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BAG-E INFO 05/02 die Erste

30.05.02

Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,

die geplanten Proteste gegen die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe sind gestern auf dem DGB-Kongress in Berlin aufgenommen worden (s. Pressemitteilung). Am 07.06. geht es weiter mit einem bundesweiten Aktionstag "Hände weg von der Arbeitslosenhilfe" zu dem die Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen aufrufen. Der Protest soll klar machen: "Die Menschen haben es satt, dass durch eine neoliberale Politik immer mehr Personen in Armut gedrängt werden, ob mit oder ohne Arbeit"...
Ein weiterer Schwerpunkt dieser INFO ist: Zeitarbeit und der Zwang in "sittenwidrige" Beschäftigung, die Rolle der Arbeitsämter und die Möglichkeiten sich dagegen zu wehren. Außerdem das Kaputtsparen einer Erwerbsloseninitiativen durch die Kürzung städtischer Zuschüsse, einige interessante Neuheiten auf unserer homepage und zum Schluss ein gut gemeinter Tipp.

Inhalt:

  1. Erwerbslosenprotest gegen Kanzler-Pläne zur Demontage der Arbeitslosenhilfe
    Pressemitteilung vom 29. Mai 2002
  2. Von Lohnwucher, Arbeitsämtern und Zeitarbeit
    Warum dem Zwang in den Niedrigstlohn nur auf gerichtlichem Wege beizukommen ist (Artikel von F. Jäger)

  3. Solidarität mit der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO)
  4. Neu auf der BAG-E homepage
  5. Ein Tipp für attac


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1. "Hände weg von der Arbeitslosenhilfe" - Protestaktion von VertreterInnen der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen auf dem DGB-Bundeskongress


Hier die gemeinsame Pressemitteilung vom 29. Mai 2002, die von der KO-Stelle versendet wurde:

Koordinierungsstelle
Gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen

(ICC Berlin, Fon 030-30202969)

Erwerbslosenprotest gegen Kanzler-Pläne zur Demontage der Arbeitslosenhilfe


Anlässlich der Rede von Bundeskanzler Schröder auf dem DGB-Kongress protestierten Erwerbslose gegen die geplante Abschaffung der Arbeitslosenhilfe. Einige erwerbslose Gewerkschafter entrollten im Saal ein Transparent mit der unmissverständlichen Aufforderung "Hände weg von der Arbeitslosenhilfe!". Entsprechende Gesetzesänderungen würden bereits vorbereitet und auch im SPD-Wahlprogramm sei lediglich versprochen, man wolle "keine Absenkung der zukünftigen Leistungen auf Sozialhilfeniveau". Aber auch ein Eingliederungsgeld, das geringfügig über dem Sozialhilfesatz läge, käme einer Abschaffung der Arbeitslosenhilfe gleich und wäre der "schwerste und folgenreichste Einschnitt in das bundesdeutsche Wirtschafts- und Sozialsystem", fürchten die organisierten Erwerbslosen. Arbeitslose und deren Familien würden in die Armut gedrängt, Niedriglohnjobs wären deren Perspektive. Dies beträfe ebenso die noch Erwerbstätigen. Auf deren Arbeitseinkommen würde ein immenser Druck ausgeübt, wenn Erwerbslose zur Annahme jeglicher Arbeitsbedingungen gezwungen wären.

In einem gemeinsamen Aufruf fordern Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen zu öffentlichen medienwirksamen Protestaktionen gegen die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe auf. Am 7. Juni 2002 ist ein bundesweiter dezentraler Aktionstag geplant.

"Die Menschen haben es satt, dass durch eine neoliberale Politik immer mehr Personen in Armut gedrängt werden, ob mit oder ohne Arbeit", heißt es in dem Aufruf.



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2. Von Lohnwucher, Arbeitsämtern und Zeitarbeit

Warum dem Zwang in den Niedrigstlohn nur auf gerichtlichem Wege beizukommen ist


Dass Leiharbeit mit Niedriglohn einher geht, dürfte für Erwerbslose nun wirklich nicht neu sein. Doch der Widerstand gegen unzumutbare Beschäftigungsverhältnisse, in denen eindeutig ein Missverhältnis zwischen der erbrachten Arbeitsleistung und dem Lohn als Gegenleistung vorliegt, ist kaum wahrzunehmen. Erschreckend ist die Rolle der Arbeitsämter bei der Vermittlung in "sittenwidrige Beschäftigung", und das obwohl die Ämter gemäß § 36 SGB III nicht in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse vermitteln dürfen, die gegen die "guten Sitten" verstoßen.
Die brennenden Fragen lauten also: Wann liegt Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB vor, was haben die Amter unter "guten Sitten" zu verstehen und unter welchen Bedingungen sind Rechtsgeschäfte - in diesem Fall Arbeitsverträge, die vielleicht unter Androhung von Sperrzeiten zustande kamen - von Beginn an nichtig? Diese Fragen müssen dringend von den zuständigen Gerichten geklärt werden. Allein an KlägerInnen fehlt es.

Dabei gibt es durchaus einige Lichtblicke: Das Arbeitsgericht Bremen z.B. hat bereits am 30.08.2000 ein rechtskräftiges Urteil gegen Lohnwucher im Bereich der Leiharbeit gefällt (Az. 5 Ca. 5152, 5198/00): Der Bruttolohn von 11,50 DM für eine ,,Lager- und Produktionshelferin ohne berufliche Qualifikation" wurde vom Gericht als sittenwidrig eingestuft. Er betrug nur knapp 60% des Durchschnittslohnes im produzierenden Gewerbe in der Region und der verbleibenden Nettolohn für die Beschäftigte unterschritt deutlich den Regelsatz der Sozialhilfe. (Das Urteil kann von der BAG homepage heruntergeladen werden s.u.)
Die vom Bremer Arbeitsgericht herangezogenen Vergleichslöhne bezogen sich jedoch auf die tariflichen bzw. ortsüblichen Löhne in einem vergleichbaren Gewerbe, d.h. sie sind nicht zwingend auf andere Regionen/Gewerbe zu übertragen. Und gerade weil Betroffene zu selten vor Gericht ziehen und rechtsetzende Urteile erkämpfen, ist im Einzelfall der Behördenwillkür bei der Interpretation, in welchem Lohnbereich denn eine "zumutbare" Beschäftigung angesiedelt sein muss, immer noch Tür und Tor geöffnet. Die bestehende Rechtsunsicherheit von Erwerbslosen ist dagegen nicht hinzunehmen und schreit nach bundeseinheitliche Leitlinien zur Ermittlung von Lohnwucher. Doch diese müssen sich an einem "wirklich" existenzsichernden Mindestlohn orientieren. Ein praktikabler Vorschlag hierzu wird unten vorgestellt.

Doch schauen wir zunächst auf die Stellenangebote der Arbeitsämter, die jedeR im Stellen Informations-Service (SIS) nachlesen kann. Hier drei Beispiele, die mit Blick auf das o.g. Urteil sofort den Verdacht auf Lohnwucher aufkommen lassen:

  • 67 von 80 (vom 21.01.2002). Hilfsarbeiter/in ohne nähere Tätigkeitsangabe (BKZ 5317);
    STELLENBESCHREIBUNG, Anforderungen: Anfallende Arbeiten als Prod.helfer, Lagerhelfer, Handwerkshelfer; Betriebsart: ANÜ; Arbeitsort: Bundesweit; Arbeitszeit: Vollzeit/Schicht; Gehalt/Lohn: 4,85; Frei ab: 04.02.02; Befristet: nein; Alter: bis 50; Stellenanzahl: 1; KONTAKT: Arbeitgeber, AvJS Personal auf Zeit GmbH, Reichsstr. 35, 07545 Gera; Rückfragen an: Herr N.; Telefon: 0365-5516541.
  • 47 von 260 (vom 05.04.2002). Produktionsarbeiter/in (BKZ 5317);
    STELLENBESCHREIBUNG, Anforderungen: Helfertätigkeit in der Produktion; Arbeitszeit: 3-Schichtsystem; Betriebsart: Personalservice; Arbeitsort: Bautzen; Arbeitszeit: Vollzeit; Gehalt/Lohn: 4,09+Zuwdg; Frei ab: 09.04.02; *Befristet bis 3 Monate*; Führerschein: B; *Alter: 18 bis 30*; Stellenanzahl: 1; KONTAKT: Arbeitgeber, Avance Personal-Service GmbH NL Bautzen, Äußere Lauenstr. 31, 02625 Bautzen; Rückfragen an: Herr H.; Telefon: 03591-209520
  • # Vermittlung direkt in ein Unternehmen:
    STELLENBESCHREIBUNG, Anforderungen: Umzüge, Tragen von Möbeln, Verpackung, Beifahrertätigkeit ; Betriebsart: Spedition; Arbeitsort: Eisenach; Arbeitszeit: Teilzeit/flexibel/-14,9h/Wo. [*die Stelle ist geringfügig]; Gehalt/Lohn: 165,-; Frei ab: sofort; Befristet: nein; Führerschein: C1E; Alter: gleich; Stellenanzahl: 1; BKZ: 7432; KONTAKT: Arbeitgeber: KUM-Transport & Handels GmbH, Eichrodter Weg 13, 99817 Eisenach; Rückfragen an: Herr W.; Telefon: 03691-732953;
    [*165 Euro : 59,6 Std. ( 14,9 x 4 ) = 2,77 Euro/Std.]"
Lohnwucher ist gemäß § 291 Abs. (1) 3. StGB ein Straftatbestand. Da die angeführten Stellen mit Stundenlöhnen z.T. weit unter 5,50 Euro (in großzügiger Anlehnung an das Bremer Urteil) im SIS keine Einzelfälle sind, kann davon ausgegangen werden, dass die hier vermittelnden Ämter ganz klar im kriminellen Bereich operieren. Wer also den Beweis erbringen kann, dass eine solche Stelle durch ein Arbeitsamt vermittelt wurde, hätte berechtigte Gründe die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Das Amt würde sich dann, wenn Lohnwucher vorliegt, neben dem Verstoß gegen § 36 SGB III der Vermittlung in ein illegales Beschäftigungsverhältnis schuldig machen (nach § 291 Abs. (1) 4. StGB). Dieser Weg scheint jedoch wenig geeignet, um gegen kriminelle Behördenpraxis vorzugehen, denn diese Vorgänge laufen natürlich verdeckt ab. Auch wissen Betroffene aufgrund ihrer Behördenerfahrungen, dass bei den meisten MitarbeiterInnen der (noch) staatlichen Arbeits(losen)verwaltung die Sensibilität gegenüber solcherlei juristischer Haarspalterei schlichtweg fehlt.

Hier geht es zunächst nach der Devise: wo keine klare Grenze gezogen ist kann diese auch nicht unterschritten werden.
Das Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt wies im Zusammenhang mit Vermittlungsangeboten in schlecht bezahlte Leiharbeit darauf hin, dass es keine "abschließende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) zu Richtwerten" gebe, "bei deren Vorliegen ein auffälliges Missverhältnis (zwischen Arbeitsleistung und Vergütung, d. Verf.) regelmäßig zu bejahen ist. Hier hält sich die Behörde nach eigenen Angaben an das Urteil des BAG vom 22.04.97, das ein auffälliges Missverhältnis bei einem Lohn sieht, der 2/3 des Tariflohnes beträgt. Diese 2/3-Grenze wurde durch die laufende Rechtsprechung weiter nach unten verschoben, weil beispielsweise das BAG-Urteil vom 23.05.01 für den Vergleich nicht nur den Tariflohn; sondern vielmehr die (orts-) übliche Vergütung für die Ermittlung eines auffälligen Missverhältnisses (zwischen Arbeitsleistung und Vergütung) heranzieht.
In der Tat gewährt der Bundesgerichtshof Ermessensspielraum für die Festlegung einer Schwelle zum Lohnwucher. Doch auch wenn die 2/3-Grenze angewendet wird, liegt vor allem die Vergütung bei Zeitarbeitsfirmen durchschnittlich unter dieser magischen Schwelle. Aus einer Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung geht hervor, dass die Bruttolöhne in der Zeitarbeitsbranche durchschnittlich 40% unter den Tariflöhnen liegen. Auch ein vom DGB veröffentlichter Vergleich der durchschnittlichen Monatseinkommen von LeiharbeiterInnen mit den von Beschäftigten der Gesamtwirtschaft weist auf eine erhebliche Diskrepanz hin. Hier lagen 1999 die Löhne bei Zeitarbeitsfirmen im Durchschnitt bei 60,5% der Vergütung in der Gesamtwirtschaft. 1980 lag dieser Anteil noch bei 77,4%.
Sind diese Zahlen stichhaltig, dann ist eine wesentliche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt von der Bundesanstalt für Arbeit einfach ignoriert worden.

Aber auch hier nagt die laufende Rechtsprechung an der Beharrlichkeit der Behörden: Nach dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18.01.2002 (Az.: S 58 L 2003/01 ), hat das Arbeitsamt Berlin Nord klar gegen den Vermittlungsgrundsatz des § 36 Abs.1 SGB III verstoßen. In dem Urteil heißt es: " Mit dem im Streit stehenden Stellenangebot verletzte die Beklagte (die BA; hier das AA Berlin Nord) bereits den Vermittlungsgrundsatz des § 36 Abs.1 des SGB III. Denn mit einem Bruttolohn von 11,- DM für Hilfsarbeiten in Berliner Industrieunternehmen sollte ein Arbeitsverhältnis begründet werden, das wegen Lohnwucher gegen die guten Sitten verstößt."
Die Urteilsbegründung schließt: " [...] Damit wird zugleich die Rechtswidrigkeit der Sperrzeit offenkundig, andernfalls der Vorwurf des Klägers berechtigt wäre, das Arbeitsamt beteilige sich an der Ausnutzung der wirtschaftlich schwächeren Lage der Arbeitsuchenden durch Verstärkung ihrer Zwangssituation."
Das Gericht beruft sich bei der Ermittlung der verkehrsüblichen Vergütung auf die gefestigte Rechtsprechung des BAG, das Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Vergütung (das den Lohnwucher begründet) ist hier ebenfalls bei 2/3 des üblichen Lohnes ansiedelt. In der Urteilsbegründung wird ausdrücklich auf das Bremer Urteil hingewiesen: " [...] Den vom Arbeitsgericht Bremen herangezogenen Hilfserwägungen zur Ausweitung von Billiglohn-Verhältnissen kommt daher im vorliegenden Zusammenhang wesentliche Bedeutung zu: es widerspricht allerdings Zielsetzungen des SGB III, vermittels einer sperrzeitsanktionierten Ausweitung solcher Lohnverhältnisse die Bereitschaft zur eigenverantwortlichen Arbeitssuche zu schwächen und einen Lohnsektor zu etablieren, der sich langfristig auf das gesamte Lohngefüge nachteilig auswirken wird."
(Das komplette Berliner Urteil wird in Kürze auf unserer homepage dokumentiert.)

Die hier skizzierte Entscheidung des Sozialgerichts Berlin ist scheinbar noch nicht bis zu den MitarbeiterInnen der BA hervorgedrungen. Vielleicht hält mensch dort aber auch nur an der bestehenden Vermittlungspraxis fest (s. aktuelle Angebote im SIS), solange die Rechtslage noch nicht endgültig geklärt ist. Immerhin gilt es ja mit der Aufwertung der Zeitarbeitsbranche etwa durch das "Job-AQTIV-Gesetz", neue Beschäftigungsfelder im Niedriglohnsektor zu erschließen und arbeitsunwillige Erwerbslosen zu disziplinieren. Zu neudeutsch heißt das jetzt fördern und fordern.

Die beiden aufgeführten Urteile zeigen aber, dass der Widerstand gegen eine restriktive Behördenpraxis nicht zwecklos ist. Wie können sich Betroffene nun gegen eine Vermittlung in "sittenwidrige Beschäftigung" wehren?
Natürlich kann Widerspruch gegen eine Sperrzeit eingelegt werden, die verhängt wurde, weil eine nach Ansicht des Amtes "zumutbare" Beschäftigung nicht angetreten wurde. Ein Musterwiderspruch für diesen Fall seht auf der homepage zum Herunterladen bereit (s.u.). Hier werden die im August 2001 neu festgelegten Pfändungsfreigrenzen als verfassungsrechtlich gebotenes Existenzminimum und somit als Mindestlohn gesetzt und mit der Begründung der Bundesregierung für das Siebte Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen untermauert. (Auf einem anderen Blatt steht, ob diese Begründung inhaltlich zu befürworten ist...) Schlussendlich beträgt der nichtpfändbare Teil des Nettolohnes 930 Euro. "Daraus resultiert als verfassungsrechtlich gebotenes Existenzminimum ein Bruttolohn in Höhe von monatlich 1.312,53 Euro (ca. 2.570 DM), was einem Stundenlohn (37,5 Std.-Woche) von 8,14 EURO (= 15,92 DM) entspricht."
Die aus dem Musterbrief zu entnehmende Begründung ist sicherlich von der Argumentation her angemessen und rechtlich korrekt. Doch es ist zu bezweifeln, dass die Begründung vor Gericht Bestand hätte. Handelte es sich hier doch um ein Urteil von immenser politischer Brisanz: Die gesamte "workfare-Politik", das "Fördern und Fordern" im SGB III und (schon bald noch konkreter) im BSHG, die Kombilohnschiene und vieles mehr würden bei einer Festsetzung der Pfändungsgrenze als Mindestlohn ins Leere laufen. Dessen ungeachtet würde ein solches Verfahren - oder besser eine ganze Reihe davon - einen ungeheuren Wirbel verursachen und so manche/n Verantwortliche/n in Begründungsnöte bringen.
Als Alternative hierzu ist übrigens ein weiterer Musterwiderspruch gegen vom Arbeitsamt verhängte Sperrzeiten im Zusammenhang mit Niedrigstlohnbeschäftigung in Arbeit (dessen Inhalt mir leider noch nicht bekannt ist). Er wird im Juli dem neuen Leitfaden für Arbeitslose vom Arbeitslosenprojekt AG TuWas (FH Frankfurt/M) zu entnehmen sein.

Doch warum sollen die Gerichte nicht von sich aus die Beweisführung erbringen, wo nun die Grenze zum Lohnwucher liegt? Es werden wohl noch eine Menge Urteile nach dem Bremer Muster nötig sein, um zumindest den übelsten Auswüchsen des gegenwärtigen Lohndumpings bundesweit (und besonders in den neuen Bundesländern) zu begegnen.
Deshalb zum Schluss sinngemäß wiedergegeben die Empfehlung von Ulrich Stascheit, dem Mitautor des besagten Leitfadens für Arbeitslose, an Betroffene und Beratungsstellen:

Widerspruch ist gut... Besser ist jedoch, eine vermeintlich "sittenwidrige" Beschäftigung zunächst anzunehmen und dann vor dem Arbeitsgericht gegen die Lohnwucherer zu klagen.
Nur so kommen die rechtsetzenden Gerichtsurteile zustande.

Frank Jäger


Vielen Dank an Jürgen W., der die Anregung für diesen Beitrag lieferte. Er versorgte uns mit einer Fülle von Informationen zum Thema und stellte seine Korrespondenz mit Behörden und Ministerien zur Verfügung.


Die Anlagen zum Artikel:

zm Herunterladen als pdf-Datei

(Eine Materialsammlung zum Thema ist geplant/ Beiträge sind erwünscht)



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3. Solidarität mit der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO)


Die Auswirkungen der rot-grünen Steuerreformen machen sich seit diesem Jahr bei den Kommunen besonders deutlich bemerkbar. Steuermindereinnahmen führen dazu, dass die Luft in vielen Städten und Gemeinden sehr dünn wird und das soziale Klima vollends umzukippen droht. Die allerorts geplanten Einsparungen treffen vor allem den Bereich, der in den vergangenen Jahren schon am meisten gebeutelt wurde: den Sozialetat.
Die Folgen des "Oldenburger Streichkonzerts" bekommt seit Ende letzten Jahres auch die ALSO, die Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg, eiskalt zu spüren. Kurz vor dem 20-jährigen Geburtstag der Initiative hat die Stadt die Zuschüsse gekündigt. Das folgende Flugblatt dokumentiert die Situation:
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ALSO bald obdachlos?

März 2002

Die Verwaltung der Stadt Oldenburg hat für dieses Jahr drastische Kürzungen im Sozialhaushalt vorgesehen. Opfer des Streichkonzerts sind die, die sowieso wenig haben: Menschen mit geringem Einkommen, Erwerbslose, Sozialhilfebeziehende und ihre Familien! Wegfallen sollen

  • die Fahrpreisermäßigungen für SozialhilfebezieherInnen,
  • die Möglichkeit, Bildungsgutscheine in Anspruch zu nehmen
  • die kostenlose Schwimmbadbenutzung für Sozialhilfeberechtigte

Und nicht zuletzt:

Starke Einschränkungen soll es - wieder einmal - überall dort geben, wo Menschen auf kostenlose und unabhängige Beratung angewiesen sind oder sonstige kompetente Hilfe finden! Denn z.B. bei ALSO, DONNA 45, BEKOS, Pro Familia u.a. ist eine zehnprozentige Kürzung vorgesehen, das Therapiezentrum für Frauen soll gleich ganz geschlossen werden.

Bereits jetzt ist klar, dass dies nicht die letzte Kürzungsrunde sein wird: seit Jahren bestehende Verträge - z.B. für DONNA 45 und die ALSO - sind bereits gekündigt. Die Neu-"Verhandlungen", die die Stadt in Aussicht gestellt hat, verfolgen ein klares Ziel:

Schrumpfen!

Wenn es nächstes Jahr dann noch was zu schrumpfen gibt! Denn z.B. für die ALSO bedeutet die Kürzung konkret, dass wir die Miete für unsere Räume nicht mehr aufbringen könnten. Und was passiert, wenn man die Miete nicht mehr zahlen kann, weiß jeder - man fliegt raus!

Dabei ist Beratung heute wichtiger denn je: schon jetzt können wir den Andrang Ratsuchender kaum bewältigen (viele von Euch kennen leidvoll die Wartezeiten bei uns!). Und mit jeder Verschärfung des Vorgehens von Arbeits- und Sozialamt wächst der Andrang auf die Beratung! Beratung unter freiem Himmel ist jedoch kaum möglich - wir müßten uns andere öffentlich zugängliche Räume suchen - z.B. das Rathaus ...

Die politische Mehrheit aus SPD, FDP und BfO will den Vorschlägen der Verwaltung weitgehend folgen, ihre Änderungsvorschläge beschränken sich auf reine Kosmetik. Schon im Sozialausschuß verweigerte sie konsequent jede Diskussion: die SPD hatte ihre Fraktionssitzung für das folgende Wochenende angesetzt und zog sich auf das Argument zurück, sie habe sich noch keine Meinung über ihre Meinung bilden können - das hat schon Tradition.

In Sonntagsreden wird "lebendige Demokratie" gepriesen, im Alltag herrscht ein beschämendes Schmierentheater. Politisch entschieden wird hinter verschlossenen Türen, der Rat ist nur noch Abstimmungsmaschine. Gerade deswegen sollen die PolitikerInnen ihre Entscheidungen vor einer möglichst großen Öffentlichkeit rechtfertigen müssen.

Wir fordern die Ratsmitglieder auf:

  • Vertagt die Entscheidung über den Haushalt auf eine der nächsten Ratssitzungen!
  • Diskutiert mit uns über die weitreichenden politischen Weichenstellungen!
  • Laßt uns und Euch Zeit, Alternativen zum blindwütigen Sparen zu entwickeln!

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Zur aktuellen Entwicklung der Kommentar eines Aktiven:

"[...] Wir sind, wie zu erwarten war, für 2002 um 10% der gesamten städtischen Zuschüsse gekürzt worden, was in etwa bedeutet, daß wir schon mal die Miete für unser Zentrum anderweitig zusammenschnorren müssen; die Verträge über Personalkosten-Zuschüsse sind, wie nachzulesen, gekündigt; in einer ersten Gesprächsrunde hat die Verwaltung schon mal klargemacht, daß sie von uns weitere Sparvorschläge (wenn auch in nicht quantifizierter Höhe) erwartet; sollten die nicht ihren Gefallen finden, sollen wir eben für 2003 auf NULL gesetzt werden. Bloß: wo sollen wir sparen? [...]"


Weitere Informationen zum "Oldenburger Streichorchester"

findet ihr unter:
http://www.also-zentrum.de/neues.htm


  • Initiativen aus der BAG-E wollen ihre Solidarität mit der ALSO und die Entrüstung über das Kaputtsparen der Initiative in einem Protestschreiben an die Fraktionen im Oldenburger Rathaus und an den Bürgermeister ausdrücken.
  • Wir rufen alle MitstreiterInnen und UnterstützerInnen dazu auf, ebenfalls Protestbriefe an die politisch Verantwortlichen zu schicken.
    Die Adressen findet ihr unter: http://www.oldenburg.de


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4. Neu auf der BAG-E homepage:


Artikel:

Die Demontage der sozialen Sicherung - ein Angriff auf soziale Grundrechte

von Christa Sonnenfeld

Der Artikel der Sozialwissenschaftlerin Christa Sonnenfeld (Vorstandsmitglied des Komitees für Grundrechte und Demokratie) leuchtet schlaglichtartig aus, wie aktuell auch noch die Reste des keynesianischen Sozialstaats sukzessive abgeräumt werden sollen. Sie skizziert die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Strategien der politischen Klasse, die sozialen Grundrechte auszuhebeln und durch ein flexibles politisches Armutsverwaltungs- und Zwangsmaßnahmensystem zu ersetzen.

Neben dem Musterwiderspruch, dem Bremer Urteil (s. 2.) und dem Artikel von Christa Sonnenfeld stehen zum Thema

Abschaffung der Arbeitslosenhilfe

eine noch nicht ganz offizielle Absichtserklärung aus den Reihen der SPD
und das OFFENSIV-Gesetz, das die CDU/CSU im Bundesrat eingebracht hat, auf unserer homepege.

Herunterladen als rtf-Datei:



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5.Ein Tipp für attac

Der folgende gut gemeinte Rat für attac erreichte uns Mitte Mai

Bernhard H. schrieb:

Hallo,

solltet ihr von attac noch nichts davon gehört haben, will ich euch mitteilen, dass am 07.06.02 Erwerbslosenproteste stattfinden und nachfragen, ob attac bundesweit daran teilnimmt, da es im Endeffekt gegen alle ("Otto-Normal-Arbeitnehmer" als auch Erwerbslose - Meiner Ansicht nach kann Erwerbslosigkeit heute jeden treffen!) geht, wenn die Arbeitslosenhilfe abgeschafft wird, und man dann nur noch Sozialhilfe, deren Niveau auch gesenkt werden soll, erhält.
Übrigens auch die Ansicht der Autoren des Aufrufs zum Protest gegen Schröders unsoziale, neoliberale, arbeitgeberfreundliche Politik:
Hier mehr dazu:
http://www.bag-erwerbslose.de/material/info0204_1.html#i

Gruß
Bernhard H.

PS: Da ich auch an diversen Diskussionsforen Erwerbsloser schon teilgenommen habe, würde es die Glaubwürdigkeit von attac Deutschland wohl massiv erhöhen, wenn diese sich nicht nur auf den Kampf gegen die ausländischen Globalisierungsfolgen beschränken würde.
Manche Erwerbslose halten attac nur für einen Debatierclub, wurden wohl zu oft enttäuscht, von diversen anderen Debatierclubs und Parteien, um noch zu vertrauen.
Ergo eine gute Gelegenheit für attac hier Boden zu gewinnen, wenn ich mit massiven Protesten die Erwerbslosen unterstützt, statt nur zu reden!



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Diese INFO ist sehr umfangreich und deshalb mit etwas Verspätung herausgekommen. Ich hoffe, dass es schon bald etwas über den bundesweiten Aktionstag am 07.06. zu berichten gibt und bitte die Aktiven, Informationen über Aktionen an den Verteiler (s.u.) zu schicken. Ich wünsche euch viel Erfolg !

Wie immer können Beiträge für die BAG-E INFO zum Themenbereich Erwerbslosigkeit, Sozialhilfe, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik etc. per mail an
verteiler@bag-erwerbslose
geschickt werden.


Solidarische Grüße
Frank



Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen

BAG-E


Kontakt:
BAG-E c/o Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V.
Solmsstr. 1a
60486 Frankfurt/M
fon: 069-700425, fax: 069-70 48 12
e-mail: kontakt@bag-erwerbslose.de
oder zentrum@falz.org
Verteiler: verteiler@bag-erwerbslose
(c/o Frank Jäger, Schleusenstr.11, 60327 Frankfurt)
Internet: www.bag-erwerbslose.de



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