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BAG-E INFO 04/01 die Erste
18.04.01
Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,
nach den wiederholten unqualifizierten Ausfällen des Kanzlers der deutschen
Wirtschaft und der deutschen Automobile aber auch anderer SpezialdemokratInnen
und den bekannten AufstachlerInnen aus der Union und den Wirtschaftsverbänden
gegen Erwerblose, scheint es um so wichtiger der Hetze und den systematischen
Angriffen gegen LeistungsbezieherInnen mit einer Gegenmobilisierung zu begegnen.
Das Problem ist nur: Wie können wir das auf die Schnelle auf die Beine
stellen?
Deshalb müssen wir auch mittelfristig sehen wo wir stehen und wohin wir
wollen:
Wir möchten daher noch einmal den Diskussionsaufruf aus der letzten INFO
wiederholen und euch zu Stellungnahmen auffordern.
Dabei sollte bei der Einschätzung rot-grüner Beschäftigungspolitik
und den aktuellen wie künftigen sozialen Konfliktlinien ein Schwerpunkt
auch bei den Handlungsoptionen für unseren politischen Widerstand gegen
diese Modernisierungspolitik der sozialdemokratischen Art liegen.
Eure Beiträge könnt ihr dann bitte an verteiler@bag-erwerbslose.de
mailen.
- Eine ganze Palette von Links zu aktuellen Beiträgen zur "Faulenzer-Debatte" unter
www.Labournet.de unter der Rubrik: (Lohn-) Arbeit und
Erwerbslosigkeit
- Ergänzung: Zusammenarbeit Arbeitsämter/Sozialämter
- Perspektivenwechsel! Zusammenarbeit Arbeitsämter/ private Arbeitsvermittler
Die Presseinformation und der Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit vom Juli 2000
- Last Minute! Termin in Berlin
1. Ergänzung Zusammenarbeit Arbeitsämter/Sozialämter
Aus zwei Städten gibt es Informationen über die Existenz einer Broschüre,
die sich sehr ähnlich sind und z.T. ergänzen.
(Wir konnten die unterschiedlichen Angaben leider noch nicht überprüfen)
Von der Arbeitsloseninitiative Kiel haben wir folgende Infos erhalten:
Bei der Broschüre Zur Zusammenarbeit AA/SOZ könnte es sich um folgende
handeln:
"Leitfaden für Sozialhilfeträger und Arbeitsämter zur beruflichen
Eingliederung Arbeitsloser"
(ibv Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste 31.Jan.2001)
Bezieht sich jedoch noch nicht konkret auf die neuen Modellvorhaben, führt
diese aber an.
Nachfolgend die Adresse zur Bestellung des Leitfadens:
zentralamt.veroeffentlichungen@arbeitsamt.de
Aus Mannheim kommt diese Info:
Die Bundesanstalt für Arbeit hat eine aktuelle hochinteressante Broschüre
mit dem Titel "Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern. Gemeinsame
Wege zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser" mit Datum 31.01.2001 herausgegeben,
wo unter anderem viele Aufsätze von "SpezialistInnen" in den
Sozialämtern enthalten sind, aber auch ein Aufsatz von Adamy vom DGB-BUVO
zum Thema Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe:
ibv Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste 05/01 vom
31.01.01, Hrsg. von der BA für Arbeit, Regensburger Str. 4, 90478 Nürnberg,
zu bestellen glaube ich per fax und nur schriftlich unter (0911-179-1147) bei
"Zentralamt der BA für Arbeit, Geschäftsstelle für Veröffentlichungen".
Zu den Modellvorhaben: Inzwischen sind es 28 geworden.
(Nachfolgend die Internetadresse.)
Pressemitteilungen des Bundesministerium für Arbeit
- 19.03.2001 - Bessere Vermittlung Arbeitsloser in Arbeit durch Zusammenarbeit
von Arbeits- und Sozialämtern:
- Bundesarbeitsministerium fördert 28 Modellvorhaben mit 30 Mio. DM
- Die neuen Pressemitteilungen findet mensch unter:
http://www.bma.bund.de/presse.asp?id=1375"
2. Perspektivenwechsel! Zusammenarbeit Arbeitsämter/ private Arbeitsvermittler
a. Die Presseinformation und b. der Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit
vom Juli 2000
a. Presseinformation
Kooperation von Arbeitsämtern und Zeitarbeitunternehmen
Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit stellt sich hinter Personal-Dienstleister
Bonn, 01.09.2000 (bza)
Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg (BA) und der Bundesverband Zeitarbeit
Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) haben einen weiteren sichtbaren Schritt in Richtung mehr
Kooperation von Arbeitsämtern und Zeitarbeitunternehmen eingeleitet. Im Interesse gemeinsamer
Zielsetzungen im Arbeitsmarkt wurden Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen
Arbeitsämtern und Zeitarbeitunternehmen miteinander abgestimmt.
Darin wird insbesondere betont, dass Zeitarbeitunternehmen bei der Arbeitsvermittlung
wie jeder andere Arbeitgeber zu behandeln sind. Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit
wollen die Arbeitsämter auf positive Aspekte der Zeitarbeit hinweisen.
Stellenangebote müssen eine konkrete Mindestvergütung bezeichnen,
wobei die Höhe des in der Zeitarbeitbranche ortsüblichen Lohnes zu
Grunde gelegt wird.
Der entsprechende Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit an alle ihre
Dienststellen ist dieser Pressemitteilung beigefügt. Verschiedentlich regional
aufgestellte Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern
und Zeitarbeitunternehmen in Zusammenhang mit der Veranstaltung von Jobbörsen
u.ä., die andere und teils irritierende Regelungen enthielten, dürften
nunmehr gegenstandslos geworden sein.
Die Kooperation der Zeitarbeitbranche mit der Bundesanstalt für Arbeit
ist ein weithin sichtbares Zeichen für die Bedeutung von Personal-Dienstleistungen
im Arbeitsmarkt und das gestiegene Image der Personal-Dienstleister.
b. Bundesanstalt für Arbeit
Runderlass vom 14.07.2000
Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und
Verleihern (Zeitarbeitunternehmen)
Präambel:
Die Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt wird auch durch eine
enge Kooperation der Arbeitsämter mit allen am Arbeitsmarktgeschehen Beteiligten,
also auch mit Verleihern, unterstützt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit
sind die gegenseitigen Interessen abzustimmen und gemeinsam weiterzuentwickeln.
Grundsätze
- Verleiher sind Arbeitgeber, die am Beschäftigungsmarkt mit einer besonderen
Dienstleistung, der Überlassung von Arbeitnehmern, agieren. Sie werden
deshalb bei der Arbeitsvermittlung wie jeder andere Arbeitgeber behandelt.
- Stellenangebote müssen ein ausführliches Qualifikationsprofil
beschreiben und, soweit möglich, die Angabe des ersten regionalen Einsatzortes
sowie eine konkrete Mindestvergütung (ohne Auslösung, Fahrtkosten
etc.) beinhalten. Den Leiharbeitnehmern wird eine Mindestvergütung in Höhe
des bei Verleihern ortsüblichen Lohnes (ohne Auslösung, Fahrtkosten
etc.) bezahlt, es sei denn, es bestehen besondere Mindestlohnverpflichtungen.
Über den gemeldeten Vermittlungsauftrag erhält der Verleiher grundsätzlich
eine Auftragsbestätigung.
Das Stellenangebot sollte in der Regel schriftlich erfolgen, gegebenenfalls
auch auf elektronischem Wege. Es sollte, soweit möglich, auch die beabsichtigten
regionalen Einsatzgebiete nennen. Regionale Begrenzungen können das Bewerberpotential
im Gegensatz zum bundesweiten Einsatz erhöhen.
- Bei dem Stellenangebot handelt es sich um den konkret zu erwartenden Einstellungsbedarf
als Leiharbeitnehmer. Jede zu besetzende Arbeitsstelle wird der Arbeitsverwaltung
nur einmal benannt. Der Vermittlungsauftrag wird nur bei den für den Sitz
des Verleihers bzw. der einstellenden Niederlassung zuständigen Arbeitsamtdienststelle
gemeldet.
Durch den überregionalen Ausgleich der Arbeitsämter wird gewährleistet,
dass die Bewerber des gesamten Bundesgebietes in die Suche einbezogen werden
können. Sofern im Rahmen einer erteilten Erlaubnis private Arbeitsvermittlung
beabsichtigt ist, weist das Zeitarbeitunternehmen initiativ darauf hin.
- Anfragen der Verleiher aus dem Arbeitgeber-Informations-Service (AIS) dienen
ausschließlich der konkreten Besetzung einer Arbeitsstelle als Leiharbeitnehmer.
Die Bildung von Personalpools sollte mit dem Arbeitsamt abgesprochen werden.
Beide Seiten unterrichten sich laufend über den Stand des Vermittlungsverfahrens.
Es muss deshalb das Anliegen jedes seriösen Verleihers sein, AIS-Profile
nur zur Deckung eines konkreten Kräftebedarfs anzufordern, Zeitarbeitunternehmen
sind aufgrund der Besonderheiten der Dienstleistung auf kurzfristige Personalgewinnung
angewiesen. Die Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes für die beim
Verleiher vorgemerkten Arbeitnehmer werden uneingeschränkt fortgesetzt.
Eine Poolbildung zum Zweck der privaten Arbeitsvermittlung erfolgt nicht.
- Die Arbeitsämter weisen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit
auf positive Aspekte der Zeitarbeit hin. Die Akzeptanz der Zeitarbeit wird sich
durch eine geregelte Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern verbessern.
Regelmäßige Arbeitsmarktgespräche und Jobbörsen für
Verleiher im Arbeitsamt können, wie die Praxis zeigt, die Zusammenarbeit
verbessern und noch vorhandene Informationsdefizite auf beiden Seiten reduzieren.
Die geregelte Zusammenarbeit zwischen Verleihern und Arbeitsämtern kann
zu einer neuen Positionierung und damit zu einer höheren Akzeptanz der
Bewerber führen.
- Von Verleihern angebotene Arbeitsplätze, die den o. a. Bedingungen
entsprechen, sind Leistungsbeziehern mit Rechtsfolgenbelehrung zu unterbreiten.
Sofern ein Bewerber kein Interesse an der Zeitarbeit hat, ist dies umgehend
dem Arbeitsamt unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
3. Last Minute! Termin in Berlin
DIE HÄNGEMATTEN LADEN EIN:
Am Freitag, den 20.April 2001 ins zielona gora, Grünberger Straße
73 um 20 Uhr zur Diskussionsveranstaltung:
Erwerbslosigkeit und Globalisierungskämpfe - Sozialer Protest weltweit
Seattle---Prag----Nizza----Davos-----Porto Allegre
Film zum Einstieg, Kurzreferate, Diskussion
Und ab 23 Uhr im Anschluß: Party bei den Hängematten
Informationen, Vorschläge, Diskussionsbeiträge etc. bitte an:
verteiler@bag-erwerbslose.de
Bis zum nächsten mal...
Solidarische Grüße
Frank
Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen
BAG-E
Kontakt:
BAG-E c/o Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V.
Solmsstr. 1a
60486 Frankfurt/M
fon: 069-700425, fax: 069-70 48 12
e-mail: kontakt@bag-erwerbslose.de
oder zentrum@falz.org
Verteiler: verteiler@bag-erwerbslose
(c/o Frank Jäger, Schleusenstr.11, 60327 Frankfurt)
Internet: www.bag-erwerbslose.de
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