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BAG-E INFO 03/01 die Erste

28.03.01

Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,

nachdem wieder längere Zeit Funkstille auf dem BAG-E Verteiler herrschte, kommt diese etwas umfangreichere INFO mit einer Reihe Neuigkeiten über die Arbeit in unseren Zusammenhängen. Wir hoffen, dass der Informationsfluss jetzt wieder regelmäßig in Gang kommt, möchten euch aber auch darauf hinweisen, dass wir gerne Material (auch Veranstaltungshinweise) weiterleiten, das uns unter verteiler@bag-erwerbslose zugeschickt wird, wenn es inhaltlich zu unseren Arbeits- und Interessenbereichen passt (die Auswahl behalten wir uns vor).

Außerdem seid ihr aufgefordert, dem Diskussionsaufruf (siehe 2.) zu folgen und uns eure Meinung mitzuteilen.


Inhalt:

  1. Allgemeine Infos
  2. Infos zur BAG-E Arbeit/Diskussionsaufruf
  3. Regionale Modellversuche: Zusammenarbeit Arbeitsämter und Sozialämter
  4. Offener Brief der Initiative Anders Arbeiten an den Bundesk.


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1. Allgemeine Infos


a. Nationale Armutskonferenz

Momentane Arbeitsthemen der NAK sind:

  • Indikatorenentwicklung für nationale Beschäftigungsprogramme innerhalb der EU
  • Kindergeld und Erhöhung
  • Pauschalisierung
  • Armut und Ernährung
  • Broschüre zu Kinderarmut

b. Treffen der Gewerkschaftslinken

Aktuell befasst dieser Treff hauptsächlich mit dem Betriebsverfassungsgesetz und Tarifpolitik. Auf den nächsten Treffen wird der Jahreskongress vorbereitet, an dem sich die BAG-E voraussichtlich wieder mit Arbeitsgruppen und Referaten beteiligen wird. Näheres wird über die nächsten BAG-E INFOs bekannt gegeben.


c. Euromarsch

Euromarsch wird voraussichtlich zum EU-Gipfeltreffen im Sommer in Schweden mobilisieren und beschäftigt sich mit dem schwedischen Vorsitz und den Aktivitäten zur Eingliederung der Osteuropäischen Staaten in die EU. Arbeitsschwerpunkt sind außerdem die EU-Richtlinien für Beschäftigungsprogramme.

Die "Euro-Märsche" planen für das Wochenende 19./20. Mai einen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Ratschlag, zu dem sie VertreterInnen verschiedenster Nicht-Regierungsorganisationen (u.a. auch der Erwerbslosen) einladen wollen. Gründlich soll zu Politik und Entwicklungsperspektiven der EU gearbeitet werden (z.B. EU-Charta). Hinzu kommt die Frage, wie EU-Politik lokal thematisiert werden kann.

Zum Eintragen auf die Euromarsch-Verteilerliste müsst ihr eine Nachricht "SUBSCRIBE Euromarsch-l" an majordomo@comlink.org schicken.


d. Runder Tisch der Erwerbslosenzusammenschlüsse

Folgende Inhalte wurden bei den letzten beiden Treffen behandelt:

1. Referat von Angela Klein zum Thema "EU-Politik, Beschäftigungspolitische Leitlinien + Sozialpolitische Agenda".

2. Es werden 2 Seminare zum Thema Pauschalierung stattfinden.

  • Für VertreterInnen aus BaWü, Saar, Rhein/Pfalz, Hessen, Bayern, Thüringen, Sachsen (je mind. 2 Plätze) sowie je 2 Plätze für die 5 Bundeszusammenschlüsse ALV, BAG-E, BAG-SHI, Euromarsch, KOS.
    Anmeldeschluß: 1.4.01
  • Für VertreterInnen aus NRW, NDS, Sachs-Anhalt, Brandenb., Berlin, Meck-Vorp., HH, HB, SWH (je mind. 2) sowie je 2 Plätze für die 5 Bundeszusammenschlüsse ALV, BAG-E, BAG-SHI, Euromarsch, KOS.
    Anmeldeschluß: 15.5.01
  • Anmeldung an die BAG SHI, Erika Biehn, Moselstr. 25, 60329 Frankfurt/M., T. 069/27 22 08 96 F. 069/23 50 71, E-mail: BAGSHIFrankfurt@aol.com
    Teilnehmerbeitrag DM 70,00

3. Der anvisierter Termin für die nächste Jahrestagung ist der 12 bis 14. Oktober oder alternativ der 26. / 28. Oktober.

Der Topf des Arbeitsministeriums, aus dem die Tagung im Jahr 2000 finanziert wurde, enthält noch Gelder. Ob daraus jedoch die Tagung wieder finanziert werden kann, ist noch ungewiss. Angela und Erika kümmern sich um die Finanzierung.

Mögliche Themen:

  • Bericht zur nicht eingelösten Kampagne gegen Arbeitszwang und Billigjobs
  • Beschäftigungsgesellschaften, deren Aktivitäten und diesbezügliche europäische Pläne
  • Art der Zusammenarbeit der Initiativen in der BRD
Jede/r ist aufgefordert, bis zum kommenden Treffen am 8. Mai 2001 in Hannover Vorschläge für die Inhalte und Ziele der Tagung zu unterbreiten.

e. Angekündigte Konferenz zum Thema Existenzgeld

Dieses für dieses Jahr geplante Konferenz zum Thema Existenzgeld im Rahmen des AG SPAK Jahrestreffens findet nicht statt.



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2. Infos zur BAG-E Arbeit/Diskussionsaufruf


Anfang März haben sich in Frankfurt alle Gruppen und MitstreiterInnen getroffen, die in BAG-E Arbeitsgruppen aktiv sind oder offiziell mit BAG-E Aufgaben betraut wurden. Nachdem ein geplantes Arbeitstreffen Ende letzten Jahres ausfallen musste, ging es diesmal in erster Linie um die aktuelle Situation der Erwerbsloseninitiativen und vor allem der BAG-E sowie deren künftigen Arbeitsschwerpunkte. Daneben wurden die unter 1. genannten Themen diskutiert.

Ergebnis der Selbsteinschätzung und Arbeitsperspektiven der BAG-E:

Seit den Arbeitslosenprotesten von 1998 hat sich einiges getan. Eine neue Regierung ist angetreten Sozialpolitik zu "modernisieren". Dies spüren insbesondere Arbeitslose und SozialhilfebezieherInnen in ihrem Geldbeutel, aber auch an der Art und Weise der Behandlung auf den Ämtern, der Zumutung von niedrigentlohnten Tätigkeiten und dem moralischen Unterdrucksetzen durch öffentliche Statements von PolitikerInnen, WissenschaftlerInnen und VertreterInnen von Wirtschaftsverbänden. Erwerbslose sind selbst schuld an ihrer Dauersituation, jede Arbeit ist besser als keine, Fordern und Fördern, Präferierung des aktivierenden Sozialstaates usw. sind nur einige Stichworte.

Eine fundmentale Opposition gegen diesen geballten Angriff auf LeistungsbezieherInnen existiert dagegen nicht und auch die kleine Bewegung der Arbeitslosen verharrt in Warteposition.

Auch an den Organisationsstrukturen der BAG-E ist die politische Flaute nicht spurlos vorübergegangen. Dass wir über keine nennenswerte finanzielle Mittel verfügen, daran sind wir gewöhnt. Hinzu kommt die jedoch dünne "Aktivendecke", die gleichzeitig ein allgemeines "Konditions- und auch Motivationsproblem" mit sich führt. Es drängt sich also die Frage auf: Wie können wir das ändern?

Auf dem Arbeitsreffen war sich der (zu kleine) Kreis der Aktiven weitgehend darüber einig, dass vor allem eine kontinuierliche Rückbindung an Initiativen und UnterstützerInnen fehlt, die neben einem Informationsaustausch gerade durch die politische Diskussion gewährleistet werden muss. Nur so können die Perspektiven für eine künftige politische Arbeit an Substanz gewinnen. Da wir mit unseren Bundestreffen diesbezüglich aber nicht die besten Erfahrungen gemacht haben, weil diese nicht immer den adäquaten Bezugsrahmen für eine inhaltliche Arbeit geboten haben (unzureichende inhaltliche Vorbereitung der Organisierenden und Teilnehmenden), und weil wir uns nicht unnötig (finanziell und mental) mit der Austragung eines wenig zielgerichteten Treffens strapazieren können, haben wir uns entschlossen zunächst die Kommunikation im erweiterten Kreis der MitstreiterInnen, UnterstützerInnen und Interessierten wiederzubeleben und anzuheizen.

Neben einer kontinuierlichen Widerstandspraxis, fehlt es uns auch an einem theoretischen Bezugsrahmen, um die politisch-gesellschaftliche Entwicklung analysieren und die veränderte Bedingungen für politischen Widerstand einschätzen zu können.

Die BAG-E möchte hierzu einen Beitrag leisten und lädt alle Interessierten zu einer Debatte ein.

Unsere zentrale Fragestellungen lauten:

  • Wie sind die (so genannten) arbeitsmarktpolitischen "Erfolge" der rot-grünen Regierung einzuschätzen?
  • Wo verlaufen die aktuellen und zukünftigen sozialen Konfliktlinien?

Dazu werden wir verschiedene inhaltliche Punkte bearbeiten

  1. Sozialpolitik unter Kohl und Sozialpolitik unter Schröder, ein Systemwechsel?
  2. Beschäftigungspolitische Leitlinien der EU
  3. Auflösung des Normalarbeitstages? Zunahme von prekarisierten Beschäftigungen? Ausbau Dienstleistungssektor? Zunahme von Niedriglohn?
  4. Dienstleistungssektor - was steckt aus ökonomischer Sicht dahinter, was bedeutet dies für das Verhältnis der Klassen untereinander?
  5. Wie setzt sich der Systemwechsel in der Ideologie durch? (Statistik, Zählung der Beschäftigten nicht der Arbeitslosen, fordern und fördern, jede Arbeit ist besser als keine, Job statt Beruf, Zeitarbeit als Beschäftigungsmotor)
  6. Konkrete Auswirkungen auf den Ämtern, wie setzen diese den Systemwechsel praktisch durch? (verschärfter Druck, Vermittlung outsourcen, Assistierte Arbeitsplatzsuche, Trainingsmaßnahmen, subventionierte Zeitarbeit, verschärfte Eigenbemühungskontrolle)
  7. Was ist zukünftig von Politik und Wirtschaft zu erwarten? Strategien der Regierung in den nächsten Monaten und Auswirkungen auf die Sozialpolitik.

Alle Themen sollen so bearbeitet werden, dass sie nicht nur ein theoretisches Interesse befriedigen, sondern auch Handlungsperspektiven sowohl in den Ämtern als auch außerhalb, etwa in Form einer Gegenmobilisierung der Öffentlichkeit, aufzeigen oder zumindest andeuten.

Wir werden eingehende Beiträge sammeln und in der BAG-E INFO herausgeben.

Über eure Diskussionsbeiträge, die an verteiler@bag-erwerbslose geschickt werden sollen, freuen wir uns schon.



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3. Regionale Modellversuche: Zusammenarbeit Arbeitsämter-Sozialämter

Die von der BAG-SHI und der KoStelle vorgeschlagene kritische Begleitung der regionalen Modellvorhaben wird von der BAG-E mit getragen. Näheres siehe BAG-SHI Rundbrief vom 27.1.2001, der unten abgedruckt ist.

(Ein Mitstreiter aus Mannheim hat darauf aufmerksam gemacht, dass demnächst eine Broschüre der BA zur Zusammenarbeit Arbeitsämter/Sozialämter herausgegeben wird, die dann auf den Arbeitsämtern zu haben ist.)


a. BAG-SHI Rundschreiben

Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.V.
Moselstraße 25, 60329 Frankturt
Telefon 0 69 - 25 00 30

In Zusammenarbeit mit der

Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitsloseagruppen
Marktstr. 10
33602 Bielefeld.

Frankfurt, den 27.01.01


Rundschreiben an Arbeitslosenprojekte und Soziaihilfeinitiativen in Regionen, in denen die Modellvorhaben zur "verbesserten Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und Sozialämtern" anlaufen


Regionale Modellvorhaben "Zusammenarbeit Arbeitsämter/Sozialämter"


Liebe Mitstreiterinnen!

Auch in Eurer Stadt bzw. Region wird ein Modellvorhaben "zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und Sozialamt" durchgeführt. Eine Liste aller Modellvorhaben liegt als Anlage bei.

Für die Modellvorhaben wurden durch Änderungen im SGB III und BSHG "Experimentiermöglichkeiten" geschaffen. Die wesentlichen Punkte sind:

  • Beratung, Leistungsgewährung und Vermittlung in Arbeit bzw. Maßnahmen können für Sozialhilfeberechtigte und Bezieherlnnen von Arbe!rtslosenhilfe zusammengefasst werden. Die Durchführung kann beim Arbeitsamt, dem Sozialamt oder einer dafür gebildeten oder beauftragten Stelle liegen.
  • Arbeits- und Sozialämter und beauftragte Dritte können ihre Daten austauschen.
  • Für Sozialhilfeberechtigte kann der Zugang zu Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nach SGB III geöffnet werden.
  • Bezieherlnnen von Arbeitslosenhilfe können in Maßnahmen der "Hilfe zur Arbeit" nach BSHG vermittelt werden (einschließlich Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwand-Variante).
  • Den Arbeitslosen dürfen keine "rechtlichen oder finanziellen" Nachteile entstehen.
  • Die Modellvorhaben werden vom Bundesarbeitsministerium finanziell gefördert. Insgesamt stehen 30 Mio. DM pro Jahr zur Verfügung.

Der Gesetzentwurf mit Begründung sowie die letztlich verabschiedete Fassung liegen ebenfalls als Anlage bei.. Die zentrale Änderung im Gesetzgebungsverfahren war die Aufnahme des folgenden Satzes in § 421d SGB III: "Sie [die Modellvorhaben] sind so auszugestalten, dass den Arbeitslosen durch die Einbeziehung rechtliche und finanzielle Nachteile nicht entstehen." Das heißt: Durch die ,Experimentiermöglichkeiten' werden die Zumutbarkeitsregelungen nach SGB III nicht durch die Hintertür aufgehoben. ArbeitslosenhilfebezieherInnen müssen somit angebotene Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwandsvariante) nicht annehmen!

Es wird eine wichtige Aufgabe sein, vor Ort darauf zu achten, dass dies - und eine entsprechende Beratung der Arbeitslosen - auch gewährleistet ist. Ein Muster bzw. eine Anregung für ein Flugblatt, dass BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe auf ihre unveränderten Rechte hinweist, liegt ebenfalls als Anlage bei.


Wir halten eine Zusammenarbeit auf Bundesebene bezüglich der mit den Projekten verbundenen Problematik und Gefahren für notwendig. Unsere Einschätzung der Situation ist, dass die Modellvorhaben eine Vorstufe für die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe darstellen, was für die Betroffenen niemals von Vorteil sein wird: mal sehen, wie solch eine Zusammenarbeit klappt, wie es die Öffentlichkeit aufnimmt und wie es dann besser durchzusetzen ist.

Wir sehen bei dem Gesetzestext an sich unterschiedliche Aspekte, positive wie negative:

  • negative: Datenschutz, Vermittlung in prekäre Arbeitsverhältnisse bei Alhi, "Hilfe zur Arbeit-Jobs" bei Alhi-Bezug
  • positive: Fortbildung, Umschulung usw. für Sozialhilfeberechtigte, kein "Verschiebebahnhof" zwischen Sozialhilfebezug und Arbeitslosenversicherung, weniger Ämteraufwand, vor allem bei ergänzender Sozialhilfe.

Entscheidend wird die Umsetzung in der Praxis sein, die es kritisch zu begleiten gilt. Hier sind viele Punkte noch unklar (z.B. Gleichbehandlung bei Alhi und/oder HLU-Bezug für eheähnliche Gemeinschaften, bei Unterhaltspflicht, bezüglich Zumutbarkeitsregelung, bezüglich Unterhaltsgeld, Zahlung bei HLU, Günstigkeitsprinzip).

Wir meinen, dass von unserer Seite Handlungsbedarf besteht:

  • die positiven Möglichkeiten einfordern (Öffnung SGB III -Instrumente für Sozialhilfeberechtigte, konkret z.B.: warum wird Sozialhilfeberechtigten kein PC-Kurs bewilligt)
  • die negativen Auswirkungen aufdecken (z.B.: "Hilfe zur Arbeit-Jobs" für Alhi-Bezieherlnnen), auch unter dem Aspekt der angedachten Zusammenlegung von Alhi und Sozialhilfe.

Unsere angestrebte Vorgehensweise:
Für den Informationsaustausch brauchen wir von Euch z.B. schnelle Information über regionale Presseberichte und entsprechende Leserbriefe, die Veröffentlichungen der entsprechendenden Ämter, Träger oder Gesellschaften mit Durchführungsverordnungen, Beispiele bezüglich auftauchender Probleme aus der Beratungspraxis: z.B. Widersprüche, Klagen gegen negative Auswirkungen der Umsetzung des Gesetzes usw.


Wie es weiter geht:

  • Vernetzung (Info-Austausch) für regionale und unsererseits bundesweite Öffentlichkeitsarbeit. Liegen genügend Rückmeldungen/Infos vor, werden Pressemitteilungen von uns vorbereitet.
  • Ein Arbeitskreis für das nächste Bu-Treffen der BAG-SHI in Hamburg wird vorbereitet, ebenso will die Koordinierungsstelle die Modellvorhaben kritisch begleiten und sie werden auch bei den Treffen des "Runden Tisches" und der BAG-E thematisiert. Laufende Informationen erfolgen über den BAG-SHI-Rundbrief, das A-Info der Koordinierungsstelle und die QUER (ab Mai-Ausgabe).
  • Wir (KOS und BAG-SHI) planen zu einem späteren Zeitpunkt - wenn Erfahrungen aus der Praxis vorliegen - die Initiativen der betroffenen Städte zu einem Erfahrungsaustausch einzuladen. Ggf. könnte auch ein Gespräch mit dem BMA sinnvoll und notwendig werden.
  • Wir möchten Euch bitten, uns Eure Kenntnisse, Erfahrungen, Einstellungen und Möglichkeiten zu den Modellvorhaben mitzuteilen, möglichst mit einer Angabe, wer von Euch hierfür zuständig ist und wie Ihr telefonisch erreichbar seid.

Ansprechpartne/Rückmeldungen an:

für BAG-SHI:
Wolfram Otto, c/o Arbeitsloseninitiative Kiel, Iltisstr. 34, 24143 Kiel
Tel: 0431-732635, FAX: - 75141, Email: aloini@gaarden.net

für, Koordinierungsstelle:
Martin Künkler, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, Marktstr. 10, 33602 Bielefeld
Tel: 0521-96784-0, FAX: -22, Email: info@erwerbslos.de

Die Rückmeldung an eine Stelle reicht aus, wir tauschen uns aus.



Mit solidarischen und lieben Grüssen

Wolfram Otto und Martin Künkler


Auf Anfrage schicken wir (gegen 6 DM in Briefmarken für Kopier- und Versandkosten) weitere Materialien zu, aus denen die Positionen der Parteien zu den Modellvorhaben hervorgehen

  • Bundestagsdebatte 1. Beratung, Plenarprotokoll 14/114, Punkt 27c, 06. Juli 2000.
  • Ausschuss-Beschlussempfehlung und Bericht (Drucksache 14/4163), 27.09.2000.
  • Bundestagsdebatte 2. + 3. Beratung, Plenarprotokoll 14/121, Punkt 19, 28.09.2000.
  • gibt es aber alles auch im Internet unter www,bundestag.de

b. Pressemitteilung des BMA (mit c. Liste der Modellvorhaben)


BMA-Pressestelle

Berlin, den 09. Januar 2001

Bund fördert Zusammenarbeit zwischen Arbeits- und Sozialämtern mit 30 Mio. Mark im Jahr

Die Bundesregierung fördert regionale Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe, die neue Möglichkeiten der Kooperation zwischen beiden Ämtern erschließen. Mit Hilfe dieser Modellvorhaben soll es gelingen, die Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern und zu erleichtern, überflüssige Bürokratie in den Ämtern abzubauen und Doppelarbeit zu vermeiden.

Insgesamt stehen für die Modellvorhaben bis zum Jahr 2002 jährlich rund 30 Millionen Mark zur Verfügung. Zunächst werden 20 Projekte aus fast allen Bundesländern in die Förderung aufgenommen; über weitere Modellvorhaben wird in Kürze entschieden.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres, erklärte dazu: "Viele der geförderten Arbeitsämter und Sozialhilfeträger werden eine gemeinsame Anlaufstelle einrichten. Diese gemeinsamen Anlaufstellen sollen in unterschiedlichem Umfang den wesentlichen Anliegen des Arbeitslosen entsprechen: Die Arbeitslosigkeit soll so schnell wie möglich beendet und der Lebensunterhalts während dieser Zeit gesichert werden. Anlaufstellen wollen Antragstellung, Beratung, Vermittlung und Eingliederungshilfen ‚unter einem Dach' oder ‚aus einer Hand' anbieten. Unser Ziel ist es auch, das Verwaltungsverfahren für die Betroffenen bürgernäher und einfacher zu gestalten."

Darüber hinaus machen es gesetzliche Experimentierklauseln möglich, u.a. die erforderlichen Daten zwischen den Ämtern auszutauschen, um eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Ämtern sicherzustellen. Viele der geförderten Modellvorhaben nutzen die Experimentierklauseln in unterschiedlichem Umfang.

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung möchte im Rahmen der Modellvorhaben auch die Übertragung von originären Aufgaben der Arbeits- und Sozialämter (z.B. Leistungsgewährung und -auszahlung) auf die jeweils andere Behörde oder einen gemeinsam beauftragten Dritten erproben. Bislang liegen nur wenig Förderanträge vor, die eine solche Aufgabenübertragung zum Inhalt haben. Es besteht daher noch die Möglichkeit, Modellvorhaben mit diesen Gestaltungsvarianten in die Förderung aufzunehmen. Entsprechende Projektanträge sollten bald beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Referat IIb 4, Postfach 140280, 53107 Bonn eingereicht werden.


c. In die Förderung aufgenommene Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe

  • Lfd. Nummer/Bundesland/Antragsteller
    Kurzbeschreibung
  1. Baden-Württemberg/Arbeitsamt Rottweil
    Auszahlung der Sozialhilfe durch das Arbeitsamt Rottweil; Betreuung aller Doppelbezieher von Leistungen nach dem SGB III und BSHG durch das Arbeitsamt
  2. Bayern/Arbeitsamt Freising
    Betreuung, Beratung und Vermittlung der Alhi- und HLU-Bezieher durch eine von AA uns SozA gemeinsam gebildete Clearingstelle
  3. Berlin/Bezirksamt Berlin-Marzahn
    Kombi-Lohnkostenzuschuss; gemeinsam finanzierter Lohnkostenzuschuss, der SAM/OfW mit kapitalisierter ergänzender Sozialhilfe verbindet
  4. Brandenburg/Spree-Neiße Landkreis
    Projekt ‚Hilfe nach Maß'; Vernetzung der bestehenden Hilfeangebote nach SGB III und BSHG; individuelle Hilfepläne; Leistungsgewährung unter einem Dach geplant
  5. Bremen/Sozialamt Bremen
    Organisation des Prozesses der Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialverwaltung (Coaching); gemeinsames Assesment-Center für alle Leistungsbezieher von Alhi und HLU; Eignungstests und passgenaue Vermittlung in Qualifizierung und Arbeit
  6. Hamburg/Sozialamt Hamburg
    Projekt Job-Plan; Schaffung eines einheitlichen Vermittlungs- und Arbeitsförderungsangebotes für alle Hilfebezieher; Einrichtung einer Clearingstelle
  7. Hessen/Arbeitsamt Hanau
    Gemeinsame Arbeitsmarkt- und Leistungsagentur für alle Alhi- und HLU-Empfänger; gemeinsame Leistungsgewährung geplant
  8. Hessen/Arbeitsamt Marburg
    Gemeinsame Arbeitsmarktagentur; optimale Nutzung der Möglichkeiten von SGB III und BSHG für Doppelbezieher und andere Problemgruppen des Arbeitsmarktes; in einer zweiten Stufe ist gemeinsamer Datenaustausch geplant
  9. Hessen/Sozialamt Stadt Wiesbaden
    Gemeinsame Beratungs-, Eingliederungs- und Vermittlungsstelle in den Räumen des AA; Zielgruppe sind alle "Aufstocker" und HLU-Bezieher bei Leistungsbezug über 6 Monate
  10. Niedersachsen/Landkreis Grafschaft Bentheim
    Gemeinsames Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren bei Arbeitslosen- und Sozialhilfe; wissenschaftliche Unterstützung von der FH Mannheim; Arbeitssuchvertrag
  11. Niedersachsen/Arbeitsamt Göttingen
    Zusammenführung der Sachbearbeitung für die HLU- und Alhi-Gewährung; Zusammenlegung von Vermittlung und Leistungsgewährung aus einer Hand (Front Office/ Back Office)
  12. Nordrhein-Westfalen/Arbeitsamt Essen
    gemeinsame Vermittlungsagentur von AA uns SozA für Kombi-Bezieher; Maßnahmemix von SGB III- und BSHG Leistungen; Intensivierung des Datenaustausches
  13. Nordrhein-Westfalen/Arbeitsamt Herford
    gemeinsame Anlaufstelle für Jugendliche aus beiden Leistungssystemen; Motivationswerkstatt für Jugendliche mit Multidefiziten; Verleihung der Jugendliche an lokale Betriebe
  14. Nordrhein-Westfalen/Stadt Köln
    gemeinsames Job-Center für bestimmte Zielgruppen von Alhi- und/oder HLU-Empfängern; Maßnahmemix von SGB III- und BSHG-Leistungen effizienterer Datenabgleich
  15. Rheinland-Pfalz/Arbeitsamt Pirmasens
    gemeinsame Anlaufstelle (Job-Börse) für alle Alhi- und HLU-Empfänger; Erstellung von Hilfe-, Integrations- und Finanzierungsplänen
  16. Sachsen-Anhalt/Arbeitsamt Magdeburg
    Aufbau eines Job-Centers (gemeinsame Anlaufstelle) für arbeitslose Jugendliche; originäre Zuständigkeiten verbleiben bei den Ämtern
  17. Sachsen/Arbeitsamt Annaberg-Buchholz
    3 Teilprojekte; Zusammenarbeit mit den Landkreisen Annaberg, Aue-Schwarzenberg und Mittl. Erzgeb.kreis; Gemeinsame Anlaufstellen, angesiedelt im SozA (Annaberg), AA (Aue) und beim gemeinsamen Dritten (Mitt. Erzgeb.kreis); gemeinsame Auszahlung der Leistungen geplant
  18. Sachsen/Sozialamt Zwickau
    Aufbau einer gemeinsamen Projektdatenbank der Arbeits- und Sozialverwaltungen
  19. Schleswig-Holstein/Arbeitsamt Kiel
    Projekt TANDEM; gemeinsame Vermittlungs- und Betreuungseinrichtung; eigenes Budget von Mitteln des AA und des SozA zur unbürokratischen und schnellen Integration in den 1. Arbeitsmarkt
  20. Schleswig-Holstein/Stadt Neumünster
    Integratives Hilfekonzept für Alhi- und HLU-Bezieher; Schwerpunkt HLU-Empfänger; Aufbau einer digitalen Kundenakte in Zusammenarbeit mit der Fa. Siemens


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4. Offener Brief der Initiative Anders Arbeiten an den Bundesk.


Initiative Anders Arbeiten
Mehringhof
c/o Netzwerk Selbsthilfe
Gneisenaustr. 2a
10961 Berlin


13.03.2001


Offener Brief zur "maßgeschneiderten Förderung" für Erwerbslose


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder,
sehr geehrter Herr Arbeitsminister Riester,
sehr geehrte Damen und Herren MitarbeiterInnen des Bundesarbeitsministeriums,


mit großem Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung plant, mit Beginn des nächsten Jahres den Erwerbslosen eine "maßgeschneiderte Förderung" in Form individueller "Eingliederungspläne" anzubieten. Viele Erwerbslose fühlen sich bislang von den Arbeitsämtern vergessen, warten teilweise schon seit Jahren vergeblich auf ein Arbeitsangebot. Wir wissen aus den Erfahrungen vieler Beschäftigungsträger, welche Bedeutung selbst schlecht bezahlte ABM- oder SAM-Stellen für viele bislang Erwerbslose haben, und wie hart die Betroffenen oft um solche Stellen gekämpft haben. Wir schätzen die gesellschaftlich übliche Bewertung von Erwerbsarbeit als wesentlichen Lebensinhalt und die Erwerbslosigkeit als Unglück sehr kritisch ein. In Berlin z.B. kommen etwa 375 Erwerbslose auf 1 freie Stelle, ohne Aussicht darauf, dass Erwerbsarbeit für alle je zu realisieren sei. Daher halten wir eine gesellschaftliche Umwertung für dringend erforderlich. Dies ändert aber nichts daran, dass wir jedes ernsthafte Bemühen befürworten, den von Erwerbslosigkeit Betroffenen und an ihr Leidenden alle Möglichkeiten anzubieten, doch noch zum begehrten Job zu kommen.

Geradezu entsetzt sind wir jedoch, wenn dieses Bemühen begleitet wird von einer Hetze gegen angeblich nicht Arbeitswillige, wie sie z.B. gestern in der ZDF-Sendung "heute" in der Neuschöpfung des Schimpfworts "Sozialkriminelle" eskalierte. Damit waren wohlgemerkt nicht etwa steuerhinterziehende Konzerne oder die Beteiligten an Spendenskandalen gemeint, sondern die Erwerbslosen. Wir vertreten ganz klar das Recht auf Nichterwerbsarbeit und treten ein für eine bedingungslose Grundsicherung in Form eines Existenzgeldes für alle. Aber wir wissen auch, welch große Bedeutung Erwerbsarbeit für den überwiegenden Anteil der Bevölkerung heute hat, und wie sehr die meisten Erwerbslosen unter ihrer Situation leiden. Daher wenden wir uns entschieden gegen diese diskriminierende Stimmungsmache.

Wir fordern Sie auf, allen Äußerungen entschieden entgegenzutreten, die Öl ins Feuer dieser Stammtischparolen gießen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen zur gerechteren Verteilung der Erwerbsarbeit und zur Eröffnung von Chancen zur Teilhabe an Erwerbsarbeit ohne Anwendung von Zwangsmaßnahmen und Stigmatisierung.

Aus unserer Sicht wären als nachhaltig wirksame Maßnahmen v.a. deutliche Arbeitszeitverkürzungen für alle und die Einrichtung eines Öffentlich Geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS) für gesellschaftlich notwendige, aber nicht marktfähige Tätigkeiten v.a. im sozialen und kulturellen Bereich erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Freier, Dieter Hoch, Erwin Riedmann, Angelika Gödde, Joachim Maiworm, Anne Seeck, Axel Grundler, Birgit Mathy, Elisabeth Voß, Hans Hagen, Katrin Mohr, Gerald Wolf


Die "Initiative Anders Arbeiten" ist ein Zusammenhang verschiedener Gruppen und Einzelpersonen, der sich aus der Vorbereitung und Durchführung des Kongresses "Anders arbeiten - oder gar nicht?!" im April 1999 in der Berliner Humboldt-Universität, veranstaltet u.a. von Netzwerk Selbsthilfe und Contraste - Monatszeitung für Selbstorganisation, entwickelt hat. Das Anliegen unseres Kongresses war es, die verschiedenen Ansätze des sog. "Dritten Sektors" aus den Bewegungen der Genossenschaften, der Selbstverwaltung und der Bürgerrechtlerinnen zusammenzuführen und Ausgestaltungsmöglichkeiten sozialer Ökonomie und Perspektiven selbstbestimmter Arbeit zu diskutieren. Es wurde ein "Frühlingspapier" (siehe Anlage) verabschiedet, in dem u.a. Vorschläge für konkrete Maßnahmen zur Förderung von selbstorganisiertem Leben und Arbeiten und von lokalem Wirtschaften für eine nachhaltige Entwicklung sowie zum Umbau des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors formuliert wurden. Wir führen weiterhin Veranstaltungen zu aktuellen Themen durch.

Verteiler: Medien, Landesarbeitsministerien, Bundesanstalt für Arbeit



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So das war`s vorerst. Wer Infos für uns hat oder auf den Verteiler aufgenommen werden möchte, kann eine mail an verteiler@bag-erwerbslose senden (bitte nicht an die oben angegebene Adresse zurück!).

Informationen über den Postweg können wir aus Kostengründen leider zurzeit nicht versenden.


Solidarische Grüße

Frank



Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen

BAG-E


Kontakt:
BAG-E c/o Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V.
Solmsstr. 1a
60486 Frankfurt/M
fon: 069-700425, fax: 069-70 48 12
e-mail: kontakt@bag-erwerbslose.de
oder zentrum@falz.org
Verteiler: verteiler@bag-erwerbslose
(c/o Frank Jäger, Schleusenstr.11, 60327 Frankfurt)
Internet: www.bag-erwerbslose.de



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