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BAG-E INFO 07/01 die Erste

21.07.01

Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,


in dieser INFO dreht sich (fast) alles um die neuste Variante des sozialdemokratischen Reformgeistes, dessen Energie sich nun über dem SGB III entlädt. Da diese geplante Reform mit erheblichen negativen Auswirkungen für Erwerbslose verbunden sein wird, ist es notwendig, sich rechtzeitig damit zu befassen und mögliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Auch wenn keine konkrete Gesetzesvorlage verfügbar ist, bietet das vorhandene Material bereits Einblicke und gute Argumente, um in unterschiedlichen Zusammenhängen Widerstand zu organisieren.

Inhalt:

  1. Eckpunkte für ein J O B - A Q T I V - G E S E T Z (zum Herunterladen, außerdem die SPD-Presseerklärung)
  2. Stellungnahme des Koordinierungsausschuss gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
  3. Antrag irgendeines Gewerkschaftsgremiums an den Vorstand
  4. In eigener Sache


zum Inhaltsverzeichnis

1. Eckpunkte für ein
J O B - A Q T I V - G E S E T Z

(Presseerklärung und Link)

Das Eckpunktepapier der Koalition, in dem die Ziele des J O B - A Q T I V -Gesetzes detailliert abgesteckt sind, umfasst etwa 16 Seiten und würde den Umfang dieser INFO sprengen. Interessierte können es sich aber hier als pdf-Datei (70 kb) oder als rtf-Datei (98 kb) herunterladen.

Zum Herunterladen als rtf-Datei haben wir außerdem eine vierseitige Pressemitteilung (20 kb) des sozialpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion im Bundestag Klaus Brandner.


Presseerklärung des stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden vom 31. Mai 2001 - 496

Frischer Wind in die Arbeitsmarktpolitik mit JOB-AQTIV

Zum Eckpunkte-Papier zur Reform der Arbeitsförderung erklären Franz Thönnes, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender und Dr. Thea Dückert, Mitglied des Fraktionsvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:


Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in ihrer Koalitionsvereinbarung verabredet, die Grundlagen der Arbeitsmarktpolitik wirksamer auszugestalten. Eine Koalitionsarbeitsgruppe von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Beteiligung des Bundesarbeitsministeriums hat dafür Eckpunkte für ein JOB-AQTIV-Gesetz erarbeitet.

JOB-AKTIVIEREN
QUALIFIZIEREN
TRAINIEREN
INVESTIEREN
VERMITTELN
- Gesetz


JOB-AQTIV zielt auf eine durchgreifende Modernisierung der Arbeitsförderung. Im Zentrum der Reform des Sozialgesetzbuches (SGB) III stehen dabei die aktiven Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Tragende Elemente der Reform sind:

  • die Steigerung der Effektivität des Vermittlungsprozesses,
  • die Neuausrichtung und Verstärkung der beruflichen Qualifizierung,
  • eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • eine stärkere Verankerung des Prinzips "Fördern und Fordern".

Das Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik wird dafür konsequent markt- und kundenorientiert ausgerichtet. Absoluten Vorrang hat die schnelle Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.

Durch eine Modernisierung der Arbeitsvermittlung und eine passgenaue Vermittlung soll Langzeitarbeitslosigkeit verhindert werden. Im Rahmen der fördernden und aktivierenden Vermittlung wird nach einer intensiven Beratung und Chancenprognose zwischen Arbeitsamt und Arbeitslosen gemeinsam eine Eingliederungsvereinbarung erstellt. Sie enthält die Angebote des Arbeitsamtes und die Aktivitäten der/des Arbeitslosen und ist für beide Seiten verbindlich.

Der Bereich der Aus- und Weiterbildung soll durch die finanzielle Unterstützung der Qualifizierung von an- und ungelernten Beschäftigten, der Einführung der Job-Rotation als Regelinstrument und der Möglichkeit der Teilzeit-Weiterbildung gestärkt und betriebsnäher gestaltet werden.

Die präventive Arbeitsmarktpolitik wird zur Unterstützung des Transfergedankens verbessert. Hierzu soll die Zahlung von Struktur-Kurzarbeitergeld auch für Kleinbetriebe und die Förderung von Trainingsmaßnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte dienen. Darüber hinaus werden mehr Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeben, betriebliche Mittel verstärkt für Qualifizierungs- und andere Eingliederungsmaßnahmen zu Gunsten der Betroffenen einzusetzen.

Mit dem neuen Instrument "Beschäftigungsschaffende Infrastrukturförderung" wollen wir dazu beitragen, künftig Arbeiten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur durch projektorientierte Zuschüsse an den öffentlichen Auftraggeber zu unterstützen, wenn sie von Wirtschaftsunternehmen durchgeführt werden.

Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente sollen durch eine Zusammenfassung der verschiedensten Lohnkostenzuschüsse wirksamer und flexibler gestaltet werden.

Das erfolgreiche Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit wird bis 2003 fortgeführt. Besonders wirksame Instrumente werden ab 2004 in das SGB III aufgenommen.

Gender Mainstreaming und spezielle Frauenfördermaßnahmen werden ausgebaut. Der Übergang von Frauen nach der "Babypause" in den Arbeitsmarkt soll durch eine Verbesserung des Anrechtes auf Arbeitslosengeld erleichtert werden. Für Berufsrückkehrerinnen wird die Teilnahmemöglichkeit an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erweitert.

Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten soll mit der Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Bundesanstalt für Arbeit gesichert werden. Voraussetzungen für Eingliederungszuschüsse werden verbessert.

Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer, die eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen, sollen in den Schutz der Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Hierdurch verbessert sich ihr Anrecht auf Arbeitslosengeld, wenn sie in den Arbeitsmarkt zurückkehren und zunächst keine Beschäftigung finden.

Die ehrenamtliche Tätigkeit von Arbeitslosen soll durch einen Wegfall der einengenden 15-Stundengrenze im bisherigen SGB III gefördert werden, ohne dass das vorrangige Ziel der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt aufgegeben wird.

Um die Effizienz und Effektivität der arbeitsmarktpolitischen Instrumente laufend zu überprüfen, werden die Kriterien der Eingliederungsbilanz erweitert sowie die Wirkungsforschung gesetzlich geregelt und regionalisiert.

Die Einführung eines Arbeitsmarktindikators als objektive Basis soll die Finanzausstattung der Arbeitsmarktpolitik verstetigen.



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2. Stellungnahme des Koordinierungsausschuss gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen


Stellungnahme zur Reform der Arbeitsförderung

Hier: Eckpunkte der Regierungskoalition für ein JOB-Aqtiv-Gesetz

Eine Reform der Arbeitsförderung im Sinne der vorgelegten Eckpunkte für ein Job-AQTIV-Gesetz lehnt der Koordinierungsausschuss gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen ab. Zwar werden einige vorgeschlagene Maßnahmen in den Bereichen Frauenförderung, Qualifizierung, Neuregelungen bei Transfermaßnahmen, Anspruchsvoraussetzungen bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Besserstellung Erwerbsgeminderter positiv bewertet. Doch zentrale Bestandteile wie die mit weitergehenden Sanktionen verbundene "Eingliederungsvereinbarung", die Verlagerung der Arbeitsvermittlung auf sog. Dritte und die Ausweitung der Leiharbeit gehen am Kern des Problems vorbei. Instrumente wie z.B. die verbindliche Eingliederungsvereinbarung erwecken zudem gefährliche Illusionen: Man muß nur "Fördern und Fordern" - dann klappt's auch mit den Arbeitsplätzen. Umverteilung der Arbeit und öffentliche Investitions- und Beschäftigungsprogramme gehören weiterhin nicht zum Politikangebot von Rot-Grün.

  1. Eine verbindliche Eingliederungsvereinbarung zur Beendung der Arbeitslosigkeit für alle Erwerbslosen ist angesichts von ca. 1,5 Millionen geschätzten zu besetzenden Stellen bei einem Arbeitsplatzdefizit von ca. 7 Millionen unrealistisch und unsinnig.
    • Allein nach der Statistik der Arbeitsämter kommen auf eine offene Stelle 6 2/3 Erwerbslose, in Ostdeutschland sind es sogar 18. Auch mit viel Phantasie ist für uns nicht nachvollziehbar, wie Eingliederungsvereinbarungen zur Integration in den Arbeitsmarkt führen sollen, wenn nicht gleichzeitig zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Doch die sind nicht in Sicht - allerdings ist Arbeitsplatzabbau in erheblicher Größenordnung angekündigt.
    • Die Folge ist weitere Bürokratisierung: Abgesehen davon, dass die Arbeitsämter nicht über genügend Personal verfügen, um diesen zunehmenden Arbeitsaufwand zu erfüllen, werden noch mehr Daten erhoben, noch mehr Formulare ausgefüllt, noch mehr Stellungnahmen geschrieben werden müssen.. Außerdem bleibt fraglich, welche Rechte der/die Erwerbslose hat, wenn auch nach Überprüfung keine Einigung über zu vereinbarende Maßnahmen zustande kommt.
    • Eine passgenaue Vermittlung ist keine neue Idee des Riester-Ministeriums. Arbeitsämter sind auch heute schon aufgefordert, unter Berücksichtigung der besonderen Situation des Einzelnen und des Arbeitsmarktes Eingliederungsperspektiven aufzuzeigen und entsprechende Maßnahmen zu vereinbaren. Dies ist unserer Meinung nach ausreichend!
    • Die Verlagerung der Vermittlung an "Dritte", um in sog. "Assessment-Centern" die berufliche Eignung zu testen oder Maßnahmeträger mit Vermittlungsgebühren zu belohnen, kommt einem Verschiebebahnhof gleich. Seit Jahren gibt es in der Bundesrepublik die individuelle Form der Arbeitsvermittlung außerhalb der Arbeitsämter, deren Ursprünge in dem niederländischen Maatwerk-Konzept liegen und deren Grenzen inzwischen bekannt sind: Es gibt für Einzelne zwar positive Perspektiven, dadurch werden aber keine Arbeitsplätze geschaffen. Arbeitsplätze entstehen allenfalls bei Bildungsträgern oder Leihfirmen. Mangels "Erfolg" wurde diese Art der Vermittlung z.B. in Bremen wieder eingestellt.
    • Daß die Zugangsbedingungen für Maßnahmen der Arbeitsförderung erleichtert werden sollen, dann aber eine neue Maßnahme erst nach einer "Wartezeit" von drei Jahren möglich sein soll, ist völlig unverständlich und in der Gesamtbetrachtung der Eckpunkte unlogisch, wenn eine passgenaue Vermittlung angestrebt wird.

  2. Die angekündigten "Klarstellungen" bei Sperrzeiten bedeuten zusätzliche Möglichkeiten zur Disziplinierung Erwerbsloser und zur Manipulation der Arbeitslosenstatistik, schaffen aber keine Arbeitsplätze.
    • Obwohl sich - wie auch im Bündnis für Arbeit festgestellt wurde - im internationalen Vergleich der Sanktionsregelungen die in Deutschland wohnenden Erwerbslosen als besonders arbeitswillig ausweisen, sollen trotzdem die Sperrzeitregelungen erweitert werden. Nach den Vorstellungen des Ministeriums sollen Erwerbslose eine Sperrzeit bekommen, wenn sie z.B. nicht unverzüglich einen Vorstellungstermin vereinbaren oder durch ihr Verhalten im Vorstellungsgespräch eine Arbeitsaufnahme vereiteln. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es zunehmend schwieriger wird, die Arbeitgeberseite überhaupt zu erreichen (z.B. Briefkastenfirma) oder der Arbeitgeber beim vereinbarten Termin nicht erscheint. Das Vorstellungsgespräch findet in der Regel unter vier Augen statt. Wer garantiert, dass die Arbeitsämter darüber wahrheitsgemäß informiert werden? Kann am Ende die Frage nach Arbeitsbedingungen oder nach einem Betriebsrat ein Anlass zur Sperrzeit sein? Widersprüche und Klagen werden Arbeitsämter und Gerichte beschäftigen. Schon jetzt ist der Verwaltungsaufwand hoch und viele Sperrzeiten werden gerichtlich aufgehoben.
    • Wer insgesamt 24 Wochen Sperrzeiten hat, verliert nach geltendem Recht seine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung. Da die Regelsperrzeit 12 Wochen beträgt, bedeutet eine wiederholte Sperrzeit das Erlöschen des Anspruchs. Zweimal beim Vorstellungsgespräch versagt - und schon ist ein Erwerbsloser weniger im Leistungsbezug. Viele tauchen ab, resignieren und verschwinden auch aus der Statistik.

  3. Die Ausweitung von Leih- und Zeitarbeit, Jobrotation und andere unterstützende Maßnahmen beschleunigen das Jobkarussell: Für einzelne Erwerbslose und Beschäftigte ein Vorteil, da sie wieder einen Arbeitsplatz finden bzw. ihren Arbeitsplatz erhalten, insgesamt werden jedoch keine zusätzlichen existenzsichernden Arbeitsplätze geschaffen. So besteht z.B. der Hauptanteil der neu registrierten Erwerbsarbeit in 630-Mark-Jobs, von denen allein niemand leben kann.
    • Leih- und Zeitarbeit sind nach wie vor Arbeitsverhältnisse zweiter Klasse, denn sie werden im Verhältnis zu regulärer Arbeit um 30 Prozent schlechter bezahlt. Auch Tarifvereinbarungen mit diesen Firmen gewährleisten nicht das Entgelt-Niveau des Entleihbetriebs. Außerdem sind Zeit- und Leiharbeit ein Instrument der Flexibilisierung und Deregulierung und zielen nicht auf Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.
    • Auch Jobrotation kann für einzelne Erwerbslose eine Möglichkeit sein, wieder ein Beschäftigungsverhältnis zu finden, ein fester Arbeitsplatz wird damit jedoch nicht garantiert. Positiv ist immerhin, dass die sog. Stellvertreter sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden sollen, im Unterschied zum NRW-Modell, wo sie weiterhin Arbeitslosengeld oder -hilfe beziehen.
    • Bei den im S.I.S angebotenen Stellen handelt es sich zunehmend um Angebote, bei denen die Bezahlung nicht ausgewiesen ist. Oft verbirgt sich dahinter, dass nicht nach Tarif gezahlt wird. Viele Angebote weisen einen Stundenlohn am unteren Rand aus. Nach eigenen Angaben prüfen die Arbeitsämter die Arbeitsangebote nicht. So passiert es immer öfter, dass zu Arbeitgebern vermittelt wird, die als "schwarze Schafe" bekannt sind. Regelmäßig verschicken die Arbeitsämter auch Stellenangebote mit Sperrzeitdrohung, ohne deren gesetzliche Zulässigkeit vorher zu prüfen. Aufgrund unserer Erfahrungen sagen wir deshalb: nicht die Erwerbslosen müssen gefordert und gefördert werden, sondern die Arbeitgeber müssen endlich gefordert werden, dass sie existenzsichernde Arbeitsplätze schaffen! .

  4. Die Regelung zur Aussetzung der jährlichen 3%-Kürzung der Arbeitslosenhilfe
    bei Nachweis von Qualifikationserhalt ist halbherzig, widersprüchlich und führt zu Ungleichbehandlung. Die 3%-Kürzung muss generell abgeschafft werden.

    Anerkannt werden soll nur eine mindestens 6-monatige vom Arbeitsamt geförderte Qualifikation oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ehrenamtliche Tätigkeit, die Qualifikationen erhält, will man zwar ermöglichen, sie soll aber bei der 3%-Kürzung nicht zählen. Wer in Regionen hoher Arbeitslosigkeit lebt, bekommt eine Qualifikation gefördert und bleibt von einer Kürzung verschont, wer in Bayern oder Baden-Württemberg erwerbslos ist und weniger Aussichten auf Fördermaßnahmen hat, muß demnach mit der Kürzung leben.

Wir stellen fest:

Unsere Forderungen, für die wir mit den Gewerkschaften vor drei Jahren auf die Straße gegangen sind und in deren Folge die Kohl-Regierung abgewählt wurde, wurden nicht erfüllt. Im Gegenteil: die Situation der Erwerbslosen hat sich weiter verschärft, das gesellschaftliche Klima gegen Erwerbslose hat sich weiter verschlechtert.


Wir fordern:

  1. die grundsätzliche Rücknahme der jährlichen 3%-Kürzung bei der Arbeitslosenhilfe
  2. die Aufhebung der geltenden Zumutbarkeitsregelungen, d.h. die Wiederherstellung des Berufs- und Einkommensschutzes
  3. Angebote mit Perspektive statt Zwang
  4. Vermittlung nur in tarifliche Arbeitsverhältnisse, keine Sondertarife bei Maßnahmen der Arbeitsförderung
  5. Rentenversicherungsbeiträge bei der Arbeitslosenhilfe nach 80 % des Bemessungsentgeltes
  6. Verbesserte Regelungen bei der Arbeitslosenhilfe für Paare
  7. Beibehaltung der Arbeitslosenhilfe als Lohnersatzleistung im Arbeitslosenrecht
  8. Keine Anrechnung des Kindergeldes auf die Sozialhilfe

Qualifizierte, existenzsichernde Arbeit und ausreichende materielle Absicherung während der Erwerbslosigkeit!



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3. Antrag irgendeines Gewerkschaftsgremiums an den Hauptvorstand

Dieser Antrag ist uns nicht nur als inhaltlicher Beitrag zugeschickt worden. Vielmehr ist daran die Erwartung geknüpft, dass eine Reihe von ähnlichen Initiativen ergriffen werden, wenn diese Vorlage erst mal unter die Leute gekommen ist.


Antrag an den Hauptvorstand 21.06.01 / 05.07.01

Die Bundesregierung hat angekündigt, das Sozialgesetzbuch III zum 1. 1. 2002 dahingehend zu ändern, dass innerhalb des ersten halben Jahres der Arbeitslosigkeit alle Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld (der Versicherungsleistung) einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Arbeitsamt schließen müssen. Das Ziel dieses Vertrages soll sein, die Betroffenen in eine Weiterbildung bzw. in Arbeit zu bringen.

Der Hauptvorstand wird beauftragt, darauf einzuwirken, daß diese gesetzlichen Bestimmungen so formuliert werden, dass ein juristisches Gleichgewicht zwischen den Vertragspartnern (Erwerbslose auf der einen Seite, Arbeitsamt, Weiterbildungsträger, Vermittler, Berater, andere Beteiligte auf der anderen Seite) gewährleistet ist.

Im Einzelnen bedeutet dieses, dass der oder die Erwerbslose Inhalt und Umfang der sie oder ihn betreffenden Eingliederungsvereinbarung tatsächlich im wesentlichen mitbestimmen kann ohne deshalb Repressalien fürchten zu müssen.

Dazu soll den betroffenen arbeitslos gewordenen Kolleginnen und Kollegen bei von ihnen selber festgestellten Mängeln in der Ausführung einer Arbeitsamtsmaßnahme ein umfassendes Rücktritts - und Klagerecht mit Schadensersatzanspruch gegenüber den jeweiligen Veretragspartnern eingeräumt werden, analog dem Verbraucherschutzgesetz.


Begründung:

  • Mit dem hier vorliegenden Antrag sollen die Rechte derjenigen Mitarbeiter gestärkt werden, die arbeitslos werden und im Zuge der Neufassung des SGB III unter die neue, verbindliche Vertragsregelung mit dem Arbeitsamt fallen.
  • Im Eckpunktepapier für ein "Job-Aktiv-Gesetz" (Stand: 29.05.01) ist dabei die Rede von "Fairer Umsetzung" "Vereinbarung zwischen Arbeitslosen und Arbeitsämtern bzw. den von ihnen beauftragten Dritten (!)" "Gemeinsamer Erarbeitung der abzuschließenden verbindlichen Verträge" und ähnlichem die Rede.
  • Bei Unstimmigkeiten ist lediglich vorgesehen, dass die / der Arbeitslose eine "Überprüfung" verlangen und / oder einen "Berater" hinzuziehen kann. (Eckpunktepapier Seite 6)

Das ist vollkommen unzureichend.

  • Im Regelbetrieb der Arbeitsämter und erst recht der von ihnen beauftragten Dritten wird aller Erfahrung und Logik nach von "Fairer Umsetzung" "Vereinbarung" oder "Gemeinsamer Erarbeitung" nicht viel übrig bleiben, da sich die Arbeitslosen in finanzieller Abhängigkeit von den Arbeitsämtern befinden.
  • Zwischen Vertragspartnern, bei dem sich einer von beiden in Abhängigkeit vom anderen befindet kann es aber niemals die geforderte Fairness und Gemeinsamkeit geben, wenn nicht dem abhängigen Vertragspartner ein umfassendes, gültiges und juristisch einklagbares Widerspruchsrecht eingeräumt wird.
  • Es wird im Eckpunktepapier den Arbeitslosen lediglich das Recht eingeräumt, eine solche Eingliederungsvereinbarung einzufordern. Auf die erforderliche inhaltliche Güte dieser Vereinbarung oder deren Überprüfbarkeit wird nirgendwo eingegangen.
  • Allein um drohenden Klagen zu entgehen, wird der formale Rechtsanspruch von Millionen von Kolleginnen und Kollegen, welche Jahr für Jahr ihre Arbeit verlieren werden, die Arbeitsämter veranlassen Jeder und Jedem vor Ablauf der Frist eine Arbeit oder Weiterbildung zuzuweisen, gleichgültig ob der oder die Jeweilige das kann, will oder nicht.
  • Die Möglichkeit, das die betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine von wem auch immer vorgeschlagene Vereinbarung ablehnen können, ist nicht vorgesehen.
  • Im Eckpunktepapier wird Verbindlichkeit der Eingliederungsvereinbarung betont.
  • Es werden den Arbeitslosen bei Nichteinhaltung, sogar bereits bei von Dritten als Unwilligkeit interpretierbarem persönlichen Verhalten schwere Sanktionen angedroht, eine regelmäßige Sperrzeit von zwölf Wochen (!) ist vorgesehen.
  • Eine Sanktionsmöglichkeit gegenüber den anderen Vertragspartnern (Arbeitsamt, private Vermittler, Weiterbildungsträger, Berater, andere beteiligte Dritte) bei Nichteinhaltung ihres Teiles des Vertrages wird jedoch nicht diskutiert.
  • Die Qualität der von ihnen zu erbringenden Leistung sowie deren erforderliche Überprüfbarkeit - einem unverzichtbaren Rechtsgut - wird ebenfalls nicht zur Diskussion gestellt.
  • Diese Ungleichstellung der von Arbeitslosigkeit betroffenen gegenüber ihren gesetzlich vorgesehenen Vertragspartnern ist unbedingt abzulehnen.
Die bereits jetzt seit langem mangelhafte Qualität und überall fehlende Kontrolle der Vermittlungs- und Weiterbildungsangebote mit allen ihren negativen Folgen für die Gesellschaft und insbesondere für die Betroffenen wird langsam in der Öffentlichkeit bekannt.

Mit diesem Antrag soll die damit den erwerbslos werdenden Kolleginnen und Kollegen drohende Zwangs - Fehl - und Dequalifikation bereits im Vorfeld verhindert werden.

Mit der de facto einseitigen Verpflichtung der Arbeitslosen, verbindliche Verträge ohne Rücktrittsmöglichkeit eingehen zu müssen, wird dieses Problem noch verschärft. Mit der geplanten Neufassung des SGB III wird dieser bisher vornehmlich die Langzeitarbeitslosen betreffende Bereich aus der Arbeitslosenhilfe in den Bereich der Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld vorgezogen.

Es steht zu befürchten, dass allein die vom Gegenüber festgestellte Uneinsichtigkeit oder Unwilligkeit der Kolleginnen und Kollegen, unüberprüfbare, unabänderbare Verpflichtungen einzugehen, zu massiven Sanktionen führen wird.

Es soll durch diesen Antrag des weiteren verhindert werden, dass bei den zu erwartenden darauf folgenden juristischen Auseinandersetzungen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen wie bisher relativ recht - und wehrlos dastehen.

Gleiches gilt für vom Arbeitsamt verbindlich vorgeschlagene Arbeitsangebote.



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4. In eigener Sache

Auch wenn es im August definitiv keine BAG-E INFO geben wird, kann weiterhin Material an die folgende Adresse gesendet werden: verteiler@bag-erwerbslose.de. E-mails werden vom Verteiler im August jedoch aus gutem Grund nicht beantwortet. Deshalb könnt ihr euch in dringenden Fällen an zentrum@falz.org wenden.


Eine gute Zeit...
Solidarische Grüße
Frank

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