|
|
BAG-E INFO 12/01 die Erste
16.12.01
Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,
die Leitlinien rot-grüner Sozial- und Arbeitsmarktpolitik laufen offensichtlich
immer wieder in zwei Schlagwörtern zusammen, die auch bei Wählerinnen
und Wählern - so mutmaßen, wie es scheint, die PR-Strategen - hoch
im Kurs stehen sollen: FÖRDERN und FORDERN, die Devise des "Job-AQTIV-Gesetzes",
begegnet uns erneut in einem Entwurf zur Sozialhilfereform. In dieser "fast
noch Verschlusssache" wird sehr deutlich auf die laufenden Modellversuche
zur Pauschalierung und die Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern
hingewiesen. Die Konsequenzen für Betroffene werden in dem Koalitionspapier
noch sehr vage zwischen den Zeilen angedeutet. (Hierzu die ersten beiden Beiträge).
Außerdem ein Bericht des letzten Treffens des Runden Tisches mit dem Hauptpunkt:
Vorbereitung der Erwerbslosenkonferenz im Februar, sowie wie angekündigt
eine Aufstellung der Materialien zum "Job-AQTIV-Gesetz".
#Anmerkung: Diese INFO steht auf unserer Homepage (www.bag-erwerbslose.de).
Dort gestaltet sich das Ganze wahrscheinlich etwas leserlicher als in dieser
mail.
- Fördern und Fordern - Sozialhilfe modern gestalten. Der noch weitgehend
unbekannte Entwurf der Regierungskoalition zur Reform der Sozialhilfe
- Der Weg in die Armut - Stellungnahme der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) zu den von der Bundesregierung beabsichtigten
Änderungen in der Sozialhilfe
- Bericht vom Runden Tisch, 27.11.2001 (Angela Klein)
- Material zum "Job-AQTIV-Gesetz"
1. Fördern und Fordern - Sozialhilfe modern gestalten.
Der noch weitgehend unbekannte Entwurf der Regierungskoalition zur Reform der
Sozialhilfe
Quelle: http://www.tacheles.wtal.de/
Hier findet ihr auch das wohl wichtigste Diskussionsforum zu sozialhilferelevanten
Problemen im www.
Ein einleitender Kommentar eines Mannheimer Mitstreiters:
"Wer zwischen den Zeilen liest, wird feststellen, dass das Papier dazu
beitragen wird, die Totenglocke für die Zusammenlegung von Arbeitslosen-
und Sozialhilfe einzuläuten. Insbesondere jene Passagen, die sich auf das
Niveau der Sozialhilfe beziehen, geben zu denken. Denn die seit Jahren überfällige
Erhöhung der Sozialhilferegelsätze soll aller Voraussicht nach durch
(erneute) Umgehung bzw. Verschiebung der Ausführungsbestimmungen zu §
22 Abs. 6 BSHG obsolet werden. Es ist sogar von einer völligen Neukonzeptionierung
der Bedarfsbemessung die Rede, wobei die seltsame Behauptung, es gäbe nicht
ausreichendes statistisches Material zur Bestimmung eines menschenwürdigen
Grundsicherungsbedarfs, dem Reich der Fabel zuzuordnen ist."
Deutscher Bundestag Drucksache 14/xxx
14. Wahlperiode TT.MM.JJ
Entwurf
Antrag der Fraktion SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Fördern und Fordern - Sozialhilfe modern gestalten
Der Bundestag wolle beschließen
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Sozialhilfe ist eine unverzichtbare Säule des Sozialstaates in Deutschland.
Ihr Leitgedanke ist, Menschen die Führung eines Lebens zu ermöglichen,
das der Würde des Menschen entspricht, wenn eigene Mittel, familiäre
Unterstützung oder vorrangige Sozialleistungen nicht ausreichen und der
Hilfesuchende sich aus eigener Kraft nicht helfen kann. Der Rechtsanspruch auf
Sozialhilfe besteht unabhängig von der Ursache der Notlage. Sozialhilfe
sichert nicht nur das für das physische Leben Erforderliche, sondern auch
die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Das Bundessozialhilfegesetz
versteht Sozialhilfe in erster Linie als persönliche Hilfe und Hilfe zur
Selbsthilfe mit dem Ziel, Bezieher und Bezieherinnen zu befähigen, unabhängig
von ihr zu leben. Diese Grundsätze der Sozialhilfe haben sich - auch im
europäischen Vergleich - bewährt und müssen beibehalten werden.
Von 1980 bis 1997 hat sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger
von Hilfe zum Lebensunterhalt verdreifacht. Hauptursachen sind Arbeitslosigkeit,
geringe Erwerbseinkommen, fehlende Schul- und Berufsabschlüsse, veränderte
Familienstrukturen und Überschuldung. Diese gesellschaftlichen Entwicklungen
sind Herausforderungen, denen sich die Sozialhilfe - ursprünglich für
einen kleinen Personenkreis in außergewöhnlichen Notlagen konzipiert
- in den vergangenen Jahren stellen musste und weiterhin stellen muss.
Nachdem die Hilfen in besonderen Lebenslagen in den wesentlichen Bereichen
der Hilfe zur Pflege, der Eingliederung behinderter Menschen, der Hilfe bei
Krankheit und der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
bereits reformiert wurden, besteht im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt
Bedarf nach einem Strukturkonzept, das konstruktive Antworten auf die genannten
Entwicklungen gibt, sich an den Lebenslagen der Betroffenen orientiert und andererseits
den bewährten Grundsätzen der Sozialhilfe - einer menschenwürdigen
Bedarfsdeckung, der Hilfe zur Selbsthilfe und des Nachrangs - Rechnung trägt.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt können von daher verschiedene Bereiche
benannt werden, die neu zu gestalten und bei einer Reform der Sozialhilfe zu
beachten sind:
- Eine Neukonzeption der Regelsatzbemessung und Fortschreibung steht - auch
auf Grund unzureichender statistischer Grundlagen - noch aus. Eine bloße
rechnerische Weiterentwicklung ist nicht sinnvoll, weil sich u.a. die statistischen
Grundlagen verändert haben und die Abgrenzung laufender und einmaliger
Leistungen neu zu regeln ist.
- Zahlreiche gesetzlich vorgegebene Einzelfallentscheidungen insbesondere bei
einmaligen Leistungen werden von den Sozialhilfebedürftigen als bevormundend
empfunden und lösen gleichzeitig einen hohen Verwaltungsaufwand aus.
- Insbesondere die Vielschichtigkeit der Lebenslagen, wie sie auch der Armuts-
und Reichtumsbericht der Bundesregierung darstellt, erfordern eine intensive
Beschäftigung mit dem Einzellfall über die materielle Hilfe hinaus.
Notlagen haben häufig nicht nur eine Ursache wie z.B. Arbeitslosigkeit,
hinzu kommen oft ein fehlender Schul- oder Berufsabschluss, Überschuldung,
Trennung und Scheidung.
- In der Praxis wird Hilfe zum Lebensunterhalt angesichts des "Massengeschäfts"
oft nicht als komplexe soziale Dienstleistung - wie im Gesetz definiert - verstanden,
sondern weitgehend auf die Überprüfung der Bedürftigkeit und
die Abwicklung von Zahlungsvorgängen reduziert. Der hohe Verwaltungsaufwand
bindet Kapazitäten, die für eine individuelle Motivierung, Beratung
und professionelle Unterstützung von Selbsthilfe und für wirkungsorientierte
Strategien zur Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit erforderlich
wären.
- Es fehlt an ausreichend zielorientierten Handlungsansätzen für
eine aktivierende, mitverantwortliche und notwendigerweise gleichberechtigte
Beteiligung der Hilfeempfänger an dem Prozess der Überwindung von
Sozialhilfebedürftigkeit.
- Eine Koordinierung zwischen Arbeits- und Sozialämtern findet noch nicht
flächendeckend und umfassend genug statt, obwohl Arbeitslosen- und Sozialhilfe
die selben Ziele der Sicherung des Lebensunterhaltes und der Wiedereingliederung
in den Arbeitsmarkt verfolgen. Die Instrumente beider Systeme sind - bis auf
die Modellvorhaben - nicht verknüpft. Das unsystematische Nebeneinander
der Systeme führt zu finanziellen "Verschiebebahnhöfen."
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter sind mit zum Teil
schwierigen und Komplexen Problemen der Hilfesuchenden konfrontiert. Dies setzt
eine hohe Qualität der Arbeit voraus und erfordert eine Weiterentwicklung
kommunalen Verwaltungshandelns.
- Der Handlungsspielraum der Kommunen ist durch die Belastung der kommunalen
Haushalte infolge hoher Empfängerzahlen und Ausgaben in der Sozialhilfe
eingeengt alle nötigen Vorarbeiten zu leisten, damit in der nächsten
Legislaturperiode eine Reform der Sozialhilfe, insbesondere der Hilfe zum Lebensunterhalt,
erfolgen kann. Ziel einer vom Lebenslagenansatz ausgehenden Reform soll ein
einfaches, transparentes und in sich konsistentes System der Gewährung
der materiellen Hilfeleistungen sein. Zum anderen geht es darum, durch mehr
individuelle Unterstützung Sozialhilfebedürftigkeit zu vermeiden bzw.
zu überwinden.
Dabei sollen folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:
- Finanzielle Leistungen transparent und bedarfsgerecht weiter entwickeln
Nach Auslaufen der gesetzlichen Übergangsregelung zur Festsetzung der
Regelsätze (§ 22 Abs. 6 BSHG) müssen Regelsatzbemessung und Fortschreibung
neu bestimmt - u.U. auch neu konzipiert - werden. Für eine sachgerechte
und dauerhafte Lösung ist dies erst zusammen mit der Auswertung und Umsetzung
der Ergebnisse aus den laufenden Modellvorhaben zur Pauschalierung von Leistungen
in Angriff zu nehmen. Nur so können die Leistungen aufeinander abgestimmt
und möglicherweise in einer integrierten Gesamtleistung zusammengefasst
werden, um so über eine Art Gesamtpauschale die Leistungsgewährung
nach Möglichkeit insgesamt zu vereinfachen und die bisher eingeschränkte
Selbstverantwortung des Hilfeempfängers deutlich zu stärken. Es sind
Möglichkeiten einer der Sozialhilfe vorgelagerten Existenzsicherung von
Kindern und Jugendlichen zu prüfen und zu verbessern.
- Selbstverantwortung des Hilfeempfängers stärken und Verwaltung
vereinfachen
Die Selbstverantwortung des Hilfeempfängers muss gestärkt und Verwaltungsvorgänge
vereinfacht werden. Die Auswertung der Modellversuche zur Pauschalierung wird
zeigen, ob diese Ziele durch eine weitergehende Pauschalierung zu erreichen
sind. Dabei muss insbesondere geprüft werden, ob eine Pauschalierung der
Unterkunftskosten mit der Bedarfsgerechtigkeit zu vereinbaren ist. Die bedarfsgerechte
Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls über die Pauschale
hinaus muss gesichert sein.
- Aktivierende Instrumente und Leistungen der Sozialhilfe verbessern ("fördern
und fordern")
Zur zielgerechten Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit sind die
aktivierenden Instrumente und Leistungen der Sozialhilfe zu verbessern. Hierzu
sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für personenbezogene Dienstleistung
weiter zu entwickeln, deren zentrale Elemente eine "Förderkette"
(Beratung, Assessment, Hilfeplanung, Case-Management), der Zugang zur Beschäftigung
und zur Qualifikation, eine Ko-Produktion der Beteiligten und die Partizipation
der Betroffenen sind, sowie für eine erfolgsorientierte Steuerung und Vernetzung
der erforderlichen Infrastruktur zu sorgen. Der Stellenwert der Förderung
der Hilfe zur Selbsthilfe ist zu erhöhen. Gleichzeitig begleiten Element
des "Förderns" im Sinne von Stärkung des Selbstvertrauens,
von Auffordern und Hinführen, bei strikter Verweigerung allerdings auch
von finanziellen Sanktionen, das gesamte Verfahren. Dafür haben angemessene
Arbeitsplätze und Hilfen zur Überwindung von persönlichen Notlagen
in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stehen.
- Integration in den Arbeitsmarkt verbessern
Für eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt sind die Modellvorhaben
aus dem Projekt "MoZArT" zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern
und Trägern der Sozialhilfe auszuwerten, die notwendigen Schlussfolgerungen
zu ziehen und entsprechende gesetzliche Regelungen zu treffen. Für den
individuellen Hilfeempfänger muss gelten: Anzustreben sind Leistungen zur
besseren Integration in Arbeit aus einer Hand.
- Länder und Kommunen bei der Verwaltungsmodernisierung wirksam unterstützen
Es sind die rechtlichen Rahmenbedingungen z.B. durch eine qualitative Verbesserung
der Datengrundlage für eine zielgenaue Planung und Steuerung auf kommunaler
Ebene zu schaffen, die Vergleiche und Evaluation zulassen und auf Bundes- und
Landesebene Grundlage für Entscheidungen in Politik und Gesetzgebung sein
können. Gleichzeitig sind die Verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und
die Vernetzung mit anderen Hilfemaßnahmen wie z.B. die Betreuung von Kindern
daraufhin zu überprüfen, dass die Instrumente zur Aktivierung effektiv
genutzt werden können.
- Das Sozialhilferecht als Buch des Sozialgesetzbuches neu kodifizieren und
aktuelle Einzelpunkte neu regeln
Die überfällige Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes als (Dreizehntes)
Buch Sozialgesetzbuch ist umzusetzen. Gleichzeitig sind aktuelle Einzelpunkte
neu zu regeln.
Berlin, den TT.MM.JJ
Dr. Peter Struck und die Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion
Begründung
Die Analyse der gesellschaftlichen Anforderungen an die Sozialhilfe und ihrer
Problembereiche führt zu der Schlussfolgerung, dass eine Reform des Sozialhilferechts
auf der Grundlage eines umfassenden Konzeptes, das die genannten Problemfelder
aufgreift, dringend geboten ist.
Kommunen, Länder und Bund haben den Handlungsbedarf erkannt. Viele Kommunen
haben in Verwaltungsmodernisierung investiert, überregionale Vergleichsringe
organisiert, die Hilfe zur Arbeit zu einem Instrument kommunaler Beschäftigungsförderung
entwickelt und sind Kooperationen mit der Arbeitsverwaltung eingegangen. Zahlreiche
Bundesländer haben diese Aktivitäten durch eigene Programme wie beispielsweise
"Arbeit statt Sozialhilfe" oder "Sozialagenturen" unterstützt.
Die Bundesregierung hat ihrerseits durch vorgelagerte Leistungsgesetze wie
die steuerliche Entlastung von Familien und Arbeitnehmer/innen, die Verbesserung
des Familienlastenausgleichs, die aktive Arbeitsmarktpolitik, und hier insbesondere
das JUMP-Programm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, entscheidend
dazu beigetragen, Sozialhilfebedürftigkeit zu vermeiden. Der kontinuierliche
Rückgang der Sozialhilfebedürftigen seit 1998 um insgesamt 8 Prozent
zeigt den Erfolg dieser Politik. Im Jahr 2000 waren 230.000 Menschen weniger
von Hilfe zum Lebensunterhalt abhängig als 1997. Mit der Einführung
der bedarfsorientierten Grundsicherung für über 65Jährige und
dauerhaft Erwerbsgeminderte ab 2003 wird ein weiterer Schritt getan, um einerseits
die Sozialhilfe zu entlasten und andererseits verschämte Altersarmut zu
verhindern. Diesen Ansatz einer Stärkung und Entwicklung von Sicherungssystemen,
die der Sozialhilfe vorgelagert sind, wollen wir weiter verfolgen. Mit dem Armuts-
und Reichtumsbericht hat die Bundesregierung weiter eine wichtige Grundlage
zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe gelegt. Der Bericht beschreibt Armut nicht
nur als eindimensionales Problem der Einkommensarmut, sondern als Ausgrenzung
aus verschiedenen Lebensbereichen.
Die einmaligen Leistungen (Bekleidung, Wäsche, Schuhe, Instandsetzung
von Hausrat, besondere Anlässe usw.) sowie die Unterkunfts- und Heizungskosten
müssen bisher einzeln beantragt und entschieden werden. Dies wird überwiegend
als entmündigend für den Hilfeempfänger und als zu verwaltungsaufwendig
angesehen. Örtliche freiwillige Vereinbarungen haben außerdem zu
einem zu unterschiedlichen Leistungsniveau geführt. Aufgrund der von der
jetzigen Bundesregierung eingebrachten Experimentierklausel (§ 101a BSHG)
werden zurzeit etwa 40 bis 50 Modellvorhaben zur Pauschalierung dieser Leistungen
durchgeführt. Ihr Ziel ist eine Bedarfsgerechte Pauschalierung, die nicht
nur der Verwaltungsvereinfachung dient, sondern auch Rechtssicherheit schafft
und Dispositionsfreiheit der Menschen fördert. Aussagekräftige Ergebnisse
sollen im Jahre 2003 vorliegen.
An den Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern
und Trägern der Sozialhilfe nehmen jeweils 30 Arbeitsämter und Träger
der Sozialhilfe teil. Die Maßnahmen werden wissenschaftlich begleitet
und evaluiert. Erste Ergebnisse sollen Ende 2002 vorliegen. Ziel ist durch eine
verbesserte Abstimmung und Harmonisierung der Maßnahmen nach dem Bundessozialhilfegesetz
und nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch mehr Vermittlung in Arbeit zu erreichen,
die Wirksamkeit der Hilfen zu steigern und das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen.
Die überfällige Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes als (Dreizehntes)
Buch Sozialgesetzbuch wird die systematische und begriffliche Übereinstimmung
mit den anderen Büchern des SGB und damit mit den anderen Sozialleistungen
herstellen und zu mehr Rechtsklarheit führen.
Durch die o.g. vielfältigen Bemühungen auf allen Ebenen liegen ausreichende
Erkenntnisse vor bzw. werden, soweit Modellprojekte und Untersuchungen noch
nicht abgeschlossen sind, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorliegen.
In diesem Zusammenhang werden auch Ergebnisse neuer Modellvorhaben der Länder
zu prüfen und gegebenenfalls aufzugreifen sein, sodass dann eine Reform
des Sozialhilferechtes auf der Grundlage des beschriebenen umfassenden Konzeptes
möglich ist.
2. Der Weg in die Armut
Stellungnahme der BAG SHI zu den von der Bundesregierung beabsichtigten Änderungen
in der Sozialhilfe:
"Fördern und Fordern - Sozialhilfe modern gestalten"
Bundestags-Drucksache 14/7293
Beschluss der Bundesfachkonferenz
der BAG SHI vom 9. - 11. November 2001 in Aalen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG SHI) sieht in
den von der Bundesregierung formulierten Vorschlägen keinen Weg aus der
Ausgrenzung durch Armut oder zur Beseitigung von Armut - im Gegenteil.
Die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Grüne und der SPD haben ein
Eckpunktepapier für eine Reform der Sozialhilfe formuliert. Darin werden
die aus ihrer Sicht erforderlichen Änderungen - insbesondere bei der Hilfe
zum Lebensunterhalt (HLu) - skizziert. Ausgangspunkt ist dabei die kontinuierlich
steigende Zahl von HilfeempfängerInnen.
Dazu nimmt die BAG SHI wie folgt Stellung:
- Eine weitergehende Pauschalierung der Leistungen läuft auf eine Kürzung
der Beihilfen hinaus und verfestigt nur die Aushebelung des Bedarfsdeckungsprinzips.
- Die angestrebte Neubemessung der Regelsätze führt zu einer Absenkung
der Sozialhilfe, was wiederum eine Absenkung der Löhne im unteren Einkommensbereich
bewirkt, da diese von der Höhe der Sozialhilfe abhängig gemacht werden.
- Förderung und Qualifikation für arbeitsfähige Anspruchsberechtigte
wäre grundsätzlich positiv zu sehen, doch würde sie nur dann
greifen, wenn wirklich existenzsichernde Arbeitsplätze angeboten würden.
So wird lediglich durch die Art der Umsetzung der Förderung und der daraus
folgenden Einflussnahme eine selbstbestimmte Lebensführung eingeschränkt.
Im Entwurf der Regierungsparteien zum Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wird eine
positive Beurteilung der Modellprojekte MoZArt schon vorweggenommen. Aus unserer
Sicht ergeben sich aus den MoZArt-Projekten eher gravierende Nachteile:
- Durch Assessment-Verfahren im Rahmen eines Casemanagements erfolgt nicht nur
ein Qualifikationsprofil, sondern in der Regel Selektion und Stigmatisierung.
Und im Rahmen der Evaluierung und speziell bei der Erstellung digitaler Personenakten
wird eklatant gegen den Datenschutz verstoßen.
- Außerdem stellen wir fest, dass bei diesen angewandten Verfahren von
selbstbestimmter Lebensführung und Berufsplanung nicht mehr geredet werden
kann, was einem klaren Verstoß gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG)
bedeutet.
Für uns ist es offensichtlich, dass der Entwurf ein weiterer Schritt dahin
ist, die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe vorzubereiten. Die Zusammenarbeit
der Ämter wird von öffentlicher Seite als Vorstufe hierfür bezeichnet;
bei Abschaffung der Arbeitslosenhilfe kann die Umstellung reibungslos vollzogen
werden.
Auch aus der Diskussion um das sogenannte "Job-Aqtiv-Gesetz" wird
deutlich, dass letztlich die Abschaffung von Arbeitslosenhilfe beabsichtigt
ist. Deswegen löst es auch kein einziges Problem von Erwerbslosen und SozialhilfebezieherInnen
- im Gegenteil.
Die angestrebte Abschaffung der Arbeitslosenhilfe lässt im Entwurf jegliche
positiv anmutende Begründung als unglaubwürdig erscheinen. Bei weiteren
800.000 Personen verringert sich die Bezugshöhe dann auf Sozialhilfeniveau,
durch die verschärfte Unterhaltspflicht im BSHG und die geringe Höhe
des Schonvermögens werden bis zu 200.000 der jetzigen Arbeitslosenhilfe
Beziehenden ganz von dem Bezug von Sozialleistungen ausgeschlossen (Basierend
auf W. Adamy / J. Steffen "Arbeitslosenhilfe überflüssig",
in: Soziale Sicherheit 9-10/1999).
- Fehlende Rentenbeiträge bei Sozialhilfebezug verstärken die Altersarmut.
- Die Anrechnung von Kindergeld auf Sozialhilfe verstärkt die Kinderarmut.
Die geplante Übernahme des BSHG als Dreizehntes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB XIII) in das Sozialgesetzbuch sollte Anlass sein, bei der Behebung der
Ausgrenzung durch Armut wirklich neue Wege zu gehen.
Auch die BAG SHI hat Eckpunkte für die Entwicklung der Sozialhilfe formuliert.
Sie lauten:
- Solange die Forderung nach eigenständiger Einkommens-Absicherung von
Kindern nicht endgültig geklärt ist, darf im Gesetz das Kindergeld
als spezielles Einkommen nicht angerechnet werden.
- Statt Arbeitsverpflichtung vermehrte Ausbildung und individuelle Förderung
- generelle Abschaffung der Unterhaltspflicht
- keine Anrechnung von "Vermögen" für Alterssicherung auf
Sozialhilfeansprüche.
Fazit: Alle in dem Entwurf angestrebten Verbesserungen des Sozialrechts verstehen
wir als bloße "Propaganda". Letztlich dienen sie nur dem einen
Ziel, die Arbeitslosenhilfe ersatzlos wegfallen zu lassen, was jedoch aus den
oben genannten Gründen zu verhindern ist.
Aalen, 10. November 2001
BAG SHI - Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.V.
Moselstraße 25 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 272208 98 Fax: 069 272208
97
http://www.BAG-SHI.de,
Email: BAGSHIFrankfurt@aol.com
3. Bericht vom Runden Tisch, 27.11.2001
von Angela Klein
(Der Bericht wurde um diejenigen Passagen gekürzt, die sich vornehmlich
um organisatorische Aspekte drehen sowie um Fragen, die nur aufgerissen wurden
und beim nächsten Treffen abschließend behandelt werden sollen. Das
wird dann bekannt gemacht, wenn es konkrete Ergebnisse gibt. Auslassungen sind mit [...]
gekennzeichnet)
Anwesenheitsliste [...]
1. Strategiekonferenz - Konzept
Ursprünglich hatten wir vorgesehen, eine Konzeption für die Arbeit
der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen im Vorfeld am Runden Tisch zu
erarbeiten, und sie auf der Konferenz zur Diskussion zu stellen. Dieses Ziel
werden wir nicht erreichen, weil sich die Antwort auf die neuen Angriffe und
Herausforderungen als schwieriger erweise, als wir angenommen haben. Wir werden
also kaum mit fertigen Konzepten auf die Konferenz kommen können. Allerdings
haben wir die Novembertagung des Runden Tisches genutzt, die Fragestellungen
weiter zu präzisieren; den letzten Teil der Konferenz, der sich mit dem
praktischen Ausblick beschäftigt, wollen wir zudem im Januar am Runden
Tisch noch einmal ausführlich diskutieren.
Ronald hatte im Vorfeld ein Raster mit Fragen und Themenstellungen vorgelegt,
um die Diskussion über Aufbau und Ablauf der Konferenz zu erleichtern.
Martin hat das Raster mit seinen Vorstellungen ausgefüllt, so daß
sich eine sehr gute Diskussionsgrundlage ergab. Nachfolgend nun der Entwurf
Ronald/Martin sowie die Ergebnisse der daran anschließenden Diskussion.
Entwurf für den Ablauf der Februarkonferenz:
Block 1
Analysen: Entwicklung der "Erwerbslosenbewegung" und der Erwerbslosenproteste
in Deutschland
- Rückblick und gegenwärtige Situation. Aspekte:
- Struktur
- Themen und Positionen
- Aktivitätsniveau und Aktionsformen
- Faktoren der Entwicklung
- interne
- externe/gesellschaftliche:
u.a. sozio-ökonomische Rahmenbedingungen, Regierungswechsel 98, Verhalten
Bündnispartner/Gewerkschaften
- Ost-West-Unterschiede/Besonderheiten
- Ziel/Ergebnis:
Verständigung über Ist-Zustand, offenlegen von gemeinsamen und unterschiedlichen
Einschätzungen
[...]
Block 2
Analysen: Arbeits- und sozialpolitische Tendenzen
- inhaltlicher Art:
- "workfare" / "Leistung nur bei Gegenleistung"
- Spar- und Wettbewerbspolitik statt Beschäftigungspolitik
- drohende Abschaffung Arbeitslosenhilfe
- ....
- struktureller Art, z. B:
- Rolle EU
- Kommunalisierung der Arbeits- und Sozialpolitik
- Wie gelingt es der "Neuen Mitte", Zustimmung für ihre Politik
zu organisieren?
- Widersprüche und Angriffsflächen in der Politik der "Neuen
Mitte"
[...]
Block 3
Strategien: Zielstellungen, Themen, Aufgaben und Strukturen der "Erwerbslosenbewegung"
und der politischen Erwerbslosenarbeit (ausgehend von der Analyse)
- kurzfristig (Interventionen im Wahljahr, Themen und Formen der Intervention)
- Kampagne "Überstunden abbauen - Erwerbslose einstellen"
- Erhalt Arbeitslosenhilfe
- ....
- langfristig
- Bündnispartner (international, national, regional/kommunal)
- Solidarität Erwerbstätige und Erwerbslose
- ....
Diskussion:
a. Die Einteilung in die drei Blöcke ist nicht umstritten.
b. Zu den Blöcken im einzelnen:
Zu Block 1:
Harald übernimmt es, anfangs einen Überblick über die Erwerbslosenbewegung
in West und Ost vor 1998 zu geben. Der Beitrag wird der Konferenz auch schriftlich
vorliegen.
Anschließend tragen die fünf Bundesorganisationen ALV, BAG-E, BAG
SHI, Euromarsch, KOS Stellungnahmen zu ihrer Organisation und zu den soziopolitischen
Rahmenbedingungen vor, unter denen sie arbeiten, bzw. wie diese sich verändert
haben. Sie behandeln dabei schwerpunktmäßig die Zeit ab 1998.
[...]
Zu Block 2:
Zu Block 3
Zu Beginn von Block 3 stehen die Ergebnisse der Arbeitsgruppen. Sie bilden den
Einstieg in die Strategiedebatte.
Nun folgte eine inhaltliche Diskussion, was wir bei unseren strategischen Überlegungen
alles berücksichtigen bzw. ansteuern sollen. Ein Konzept für die Strukturierung
des Blocks ergab sich daraus noch nicht. Das soll auf unserer Sitzung im Januar
festgezurrt werden.
[...]
2. Tagesordnung und Zeitplan:
[...]
3. Werbung:
Teilnahme: Bei 80 bis 100 Teilnehmenden und 16 Bundesländern brauchen wir
einen Schlüssel, damit jedes Bundesland vertreten ist. Durchschnittlich
5 pro Land; bei kleinen Ländern weniger, bei großen mehr. Bei der
Größe der Konferenz ist klar, daß sie sich in erster Linie
an die Aktive richtet.
[...]
4. Organisatorisches:
[...]
5. Verschiedenes:
- Sachsenkonferenz: Der Termin ist nicht sicher. DGB macht auch inhaltliche
Probleme.
- Regierung plant Veränderung der A'hilfeverordnung für 1.1.2002
[s. ganz unten]
- Infos zur europäischen Erwerbslosenversammlung
- Infos zu Attac, AG Beschäftigungspolitik und Erwerbslosigkeit
4. Material zum "Job-AQTIV-Gesetz"
Die Eckpunkte der Regierungskoalition für das "Job-AQTIV-Gesetz"
Diese können in der BAG-E INFO 07/01 eingesehen werden oder als Datei
heruntergeladen werden.
Als pdf-Datei: 70 kb
Als rtf-Datei: 98 kb
Der "Job-AQTIV-Gesetzentwurf"
(leider nur) als pdf-Datei (574 kb)
Eine Synopse SGB III
Die genaue Gegenüberstellung des alten SGB III mit dem Entwurf, in dem die Reform der
Arbeitsmarktpolitischen Instrumente des "Job-AQTIV-Gesetzes" umgesetzt sind. Dieses 101-seitige
Dokument (82 S. als pdf) eignet sich hervorragend zur Analyse des Gesetzestextes. Wer damit arbeiten möchte sollte
aber bedenken, dass diese Synopse im Querformat nur auf einem sehr großen Monitor oder in ausgedruckter
Form zu bearbeiten ist, ohne sich dabei die Augen zu ruinieren.
Achtung: Vor dem Ausdrucken der doc- oder rtf-Datei müssen die Seitenränder, vor allem der
rechte Rand, auf das
Mindestmaß des jeweiligen Druckers eingestellt werden. Dazu muss auch die mittlere Tabellenspalte etwas
nach links verschoben werden. Dadurch können sich die Seitenumbrüche verändern und das Dokument legt
bis zu fünf Seiten zu.
Als pdf-Datei (245 kb)
Als word 6.0/95-Datei (381 kb)
Als rtf-Datei (723 kb)
Das neue SGB III mit Erläuterungen als pdf-Datei 87 S. (290 kb)
Eine Auswahl an Gutachten zum "Job-AQTIV-Gesetz"
Diese subjektive Zusammenstellung deckt das gesamte Spektrum der Positionen ab, die vor dem Bundestagsausschuss
bei der öffentlichen Stellungnahme abgegeben wurden.
Herunterladen als rtf-Datei:
Einige sehr empfehlenswerte Beiträge zum "Job-AQTIV-Gesetz" findet ihr in der neuen Ausgabe der
quer vom Dezember 01.
Email: quer.infos@web.de
Internet: http://www.also-zentrum.de/publik/quer/selbst.htm
Und noch etwas wichtiges zum Schluss: Die neue Arbeitslosenhilfe
-Verordnung
(AlhiV 2002) auf dieser homepage. Eine kurze Anmerkung dazu wird demnächst folgen.
Wie immer gilt: Beiträge für die BAG-E INFO zum Themenbereich Erwerbslosigkeit,
Sozialhilfe, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik etc. können per mail an
verteiler@bag-erwerbslose
geschickt werden.
Trotz rot-grüner Weltmacht- und Reformpolitik oder gerade deshalb:
'Nen friedlichen und angenehmen Rutsch, alles Gute im Neuen und was sonst noch um
diese Jahreszeit so alles ansteht.
Solidarische Grüße
Frank
Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen
BAG-E
Kontakt:
BAG-E c/o Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V.
Solmsstr. 1a
60486 Frankfurt/M
fon: 069-700425, fax: 069-70 48 12
e-mail: kontakt@bag-erwerbslose.de
oder zentrum@falz.org
Verteiler: verteiler@bag-erwerbslose
(c/o Frank Jäger, Schleusenstr.11, 60327 Frankfurt)
Internet: www.bag-erwerbslose.de
|