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BAG-E INFO 07/02 die Erste

19.07.02

Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,

es ist Wahlkampf und da sollte mensch die Reden der PolitikerInnen nicht zu voll nehmen. Aber was sich da in der Hartz-Kommission und in den entsprechenden Strategiezirkeln und Gremien der Union, der Spitzenverbände der Kommunen, Arbeitgeber u.s.w. zum Thema Arbeitsmarktpolitik zusammenbraut, ist ein breit angelegter Angriff auf die sozialen Sicherungssysteme und alle Menschen ohne Erwerbsarbeit, der einer generellen Verschlechterung der Beschäftigungsstandards und der Senkung des allgemeinen Lohnniveaus den Weg bereitet. Zwei Beiträge zu diesem Thema folgen in dieser INFO. Eine umfangreiche Materialsammlung zu den "Hartz-Vorschlägen" und der Debatte darüber findet ihr unter:
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/modelle/hartz.html
Um das Thema Lohnwucher geht es in der Presseerklärung der GALIDA. Dazu auch ein aktuelles Urteil neu auf unserer homepage.
Auch in Sachen Sperrzeit wegen des "Fehlverhaltens" in einer Trainingsmaßnahme wird gerade ein Gericht bemüht. Hier bitten die Aktiven um sachkundige Unterstützung.
Schließlich einige wichtige Kurzinfos im Abspann.

Inhalt:

  1. Stellungnahme des Runden Tisches der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen zu den "Hartz-Vorschägen"
  2. Hartz und die Folgen
    Artikel von Rainer Balcerowiak

  3. Arbeitsamt vermittelt Lohndumping-Jobs
    GALIDA schaltet Staatsanwaltschaft ein (Pressemitteilung)
  4. Zum Thema Lohnwucher neu auf der BAG-E homepage
  5. Noch ein Fall für's Gericht
    Die Wiesbadener Gesellschaft für gegenseitige Hilfe führt ein Verfahren gegen einen Sperrzeitbescheid


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1. Stellungnahme des Runden Tisches der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen...


...zu den Vorschlägen von Dr. Peter Hartz


Auf seinem Treffen am 25. Juni 2002 in Hannover lehnte der Bundesweite Runde Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen die Kernpunkte der "Hartz-Vorschläge" Leistungskürzungen, Verschärfung der Zumutbarkeit und Ausweitung der Zeitarbeit grundsätzlich ab.

Der Runde Tisch kritisiert insbesondere folgende Vorschläge:

  • Begrenzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf ein Jahr (bisher für Ältere bis zu 32 Monaten) und Pauschalzahlung während der ersten sechs Monate
  • Befristung der Arbeitslosenhilfe auf 12 Monate und Absenkung der Leistung auf Sozialhilfeniveau
  • Umkehr der Beweislast in der Frage der Zumutbarkeit eines Stellenangebots
  • Zumutbarkeit einer "hohen Mobilität" bei Jungen ohne Familie
  • Anstellung in Zeitarbeit, auch in Form unbezahlter "Arbeit auf Probe" oder Trainingsmaßnahmen, bei Ablehnung Reduzierung des Arbeitslosengeldes
  • Abschieben Älterer ab 55 Jahren, die aus der Statistik herausgenommen und bei abgesenkten Bezügen auf die Rente warten sollen
  • Weitere Privatisierung der Arbeitsvermittlung und Stellenabbau bei den Arbeitsämtern

Der Runde Tisch stellt fest, dass diese Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit nicht taugen - im Gegenteil. Sie verstärken den Druck auf Erwerbslose, immer schlechtere Arbeitsbedingungen hinzunehmen und gefährden reguläre Arbeitsplätze.

Die Organisationen des Runden Tisch warnen vor einem "Aufgehen" der Arbeitslosenhilfe in eine Sozialhilfeleistung. Dies wäre der schwerste und folgenreichste Einschnitt in das bundesdeutsche Wirtschafts- und Sozialsystem in den letzten Jahren. Arbeitslose und deren Familien würden in die Armut gedrängt. Niedriglohnjobs und ungeschützte Beschäftigung wären deren Perspektive. Dies beträfe zugleich die (Noch-)Erwerbstätigen, deren Arbeitseinkommen und -bedingungen durch die erzwungene "Billigkonkurrenz" Erwerbsloser unter immensen Druck geraten würden. Und nicht zuletzt: weniger Sozialeinkommen bedeutet weniger Kaufkraft, gerade im unteren Einkommensbereich.

Der Runde Tisch hat seinen Standpunkt zu sozialen Rechten und zur Schaffung von Arbeitsplätzen formuliert und fordert die Beteiligung an der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". In diesem Zusammenhang äußert der Runde Tisch auch sein Unverständnis darüber, dass Peter Gasse als angefragtes Kommissionsmitglied der Einladung und Bitte um Informationen nicht nachgekommen ist.


Bundesweiter Runder Tisch der Erwerbslosenorganisationen und Sozialhilfeinitiativen:
Arbeitslosenverband Deutschland (ALV D); Bundesarbeitsgemeinschaft Erwerbslose (BAG-E); Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI); Bundeserwerbslosenausschuss der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (BEA); Europäische Märsche gegen Erwerbslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung und Ausgrenzung; Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS); Landeskoordinationen der Erwerbslosengruppen


Anlage: Auszug aus der "Dresdener Erklärung" des Runden Tisch vom 3. März 2002:

"Wir (..) bieten an, über ein Gegenkonzept zu diskutieren, das auf Solidarität statt Konkurrenz basiert. Daraus wollen wir gemeinsame Handlungsperspektiven gewinnen. Wir wollen isolierte Abwehrkämpfe gegen Lohn- und Sozialraub überwinden und einen öffentlichen Diskurs über mögliche Alternativen anstoßen. Wir lassen uns von der Losung leiten, die über dem Weltsozialforum in Porto Alegre stand: Eine andere Welt ist möglich. Es liegt an uns, sie zu definieren und zu erstreiten.

Als Erwerbslose und Sozialhilfebeziehende bringen wir in diese Debatte einen Standpunkt ein, der darauf besteht, daß wir soziale Rechte haben:

  • Wir fordern die Rücknahme von Leistungskürzungen, die Erwerbslose und Sozialhilfebeziehende in Armut drängen. Keine Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, keine Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, keine Kürzungen bei der Sozialhilfe! Wir lehnen die öffentliche Förderung unzumutbarer prekärer Beschäftigungsverhältnisse insbesondere im Niedriglohnbereich ab und erwarten die Rücknahme aller Disziplinierungsinstrumente gegen Erwerbslose und Sozialhilfebeziehende.
  • Berufsschutz und erworbene Einkommensansprüche müssen rechtlich geschützt werden.
  • Wir fordern tarifliche, existenzsichernde und armutsfeste Arbeitsplätze entsprechend unserer Qualifikation zur Gestaltung eines menschenwürdigen, selbstbestimmten Lebens. Das schließt das Recht auf aktive und umfassende Teilhabe der Einzelnen in allen Bereichen der gesellschaftlichen Entwicklung wie Wohnen, Kultur, Ausbildung, Politik und berufliche Perspektiven ein.
  • Wir fordern eine bedarfsorientierte Grundsicherung für alle, die keinen existenzsichernden Arbeitsplatz haben, in Höhe von 800 Euro + Warmmiete.
  • Sie muß Grundlage für die gesetzliche Festlegung von Mindestlohn und Mindestrente sein.
  • Wir fordern die Anerkennung und nötigenfalls Entlohnung unserer gesellschaftlich notwendigen Arbeit in den Bereichen Hilfe zur Selbsthilfe, Arbeitslosigkeit und Armut, Familienarbeit, Pflege, Kindererziehung und Nachbarschaftshilfe, Kultur und Politik. Keine Ersetzung von Erwerbsarbeitsplätzen durch Ehrenamt!
  • Wir fordern den Ausbau und die öffentliche Förderung gemeinwohlorientierter Arbeitsplätze und die staatliche Unterstützung für von uns entwickelte soziale und Beschäftigungsprojekte.
  • Die notwendige Umverteilung von Arbeit ist sofort durch Modelle zur Arbeitszeitverkürzung und den drastischen Abbau der Überstunden umzusetzen.
  • Große Gewinne und Vermögen müssen zur Finanzierung herangezogen werden."


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2. Artikel

Hartz und die Folgen

Kommunalverband will Arbeitslosenhilfe abschaffen und Sozialhilfe senken

von Rainer Balcerowiak


Im Sog der Diskussionen um die Vorschläge der Hartz-Kommission zur "Reform" der Arbeitsvermittlung hat sich am Mittwoch auch der Deutsche Landkreistag (DLT) als kommunaler Spitzenverband der 323 deutschen Landkreise vehement für die drastische Beschränkung von Lohnersatzleistungen und die Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe ausgesprochen. Die hohe Zahl der arbeitsfähigen Sozialhilfebezieher, deren Zahl der DLT bundesweit auf eine Million Menschen schätzt, und der drohende Kollaps der kommunalen Finanzen mache eine "durchgreifende Reform" unumgänglich, so DLT-Präsident Axel Endlein.

"Weder die Arbeitslosenhilfe, die an der Situation früherer Erwerbsarbeit anknüpft, noch die am individuellen Bedarf orientierte Sozialhilfe" hätten "die richtigen Anreize" für die Überwindung der eigenen Arbeitslosigkeit geboten. Eine streng an die Bedürftigkeit gebundene Grundpauschale solle das Notwendigste des Lebensunterhaltes abdecken, dazu kämen "gestaffelte Zuschläge als Anreizfunktion zur Aufnahme einer Arbeit". Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sollten dabei abgedeckt werden, für die Rentenversicherung müsse man aber nach "differenzierten Lösungen" suchen, so Endlein.

Der DLT läßt keinen Zweifel daran, daß man für "Arbeitsunwillige", die entsprechende "Zielvereinbarungen" nicht einhielten, die Direktzahlungen bis "auf Null" zurückfahren wolle. Dieses neue System "aktiver und passiver Leistungen" solle von einem neu zu schaffenden "ganzheitlichen Träger" umgesetzt werden, wobei die "aktivierenden" Bestandteile in den Mittelpunkt gestellt werden sollten. Als Träger für diese neue Struktur bot sich der DLT gleich selbst an. Die Landtage verfügten "über soziale Kompetenz und Möglichkeiten, verschiedene Politikfelder zu bündeln", so Endlein. Grundvoraussetzung wäre allerdings ein "Systemwechsel" bei der Finanzierung der Kommunen, die in Zukunft garantierte Direktzuwendungen des Bundes erhalten müßten und somit nicht mehr vom Goodwill der Landesregierungen abhängig wären. Dafür müßte allerdings das Grundgesetz geändert werden.

Der bei der Präsentation anwesende Vorstandsvorsitzende der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster ("heute nicht in offizieller Funktion, sondern als Politikberater"), bescheinigte dem DLT-Konzept einen gewissen "Charme", da es "Systemgrenzen sprengen" wolle. Er bat zu bedenken, daß die totale Verweigerung von Direktzahlungen an bedürftige Arbeitslose verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen könnte. Generell sei es jedoch unumgänglich, den "soziokulturellen Begriff des Existenzminimums" zu diskutieren.

Gerster nutzte die Gelegenheit, um erneut die aus seiner Sicht unumgänglichen Kernpunkte einer Reform zu benennen: die Begrenzung der Zahlung von Lohnersatzleistungen und die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe. Er zeigte sich zuversichtlich, daß sich diese beiden Positionen auch in der Endfassung der Vorschläge der Hartz-Kommission, die am 16. August vorgelegt werden soll, wiederfinden.

Sowohl Endlein wie auch Gerster räumten freimütig ein, daß die Umsetzung der DLT-Vorschläge keine Einsparungen bringen würden. Das erscheint aufgrund der gebetsmühlenartigen Betonung des Sparprimats auf allen Ebenen auf den ersten Blick verwunderlich. Jedoch scheint die gesellschaftspolitische Vision der schleichenden Einführung eines Arbeitsdienstes auf der Prioritätenliste der herrschenden Politiker noch wesentlich höher angesiedelt zu sein.

junge welt vom 11.06.2002



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3. Pressemitteilung

Arbeitsamt vermittelt Lohndumping-Jobs
GALIDA schaltet Staatsanwaltschaft ein


Nach einer am 12. Juli im Stellen-Informations-Service (SIS) des Arbeitsamts Darmstadt durchgeführten Recherche der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA) und der Stadtverordnetenfraktion OS/3, vermittelt das Amt Arbeitslose in nicht existenzsichernde, juristisch gesehen "sittenwidrige" Arbeitsverhältnisse.

Die Löhne der vom Arbeitsamt angebotenen Arbeitsstellen, insbesondere im Bereich Leiharbeit, unterschreiten in vielen Fällen die Grenze zur Sittenwidrigkeit. Sittenwidrig und damit unzulässig, ist nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und auch des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 27. April 1997, Az. 1StR701-96) ein Arbeitsverhältnis dann wenn die Lohnhöhe ein Drittel unter dem vergleichbaren Tarif liegt.

Die Arbeitsverwaltung ist nach dem Gesetz verpflichtet (§ 36 Abs. 1 SGB III) jedes Arbeitsangebot von Arbeitgebern auf Sittenwidrigkeit zu überprüfen, vor allem was die Lohnhöhe betrifft. Nach GALIDA-Recherchen wird diese Überprüfung unterlassen und der größte Teil der Stellenangebote enthält überhaupt keine Angabe zur Lohnhöhe.

Spitzenreiter beim Lohndumping sind die sog. Zeitarbeitsfirmen. Hier liegen die gezahlten Löhne (4 - 5,50 €) soweit unter Tarif, das sie nicht nur gegen die "guten Sitten" verstoßen, sondern möglicherweise den Straftatbestand des Lohnwuchers nach § 291 StGB erfüllen.

Aus diesem Grund hat die GALIDA am 15. Juli 2002 die Staatsanwaltschaft Darmstadt eingeschaltet. Zwei Zeitarbeitsfirmen wurden exemplarisch wegen des Verdachtes des Lohnwuchers gemäss § 291 StGB (vormals § 302a) angezeigt. Sollte sich der Staatsanwalt der Rechtsauffassung von GALIDA anschließen, müsste die Arbeitsverwaltung mit einer Anzeige wegen Beihilfe zum Lohnwucher rechnen.


(Diese Pressemitteilung der GALIDA erreichte uns am 15.07.02)


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4. Zum Thema Lohnwucher neu auf unserer Homepage:


Nach dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18.01.2002 (Az.: S 58 L 2003/01 ), hat das Arbeitsamt Berlin Nord klar gegen den Vermittlungsgrundsatz des § 36 Abs.1 SGB III verstoßen. In dem Urteil heißt es: " Mit dem im Streit stehenden Stellenangebot verletzte die Beklagte (die BA; hier das AA Berlin Nord) bereits den Vermittlungsgrundsatz des § 36 Abs.1 des SGB III. Denn mit einem Bruttolohn von 11,- DM für Hilfsarbeiten in Berliner Industrieunternehmen sollte ein Arbeitsverhältnis begründet werden, das wegen Lohnwucher gegen die guten Sitten verstößt."


Das Berliner Urteil zum herunterladen als pdf-Datei



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5. Noch ein Fall für's Gericht

Die Wiesbadener Gesellschaft für gegenseitige Hilfe führt ein Verfahren gegen einen Sperrzeitbescheid

Hier der Bericht und die Bitte um Unterstützung:

Sozialgerichtsverfahren: Sperrzeitverhängung wegen "Fehlverhalten" in Trainingsmaßnahme

In einem vor dem Landessozialgericht angekommenen Verfahren soll die Unzumutbarkeit der Teilnahmeverpflichtung als Urteilsinhalt erreicht werden.
Damit kippt die Sperrzeit, ohne dass das "Fehlverhalten" näher geprüft werden muss. (Im aktuellen Fall eines 45-Jährigen stehen die Chancen nicht ganz schlecht). Ein solches Ergebnis wäre für die Bemühungen der Arbeitslosen-Aktiven von nicht geringer Bedeutung. Und für die Argumentation/Agitation gegen die merkwürdigen Maßnahmen generell.

Für die weitere Argumentation besteht folgender Unterstützungsbedarf:

Ute Winkler hat im Gagel-Kommentar zum SGB III das juristische Podest schon gezimmert:
"Bildungsbemühungen sind ein besonders sensibler Bereich, bei dem die Motivation und die Eignung des einzelnen wichtige Merkmale sind" (Es besteht also "besonders breiter Raum für die Anerkennung von Gründen für Ablehnung und Abbruch".)

Auf dieses Podest müssten jetzt importiert werden:

  1. "Erwachsenenpädagogische Standards zu Arbeitsamtsmaßnahmen"
    Gibt es entsprechende Artikel? / Hat jemand eine Idee, wer als Autor/in (am besten mit einem berufs- oder erwachsenenpädagogischen Namen) für einen entsprechenden Artikel angesprochen werden könnte? So ein in Bälde veröffentlichter Artikel wäre ein guter Trumpf in dem erwähnten Verfahren.
  2. Material zu Sinn und Unsinn von AA-Trainingsmaßnahmen, methodischen Anforderungen usw. (Aus Berufsbildungsforschung usw.). Aus Zeitgründen ist es hier nicht möglich, die Pfade zu entsprechenden Materialien (und z.B. zu den Grundzeitschriften, über die sie relativ leicht zu finden wären) zu suchen. Wer kann mit Hinweisen helfen?

Gesellschaft für gegenseitige Hilfe
c/o Infoladen Linker Projekte
Werderstr. 8
65195 Wiesbaden
oder:
m-bruehl@gmx.net
oder: TEL/FAX: 0611/9490751



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Bitte wendet euch mit unterstützenden Beiträgen direkt an die o.a. Adressen. Wir werden berichten wenn es was Neues gibt.


Das bitte nicht vergessen!

Bundesweiter Aktionstag am 14.9. in Köln

Unter dem Motto "Her mit dem schönen Leben - Eine andere Welt ist möglich!" rufen attac, die Jugendorganisationen von ver.di, IG Metall, IG BAU, Transnet, NGG sowie der Runde Tisch der Erwerbslosenorganisationen zur Großdemonstration und Aktionen nach Köln auf.
Eine zentrale Forderung lautet "Für soziale Gerechtigkeit und Umverteilung - gegen Lohndumping und Sozialabbau".
Das Programm der Erwerbslosengruppen beginnt um 11 Uhr auf dem Friesenplatz.

Aufruf und Infos unter:

http://www.hmdsl.de (Gewerkschaftsjugend) und
http://www.attac-netzwerk.de/149


Und zum Abschluss:

Die neue umfassende Existenzgeldseite findet ihr unter:

http://www.existenzgeld.de


Wie immer können Beiträge für die BAG-E INFO zum Themenbereich Erwerbslosigkeit, Sozialhilfe, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik etc. per mail an
verteiler@bag-erwerbslose
geschickt werden.


Solidarische Grüße
Das FALZ-Team



Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen

BAG-E


Kontakt:
BAG-E c/o Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V.
Solmsstr. 1a
60486 Frankfurt/M
fon: 069-700425, fax: 069-70 48 12
e-mail: kontakt@bag-erwerbslose.de
oder zentrum@falz.org
Verteiler: verteiler@bag-erwerbslose
(c/o Frank Jäger, Schleusenstr.11, 60327 Frankfurt)
Internet: www.bag-erwerbslose.de



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