Druck-Version

BAG-E INFO 11/01 die Erste

23.11.01

Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,

während im Lande die neue Weltmachtrolle der Republik eher durchgesetzt als debattiert wird, steigen die Erwerbslosenzahlen. Der staatlichen und verstärkt auch privatisierten Arbeitslosenverwaltung werden von der Öffentlichkeit und den Betroffenen weitgehend (noch) unbemerkt neue gesetzliche Instrumentarien zur Aktivierung bereitgestellt. Diese Themen dürfen jedoch vor dem Hintergrund friedenspolitischer Aktivitäten nicht gänzlich verdrängt werden.

Wir möchten euch deshalb auffordern, inhaltliche Beiträge zum "Job-AQTIV-Gesetz" und zu regionalen Aktivierungsmaßnahmen/-programmen einzusenden, damit diese über die BAG-E INFO weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden können. (Das gilt im Übrigen auch für die Bekanntmachung von Terminen und für andere Beiträge aus unserem Themenspektrum.)

Informationen zum "AQTIV-Gesetz" werden wir in Kürze auf unserer homepage zur Verfügung stellen (s. Punkt 4.).

Das nachstehende Protokoll des BAG-E Organisationstreffens im November gibt einen Einblick in unsere gegenwärtige Arbeit.

Inhalt:

  1. Protokoll des kleinen BAG-E Treffens am 03. und 04. November 2001 in Frankfurt
  2. Bericht über den Runden Tisch vom 16.Oktober (Angela Klein)
  3. Artikel: Arbeit vor Sozialhilfe" - eine Alternative? (Harald Rein)
  4. Materialien zum "Job-AQTIV-Gesetz"


zum Inhaltsverzeichnis

1. Protokoll des kleinen BAG-E Treffens am 03. und 04. November 2001 in Frankfurt


Themen:

  1. Diskussion: Die organisatorischen Perspektiven und die politischen Möglichkeiten
  2. Die Konsequenzen für unsere praktische Arbeit
  3. Die Präsenz der BAG-E in den diversen Gremien und Projektarbeit
  4. Der nächste Schritt

1. Diskussion: Die organisatorischen Perspektiven und die politischen Möglichkeiten

Diese offene Diskussion umfasste ein sehr breites Themenfeld.

Die TeilnehmerInnen stimmten darin überein, dass auch in einer Zeit organisatorischer Flaute der Bedarf an einem Zusammenschluss unabhängiger Erwerbsloseninitiativen besteht, der in der Lage ist einen systemkritischen Ansatz zu verfolgen und aufgrund seiner politischen Unabhängigkeit kein Blatt vor den Mund nehmen muss. Die in unserer Plattform und nachfolgenden Arbeiten festgeschriebenen Analysen, die politischen Grundpositionen und Forderungen repräsentieren das politische Selbstverständnis der Aktiven und UnterstützerInnen und sollen auch weiterhin als Arbeitsgrundlage dienen.

Die künftigen Felder der politischen Auseinandersetzungen und ihre Relevanz für Erwerbslose und Marginalisierte auf dem Arbeitsmarkt - genannt wurden hier das "Job-AQTIV-Gesetz", "MOZART" und die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die differenzierten an Intensität zunehmenden "workfare-Maßnahmen" auf regionaler Ebene aber auch der nahende Wahlkampf - erforderten geradezu eine Ausweitung der BAG-E Aktivitäten.

Diesen ambitionierten Erwartungen einer notwendigen Intensivierung der politischen Arbeit stand jedoch eine nüchterne Einschätzung unseres tatsächlichen Potentials gegenüber: Der Kreis der Aktiven ist kleiner geworden und die meisten sind stark in die Initiativen- und Beratungsarbeit vor Ort eingebunden. Mittel und Möglichkeiten zur Beschäftigung einer hauptamtlichen Kraft oder zur Finanzierung der notwendigen Arbeitsmaterialien haben wir nicht. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass unter diesen Umständen beispielsweise eine bundesweite Koordination von Kampagnen nicht möglich ist. Die gegenwärtige Mobilisierungsschwäche in unseren Zusammenhängen ist ein wesentlicher Grund für diesen Zustand und sie blockiert zudem den Zugang neuer UnterstützerInnen. Selbst der inhaltlichen Arbeit, die einen regelmäßigen Austausch voraussetzt und viel Vorbereitungszeit in Anspruch nimmt, sind unter diesen Vorzeichen sehr enge Grenzen gesetzt.

Da auf absehbare Zeit keine Verbesserung dieser Situation zu erwarten ist, wurde der Rahmen abgesteckt, in dem die Arbeit und die inhaltlichen Schwerpunkte der BAG-E mit Blick auf die vorhandenen Organisationsstrukturen realisiert werden soll.

Als Leitlinien wurden genannt:

  • Die BAG soll als "Mitfahrzentrale" für gemeinsame Themenarbeit von Inis nutzbar gemacht werden, d.h. als Informationsdrehscheibe über Projektarbeit der Gruppen informieren, und somit Kontakte zwischen den Gruppen mit gleichen Arbeitsschwerpunkten ermöglichen. Berichte über Aktionen und die Übermittlung von Material (z.B. Flugis) könnten als Initialzündung für andere Gruppen dienen und würden dort die Arbeit erleichtern.
  • Die konkreten Arbeitsschwerpunkte sollen auf lokaler Ebene konzentriert werden. Über die kontinuierliche Information der BAG-E über die Projekte und Aktivitäten vor Ort können die politischen Inhalte thematisiert und transportiert werden. Die Voraussetzung dafür bietet die gemeinsame Plattform mit den programmatischen Grundpositionen und Forderungen sowie das politische Selbstverständnis als Gruppe mit einem systemkritischen Ansatz.
  • Wenn das nötige Mobilisierungspotential gegeben ist, sollte die BAG wieder in der Lage sein, überregional Initiativen zu vertreten und Aktionen zu koordinieren.
    Damit ist jedoch eine Situation gemeint, die nicht nur durch die Erhöhung des äußeren Drucks (z.B. Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen) gekennzeichnet ist, sondern in der eine Mobilisierung bei den Betroffenen über das übliche Maß hinaus bereits stattgefunden hat. Nur in einer solchen Lage ist unseres Erachtens die Planung und Durchführung von überregionalen Aktionen oder einer Kampagne unter BAG-E Koordination erfolgversprechend und förderlich für die Erweiterung der Strukturen, denn sonst droht die Gefahr, dass sich weinige Aktive in aussichtslosen Kämpfen "auspowern".
  • Ein jährliches Bundestreffen soll den persönlichen Austausch, die Ausrichtung der inhaltlichen und politischen Arbeit und die Legitimation der Aktiven gewährleisten.
  • Die Präsens der BAG-E in wichtigen überregionalen Gremien soll erhalten werden.
  • Unter den gegebenen Voraussetzungen können keine Kampagnen und keine kontinuierliche Medienarbeit auf Bundesebene durchgeführt werden (s.o.).

2. Die Konsequenzen für unsere praktische Arbeit

  • Durch die Verbesserung des Informationsflusses und eine effektivere Vernetzung der Gruppen können die oben formulierten Kernaufgaben im Wesentlichen geleistet werden, ohne die schwachen personellen Strukturen zu überfordern. Hier gilt es vor allem, die Kommunikation über den Verteiler zu intensivieren. Eine qualitativ verbesserte BAG-E INFO und eine aktuelle Homepage sollen den Austausch und einen gezielten Zugriff zu Informationen gewährleisten und gleichzeitig die Außenwirkung verbessern. Auch der begrenzte Postversandt der INFO soll wieder aufgenommen werden, um auch diejenigen zu erreichen, die keinen Zugang zum Internet haben. Damit diese Aufgaben für den Verteiler leichter zu bewältigen sind sollen Infos und Materialien möglichst so eingereicht werden, dass sie ohne redaktionelle Überarbeitung verwertbar sind. Bestimmte Aufgaben sollen vom FALZ unterstützt werden. Die unterstützenden Personen und Gruppen sollen die Sammlung und Versendung von relevantem Material in ihren regelmäßigen Arbeitsablauf einplanem. Im Rahmen der Informationsverarbeitung und -weiterleitung soll die Zusammenarbeit mit der quer ausgebaut werden, auch um inhaltliche Überschneidungen zu vermeiden.
  • Mit Hilfe eines Werbebanners, das in der linken Presse veröffentlicht werden soll, wollen sich die BAG-E und die quer als Sprachrohr für die Position der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen vorstellen und sich als Ansprechpartner anbieten, um unseren Aktivitäten und politischen Anliegen eine größere Öffentlichkeit zu verschaffen.
  • Da einige Gruppen ihre BAG-E Aufgaben einschränken müssen, konzentriert sich die institutionelle Arbeit (leider) weitgehend auf die Aktiven in Frankfurt. Das FALZ wird demnach weiter als Kontaktadresse fungieren und in begrenztem Umfang die Repräsentanz in den Gremien bzw. den Kontakt zu diesen gewährleisten. Auch der Verteiler sitzt weiterhin in Frankfurt. Diese räumliche Nähe sollte zumindest den Austausch und die gegenseitige Unterstützung befördern.

3. Die Präsenz der BAG-E in den diversen Gremien und Projektarbeit

  • Der Zusammenschluss linker Gerwerkschafter(Innen)
    Der gegenwärtige Arbeitsschwerpunkt der Gewerkschaftslinken (Tarifpolitik) bietet nur wenige inhaltliche Anknüpfungspunkte für die BAG-E. Die Mitarbeit dort wird daher zunächst ausgesetzt und kann bei Bedarf wieder aktiviert werden.
  • Die Nationale Armutskonferenz (NAK)
    Zurzeit ist eine angemessene Vertretung der BAG-E Positionen innerhalb der NAK kaum gewährleistet. Das äußert sich beispielsweise auch in einer unzureichenden Kooperation mit den in der NAK vertretenen Bundesarbeitsgemeinschaften. Diese mangelhafte Gremienarbeit, soll nach Rücksprache mit den Beteiligten mittelfristig durch eine Neuorganisierung der Zuständigkeiten behoben werden.
  • Existenzgeld
    Im Oktober hat ein Exgeld-Treffen mit Aktiven und Insidern stattgefunden. Dort wurde ein Positionspapier entworfen. Es wurde vereinbart im nächsten Jahr eine größere Tagung mit Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen und Gruppen zu veranstalten, von denen eine potentielle Unterstützung zu erwarten ist. Hier soll eine Abschätzung der Wirksamkeit der Exgeldforderung vorgenommen werden. Je nach Verlauf dieser Tagung wird ein Kongress in Erwägung gezogen.
  • Der Runde Tisch der Erwerbslosenzusammenschlüsse (RT)
    Neben den bundesweiten Zusammenschlüssen, von denen der ALV nur durch einen Vertreter aus MeckVoPo vertreten ist, hat die Repräsentanz der regionalen VertreterInnen dort deutlich zugenommen.
    Arbeitsschwerpunkte seit der Tagung in Bielefeld 2000 sind u.a. "MOZART", "Job-AQTIV", Leiharbeit, Pauschalierung und EU-Beschäftigungspolitik. Um sich einen Überblick über die Ämterpraxis zu verschaffen, wurde die Anfertigung von regionalen Berichten zu den Themen Arbeitsvermittlung in den Bundesländern und "MOZART" vereinbart. Bislang brachte diese Initiative jedoch nur wenig Ergebnisse und wurde deshalb verlängert. Nach Einschätzung unserer Vertreter wurden am RT bislang kaum Fortschritte bei der inhaltlichen Arbeit gemacht. Ein deutliches Eingreifen des Gremiums in die politische Debatte sei kaum zu erwarten.
    Als eine Konsequenz der Absage der in Bielefeld geplanten Kampagne wird vom 09. bis 11. Februar 2002 in Dresden eine Arbeitstagung veranstaltet. Hier soll es um eine Bilanz der Erwerbslosenproteste, die künftigen Möglichkeiten und das Mobilisierungspotential für politische Arbeit sowie die Perspektiven für den Protest gehen.
  • Euromarsch
    Nach einem Kurzbericht über das Treffen der Bundeskoordination Euromarsch am 15. und 16.09. in Köln und die geplanten Aktivitäten, wurde vereinbart, den Kontakt zu Euromarsch weiter über die Ini in Mannheim laufen zu lassen und die Aktionen im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen.

4. Der nächste Schritt

Neben der optimierten Kooperation in unseren bescheidenen Strukturen von der wir eine bessere Außenwirkung erwarten, ist die Frage nach einem erfolgreichen Bundestreffen für die BAG-E von entscheidender Bedeutung. Da die BAG-E durch die Aktivitäten der einzelnen Gruppen vor Ort lebt, ist die Beteiligung von neuen oder bereits bekannten Gruppen und Initiativen oder deren konkrete Unterstützung ein erklärtes Ziel.
Eine Festlegung auf einen baldigen Termin erscheint uns jedoch in der gegenwärtigen Situation noch nicht sehr sinnvoll. Eine Entscheidung darüber soll daher frühestens nach der Arbeitstagung der Erwerbslosenzusammenschlüsse im Februar in Dresden (s.o.) fallen, nach der wir eine Neueinschätzung der politischen Perspektiven vornehmen wollen.


Protokoll:
Frank Jäger



zum Inhaltsverzeichnis

2. Bericht über den Runden Tisch vom 16.Oktober


und Einladung zum Runden Tisch am 27.November,
- 12-17h, DGB-Haus, Dreyerstr. 6, Raum 1, Hannover


Anwesend: Hamburg, ÖTV-Hannover, Baden, Koordinierungsstelle, ALV, Saarland, Sachsen, Euromarsch, Quer, Zepra, Elia, BAG SHI, BAG E.


1. Leiharbeit; Einleitung Guido.

Guido berichtet von den Veränderungen des Stellenwerts von Leiharbeit: in den 60er Jahren wurde sie als Arbeitsverhältnis in Ausnahmesituationen betrachtet, heute erscheint sie als Wunderwaffe gegen Erwerbslosigkeit. Derzeit gibt es in der BRD 850.000 Leiharbeitsplätze. Die Rotation ist extrem hoch, jede Leiharbeitsstelle wird pro Jahr 2,5 mal besetzt. De facto ergeben sich jährlich also um die 2,5 Millionen Leiharbeitenden.
In der SIS-Datenbank bei den Arbeitsämtern gelten 50% der Vermittelten als in Leiharbeit Vermittelte. Der Anteil ist umso höher, je weniger die Personen qualifiziert sind. Umgekehrt waren 50% der Leiharbeitenden vorher erwerbslos; 11% langzeitarbeitslos.

Die Entlohnung liegt zwischen 20 und 30% unter Tarif. Zu prüfen ist, ob dies an Lohnwucher grenzt, dann wäre das Arbeitsverhältnis nichtig. ebenso, wenn es unter die Sozialhilfe rutscht. Tarifverträge gibt es nur mit Randstad und Adecco; sie schreiben eben dieses Tarifniveau fest. Welcher Betriebsrat für die Beschäftigten zuständig ist, ist umstritten: der des Verleihers oder der des Entleihers?
Vertreter von Leiharbeitsfirmen sind manchmal bei den Vermittlungsgesprächen in den Arbeitsämtern dabei. Sie reagieren aber negativ, wenn sie auf Dinge wie Arbeitsverträge, gewerkschaftliche Recht u.a. angesprochen werden.

  • Die Koordinierungsstelle hat im letzten A-Info eine Hilfestellung veröffentlicht für Arbeitslose, die sich an Leiharbeitsfirmen verkaufen sollen.
  • Das JobAqtiv-Gesetz wertet die Leiharbeit auf und befördert die Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit Leiharbeitsfirmen.
  • Die Gewerkschaften engagieren sich nicht.
  • Die ALSO hat ein Buch zur Leiharbeit herausgebracht, das eine umfängliche Materialsammlung enthält.

Wir hatten noch einen Austausch über das Wirken von Beschäftigungsgesellschaften; es sah sich jedoch niemand in der Lage, einen Überblick zu geben, und es wusste auch niemand eine/n entsprechende/n Referenten/in zu benennen. Schade.


2. MoZart

Für eine Beurteilung der Modellprojekte ist es noch zu früh.


3. Arbeitskonferenz Anfang Februar

Zunächst stellten wir fest, dass die Beteiligten (mit einer Ausnahme) ihre Hausaufgabe nicht gemacht haben: Eigentlich waren alle Koordinationen aufgefordert, ihre Einschätzung der Lage kurz zu Papier zu bringen, damit wir darauf aufbauend zu einem Konzept der Konferenz kommen.

Ich kann die Diskussion hier nicht wiedergeben; ihre Schwierigkeit liegt aber darin, dass sie mit der politischen Frage verbunden ist, wie wir aus der derzeitigen Handlungsunfähigkeit der Erwerbslosenbewegung wieder herausfinden.

Harald hat dazu noch einmal den Ansatz vorgestellt, entlang folgender Fragen zu diskutieren: 1. unter welchen Rahmenbedingungen arbeiten wir?; 2. welche Gruppen von Erwerbslosen sind mobilisierbar und warum sollen sie sich organisieren?; 3. welche Organisation der Erwerbslosen brauchen wir?

Wolfram hatte einen anderen Ansatzpunkt: Er verwies darauf, dass es nicht mehr reicht, nur die Betroffenen zu mobilisieren. Vor allem dürfe der Betroffenenkreis nicht nur auf die Erwerbslosen eingeengt werden. Die Fragestellung müsse um Armut und Ausgrenzung kreisen. Es bedarf einer politischen Bewegung gegen Erwerbslosigkeit, Armut und Ausgrenzung. Das Ziel müsse sein, ein breites gesellschaftliches Bündnis gegen die geplanten (und teilweise schon realisierten) Reformvorhaben zu zimmern.

Dazu gibt es eine Webseite "Opposition im Aufbau informiert". Die Webseite heiß www.tacheles.wtal.de/harry/sozmissbrauch.asp
Es gibt eine Vielzahl von Gesprächen mit anderen Verbänden und Initiativen; und es gibt die Initiative, eine Arbeitsgruppe Erwerbslosigkeit und Beschäftigung bei Attac zu bilden.

Ronald hat uns aus der Klemme geholfen mit der Formulierung von drei Fragen, die die Initiativen zum nächsten Treffen beantworten sollen. Auf der Basis wollen wir dann in der Konzeption einen Schritt weiter kommen:

  1. Wie haben sich die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen verändert?
  2. Wie reagieren die Betroffenenbewegungen, wie reagieren Bündnispartner wie Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände u.a.?
  3. die Bundestagswahl im kommenden Jahr und der Aufbau eines Bündnisses gegen die Reform des SGB III.

Wir bitten alle Initiativen, am 27.11. mit Antworten auf diese Fragen nach Hannover zu kommen. Daraus müssen sich dann eine Tagesordnung und Vorschläge für ReferentInnen ergeben.


    Für den 27.11.01 steht demzufolge folgende Tagesordnung:
  1. Konferenz - Konzept
  2. Konferenz - Tagesordnung
  3. Konferenz - Räume
  4. Konferenz - Finanzierung
  5. Konferenz - Bündnispolitik
  6. Verschiedenes: Europäische Erwerbslosenversammlung; Attac; ???

Liebe Grüße
Angela Klein



zum Inhaltsverzeichnis

3. Artikel

"Arbeit vor Sozialhilfe" - eine Alternative?

von Herald Rein


Alle Jahre wieder finden sich Erwerbslose und SozialhilfebezieherInnen im Visier von autoritär-populistisch argumentierenden PolitikerInnen einer großen politischen Koalition. Ihnen genügen die bisherigen Kürzungen der Sozialleistungen und Verschärfungen des dazugehörigen Disziplinarapparates in keinster Weise, da sie ihre Angriffe gegen das Prinzip der Arbeitslosenversicherung führen und die staatlich garantierte Sozialhilfe in ein Armenfürsorgesystem umwandeln wollen. Schröders Faulheitsdebatte machte den Anfang, anschließend überschlugen sich die Vorschläge von PolitikerInnen Arbeitslose und SozialhilfebezieherInnen zu irgendwelchen Arbeiten zu zwingen. Zuletzt nun Roland Koch, der nach einem Besuch im amerikanischen Bundesstaat Wisconsin, von einer möglichen Halbierung der Zahl der erwachsenen SozialhilfebezieherInnen im arbeitsfähigen Alter träumt. Er glaubt, dass ein Großteil der BezieherInnen von Sozialhilfe diese als "Lebensstil" zelebriert und malt das Schreckgespenst aller Stammtische an die Wand bzw. auf eine Zeitungsseite der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (15.08.2001): "Zum einen soll es in Hessen künftig nicht mehr vorkommen, dass der ungelernte Arbeiter, der jede Woche 40 Stunden am Fließband steht, für sich und seine Familie genauso viel oder sogar weniger Geld zur Verfügung hat als der Nachbar, der sich auf das Beziehen von Sozialhilfe konzentriert." Das möglicherweise die Konzentration auf die Erstreitung eines höheren Lohnes für den ungelernten Arbeiter das Lohnabstandsgebot eher gewährleisten würde steht nicht zur Debatte. Stattdessen wird die Sanktionskeule erhoben, um auf alles einzuschlagen, dass keine Niedriglohntätigkeiten annehmen will oder dem der berufliche Sinn von regelmäßigem Unkrautjäten bzw. Sportplatzreinigen abhanden gekommen ist.

Kritiker von Koch, wie die Grünen oder der DGB argumentieren er solle, bevor er neue Sanktionsmittel fordert, sich erst mal im eigenen Bundesland umschauen, indem solcherart von Aktivitäten bereits Praxis ist. Die derzeit handhabbaren rechtlichen Mittel SozialhilfebezieherInnen unter Druck zu setzen, seien ausreichend.

Dies erscheint mir eine sehr problematische Sichtweise zu sein, da in solchen Aussagen die derzeitige Sozialhilfepraxis, samt entwickeltem Disziplinarapparat gerechtfertigt wird. Dies soll am Beispiel des Projekts "Arbeit vor Sozialhilfe" in Frankfurt/M. kurz erläutert werden.

Seit dem 1.April 1998 werden über das Projekt "Arbeit vor Sozialhilfe" (AvS) alle als arbeitsfähig eingestuften NeuantragstellerInnen von Sozialhilfe sofort in 30-stündige, sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten vermittelt. Ziel ist, den Einstieg in den Bezug von Sozialhilfe zu verhindern und eine (Re)integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Nach drei Jahren Erfahrungen in Frankfurt lässt sich folgendes kritisch anmerken:

  1. Zentrales Element des Projekts ist der Zwang. Wer, aus welchen Gründen auch immer, einen Arbeitsplatz ablehnt, wird entweder direkt aus "Bewährungsgründen" in den Park zum Laub fegen geschickt, oder erhält sofort eine 25%ige Kürzung seiner Sozialhilfe; bei nochmaliger Weigerung erfolgt schließlich die gänzliche Streichung der Hilfe zum Lebensunterhalt. Dieser Arbeitszwang hat mehrere Bedeutungen:

    Der sozialhilferechtliche Arbeitszwang passt in das von Politikern, Wirtschaftsverbänden und Medien geschaffene Klima, demnach wer sein Recht auf soziale Unterstützung beansprucht, auch Pflichten gegenüber der Gemeinschaft zu tragen habe. Bereits seit einigen Jahren sind bestimmte Bürgerrechte (etwa das Recht seinen Beruf, seinen Arbeitsplatz oder seinen Ausbildungsplatz frei wählen zu dürfen) für Erwerbslose und SozialhilfebezieherInnen eingeschränkt. Erklärtes Ziel ist es u.a. Menschen in schlechterbezahlte Arbeit zu zwingen.

    Der Arbeitszwang unterstreicht aber auch die in der Öffentlichkeit weit verbreitete Meinung vom Faulenzertum, der von Sozialhilfe Abhängigen. Offensichtlich müssen sie mit dem Instrumentarium des Zwanges zur Arbeit angehalten werden. Um welche Arbeit es sich dabei handelt, wie diese bezahlt wird und welche weiteren beruflichen Perspektiven sich daraus ergeben, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Alles muss angenommen werden, auch wenn es der größte Unsinn ist.

    Auf der anderen Seite kann die Kommune nach außen deutlich machen, dass etwas für die Arbeitslosen getan wird. Da für die Betroffenen jede Arbeit zumutbar ist, unterstreicht der drohende Sozialhilfeentzug zusätzlich die Unmöglichkeit für den Einzelnen sich gegen solcherart Zwangsverpflichtung zu wehren. Dennoch gibt es einen bestimmten Prozentsatz von SozialhilfebezieherInnen, die entweder bei drohender Zwangsverpflichtung erst gar keine Sozialhilfe beantragen oder nach kurzer Zeit erzwungene Arbeitsplätze wieder verlassen. Hier liegt der eigentliche Wert des § 25 BSHG für die Kommune. Untersuchungen in verschiedenen Städten haben ergeben, dass etwa 20-30% der betroffenen BezieherInnen von Sozialhilfe bei striktem Gebrauch des § 25 aus dem Sozialhilfebezug herausgedrängt wurden oder erst gar nicht hineinkommen sind. Ein enormes Sparpotential. Dies gilt auch für Frankfurt: nach offiziellen Zahlen verzichteten im ersten Jahr des Projektes 470 von 1450 Personen auf ihren möglichen Anspruch auf Sozialhilfe. In wie vielen Fällen die Arbeit abgebrochen wurde oder Sozialhilfekürzungen aufgrund von Arbeitsverweigerung erfolgten ist nicht ausgewiesen. Laut Ingo Staymann, Leiter des Sozialamtes in Frankfurt rechnet sich diese Art der Arbeitseingliederung: Sie ist zwar annähernd doppelt so teuer wie die Sozialhilfe, halbiert aber die Zahl der Empfänger (Süddeutsche Zeitung vom 22.08.2001).

  2. Sieht man sich die aktuell geschaffenen Arbeitsstellen genauer an, so muss man feststellen, dass es sich um sehr einseitige Tätigkeitsfelder in den Bereichen Sicherheit, Service und Sauberkeit handelt. Ob sich daraus für den einzelnen eine berufliche Zukunft entwickeln lässt, ist zu bezweifeln. Allenfalls als "working poor" im sogenannten Niedriglohnsektor. Das heißt, trotz Erwerbstätigkeit ist man zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Ebenfalls ist fraglich, ob bei diesem Angebot an Arbeitsstellen tatsächlich vom bisherigen beruflichen Werdegang der Betroffenen ausgegangen wird, oder ob die Leute willkürlich in freie Arbeitsstellen (Qualifikation unerheblich) hineingezwungen werden.
  3. Für die Stadt Frankfurt rechnet sich das Projekt auch dadurch, dass nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben wird, also keine Hilfe zum Lebensunterhalt mehr in Anspruch genommen werden muss.

    Allerdings sind die Einkommen der Projekt-MitarbeiterInnen an den Tarifen der Werkstatt Frankfurt (ein größtenteils von der Stadt finanzierter Beschäftigungsträger)orientiert.

    Das Einstiegsgehalt für AvS-MitarbeiterInnen (ohne Kind) betrug 1999 2002 DM brutto im Monat (= ca. 1500 DM netto). Nach Ablauf des einjährigen Arbeitsvertrages bekommt ein Lediger mit Steuerklasse 1 sechs Monate Arbeitslosengeld in Höhe von 891 DM und danach Arbeitslosenhilfe in Höhe von 787 DM. Sein Sozialhilfeanspruch beträgt rund 1500 DM (bei einer durchschnittlichen Miete von 900 DM und anteiligem Kleidergeld). Das heißt, auch mit Erwerb eines Arbeitslosengeldanspruches ist diese Person auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Liegt der durchschnittliche Mietaufwand höher ist davon auszugehen, dass sogar während der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als AvS-MitarbeiterIn ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht.

Es lässt sich feststellen:

Auch wenn "Arbeit vor Sozialhilfe" im Einzelfall den beruflichen Werdegang unterstützen kann, ist das Projekt aus den vorgenannten Gründen abzulehnen.
Zudem kann es seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden.

Weder gelingt es im nennenswerten Umfang Sozialhilfeabhängigkeiten abzuschaffen, noch kann von einer durchgehenden Integration ehemaliger AvS-Beschäftigte in den ersten Arbeitsmarkt gesprochen werden.

Mit dem Einsatz von Zwangsregularien werden Niedriglohntätigkeiten bedient (ohne ausreichende Existenzsicherung und ohne berufliche Perspektive) und Einspareffekte für die Kommune (Verdrängung von anspruchsberechtigten Hilfesuchenden) erreicht.

Im Zusammenhang mit der inhaltlichen Auseinandersetzung um das Projekt "Arbeit vor Sozialhilfe" einigte sich das "Frankfurter Initiativentreffen aus dem Bereich Erwerbslosigkeit, Sozialhilfe und Obdachlosigkeit" auf folgende Forderungen:

  • "Hilfe zur Arbeit", in welcher Form auch immer, muss auf freiwilliger Basis angeboten werden!
  • Die Vermittlung in existenzsichernde Arbeitsstellen muss unter Berücksichtigung vorhandener beruflicher Qualifikationen und Interessen erfolgen!
  • Neue Stellen müssen geschaffen werden, vorhandene Arbeitsplätze dürfen nicht gestrichen oder ersetzt werden!
  • Existenzsichernder Lohn!

(Der Artikel von Harald ist erschienen im
LOBSTER 08/01 der Zeitung der LOBBY in Ffm)



zum Inhaltsverzeichnis

4. Materialien zum "Job-AQTIV-Gesetz"

Inzwischen hat uns eine Fülle von Material zum "Job-AQTIV-Gesetz" erreicht (vielen Dank an die quer Redaktion). Das Ganze liegt in Dateiformat als rtf. oder pdf. Dateien vor. Eine begrenzte Auswahl dieser Dokumente werden wir so bald wie möglich auf unserer homepage zum Herunterladen zugänglich machen. Darunter sind der Gesetzentwurf, eine Synopse SGB III alt und neu sowie eine Reihe von Gutachten. Diese Dateien sind meist sehr groß, d.h. der download wird eine Weile dauern.

Eine detaillierte Aufstellung hierzu wird in der nächsten BAG-E INFO veröffentlicht.



zum Inhaltsverzeichnis

Zum Ein- oder Austragen in bzw. aus dieser Liste genügt eine kurze Nachricht an den Verteiler.
Beiträge für die BAG-E INFO zum Themenbereich Erwerbslosigkeit, Sozialhilfe, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik etc. können per mail ebenfalls an verteiler@bag-erwerbslose geschickt werden.

Bis zum nächsten Mal.

Solidarische Grüße
Frank


Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen

BAG-E


Kontakt:
BAG-E c/o Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V.
Solmsstr. 1a
60486 Frankfurt/M
fon: 069-700425, fax: 069-70 48 12
e-mail: kontakt@bag-erwerbslose.de
oder zentrum@falz.org
Verteiler: verteiler@bag-erwerbslose
(c/o Frank Jäger, Schleusenstr.11, 60327 Frankfurt)
Internet: www.bag-erwerbslose.de



Home   Aktuelles   BAG-E INFO
   Plattform   Geschichte   Termine   Arbeitsgruppen   Materialien   Gruppen   Adressen   Links   Kontakt