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BAG-E INFO 04/01 die Erste

18.04.01

Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,

nach den wiederholten unqualifizierten Ausfällen des Kanzlers der deutschen Wirtschaft und der deutschen Automobile aber auch anderer SpezialdemokratInnen und den bekannten AufstachlerInnen aus der Union und den Wirtschaftsverbänden gegen Erwerblose, scheint es um so wichtiger der Hetze und den systematischen Angriffen gegen LeistungsbezieherInnen mit einer Gegenmobilisierung zu begegnen.

Das Problem ist nur: Wie können wir das auf die Schnelle auf die Beine stellen?

Deshalb müssen wir auch mittelfristig sehen wo wir stehen und wohin wir wollen:
Wir möchten daher noch einmal den Diskussionsaufruf aus der letzten INFO wiederholen und euch zu Stellungnahmen auffordern.
Dabei sollte bei der Einschätzung rot-grüner Beschäftigungspolitik und den aktuellen wie künftigen sozialen Konfliktlinien ein Schwerpunkt auch bei den Handlungsoptionen für unseren politischen Widerstand gegen diese Modernisierungspolitik der sozialdemokratischen Art liegen.

Eure Beiträge könnt ihr dann bitte an verteiler@bag-erwerbslose.de mailen.

  • Eine ganze Palette von Links zu aktuellen Beiträgen zur "Faulenzer-Debatte" unter
    www.Labournet.de unter der Rubrik: (Lohn-) Arbeit und Erwerbslosigkeit

Weitere Themen:

  1. Ergänzung: Zusammenarbeit Arbeitsämter/Sozialämter
  2. Perspektivenwechsel! Zusammenarbeit Arbeitsämter/ private Arbeitsvermittler
    Die Presseinformation und der Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit vom Juli 2000
  3. Last Minute! Termin in Berlin


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1. Ergänzung Zusammenarbeit Arbeitsämter/Sozialämter

Aus zwei Städten gibt es Informationen über die Existenz einer Broschüre, die sich sehr ähnlich sind und z.T. ergänzen.

(Wir konnten die unterschiedlichen Angaben leider noch nicht überprüfen)


  • Von der Arbeitsloseninitiative Kiel haben wir folgende Infos erhalten:

    Bei der Broschüre Zur Zusammenarbeit AA/SOZ könnte es sich um folgende handeln:
    "Leitfaden für Sozialhilfeträger und Arbeitsämter zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser"
    (ibv Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste 31.Jan.2001)
    Bezieht sich jedoch noch nicht konkret auf die neuen Modellvorhaben, führt diese aber an.
    Nachfolgend die Adresse zur Bestellung des Leitfadens:
    zentralamt.veroeffentlichungen@arbeitsamt.de


  • Aus Mannheim kommt diese Info:

    Die Bundesanstalt für Arbeit hat eine aktuelle hochinteressante Broschüre mit dem Titel "Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern. Gemeinsame Wege zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser" mit Datum 31.01.2001 herausgegeben, wo unter anderem viele Aufsätze von "SpezialistInnen" in den Sozialämtern enthalten sind, aber auch ein Aufsatz von Adamy vom DGB-BUVO zum Thema Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe:
    ibv Informationen für die Beratungs- und Vermittlungsdienste 05/01 vom 31.01.01, Hrsg. von der BA für Arbeit, Regensburger Str. 4, 90478 Nürnberg, zu bestellen glaube ich per fax und nur schriftlich unter (0911-179-1147) bei "Zentralamt der BA für Arbeit, Geschäftsstelle für Veröffentlichungen".


Zu den Modellvorhaben: Inzwischen sind es 28 geworden.

(Nachfolgend die Internetadresse.)

Pressemitteilungen des Bundesministerium für Arbeit
  • 19.03.2001 - Bessere Vermittlung Arbeitsloser in Arbeit durch Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern:
  • Bundesarbeitsministerium fördert 28 Modellvorhaben mit 30 Mio. DM
  • Die neuen Pressemitteilungen findet mensch unter:
    http://www.bma.bund.de/presse.asp?id=1375"


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2. Perspektivenwechsel! Zusammenarbeit Arbeitsämter/ private Arbeitsvermittler

a. Die Presseinformation und b. der Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit
vom Juli 2000



a. Presseinformation

Kooperation von Arbeitsämtern und Zeitarbeitunternehmen
Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit stellt sich hinter Personal-Dienstleister

Bonn, 01.09.2000 (bza)

Die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg (BA) und der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) haben einen weiteren sichtbaren Schritt in Richtung mehr Kooperation von Arbeitsämtern und Zeitarbeitunternehmen eingeleitet. Im Interesse gemeinsamer Zielsetzungen im Arbeitsmarkt wurden Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und Zeitarbeitunternehmen miteinander abgestimmt.

Darin wird insbesondere betont, dass Zeitarbeitunternehmen bei der Arbeitsvermittlung wie jeder andere Arbeitgeber zu behandeln sind. Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit wollen die Arbeitsämter auf positive Aspekte der Zeitarbeit hinweisen. Stellenangebote müssen eine konkrete Mindestvergütung bezeichnen, wobei die Höhe des in der Zeitarbeitbranche ortsüblichen Lohnes zu Grunde gelegt wird.

Der entsprechende Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit an alle ihre Dienststellen ist dieser Pressemitteilung beigefügt. Verschiedentlich regional aufgestellte Richtlinien für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und Zeitarbeitunternehmen in Zusammenhang mit der Veranstaltung von Jobbörsen u.ä., die andere und teils irritierende Regelungen enthielten, dürften nunmehr gegenstandslos geworden sein.

Die Kooperation der Zeitarbeitbranche mit der Bundesanstalt für Arbeit ist ein weithin sichtbares Zeichen für die Bedeutung von Personal-Dienstleistungen im Arbeitsmarkt und das gestiegene Image der Personal-Dienstleister.



b. Bundesanstalt für Arbeit

Runderlass vom 14.07.2000
Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und Verleihern (Zeitarbeitunternehmen)

Präambel:

Die Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt wird auch durch eine enge Kooperation der Arbeitsämter mit allen am Arbeitsmarktgeschehen Beteiligten, also auch mit Verleihern, unterstützt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sind die gegenseitigen Interessen abzustimmen und gemeinsam weiterzuentwickeln.


Grundsätze

  1. Verleiher sind Arbeitgeber, die am Beschäftigungsmarkt mit einer besonderen Dienstleistung, der Überlassung von Arbeitnehmern, agieren. Sie werden deshalb bei der Arbeitsvermittlung wie jeder andere Arbeitgeber behandelt.
  2. Stellenangebote müssen ein ausführliches Qualifikationsprofil beschreiben und, soweit möglich, die Angabe des ersten regionalen Einsatzortes sowie eine konkrete Mindestvergütung (ohne Auslösung, Fahrtkosten etc.) beinhalten. Den Leiharbeitnehmern wird eine Mindestvergütung in Höhe des bei Verleihern ortsüblichen Lohnes (ohne Auslösung, Fahrtkosten etc.) bezahlt, es sei denn, es bestehen besondere Mindestlohnverpflichtungen. Über den gemeldeten Vermittlungsauftrag erhält der Verleiher grundsätzlich eine Auftragsbestätigung.
    Das Stellenangebot sollte in der Regel schriftlich erfolgen, gegebenenfalls auch auf elektronischem Wege. Es sollte, soweit möglich, auch die beabsichtigten regionalen Einsatzgebiete nennen. Regionale Begrenzungen können das Bewerberpotential im Gegensatz zum bundesweiten Einsatz erhöhen.
  3. Bei dem Stellenangebot handelt es sich um den konkret zu erwartenden Einstellungsbedarf als Leiharbeitnehmer. Jede zu besetzende Arbeitsstelle wird der Arbeitsverwaltung nur einmal benannt. Der Vermittlungsauftrag wird nur bei den für den Sitz des Verleihers bzw. der einstellenden Niederlassung zuständigen Arbeitsamtdienststelle gemeldet.
    Durch den überregionalen Ausgleich der Arbeitsämter wird gewährleistet, dass die Bewerber des gesamten Bundesgebietes in die Suche einbezogen werden können. Sofern im Rahmen einer erteilten Erlaubnis private Arbeitsvermittlung beabsichtigt ist, weist das Zeitarbeitunternehmen initiativ darauf hin.
  4. Anfragen der Verleiher aus dem Arbeitgeber-Informations-Service (AIS) dienen ausschließlich der konkreten Besetzung einer Arbeitsstelle als Leiharbeitnehmer. Die Bildung von Personalpools sollte mit dem Arbeitsamt abgesprochen werden. Beide Seiten unterrichten sich laufend über den Stand des Vermittlungsverfahrens.
    Es muss deshalb das Anliegen jedes seriösen Verleihers sein, AIS-Profile nur zur Deckung eines konkreten Kräftebedarfs anzufordern, Zeitarbeitunternehmen sind aufgrund der Besonderheiten der Dienstleistung auf kurzfristige Personalgewinnung angewiesen. Die Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes für die beim Verleiher vorgemerkten Arbeitnehmer werden uneingeschränkt fortgesetzt.
    Eine Poolbildung zum Zweck der privaten Arbeitsvermittlung erfolgt nicht.
  5. Die Arbeitsämter weisen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf positive Aspekte der Zeitarbeit hin. Die Akzeptanz der Zeitarbeit wird sich durch eine geregelte Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern verbessern.
    Regelmäßige Arbeitsmarktgespräche und Jobbörsen für Verleiher im Arbeitsamt können, wie die Praxis zeigt, die Zusammenarbeit verbessern und noch vorhandene Informationsdefizite auf beiden Seiten reduzieren. Die geregelte Zusammenarbeit zwischen Verleihern und Arbeitsämtern kann zu einer neuen Positionierung und damit zu einer höheren Akzeptanz der Bewerber führen.
  6. Von Verleihern angebotene Arbeitsplätze, die den o. a. Bedingungen entsprechen, sind Leistungsbeziehern mit Rechtsfolgenbelehrung zu unterbreiten.
    Sofern ein Bewerber kein Interesse an der Zeitarbeit hat, ist dies umgehend dem Arbeitsamt unter Angabe der Gründe mitzuteilen.


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3. Last Minute! Termin in Berlin

DIE HÄNGEMATTEN LADEN EIN:

Am Freitag, den 20.April 2001 ins zielona gora, Grünberger Straße 73 um 20 Uhr zur Diskussionsveranstaltung:

Erwerbslosigkeit und Globalisierungskämpfe - Sozialer Protest weltweit
Seattle---Prag----Nizza----Davos-----Porto Allegre

Film zum Einstieg, Kurzreferate, Diskussion

Und ab 23 Uhr im Anschluß: Party bei den Hängematten



Informationen, Vorschläge, Diskussionsbeiträge etc. bitte an:
verteiler@bag-erwerbslose.de

Bis zum nächsten mal...
Solidarische Grüße

Frank



Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen

BAG-E


Kontakt:
BAG-E c/o Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V.
Solmsstr. 1a
60486 Frankfurt/M
fon: 069-700425, fax: 069-70 48 12
e-mail: kontakt@bag-erwerbslose.de
oder zentrum@falz.org
Verteiler: verteiler@bag-erwerbslose
(c/o Frank Jäger, Schleusenstr.11, 60327 Frankfurt)
Internet: www.bag-erwerbslose.de



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