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BAG-E INFO 12/01 die Erste

16.12.01

Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,

die Leitlinien rot-grüner Sozial- und Arbeitsmarktpolitik laufen offensichtlich immer wieder in zwei Schlagwörtern zusammen, die auch bei Wählerinnen und Wählern - so mutmaßen, wie es scheint, die PR-Strategen - hoch im Kurs stehen sollen: FÖRDERN und FORDERN, die Devise des "Job-AQTIV-Gesetzes", begegnet uns erneut in einem Entwurf zur Sozialhilfereform. In dieser "fast noch Verschlusssache" wird sehr deutlich auf die laufenden Modellversuche zur Pauschalierung und die Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern hingewiesen. Die Konsequenzen für Betroffene werden in dem Koalitionspapier noch sehr vage zwischen den Zeilen angedeutet. (Hierzu die ersten beiden Beiträge).
Außerdem ein Bericht des letzten Treffens des Runden Tisches mit dem Hauptpunkt: Vorbereitung der Erwerbslosenkonferenz im Februar, sowie wie angekündigt eine Aufstellung der Materialien zum "Job-AQTIV-Gesetz".

#Anmerkung: Diese INFO steht auf unserer Homepage (www.bag-erwerbslose.de). Dort gestaltet sich das Ganze wahrscheinlich etwas leserlicher als in dieser mail.

Inhalt:

  1. Fördern und Fordern - Sozialhilfe modern gestalten. Der noch weitgehend unbekannte Entwurf der Regierungskoalition zur Reform der Sozialhilfe
  2. Der Weg in die Armut - Stellungnahme der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) zu den von der Bundesregierung beabsichtigten Änderungen in der Sozialhilfe
  3. Bericht vom Runden Tisch, 27.11.2001 (Angela Klein)
  4. Material zum "Job-AQTIV-Gesetz"


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1. Fördern und Fordern - Sozialhilfe modern gestalten.

Der noch weitgehend unbekannte Entwurf der Regierungskoalition zur Reform der Sozialhilfe


Quelle: http://www.tacheles.wtal.de/
Hier findet ihr auch das wohl wichtigste Diskussionsforum zu sozialhilferelevanten Problemen im www.


Ein einleitender Kommentar eines Mannheimer Mitstreiters:

"Wer zwischen den Zeilen liest, wird feststellen, dass das Papier dazu beitragen wird, die Totenglocke für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe einzuläuten. Insbesondere jene Passagen, die sich auf das Niveau der Sozialhilfe beziehen, geben zu denken. Denn die seit Jahren überfällige Erhöhung der Sozialhilferegelsätze soll aller Voraussicht nach durch (erneute) Umgehung bzw. Verschiebung der Ausführungsbestimmungen zu § 22 Abs. 6 BSHG obsolet werden. Es ist sogar von einer völligen Neukonzeptionierung der Bedarfsbemessung die Rede, wobei die seltsame Behauptung, es gäbe nicht ausreichendes statistisches Material zur Bestimmung eines menschenwürdigen Grundsicherungsbedarfs, dem Reich der Fabel zuzuordnen ist."


Deutscher Bundestag Drucksache 14/xxx

14. Wahlperiode TT.MM.JJ

Entwurf

Antrag der Fraktion SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Fördern und Fordern - Sozialhilfe modern gestalten

Der Bundestag wolle beschließen

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Sozialhilfe ist eine unverzichtbare Säule des Sozialstaates in Deutschland. Ihr Leitgedanke ist, Menschen die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, wenn eigene Mittel, familiäre Unterstützung oder vorrangige Sozialleistungen nicht ausreichen und der Hilfesuchende sich aus eigener Kraft nicht helfen kann. Der Rechtsanspruch auf Sozialhilfe besteht unabhängig von der Ursache der Notlage. Sozialhilfe sichert nicht nur das für das physische Leben Erforderliche, sondern auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Das Bundessozialhilfegesetz versteht Sozialhilfe in erster Linie als persönliche Hilfe und Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, Bezieher und Bezieherinnen zu befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Diese Grundsätze der Sozialhilfe haben sich - auch im europäischen Vergleich - bewährt und müssen beibehalten werden.

Von 1980 bis 1997 hat sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt verdreifacht. Hauptursachen sind Arbeitslosigkeit, geringe Erwerbseinkommen, fehlende Schul- und Berufsabschlüsse, veränderte Familienstrukturen und Überschuldung. Diese gesellschaftlichen Entwicklungen sind Herausforderungen, denen sich die Sozialhilfe - ursprünglich für einen kleinen Personenkreis in außergewöhnlichen Notlagen konzipiert - in den vergangenen Jahren stellen musste und weiterhin stellen muss.

Nachdem die Hilfen in besonderen Lebenslagen in den wesentlichen Bereichen der Hilfe zur Pflege, der Eingliederung behinderter Menschen, der Hilfe bei Krankheit und der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bereits reformiert wurden, besteht im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt Bedarf nach einem Strukturkonzept, das konstruktive Antworten auf die genannten Entwicklungen gibt, sich an den Lebenslagen der Betroffenen orientiert und andererseits den bewährten Grundsätzen der Sozialhilfe - einer menschenwürdigen Bedarfsdeckung, der Hilfe zur Selbsthilfe und des Nachrangs - Rechnung trägt.

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt können von daher verschiedene Bereiche benannt werden, die neu zu gestalten und bei einer Reform der Sozialhilfe zu beachten sind:

  • Eine Neukonzeption der Regelsatzbemessung und Fortschreibung steht - auch auf Grund unzureichender statistischer Grundlagen - noch aus. Eine bloße rechnerische Weiterentwicklung ist nicht sinnvoll, weil sich u.a. die statistischen Grundlagen verändert haben und die Abgrenzung laufender und einmaliger Leistungen neu zu regeln ist.
  • Zahlreiche gesetzlich vorgegebene Einzelfallentscheidungen insbesondere bei einmaligen Leistungen werden von den Sozialhilfebedürftigen als bevormundend empfunden und lösen gleichzeitig einen hohen Verwaltungsaufwand aus.
  • Insbesondere die Vielschichtigkeit der Lebenslagen, wie sie auch der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung darstellt, erfordern eine intensive Beschäftigung mit dem Einzellfall über die materielle Hilfe hinaus. Notlagen haben häufig nicht nur eine Ursache wie z.B. Arbeitslosigkeit, hinzu kommen oft ein fehlender Schul- oder Berufsabschluss, Überschuldung, Trennung und Scheidung.
  • In der Praxis wird Hilfe zum Lebensunterhalt angesichts des "Massengeschäfts" oft nicht als komplexe soziale Dienstleistung - wie im Gesetz definiert - verstanden, sondern weitgehend auf die Überprüfung der Bedürftigkeit und die Abwicklung von Zahlungsvorgängen reduziert. Der hohe Verwaltungsaufwand bindet Kapazitäten, die für eine individuelle Motivierung, Beratung und professionelle Unterstützung von Selbsthilfe und für wirkungsorientierte Strategien zur Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit erforderlich wären.
  • Es fehlt an ausreichend zielorientierten Handlungsansätzen für eine aktivierende, mitverantwortliche und notwendigerweise gleichberechtigte Beteiligung der Hilfeempfänger an dem Prozess der Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit.
  • Eine Koordinierung zwischen Arbeits- und Sozialämtern findet noch nicht flächendeckend und umfassend genug statt, obwohl Arbeitslosen- und Sozialhilfe die selben Ziele der Sicherung des Lebensunterhaltes und der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verfolgen. Die Instrumente beider Systeme sind - bis auf die Modellvorhaben - nicht verknüpft. Das unsystematische Nebeneinander der Systeme führt zu finanziellen "Verschiebebahnhöfen."
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter sind mit zum Teil schwierigen und Komplexen Problemen der Hilfesuchenden konfrontiert. Dies setzt eine hohe Qualität der Arbeit voraus und erfordert eine Weiterentwicklung kommunalen Verwaltungshandelns.
  • Der Handlungsspielraum der Kommunen ist durch die Belastung der kommunalen Haushalte infolge hoher Empfängerzahlen und Ausgaben in der Sozialhilfe eingeengt alle nötigen Vorarbeiten zu leisten, damit in der nächsten Legislaturperiode eine Reform der Sozialhilfe, insbesondere der Hilfe zum Lebensunterhalt, erfolgen kann. Ziel einer vom Lebenslagenansatz ausgehenden Reform soll ein einfaches, transparentes und in sich konsistentes System der Gewährung der materiellen Hilfeleistungen sein. Zum anderen geht es darum, durch mehr individuelle Unterstützung Sozialhilfebedürftigkeit zu vermeiden bzw. zu überwinden.

Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

  • Finanzielle Leistungen transparent und bedarfsgerecht weiter entwickeln

    Nach Auslaufen der gesetzlichen Übergangsregelung zur Festsetzung der Regelsätze (§ 22 Abs. 6 BSHG) müssen Regelsatzbemessung und Fortschreibung neu bestimmt - u.U. auch neu konzipiert - werden. Für eine sachgerechte und dauerhafte Lösung ist dies erst zusammen mit der Auswertung und Umsetzung der Ergebnisse aus den laufenden Modellvorhaben zur Pauschalierung von Leistungen in Angriff zu nehmen. Nur so können die Leistungen aufeinander abgestimmt und möglicherweise in einer integrierten Gesamtleistung zusammengefasst werden, um so über eine Art Gesamtpauschale die Leistungsgewährung nach Möglichkeit insgesamt zu vereinfachen und die bisher eingeschränkte Selbstverantwortung des Hilfeempfängers deutlich zu stärken. Es sind Möglichkeiten einer der Sozialhilfe vorgelagerten Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen zu prüfen und zu verbessern.

  • Selbstverantwortung des Hilfeempfängers stärken und Verwaltung vereinfachen

    Die Selbstverantwortung des Hilfeempfängers muss gestärkt und Verwaltungsvorgänge vereinfacht werden. Die Auswertung der Modellversuche zur Pauschalierung wird zeigen, ob diese Ziele durch eine weitergehende Pauschalierung zu erreichen sind. Dabei muss insbesondere geprüft werden, ob eine Pauschalierung der Unterkunftskosten mit der Bedarfsgerechtigkeit zu vereinbaren ist. Die bedarfsgerechte Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls über die Pauschale hinaus muss gesichert sein.

  • Aktivierende Instrumente und Leistungen der Sozialhilfe verbessern ("fördern und fordern")

    Zur zielgerechten Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit sind die aktivierenden Instrumente und Leistungen der Sozialhilfe zu verbessern. Hierzu sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für personenbezogene Dienstleistung weiter zu entwickeln, deren zentrale Elemente eine "Förderkette" (Beratung, Assessment, Hilfeplanung, Case-Management), der Zugang zur Beschäftigung und zur Qualifikation, eine Ko-Produktion der Beteiligten und die Partizipation der Betroffenen sind, sowie für eine erfolgsorientierte Steuerung und Vernetzung der erforderlichen Infrastruktur zu sorgen. Der Stellenwert der Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe ist zu erhöhen. Gleichzeitig begleiten Element des "Förderns" im Sinne von Stärkung des Selbstvertrauens, von Auffordern und Hinführen, bei strikter Verweigerung allerdings auch von finanziellen Sanktionen, das gesamte Verfahren. Dafür haben angemessene Arbeitsplätze und Hilfen zur Überwindung von persönlichen Notlagen in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stehen.

  • Integration in den Arbeitsmarkt verbessern

    Für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt sind die Modellvorhaben aus dem Projekt "MoZArT" zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe auszuwerten, die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen und entsprechende gesetzliche Regelungen zu treffen. Für den individuellen Hilfeempfänger muss gelten: Anzustreben sind Leistungen zur besseren Integration in Arbeit aus einer Hand.

  • Länder und Kommunen bei der Verwaltungsmodernisierung wirksam unterstützen

    Es sind die rechtlichen Rahmenbedingungen z.B. durch eine qualitative Verbesserung der Datengrundlage für eine zielgenaue Planung und Steuerung auf kommunaler Ebene zu schaffen, die Vergleiche und Evaluation zulassen und auf Bundes- und Landesebene Grundlage für Entscheidungen in Politik und Gesetzgebung sein können. Gleichzeitig sind die Verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und die Vernetzung mit anderen Hilfemaßnahmen wie z.B. die Betreuung von Kindern daraufhin zu überprüfen, dass die Instrumente zur Aktivierung effektiv genutzt werden können.

  • Das Sozialhilferecht als Buch des Sozialgesetzbuches neu kodifizieren und aktuelle Einzelpunkte neu regeln

    Die überfällige Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes als (Dreizehntes) Buch Sozialgesetzbuch ist umzusetzen. Gleichzeitig sind aktuelle Einzelpunkte neu zu regeln.

Berlin, den TT.MM.JJ
Dr. Peter Struck und die Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion


Begründung

Die Analyse der gesellschaftlichen Anforderungen an die Sozialhilfe und ihrer Problembereiche führt zu der Schlussfolgerung, dass eine Reform des Sozialhilferechts auf der Grundlage eines umfassenden Konzeptes, das die genannten Problemfelder aufgreift, dringend geboten ist.

Kommunen, Länder und Bund haben den Handlungsbedarf erkannt. Viele Kommunen haben in Verwaltungsmodernisierung investiert, überregionale Vergleichsringe organisiert, die Hilfe zur Arbeit zu einem Instrument kommunaler Beschäftigungsförderung entwickelt und sind Kooperationen mit der Arbeitsverwaltung eingegangen. Zahlreiche Bundesländer haben diese Aktivitäten durch eigene Programme wie beispielsweise "Arbeit statt Sozialhilfe" oder "Sozialagenturen" unterstützt.

Die Bundesregierung hat ihrerseits durch vorgelagerte Leistungsgesetze wie die steuerliche Entlastung von Familien und Arbeitnehmer/innen, die Verbesserung des Familienlastenausgleichs, die aktive Arbeitsmarktpolitik, und hier insbesondere das JUMP-Programm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, entscheidend dazu beigetragen, Sozialhilfebedürftigkeit zu vermeiden. Der kontinuierliche Rückgang der Sozialhilfebedürftigen seit 1998 um insgesamt 8 Prozent zeigt den Erfolg dieser Politik. Im Jahr 2000 waren 230.000 Menschen weniger von Hilfe zum Lebensunterhalt abhängig als 1997. Mit der Einführung der bedarfsorientierten Grundsicherung für über 65Jährige und dauerhaft Erwerbsgeminderte ab 2003 wird ein weiterer Schritt getan, um einerseits die Sozialhilfe zu entlasten und andererseits verschämte Altersarmut zu verhindern. Diesen Ansatz einer Stärkung und Entwicklung von Sicherungssystemen, die der Sozialhilfe vorgelagert sind, wollen wir weiter verfolgen. Mit dem Armuts- und Reichtumsbericht hat die Bundesregierung weiter eine wichtige Grundlage zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe gelegt. Der Bericht beschreibt Armut nicht nur als eindimensionales Problem der Einkommensarmut, sondern als Ausgrenzung aus verschiedenen Lebensbereichen.

Die einmaligen Leistungen (Bekleidung, Wäsche, Schuhe, Instandsetzung von Hausrat, besondere Anlässe usw.) sowie die Unterkunfts- und Heizungskosten müssen bisher einzeln beantragt und entschieden werden. Dies wird überwiegend als entmündigend für den Hilfeempfänger und als zu verwaltungsaufwendig angesehen. Örtliche freiwillige Vereinbarungen haben außerdem zu einem zu unterschiedlichen Leistungsniveau geführt. Aufgrund der von der jetzigen Bundesregierung eingebrachten Experimentierklausel (§ 101a BSHG) werden zurzeit etwa 40 bis 50 Modellvorhaben zur Pauschalierung dieser Leistungen durchgeführt. Ihr Ziel ist eine Bedarfsgerechte Pauschalierung, die nicht nur der Verwaltungsvereinfachung dient, sondern auch Rechtssicherheit schafft und Dispositionsfreiheit der Menschen fördert. Aussagekräftige Ergebnisse sollen im Jahre 2003 vorliegen.

An den Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe nehmen jeweils 30 Arbeitsämter und Träger der Sozialhilfe teil. Die Maßnahmen werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Erste Ergebnisse sollen Ende 2002 vorliegen. Ziel ist durch eine verbesserte Abstimmung und Harmonisierung der Maßnahmen nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch mehr Vermittlung in Arbeit zu erreichen, die Wirksamkeit der Hilfen zu steigern und das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen.

Die überfällige Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes als (Dreizehntes) Buch Sozialgesetzbuch wird die systematische und begriffliche Übereinstimmung mit den anderen Büchern des SGB und damit mit den anderen Sozialleistungen herstellen und zu mehr Rechtsklarheit führen.

Durch die o.g. vielfältigen Bemühungen auf allen Ebenen liegen ausreichende Erkenntnisse vor bzw. werden, soweit Modellprojekte und Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorliegen. In diesem Zusammenhang werden auch Ergebnisse neuer Modellvorhaben der Länder zu prüfen und gegebenenfalls aufzugreifen sein, sodass dann eine Reform des Sozialhilferechtes auf der Grundlage des beschriebenen umfassenden Konzeptes möglich ist.



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2. Der Weg in die Armut

Stellungnahme der BAG SHI zu den von der Bundesregierung beabsichtigten Änderungen in der Sozialhilfe:
"Fördern und Fordern - Sozialhilfe modern gestalten"

Bundestags-Drucksache 14/7293


Beschluss der Bundesfachkonferenz
der BAG SHI vom 9. - 11. November 2001 in Aalen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG SHI) sieht in den von der Bundesregierung formulierten Vorschlägen keinen Weg aus der Ausgrenzung durch Armut oder zur Beseitigung von Armut - im Gegenteil.

Die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Grüne und der SPD haben ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sozialhilfe formuliert. Darin werden die aus ihrer Sicht erforderlichen Änderungen - insbesondere bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLu) - skizziert. Ausgangspunkt ist dabei die kontinuierlich steigende Zahl von HilfeempfängerInnen.


Dazu nimmt die BAG SHI wie folgt Stellung:

  • Eine weitergehende Pauschalierung der Leistungen läuft auf eine Kürzung der Beihilfen hinaus und verfestigt nur die Aushebelung des Bedarfsdeckungsprinzips.
  • Die angestrebte Neubemessung der Regelsätze führt zu einer Absenkung der Sozialhilfe, was wiederum eine Absenkung der Löhne im unteren Einkommensbereich bewirkt, da diese von der Höhe der Sozialhilfe abhängig gemacht werden.
  • Förderung und Qualifikation für arbeitsfähige Anspruchsberechtigte wäre grundsätzlich positiv zu sehen, doch würde sie nur dann greifen, wenn wirklich existenzsichernde Arbeitsplätze angeboten würden. So wird lediglich durch die Art der Umsetzung der Förderung und der daraus folgenden Einflussnahme eine selbstbestimmte Lebensführung eingeschränkt.

Im Entwurf der Regierungsparteien zum Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wird eine positive Beurteilung der Modellprojekte MoZArt schon vorweggenommen. Aus unserer Sicht ergeben sich aus den MoZArt-Projekten eher gravierende Nachteile:

  • Durch Assessment-Verfahren im Rahmen eines Casemanagements erfolgt nicht nur ein Qualifikationsprofil, sondern in der Regel Selektion und Stigmatisierung. Und im Rahmen der Evaluierung und speziell bei der Erstellung digitaler Personenakten wird eklatant gegen den Datenschutz verstoßen.
  • Außerdem stellen wir fest, dass bei diesen angewandten Verfahren von selbstbestimmter Lebensführung und Berufsplanung nicht mehr geredet werden kann, was einem klaren Verstoß gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG) bedeutet.

Für uns ist es offensichtlich, dass der Entwurf ein weiterer Schritt dahin ist, die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe vorzubereiten. Die Zusammenarbeit der Ämter wird von öffentlicher Seite als Vorstufe hierfür bezeichnet; bei Abschaffung der Arbeitslosenhilfe kann die Umstellung reibungslos vollzogen werden.
Auch aus der Diskussion um das sogenannte "Job-Aqtiv-Gesetz" wird deutlich, dass letztlich die Abschaffung von Arbeitslosenhilfe beabsichtigt ist. Deswegen löst es auch kein einziges Problem von Erwerbslosen und SozialhilfebezieherInnen - im Gegenteil.

Die angestrebte Abschaffung der Arbeitslosenhilfe lässt im Entwurf jegliche positiv anmutende Begründung als unglaubwürdig erscheinen. Bei weiteren 800.000 Personen verringert sich die Bezugshöhe dann auf Sozialhilfeniveau, durch die verschärfte Unterhaltspflicht im BSHG und die geringe Höhe des Schonvermögens werden bis zu 200.000 der jetzigen Arbeitslosenhilfe Beziehenden ganz von dem Bezug von Sozialleistungen ausgeschlossen (Basierend auf W. Adamy / J. Steffen "Arbeitslosenhilfe überflüssig", in: Soziale Sicherheit 9-10/1999).

  • Fehlende Rentenbeiträge bei Sozialhilfebezug verstärken die Altersarmut.
  • Die Anrechnung von Kindergeld auf Sozialhilfe verstärkt die Kinderarmut.

Die geplante Übernahme des BSHG als Dreizehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIII) in das Sozialgesetzbuch sollte Anlass sein, bei der Behebung der Ausgrenzung durch Armut wirklich neue Wege zu gehen.


Auch die BAG SHI hat Eckpunkte für die Entwicklung der Sozialhilfe formuliert. Sie lauten:

  • Solange die Forderung nach eigenständiger Einkommens-Absicherung von Kindern nicht endgültig geklärt ist, darf im Gesetz das Kindergeld als spezielles Einkommen nicht angerechnet werden.
  • Statt Arbeitsverpflichtung vermehrte Ausbildung und individuelle Förderung
  • generelle Abschaffung der Unterhaltspflicht
  • keine Anrechnung von "Vermögen" für Alterssicherung auf Sozialhilfeansprüche.

Fazit: Alle in dem Entwurf angestrebten Verbesserungen des Sozialrechts verstehen wir als bloße "Propaganda". Letztlich dienen sie nur dem einen Ziel, die Arbeitslosenhilfe ersatzlos wegfallen zu lassen, was jedoch aus den oben genannten Gründen zu verhindern ist.

Aalen, 10. November 2001


BAG SHI - Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.V.
Moselstraße 25 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 272208 98 Fax: 069 272208 97
http://www.BAG-SHI.de, Email: BAGSHIFrankfurt@aol.com



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3. Bericht vom Runden Tisch, 27.11.2001

von Angela Klein

(Der Bericht wurde um diejenigen Passagen gekürzt, die sich vornehmlich um organisatorische Aspekte drehen sowie um Fragen, die nur aufgerissen wurden und beim nächsten Treffen abschließend behandelt werden sollen. Das wird dann bekannt gemacht, wenn es konkrete Ergebnisse gibt. Auslassungen sind mit [...] gekennzeichnet)


Anwesenheitsliste [...]


1. Strategiekonferenz - Konzept

Ursprünglich hatten wir vorgesehen, eine Konzeption für die Arbeit der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen im Vorfeld am Runden Tisch zu erarbeiten, und sie auf der Konferenz zur Diskussion zu stellen. Dieses Ziel werden wir nicht erreichen, weil sich die Antwort auf die neuen Angriffe und Herausforderungen als schwieriger erweise, als wir angenommen haben. Wir werden also kaum mit fertigen Konzepten auf die Konferenz kommen können. Allerdings haben wir die Novembertagung des Runden Tisches genutzt, die Fragestellungen weiter zu präzisieren; den letzten Teil der Konferenz, der sich mit dem praktischen Ausblick beschäftigt, wollen wir zudem im Januar am Runden Tisch noch einmal ausführlich diskutieren.

Ronald hatte im Vorfeld ein Raster mit Fragen und Themenstellungen vorgelegt, um die Diskussion über Aufbau und Ablauf der Konferenz zu erleichtern. Martin hat das Raster mit seinen Vorstellungen ausgefüllt, so daß sich eine sehr gute Diskussionsgrundlage ergab. Nachfolgend nun der Entwurf Ronald/Martin sowie die Ergebnisse der daran anschließenden Diskussion.

Entwurf für den Ablauf der Februarkonferenz:

Block 1
Analysen: Entwicklung der "Erwerbslosenbewegung" und der Erwerbslosenproteste in Deutschland

  • Rückblick und gegenwärtige Situation. Aspekte:
    - Struktur
    - Themen und Positionen
    - Aktivitätsniveau und Aktionsformen
  • Faktoren der Entwicklung
    - interne
    - externe/gesellschaftliche:
    u.a. sozio-ökonomische Rahmenbedingungen, Regierungswechsel 98, Verhalten Bündnispartner/Gewerkschaften
  • Ost-West-Unterschiede/Besonderheiten
  • Ziel/Ergebnis:
    Verständigung über Ist-Zustand, offenlegen von gemeinsamen und unterschiedlichen Einschätzungen
  • [...]

Block 2
Analysen: Arbeits- und sozialpolitische Tendenzen

  • inhaltlicher Art:
    - "workfare" / "Leistung nur bei Gegenleistung"
    - Spar- und Wettbewerbspolitik statt Beschäftigungspolitik
    - drohende Abschaffung Arbeitslosenhilfe
    - ....
  • struktureller Art, z. B:
    - Rolle EU
    - Kommunalisierung der Arbeits- und Sozialpolitik
  • Wie gelingt es der "Neuen Mitte", Zustimmung für ihre Politik zu organisieren?
  • Widersprüche und Angriffsflächen in der Politik der "Neuen Mitte"
  • [...]

Block 3
Strategien: Zielstellungen, Themen, Aufgaben und Strukturen der "Erwerbslosenbewegung" und der politischen Erwerbslosenarbeit (ausgehend von der Analyse)

  • kurzfristig (Interventionen im Wahljahr, Themen und Formen der Intervention)
    - Kampagne "Überstunden abbauen - Erwerbslose einstellen"
    - Erhalt Arbeitslosenhilfe
    - ....
  • langfristig
    - Bündnispartner (international, national, regional/kommunal)
    - Solidarität Erwerbstätige und Erwerbslose
    - ....
Diskussion:

a. Die Einteilung in die drei Blöcke ist nicht umstritten.


b. Zu den Blöcken im einzelnen:

Zu Block 1:

    Harald übernimmt es, anfangs einen Überblick über die Erwerbslosenbewegung in West und Ost vor 1998 zu geben. Der Beitrag wird der Konferenz auch schriftlich vorliegen.

    Anschließend tragen die fünf Bundesorganisationen ALV, BAG-E, BAG SHI, Euromarsch, KOS Stellungnahmen zu ihrer Organisation und zu den soziopolitischen Rahmenbedingungen vor, unter denen sie arbeiten, bzw. wie diese sich verändert haben. Sie behandeln dabei schwerpunktmäßig die Zeit ab 1998.

    [...]

Zu Block 2:

    Es soll zwei einleitende Referate geben.

  • Eines, das die veränderten Tendenzen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Bundesregierung und der EU behandelt.
    Zusätzlich zu den Spiegelstrichen unter "" dabei auch folgende Punkte behandelt werden:
    - die Veränderungen in der Arbeitsmarkts- und Sozialpolitik von Blüm zu Riester;
    - working poor
    - die angestrebten strukturellen Veränderungen in der Sozialhilfe (Grundsicherung)
    - das Bündnis für Arbeit und die Rolle, die die Gewerkschaften für die Entwicklung des Mainzer Modells spielten
    - last not least: die neue Wirtschaftskrise, Massenentlassungen und die sich daraus ergebenden Herausforderungen im Hinblick auf Antworten auf die Massenarbeitslosigkeit
    [...]
  • Ein zweites, das die bundespolitischen und europäischen Tendenzen an einem konkreten Beispiel verdeutlicht. Wir wollen uns die Beispiele Kölner Modell und Tauris/Sachsen vornehmen.
    [...]
  • Im Anschluß an die Referate und eine Aussprache darüber wollen wir den Themenkomplex in parallelen Arbeitsgruppen behandeln. Die Aufgabenstellung für die Ags muß noch präzisiert werden. Dazu gehören Fragen wie: Was bedeuten diese Entwicklungen für die Arbeit der Erwerbslosenorganisationen und -Initiativen? Verändert sich das Klientel der Initiativen? Ihr Aufgabenbereich? Werden sie staatlicherseits mit neuen Anforderungen konfrontiert? Müssen sie ihr Aufgabenfeld erweitern? Wird es eingeschränkt? Welche Ressourcen verbleiben den Initiativen und Organisationen zur Erfüllung der selbstgesetzten Ansprüche?
    [...]

Zu Block 3

    Zu Beginn von Block 3 stehen die Ergebnisse der Arbeitsgruppen. Sie bilden den Einstieg in die Strategiedebatte.

    Nun folgte eine inhaltliche Diskussion, was wir bei unseren strategischen Überlegungen alles berücksichtigen bzw. ansteuern sollen. Ein Konzept für die Strukturierung des Blocks ergab sich daraus noch nicht. Das soll auf unserer Sitzung im Januar festgezurrt werden.
    [...]


2. Tagesordnung und Zeitplan:

[...]

3. Werbung:

Teilnahme: Bei 80 bis 100 Teilnehmenden und 16 Bundesländern brauchen wir einen Schlüssel, damit jedes Bundesland vertreten ist. Durchschnittlich 5 pro Land; bei kleinen Ländern weniger, bei großen mehr. Bei der Größe der Konferenz ist klar, daß sie sich in erster Linie an die Aktive richtet.
[...]

4. Organisatorisches:

[...]

5. Verschiedenes:

  • Sachsenkonferenz: Der Termin ist nicht sicher. DGB macht auch inhaltliche Probleme.
  • Regierung plant Veränderung der A'hilfeverordnung für 1.1.2002 [s. ganz unten]
  • Infos zur europäischen Erwerbslosenversammlung
  • Infos zu Attac, AG Beschäftigungspolitik und Erwerbslosigkeit


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4. Material zum "Job-AQTIV-Gesetz"



  1. Die Eckpunkte der Regierungskoalition für das "Job-AQTIV-Gesetz"

    Diese können in der BAG-E INFO 07/01 eingesehen werden oder als Datei heruntergeladen werden.
    Als pdf-Datei: 70 kb
    Als rtf-Datei: 98 kb


  2. Der "Job-AQTIV-Gesetzentwurf"

    (leider nur) als pdf-Datei (574 kb)


  3. Eine Synopse SGB III

    Die genaue Gegenüberstellung des alten SGB III mit dem Entwurf, in dem die Reform der Arbeitsmarktpolitischen Instrumente des "Job-AQTIV-Gesetzes" umgesetzt sind. Dieses 101-seitige Dokument (82 S. als pdf) eignet sich hervorragend zur Analyse des Gesetzestextes. Wer damit arbeiten möchte sollte aber bedenken, dass diese Synopse im Querformat nur auf einem sehr großen Monitor oder in ausgedruckter Form zu bearbeiten ist, ohne sich dabei die Augen zu ruinieren.
    Achtung: Vor dem Ausdrucken der doc- oder rtf-Datei müssen die Seitenränder, vor allem der rechte Rand, auf das Mindestmaß des jeweiligen Druckers eingestellt werden. Dazu muss auch die mittlere Tabellenspalte etwas nach links verschoben werden. Dadurch können sich die Seitenumbrüche verändern und das Dokument legt bis zu fünf Seiten zu.
    Als pdf-Datei (245 kb)
    Als word 6.0/95-Datei (381 kb)
    Als rtf-Datei (723 kb)

    Das neue SGB III mit Erläuterungen als pdf-Datei 87 S. (290 kb)


  4. Eine Auswahl an Gutachten zum "Job-AQTIV-Gesetz"

    Diese subjektive Zusammenstellung deckt das gesamte Spektrum der Positionen ab, die vor dem Bundestagsausschuss bei der öffentlichen Stellungnahme abgegeben wurden.

    Herunterladen als rtf-Datei:


  5. Einige sehr empfehlenswerte Beiträge zum "Job-AQTIV-Gesetz" findet ihr in der neuen Ausgabe der quer vom Dezember 01.

    Email: quer.infos@web.de
    Internet: http://www.also-zentrum.de/publik/quer/selbst.htm


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Und noch etwas wichtiges zum Schluss: Die neue Arbeitslosenhilfe -Verordnung (AlhiV 2002) auf dieser homepage. Eine kurze Anmerkung dazu wird demnächst folgen.


Wie immer gilt: Beiträge für die BAG-E INFO zum Themenbereich Erwerbslosigkeit, Sozialhilfe, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik etc. können per mail an verteiler@bag-erwerbslose geschickt werden.


Trotz rot-grüner Weltmacht- und Reformpolitik oder gerade deshalb:
'Nen friedlichen und angenehmen Rutsch, alles Gute im Neuen und was sonst noch um diese Jahreszeit so alles ansteht.


Solidarische Grüße
Frank



Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen

BAG-E


Kontakt:
BAG-E c/o Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V.
Solmsstr. 1a
60486 Frankfurt/M
fon: 069-700425, fax: 069-70 48 12
e-mail: kontakt@bag-erwerbslose.de
oder zentrum@falz.org
Verteiler: verteiler@bag-erwerbslose
(c/o Frank Jäger, Schleusenstr.11, 60327 Frankfurt)
Internet: www.bag-erwerbslose.de



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