       

Hängematten e.V.,
Grünberger Str. 73,
10245 Berlin,
Tel. 030 - 29006808,
email: haengematten@gmx.de

Nächste Armutskonferenz von unten

Wir werden im November 2000 unsere 2. Armutskonferenz von unten durchführen.

Die vorläufigen Themen:

Tag 1

  • AG Armut im Alter
  • AG Familien in Armut
  • AG Jugend
  • AG Migranten

Tag 2

  • AG Armutsgroßbezirk Friedrichshain / Kreuzberg
  • Referat zum Thema Reichtum
  • Referat zur Kampagne gegen den § 25 BSHG
  • AG Armut und Repression
  • AG Sozialer Widerstand
  • Referat zum Thema Existenzgeld
  • AG Selbstorganisiertes überleben

Alle Einzelpersonen und Initiativen, die Interesse haben, sich an der Armutskonferenz und an den Arbeitsgruppen zu beteiligen, können zu uns Kontakt aufnehmen.



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3. Mit dem Gratiszug nach Paris (Kurzinfo)

Die Aktionsplattform war bereits in der letzten INFO. (einen Artikel findet ihr in der quer vom Juni 00).

Eine Broschüre ist z.Zt. vergriffen. Infos gibt's jedoch auf der homepage:
http://people.knup.de/~akinter

Hier noch eine Kontaktadresse:
Per Mail unter akinternationalismus@usa.net.
Per Post:
AK Internationalismus,
c/o Infoladen »Anschlag«,
Heeper Str. 132,
d-33607 Bielefeld

Telefonisch sind wir nicht mehr zu erreichen.

Für den Kontakt per Mail haben gibt es jetzt einen PGP-Schlüssel. Wenn mögl. bitte benutzen. Außerdem gibt es zwei Mailinglisten, also E-Mail-Verteiler, für Diskussionen und Informationen rund um die Gratiszug-Idee.



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4. Veranstaltungen Bielefeld und Berlin

Wer es verschlafen hat, hat evtl. Pech gehabt... Die Konferenz " Gegen Arbeitszwang und Billigjobs - für ein existenzsicherndes Einkommen" in Bielefeld findet am 17. und 18. Juni in Bielefeld auch ohne sie/ihn statt. Wer unbedingt 'dran teilnehmen will. Sollte sich an's Telefon hängen und versuchen, ob sie/er noch unterkommt (keine Gewähr für nix).
Fon.: 0521-96784-0

Freitag, 16.juni 20 Uhr im Stadtteiladen Zielona Gora, Grünbergerstraße 73, 10245 Berlin:

"Erwerbslosenproteste I - Die Geschichte der Erwerbslosenbewegung in der BRD seit 1980 bis zur Gegenwart - Stand der Dinge bei der BAG-E"

Diskussionsveranstaltung mit Referaten von Thilo Broschell, Hinrich Garms und Carsten Senger
ab circa 23 Uhr wird die Geschichte der BRD Erwerbslosenbewegung begossen und es darf zu neuen Taten getanzt werden.

Freitag den 21. Juli 20 Uhr im Stadtteiladen:

Erwerbslosenproteste II - wie sieht es gegenwärtig aus, welche Aktionsformen sind möglich, was hat uns die Bielefelder Tagung gebracht, wie sieht es in Berlin aus...

Referate und Diskussion, ab circa 22.40 Uhr Cocktailbar.



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5. Obligatorische Hinweise

  • Die Anschrift des Postverteiler:
    Frank Jäger
    Schleusenstr. 11
    60327 Frankfurt
    fax: 069-24006770

  • Zum Erhalt der halbmonatlich erscheinenden Info-Pakete eine E-Mail an:
    verteiler@bag-erwerbslose.de . (Das gilt natürlich nur die neuen Interessierten.)
    Dort können auch Beiträge und Infos hingeschickt werden.

  • Für Anregungen / Material für die BAG-E Homepage bitte eine E-Mail an:
    homepage@bag-erwerbslose.de .

  • Kontakt zur BAG-E kann mensch künftig aufnehmen per E-Mail:
    kontakt@bag-erwerbslose.de

  • Die Postadressen sind:

    BAG-Erwerbslose
    c/o FALZ
    Solmsstr. 1a
    60486 Frankfurt/Main
    fon: 069-70 04 25
    fax: 069-70 48 12

    oder

    BAG-Erwerbslose
    c/o ALSO Oldenburg
    Kaiserstr. 19
    26122 Oldenburg
    fon: 04 41 - 1 63 13
    fax: 04 41 - 1 63 94


Das war's vorerst,

Solidarische Grüße

Frank

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