|
|
BAG-E INFO 11/01 die Erste
23.11.01
Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,
während im Lande die neue Weltmachtrolle der Republik eher durchgesetzt als
debattiert wird, steigen die Erwerbslosenzahlen. Der staatlichen und verstärkt
auch privatisierten Arbeitslosenverwaltung werden von der Öffentlichkeit
und den Betroffenen weitgehend (noch) unbemerkt neue gesetzliche Instrumentarien
zur Aktivierung bereitgestellt. Diese Themen dürfen jedoch vor dem Hintergrund
friedenspolitischer Aktivitäten nicht gänzlich verdrängt werden.
Wir möchten euch deshalb auffordern, inhaltliche Beiträge zum "Job-AQTIV-Gesetz"
und zu regionalen Aktivierungsmaßnahmen/-programmen einzusenden, damit diese
über die BAG-E INFO weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden können.
(Das gilt im Übrigen auch für die Bekanntmachung von Terminen und für
andere Beiträge aus unserem Themenspektrum.)
Informationen zum "AQTIV-Gesetz" werden wir in Kürze auf unserer
homepage zur Verfügung stellen (s. Punkt 4.).
Das nachstehende Protokoll des BAG-E Organisationstreffens im November gibt einen
Einblick in unsere gegenwärtige Arbeit.
- Protokoll des kleinen BAG-E Treffens am 03. und 04. November 2001 in Frankfurt
- Bericht über den Runden Tisch vom 16.Oktober (Angela Klein)
- Artikel: Arbeit vor Sozialhilfe" - eine Alternative? (Harald Rein)
- Materialien zum "Job-AQTIV-Gesetz"
1. Protokoll des kleinen BAG-E Treffens am 03. und 04. November 2001 in Frankfurt
Themen:
- Diskussion: Die organisatorischen Perspektiven und die politischen Möglichkeiten
- Die Konsequenzen für unsere praktische Arbeit
- Die Präsenz der BAG-E in den diversen Gremien und Projektarbeit
- Der nächste Schritt
1. Diskussion: Die organisatorischen Perspektiven und die politischen Möglichkeiten
Diese offene Diskussion umfasste ein sehr breites Themenfeld.
Die TeilnehmerInnen stimmten darin überein, dass auch in einer Zeit organisatorischer
Flaute der Bedarf an einem Zusammenschluss unabhängiger Erwerbsloseninitiativen
besteht, der in der Lage ist einen systemkritischen Ansatz zu verfolgen und
aufgrund seiner politischen Unabhängigkeit kein Blatt vor den Mund nehmen
muss. Die in unserer Plattform und nachfolgenden Arbeiten festgeschriebenen
Analysen, die politischen Grundpositionen und Forderungen repräsentieren
das politische Selbstverständnis der Aktiven und UnterstützerInnen
und sollen auch weiterhin als Arbeitsgrundlage dienen.
Die künftigen Felder der politischen Auseinandersetzungen und ihre Relevanz
für Erwerbslose und Marginalisierte auf dem Arbeitsmarkt - genannt wurden
hier das "Job-AQTIV-Gesetz", "MOZART" und die geplante Zusammenlegung
von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die differenzierten an Intensität zunehmenden
"workfare-Maßnahmen" auf regionaler Ebene aber auch der nahende
Wahlkampf - erforderten geradezu eine Ausweitung der BAG-E Aktivitäten.
Diesen ambitionierten Erwartungen einer notwendigen Intensivierung der politischen
Arbeit stand jedoch eine nüchterne Einschätzung unseres tatsächlichen
Potentials gegenüber: Der Kreis der Aktiven ist kleiner geworden und die
meisten sind stark in die Initiativen- und Beratungsarbeit vor Ort eingebunden.
Mittel und Möglichkeiten zur Beschäftigung einer hauptamtlichen Kraft
oder zur Finanzierung der notwendigen Arbeitsmaterialien haben wir nicht. Die
Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass unter diesen Umständen
beispielsweise eine bundesweite Koordination von Kampagnen nicht möglich
ist. Die gegenwärtige Mobilisierungsschwäche in unseren Zusammenhängen
ist ein wesentlicher Grund für diesen Zustand und sie blockiert zudem den
Zugang neuer UnterstützerInnen. Selbst der inhaltlichen Arbeit, die einen
regelmäßigen Austausch voraussetzt und viel Vorbereitungszeit in
Anspruch nimmt, sind unter diesen Vorzeichen sehr enge Grenzen gesetzt.
Da auf absehbare Zeit keine Verbesserung dieser Situation zu erwarten ist,
wurde der Rahmen abgesteckt, in dem die Arbeit und die inhaltlichen Schwerpunkte
der BAG-E mit Blick auf die vorhandenen Organisationsstrukturen realisiert werden
soll.
Als Leitlinien wurden genannt:
- Die BAG soll als "Mitfahrzentrale" für gemeinsame Themenarbeit
von Inis nutzbar gemacht werden, d.h. als Informationsdrehscheibe über
Projektarbeit der Gruppen informieren, und somit Kontakte zwischen den Gruppen
mit gleichen Arbeitsschwerpunkten ermöglichen. Berichte über Aktionen
und die Übermittlung von Material (z.B. Flugis) könnten als Initialzündung
für andere Gruppen dienen und würden dort die Arbeit erleichtern.
- Die konkreten Arbeitsschwerpunkte sollen auf lokaler Ebene konzentriert werden.
Über die kontinuierliche Information der BAG-E über die Projekte und
Aktivitäten vor Ort können die politischen Inhalte thematisiert und
transportiert werden. Die Voraussetzung dafür bietet die gemeinsame Plattform
mit den programmatischen Grundpositionen und Forderungen sowie das politische
Selbstverständnis als Gruppe mit einem systemkritischen Ansatz.
- Wenn das nötige Mobilisierungspotential gegeben ist, sollte die BAG
wieder in der Lage sein, überregional Initiativen zu vertreten und Aktionen
zu koordinieren.
Damit ist jedoch eine Situation gemeint, die nicht nur durch die Erhöhung
des äußeren Drucks (z.B. Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen)
gekennzeichnet ist, sondern in der eine Mobilisierung bei den Betroffenen über
das übliche Maß hinaus bereits stattgefunden hat. Nur in einer solchen
Lage ist unseres Erachtens die Planung und Durchführung von überregionalen
Aktionen oder einer Kampagne unter BAG-E Koordination erfolgversprechend und
förderlich für die Erweiterung der Strukturen, denn sonst droht die
Gefahr, dass sich weinige Aktive in aussichtslosen Kämpfen "auspowern".
- Ein jährliches Bundestreffen soll den persönlichen Austausch, die
Ausrichtung der inhaltlichen und politischen Arbeit und die Legitimation der
Aktiven gewährleisten.
- Die Präsens der BAG-E in wichtigen überregionalen Gremien soll
erhalten werden.
- Unter den gegebenen Voraussetzungen können keine Kampagnen und keine
kontinuierliche Medienarbeit auf Bundesebene durchgeführt werden (s.o.).
2. Die Konsequenzen für unsere praktische Arbeit
- Durch die Verbesserung des Informationsflusses und eine effektivere Vernetzung
der Gruppen können die oben formulierten Kernaufgaben im Wesentlichen geleistet
werden, ohne die schwachen personellen Strukturen zu überfordern. Hier
gilt es vor allem, die Kommunikation über den Verteiler zu intensivieren.
Eine qualitativ verbesserte BAG-E INFO und eine aktuelle Homepage sollen den
Austausch und einen gezielten Zugriff zu Informationen gewährleisten und
gleichzeitig die Außenwirkung verbessern. Auch der begrenzte Postversandt
der INFO soll wieder aufgenommen werden, um auch diejenigen zu erreichen, die
keinen Zugang zum Internet haben. Damit diese Aufgaben für den Verteiler
leichter zu bewältigen sind sollen Infos und Materialien möglichst
so eingereicht werden, dass sie ohne redaktionelle Überarbeitung verwertbar
sind. Bestimmte Aufgaben sollen vom FALZ unterstützt werden. Die unterstützenden
Personen und Gruppen sollen die Sammlung und Versendung von relevantem Material
in ihren regelmäßigen Arbeitsablauf einplanem. Im Rahmen der Informationsverarbeitung
und -weiterleitung soll die Zusammenarbeit mit der quer ausgebaut werden, auch
um inhaltliche Überschneidungen zu vermeiden.
- Mit Hilfe eines Werbebanners, das in der linken Presse veröffentlicht
werden soll, wollen sich die BAG-E und die quer als Sprachrohr für die
Position der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen vorstellen und sich als
Ansprechpartner anbieten, um unseren Aktivitäten und politischen Anliegen
eine größere Öffentlichkeit zu verschaffen.
- Da einige Gruppen ihre BAG-E Aufgaben einschränken müssen, konzentriert
sich die institutionelle Arbeit (leider) weitgehend auf die Aktiven in Frankfurt.
Das FALZ wird demnach weiter als Kontaktadresse fungieren und in begrenztem
Umfang die Repräsentanz in den Gremien bzw. den Kontakt zu diesen gewährleisten.
Auch der Verteiler sitzt weiterhin in Frankfurt. Diese räumliche Nähe
sollte zumindest den Austausch und die gegenseitige Unterstützung befördern.
3. Die Präsenz der BAG-E in den diversen Gremien und Projektarbeit
- Der Zusammenschluss linker Gerwerkschafter(Innen)
Der gegenwärtige Arbeitsschwerpunkt der Gewerkschaftslinken (Tarifpolitik)
bietet nur wenige inhaltliche Anknüpfungspunkte für die BAG-E. Die
Mitarbeit dort wird daher zunächst ausgesetzt und kann bei Bedarf wieder
aktiviert werden.
- Die Nationale Armutskonferenz (NAK)
Zurzeit ist eine angemessene Vertretung der BAG-E Positionen innerhalb der NAK
kaum gewährleistet. Das äußert sich beispielsweise auch in einer
unzureichenden Kooperation mit den in der NAK vertretenen Bundesarbeitsgemeinschaften.
Diese mangelhafte Gremienarbeit, soll nach Rücksprache mit den Beteiligten
mittelfristig durch eine Neuorganisierung der Zuständigkeiten behoben werden.
- Existenzgeld
Im Oktober hat ein Exgeld-Treffen mit Aktiven und Insidern stattgefunden. Dort
wurde ein Positionspapier entworfen. Es wurde vereinbart im nächsten Jahr
eine größere Tagung mit Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen
und Gruppen zu veranstalten, von denen eine potentielle Unterstützung zu
erwarten ist. Hier soll eine Abschätzung der Wirksamkeit der Exgeldforderung
vorgenommen werden. Je nach Verlauf dieser Tagung wird ein Kongress in Erwägung
gezogen.
- Der Runde Tisch der Erwerbslosenzusammenschlüsse (RT)
Neben den bundesweiten Zusammenschlüssen, von denen der ALV nur durch einen
Vertreter aus MeckVoPo vertreten ist, hat die Repräsentanz der regionalen
VertreterInnen dort deutlich zugenommen.
Arbeitsschwerpunkte seit der Tagung in Bielefeld 2000 sind u.a. "MOZART",
"Job-AQTIV", Leiharbeit, Pauschalierung und EU-Beschäftigungspolitik.
Um sich einen Überblick über die Ämterpraxis zu verschaffen,
wurde die Anfertigung von regionalen Berichten zu den Themen Arbeitsvermittlung
in den Bundesländern und "MOZART" vereinbart. Bislang brachte
diese Initiative jedoch nur wenig Ergebnisse und wurde deshalb verlängert.
Nach Einschätzung unserer Vertreter wurden am RT bislang kaum Fortschritte
bei der inhaltlichen Arbeit gemacht. Ein deutliches Eingreifen des Gremiums
in die politische Debatte sei kaum zu erwarten.
Als eine Konsequenz der Absage der in Bielefeld geplanten Kampagne wird vom
09. bis 11. Februar 2002 in Dresden eine Arbeitstagung veranstaltet. Hier soll
es um eine Bilanz der Erwerbslosenproteste, die künftigen Möglichkeiten
und das Mobilisierungspotential für politische Arbeit sowie die Perspektiven
für den Protest gehen.
- Euromarsch
Nach einem Kurzbericht über das Treffen der Bundeskoordination Euromarsch
am 15. und 16.09. in Köln und die geplanten Aktivitäten, wurde vereinbart,
den Kontakt zu Euromarsch weiter über die Ini in Mannheim laufen zu lassen
und die Aktionen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen.
4. Der nächste Schritt
Neben der optimierten Kooperation in unseren bescheidenen Strukturen von der
wir eine bessere Außenwirkung erwarten, ist die Frage nach einem erfolgreichen
Bundestreffen für die BAG-E von entscheidender Bedeutung. Da die BAG-E
durch die Aktivitäten der einzelnen Gruppen vor Ort lebt, ist die Beteiligung
von neuen oder bereits bekannten Gruppen und Initiativen oder deren konkrete
Unterstützung ein erklärtes Ziel.
Eine Festlegung auf einen baldigen Termin erscheint uns jedoch in der gegenwärtigen
Situation noch nicht sehr sinnvoll. Eine Entscheidung darüber soll daher
frühestens nach der Arbeitstagung der Erwerbslosenzusammenschlüsse
im Februar in Dresden (s.o.) fallen, nach der wir eine Neueinschätzung
der politischen Perspektiven vornehmen wollen.
Protokoll:
Frank Jäger
2. Bericht über den Runden Tisch vom 16.Oktober
und Einladung zum Runden Tisch am 27.November,
- 12-17h, DGB-Haus, Dreyerstr. 6, Raum 1, Hannover
Anwesend: Hamburg, ÖTV-Hannover, Baden, Koordinierungsstelle, ALV, Saarland,
Sachsen, Euromarsch, Quer, Zepra, Elia, BAG SHI, BAG E.
1. Leiharbeit; Einleitung Guido.
Guido berichtet von den Veränderungen des Stellenwerts von Leiharbeit:
in den 60er Jahren wurde sie als Arbeitsverhältnis in Ausnahmesituationen
betrachtet, heute erscheint sie als Wunderwaffe gegen Erwerbslosigkeit. Derzeit
gibt es in der BRD 850.000 Leiharbeitsplätze. Die Rotation ist extrem hoch,
jede Leiharbeitsstelle wird pro Jahr 2,5 mal besetzt. De facto ergeben sich
jährlich also um die 2,5 Millionen Leiharbeitenden.
In der SIS-Datenbank bei den Arbeitsämtern gelten 50% der Vermittelten
als in Leiharbeit Vermittelte. Der Anteil ist umso höher, je weniger die
Personen qualifiziert sind. Umgekehrt waren 50% der Leiharbeitenden vorher erwerbslos;
11% langzeitarbeitslos.
Die Entlohnung liegt zwischen 20 und 30% unter Tarif. Zu prüfen ist, ob
dies an Lohnwucher grenzt, dann wäre das Arbeitsverhältnis nichtig.
ebenso, wenn es unter die Sozialhilfe rutscht. Tarifverträge gibt es nur
mit Randstad und Adecco; sie schreiben eben dieses Tarifniveau fest. Welcher
Betriebsrat für die Beschäftigten zuständig ist, ist umstritten:
der des Verleihers oder der des Entleihers?
Vertreter von Leiharbeitsfirmen sind manchmal bei den Vermittlungsgesprächen
in den Arbeitsämtern dabei. Sie reagieren aber negativ, wenn sie auf Dinge
wie Arbeitsverträge, gewerkschaftliche Recht u.a. angesprochen werden.
- Die Koordinierungsstelle hat im letzten A-Info eine Hilfestellung veröffentlicht
für Arbeitslose, die sich an Leiharbeitsfirmen verkaufen sollen.
- Das JobAqtiv-Gesetz wertet die Leiharbeit auf und befördert die Zusammenarbeit
der Arbeitsämter mit Leiharbeitsfirmen.
- Die Gewerkschaften engagieren sich nicht.
- Die ALSO hat ein Buch zur Leiharbeit herausgebracht, das eine umfängliche
Materialsammlung enthält.
Wir hatten noch einen Austausch über das Wirken von Beschäftigungsgesellschaften;
es sah sich jedoch niemand in der Lage, einen Überblick zu geben, und es
wusste auch niemand eine/n entsprechende/n Referenten/in zu benennen. Schade.
2. MoZart
Für eine Beurteilung der Modellprojekte ist es noch zu früh.
3. Arbeitskonferenz Anfang Februar
Zunächst stellten wir fest, dass die Beteiligten (mit einer Ausnahme) ihre
Hausaufgabe nicht gemacht haben: Eigentlich waren alle Koordinationen aufgefordert,
ihre Einschätzung der Lage kurz zu Papier zu bringen, damit wir darauf
aufbauend zu einem Konzept der Konferenz kommen.
Ich kann die Diskussion hier nicht wiedergeben; ihre Schwierigkeit liegt aber
darin, dass sie mit der politischen Frage verbunden ist, wie wir aus der derzeitigen
Handlungsunfähigkeit der Erwerbslosenbewegung wieder herausfinden.
Harald hat dazu noch einmal den Ansatz vorgestellt, entlang folgender Fragen
zu diskutieren: 1. unter welchen Rahmenbedingungen arbeiten wir?; 2. welche
Gruppen von Erwerbslosen sind mobilisierbar und warum sollen sie sich organisieren?;
3. welche Organisation der Erwerbslosen brauchen wir?
Wolfram hatte einen anderen Ansatzpunkt: Er verwies darauf, dass es nicht mehr
reicht, nur die Betroffenen zu mobilisieren. Vor allem dürfe der Betroffenenkreis
nicht nur auf die Erwerbslosen eingeengt werden. Die Fragestellung müsse
um Armut und Ausgrenzung kreisen. Es bedarf einer politischen Bewegung gegen
Erwerbslosigkeit, Armut und Ausgrenzung. Das Ziel müsse sein, ein breites
gesellschaftliches Bündnis gegen die geplanten (und teilweise schon realisierten)
Reformvorhaben zu zimmern.
Dazu gibt es eine Webseite "Opposition im Aufbau informiert". Die Webseite heiß www.tacheles.wtal.de/harry/sozmissbrauch.asp
Es gibt eine Vielzahl von Gesprächen mit anderen Verbänden und Initiativen;
und es gibt die Initiative, eine Arbeitsgruppe Erwerbslosigkeit und Beschäftigung
bei Attac zu bilden.
Ronald hat uns aus der Klemme geholfen mit der Formulierung von drei Fragen,
die die Initiativen zum nächsten Treffen beantworten sollen. Auf der Basis
wollen wir dann in der Konzeption einen Schritt weiter kommen:
- Wie haben sich die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Erwerbslosen-
und Sozialhilfeorganisationen verändert?
- Wie reagieren die Betroffenenbewegungen, wie reagieren Bündnispartner
wie Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände u.a.?
- die Bundestagswahl im kommenden Jahr und der Aufbau eines Bündnisses
gegen die Reform des SGB III.
Wir bitten alle Initiativen, am 27.11. mit Antworten auf diese Fragen nach
Hannover zu kommen. Daraus müssen sich dann eine Tagesordnung und Vorschläge
für ReferentInnen ergeben.
Für den 27.11.01 steht demzufolge folgende Tagesordnung:
- Konferenz - Konzept
- Konferenz - Tagesordnung
- Konferenz - Räume
- Konferenz - Finanzierung
- Konferenz - Bündnispolitik
- Verschiedenes: Europäische Erwerbslosenversammlung; Attac; ???
Liebe Grüße
Angela Klein
3. Artikel
"Arbeit vor Sozialhilfe" - eine Alternative?
von Herald Rein
Alle Jahre wieder finden sich Erwerbslose und SozialhilfebezieherInnen im Visier
von autoritär-populistisch argumentierenden PolitikerInnen einer großen
politischen Koalition. Ihnen genügen die bisherigen Kürzungen der
Sozialleistungen und Verschärfungen des dazugehörigen Disziplinarapparates
in keinster Weise, da sie ihre Angriffe gegen das Prinzip der Arbeitslosenversicherung
führen und die staatlich garantierte Sozialhilfe in ein Armenfürsorgesystem
umwandeln wollen. Schröders Faulheitsdebatte machte den Anfang, anschließend
überschlugen sich die Vorschläge von PolitikerInnen Arbeitslose und
SozialhilfebezieherInnen zu irgendwelchen Arbeiten zu zwingen. Zuletzt nun Roland
Koch, der nach einem Besuch im amerikanischen Bundesstaat Wisconsin, von einer
möglichen Halbierung der Zahl der erwachsenen SozialhilfebezieherInnen
im arbeitsfähigen Alter träumt. Er glaubt, dass ein Großteil
der BezieherInnen von Sozialhilfe diese als "Lebensstil" zelebriert
und malt das Schreckgespenst aller Stammtische an die Wand bzw. auf eine Zeitungsseite
der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (15.08.2001): "Zum einen soll es in
Hessen künftig nicht mehr vorkommen, dass der ungelernte Arbeiter, der
jede Woche 40 Stunden am Fließband steht, für sich und seine Familie
genauso viel oder sogar weniger Geld zur Verfügung hat als der Nachbar,
der sich auf das Beziehen von Sozialhilfe konzentriert." Das möglicherweise
die Konzentration auf die Erstreitung eines höheren Lohnes für den
ungelernten Arbeiter das Lohnabstandsgebot eher gewährleisten würde
steht nicht zur Debatte. Stattdessen wird die Sanktionskeule erhoben, um auf
alles einzuschlagen, dass keine Niedriglohntätigkeiten annehmen will oder
dem der berufliche Sinn von regelmäßigem Unkrautjäten bzw. Sportplatzreinigen
abhanden gekommen ist.
Kritiker von Koch, wie die Grünen oder der DGB argumentieren er solle,
bevor er neue Sanktionsmittel fordert, sich erst mal im eigenen Bundesland umschauen,
indem solcherart von Aktivitäten bereits Praxis ist. Die derzeit handhabbaren
rechtlichen Mittel SozialhilfebezieherInnen unter Druck zu setzen, seien ausreichend.
Dies erscheint mir eine sehr problematische Sichtweise zu sein, da in solchen
Aussagen die derzeitige Sozialhilfepraxis, samt entwickeltem Disziplinarapparat
gerechtfertigt wird. Dies soll am Beispiel des Projekts "Arbeit vor Sozialhilfe"
in Frankfurt/M. kurz erläutert werden.
Seit dem 1.April 1998 werden über das Projekt "Arbeit vor Sozialhilfe"
(AvS) alle als arbeitsfähig eingestuften NeuantragstellerInnen von Sozialhilfe
sofort in 30-stündige, sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten vermittelt.
Ziel ist, den Einstieg in den Bezug von Sozialhilfe zu verhindern und eine (Re)integration
in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Nach drei Jahren Erfahrungen in Frankfurt lässt sich folgendes kritisch
anmerken:
Zentrales Element des Projekts ist der Zwang. Wer, aus welchen Gründen
auch immer, einen Arbeitsplatz ablehnt, wird entweder direkt aus "Bewährungsgründen"
in den Park zum Laub fegen geschickt, oder erhält sofort eine 25%ige Kürzung
seiner Sozialhilfe; bei nochmaliger Weigerung erfolgt schließlich die
gänzliche Streichung der Hilfe zum Lebensunterhalt. Dieser Arbeitszwang
hat mehrere Bedeutungen:
Der sozialhilferechtliche Arbeitszwang passt in das von Politikern, Wirtschaftsverbänden
und Medien geschaffene Klima, demnach wer sein Recht auf soziale Unterstützung
beansprucht, auch Pflichten gegenüber der Gemeinschaft zu tragen habe.
Bereits seit einigen Jahren sind bestimmte Bürgerrechte (etwa das Recht
seinen Beruf, seinen Arbeitsplatz oder seinen Ausbildungsplatz frei wählen
zu dürfen) für Erwerbslose und SozialhilfebezieherInnen eingeschränkt.
Erklärtes Ziel ist es u.a. Menschen in schlechterbezahlte Arbeit zu zwingen.
Der Arbeitszwang unterstreicht aber auch die in der Öffentlichkeit weit
verbreitete Meinung vom Faulenzertum, der von Sozialhilfe Abhängigen. Offensichtlich
müssen sie mit dem Instrumentarium des Zwanges zur Arbeit angehalten werden.
Um welche Arbeit es sich dabei handelt, wie diese bezahlt wird und welche weiteren
beruflichen Perspektiven sich daraus ergeben, spielt in diesem Zusammenhang
keine Rolle. Alles muss angenommen werden, auch wenn es der größte
Unsinn ist.
Auf der anderen Seite kann die Kommune nach außen deutlich machen, dass
etwas für die Arbeitslosen getan wird. Da für die Betroffenen jede
Arbeit zumutbar ist, unterstreicht der drohende Sozialhilfeentzug zusätzlich
die Unmöglichkeit für den Einzelnen sich gegen solcherart Zwangsverpflichtung
zu wehren. Dennoch gibt es einen bestimmten Prozentsatz von SozialhilfebezieherInnen,
die entweder bei drohender Zwangsverpflichtung erst gar keine Sozialhilfe beantragen
oder nach kurzer Zeit erzwungene Arbeitsplätze wieder verlassen. Hier liegt
der eigentliche Wert des § 25 BSHG für die Kommune. Untersuchungen
in verschiedenen Städten haben ergeben, dass etwa 20-30% der betroffenen
BezieherInnen von Sozialhilfe bei striktem Gebrauch des § 25 aus dem Sozialhilfebezug
herausgedrängt wurden oder erst gar nicht hineinkommen sind. Ein enormes
Sparpotential. Dies gilt auch für Frankfurt: nach offiziellen Zahlen verzichteten
im ersten Jahr des Projektes 470 von 1450 Personen auf ihren möglichen
Anspruch auf Sozialhilfe. In wie vielen Fällen die Arbeit abgebrochen wurde
oder Sozialhilfekürzungen aufgrund von Arbeitsverweigerung erfolgten ist
nicht ausgewiesen. Laut Ingo Staymann, Leiter des Sozialamtes in Frankfurt rechnet
sich diese Art der Arbeitseingliederung: Sie ist zwar annähernd doppelt
so teuer wie die Sozialhilfe, halbiert aber die Zahl der Empfänger (Süddeutsche
Zeitung vom 22.08.2001).
- Sieht man sich die aktuell geschaffenen Arbeitsstellen genauer an, so muss
man feststellen, dass es sich um sehr einseitige Tätigkeitsfelder in den
Bereichen Sicherheit, Service und Sauberkeit handelt. Ob sich daraus für
den einzelnen eine berufliche Zukunft entwickeln lässt, ist zu bezweifeln.
Allenfalls als "working poor" im sogenannten Niedriglohnsektor. Das
heißt, trotz Erwerbstätigkeit ist man zur Sicherung des Lebensunterhaltes
auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Ebenfalls ist fraglich, ob bei diesem
Angebot an Arbeitsstellen tatsächlich vom bisherigen beruflichen Werdegang
der Betroffenen ausgegangen wird, oder ob die Leute willkürlich in freie
Arbeitsstellen (Qualifikation unerheblich) hineingezwungen werden.
Für die Stadt Frankfurt rechnet sich das Projekt auch dadurch, dass
nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein Anspruch
auf Arbeitslosengeld erworben wird, also keine Hilfe zum Lebensunterhalt mehr
in Anspruch genommen werden muss.
Allerdings sind die Einkommen der Projekt-MitarbeiterInnen an den Tarifen der
Werkstatt Frankfurt (ein größtenteils von der Stadt finanzierter
Beschäftigungsträger)orientiert.
Das Einstiegsgehalt für AvS-MitarbeiterInnen (ohne Kind) betrug 1999 2002
DM brutto im Monat (= ca. 1500 DM netto). Nach Ablauf des einjährigen Arbeitsvertrages
bekommt ein Lediger mit Steuerklasse 1 sechs Monate Arbeitslosengeld in Höhe
von 891 DM und danach Arbeitslosenhilfe in Höhe von 787 DM. Sein Sozialhilfeanspruch
beträgt rund 1500 DM (bei einer durchschnittlichen Miete von 900 DM und
anteiligem Kleidergeld). Das heißt, auch mit Erwerb eines Arbeitslosengeldanspruches
ist diese Person auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Liegt der durchschnittliche
Mietaufwand höher ist davon auszugehen, dass sogar während der sozialversicherungspflichtigen
Tätigkeit als AvS-MitarbeiterIn ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht.
Es lässt sich feststellen:
Auch wenn "Arbeit vor Sozialhilfe" im Einzelfall den beruflichen Werdegang
unterstützen kann, ist das Projekt aus den vorgenannten Gründen abzulehnen.
Zudem kann es seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden.
Weder gelingt es im nennenswerten Umfang Sozialhilfeabhängigkeiten abzuschaffen,
noch kann von einer durchgehenden Integration ehemaliger AvS-Beschäftigte
in den ersten Arbeitsmarkt gesprochen werden.
Mit dem Einsatz von Zwangsregularien werden Niedriglohntätigkeiten bedient
(ohne ausreichende Existenzsicherung und ohne berufliche Perspektive) und Einspareffekte
für die Kommune (Verdrängung von anspruchsberechtigten Hilfesuchenden)
erreicht.
Im Zusammenhang mit der inhaltlichen Auseinandersetzung um das Projekt "Arbeit
vor Sozialhilfe" einigte sich das "Frankfurter Initiativentreffen
aus dem Bereich Erwerbslosigkeit, Sozialhilfe und Obdachlosigkeit" auf
folgende Forderungen:
- "Hilfe zur Arbeit", in welcher Form auch immer, muss auf freiwilliger
Basis angeboten werden!
- Die Vermittlung in existenzsichernde Arbeitsstellen muss unter Berücksichtigung
vorhandener beruflicher Qualifikationen und Interessen erfolgen!
- Neue Stellen müssen geschaffen werden, vorhandene Arbeitsplätze
dürfen nicht gestrichen oder ersetzt werden!
- Existenzsichernder Lohn!
(Der Artikel von Harald ist erschienen im LOBSTER 08/01 der Zeitung der LOBBY in Ffm)
4. Materialien zum "Job-AQTIV-Gesetz"
Inzwischen hat uns eine Fülle von Material zum "Job-AQTIV-Gesetz" erreicht (vielen Dank an die
quer Redaktion). Das Ganze liegt in Dateiformat als rtf. oder pdf. Dateien vor. Eine begrenzte
Auswahl dieser Dokumente werden wir so bald wie möglich auf unserer homepage zum Herunterladen
zugänglich machen. Darunter sind der Gesetzentwurf, eine Synopse SGB III alt und neu sowie eine Reihe
von Gutachten. Diese Dateien sind meist sehr groß, d.h. der download wird eine Weile dauern.
Eine detaillierte Aufstellung hierzu wird in der nächsten BAG-E INFO veröffentlicht.
Zum Ein- oder Austragen in bzw. aus dieser Liste genügt eine kurze Nachricht
an den Verteiler.
Beiträge für die BAG-E INFO zum Themenbereich Erwerbslosigkeit,
Sozialhilfe, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik etc. können per mail ebenfalls
an verteiler@bag-erwerbslose geschickt werden.
Bis zum nächsten Mal.
Solidarische Grüße
Frank
Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen
BAG-E
Kontakt:
BAG-E c/o Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V.
Solmsstr. 1a
60486 Frankfurt/M
fon: 069-700425, fax: 069-70 48 12
e-mail: kontakt@bag-erwerbslose.de
oder zentrum@falz.org
Verteiler: verteiler@bag-erwerbslose
(c/o Frank Jäger, Schleusenstr.11, 60327 Frankfurt)
Internet: www.bag-erwerbslose.de
|