BAG-E INFO 07/02 die Erste
19.07.02
Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,
es ist Wahlkampf und da sollte mensch die Reden der PolitikerInnen nicht zu
voll nehmen. Aber was sich da in der Hartz-Kommission und in den entsprechenden
Strategiezirkeln und Gremien der Union, der Spitzenverbände der Kommunen, Arbeitgeber u.s.w. zum Thema
Arbeitsmarktpolitik zusammenbraut, ist ein breit angelegter Angriff auf die sozialen
Sicherungssysteme und alle Menschen ohne Erwerbsarbeit, der einer generellen Verschlechterung
der Beschäftigungsstandards und der Senkung des allgemeinen Lohnniveaus den Weg bereitet. Zwei Beiträge zu
diesem Thema folgen in dieser INFO. Eine umfangreiche Materialsammlung zu den
"Hartz-Vorschlägen" und der Debatte darüber findet ihr unter:
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/modelle/hartz.html
Um das Thema Lohnwucher geht es in der Presseerklärung der GALIDA. Dazu
auch ein aktuelles Urteil neu auf unserer homepage.
Auch in Sachen Sperrzeit wegen des "Fehlverhaltens" in einer Trainingsmaßnahme
wird gerade ein Gericht bemüht. Hier bitten die Aktiven um sachkundige
Unterstützung.
Schließlich einige wichtige Kurzinfos im Abspann.
- Stellungnahme des Runden Tisches der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen
zu den "Hartz-Vorschägen"
- Hartz und die Folgen
Artikel von Rainer Balcerowiak
- Arbeitsamt vermittelt Lohndumping-Jobs
GALIDA schaltet Staatsanwaltschaft ein (Pressemitteilung)
- Zum Thema Lohnwucher neu auf der BAG-E homepage
- Noch ein Fall für's Gericht
Die Wiesbadener Gesellschaft für gegenseitige Hilfe führt ein Verfahren
gegen einen Sperrzeitbescheid
1. Stellungnahme des Runden Tisches der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen...
...zu den Vorschlägen von Dr. Peter Hartz
Auf seinem Treffen am 25. Juni 2002 in Hannover lehnte der Bundesweite Runde
Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen die Kernpunkte der "Hartz-Vorschläge"
Leistungskürzungen, Verschärfung der Zumutbarkeit und Ausweitung der
Zeitarbeit grundsätzlich ab.
Der Runde Tisch kritisiert insbesondere folgende Vorschläge:
- Begrenzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf ein Jahr (bisher für
Ältere bis zu 32 Monaten) und Pauschalzahlung während der ersten sechs Monate
- Befristung der Arbeitslosenhilfe auf 12 Monate und Absenkung der Leistung
auf Sozialhilfeniveau
- Umkehr der Beweislast in der Frage der Zumutbarkeit eines Stellenangebots
- Zumutbarkeit einer "hohen Mobilität" bei Jungen ohne Familie
- Anstellung in Zeitarbeit, auch in Form unbezahlter "Arbeit auf Probe"
oder Trainingsmaßnahmen, bei Ablehnung Reduzierung des Arbeitslosengeldes
- Abschieben Älterer ab 55 Jahren, die aus der Statistik herausgenommen
und bei abgesenkten Bezügen auf die Rente warten sollen
- Weitere Privatisierung der Arbeitsvermittlung und Stellenabbau bei den Arbeitsämtern
Der Runde Tisch stellt fest, dass diese Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit
nicht taugen - im Gegenteil. Sie verstärken den Druck auf Erwerbslose,
immer schlechtere Arbeitsbedingungen hinzunehmen und gefährden reguläre
Arbeitsplätze.
Die Organisationen des Runden Tisch warnen vor einem "Aufgehen" der
Arbeitslosenhilfe in eine Sozialhilfeleistung. Dies wäre der schwerste
und folgenreichste Einschnitt in das bundesdeutsche Wirtschafts- und Sozialsystem
in den letzten Jahren. Arbeitslose und deren Familien würden in die Armut
gedrängt. Niedriglohnjobs und ungeschützte Beschäftigung wären
deren Perspektive. Dies beträfe zugleich die (Noch-)Erwerbstätigen,
deren Arbeitseinkommen und -bedingungen durch die erzwungene "Billigkonkurrenz"
Erwerbsloser unter immensen Druck geraten würden. Und nicht zuletzt: weniger
Sozialeinkommen bedeutet weniger Kaufkraft, gerade im unteren Einkommensbereich.
Der Runde Tisch hat seinen Standpunkt zu sozialen Rechten und zur Schaffung
von Arbeitsplätzen formuliert und fordert die Beteiligung an der Kommission
"Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". In diesem Zusammenhang
äußert der Runde Tisch auch sein Unverständnis darüber,
dass Peter Gasse als angefragtes Kommissionsmitglied der Einladung und Bitte
um Informationen nicht nachgekommen ist.
Bundesweiter Runder Tisch der Erwerbslosenorganisationen und Sozialhilfeinitiativen:
Arbeitslosenverband Deutschland (ALV D); Bundesarbeitsgemeinschaft Erwerbslose
(BAG-E); Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI); Bundeserwerbslosenausschuss
der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (BEA); Europäische Märsche
gegen Erwerbslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung und Ausgrenzung;
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS); Landeskoordinationen
der Erwerbslosengruppen
Anlage: Auszug aus der "Dresdener Erklärung" des Runden Tisch
vom 3. März 2002:
"Wir (..) bieten an, über ein Gegenkonzept zu diskutieren, das auf
Solidarität statt Konkurrenz basiert. Daraus wollen wir gemeinsame Handlungsperspektiven
gewinnen. Wir wollen isolierte Abwehrkämpfe gegen Lohn- und Sozialraub
überwinden und einen öffentlichen Diskurs über mögliche
Alternativen anstoßen. Wir lassen uns von der Losung leiten, die über
dem Weltsozialforum in Porto Alegre stand: Eine andere Welt ist möglich.
Es liegt an uns, sie zu definieren und zu erstreiten.
Als Erwerbslose und Sozialhilfebeziehende bringen wir in diese Debatte einen
Standpunkt ein, der darauf besteht, daß wir soziale Rechte haben:
- Wir fordern die Rücknahme von Leistungskürzungen, die Erwerbslose
und Sozialhilfebeziehende in Armut drängen. Keine Abschaffung der Arbeitslosenhilfe,
keine Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, keine Kürzungen
bei der Sozialhilfe! Wir lehnen die öffentliche Förderung unzumutbarer
prekärer Beschäftigungsverhältnisse insbesondere im Niedriglohnbereich
ab und erwarten die Rücknahme aller Disziplinierungsinstrumente gegen Erwerbslose
und Sozialhilfebeziehende.
- Berufsschutz und erworbene Einkommensansprüche müssen rechtlich
geschützt werden.
- Wir fordern tarifliche, existenzsichernde und armutsfeste Arbeitsplätze
entsprechend unserer Qualifikation zur Gestaltung eines menschenwürdigen,
selbstbestimmten Lebens. Das schließt das Recht auf aktive und umfassende
Teilhabe der Einzelnen in allen Bereichen der gesellschaftlichen Entwicklung
wie Wohnen, Kultur, Ausbildung, Politik und berufliche Perspektiven ein.
- Wir fordern eine bedarfsorientierte Grundsicherung für alle, die keinen
existenzsichernden Arbeitsplatz haben, in Höhe von 800 Euro + Warmmiete.
Sie muß Grundlage für die gesetzliche Festlegung von Mindestlohn
und Mindestrente sein.
- Wir fordern die Anerkennung und nötigenfalls Entlohnung unserer gesellschaftlich
notwendigen Arbeit in den Bereichen Hilfe zur Selbsthilfe, Arbeitslosigkeit
und Armut, Familienarbeit, Pflege, Kindererziehung und Nachbarschaftshilfe,
Kultur und Politik. Keine Ersetzung von Erwerbsarbeitsplätzen durch Ehrenamt!
- Wir fordern den Ausbau und die öffentliche Förderung gemeinwohlorientierter
Arbeitsplätze und die staatliche Unterstützung für von uns entwickelte
soziale und Beschäftigungsprojekte.
- Die notwendige Umverteilung von Arbeit ist sofort durch Modelle zur Arbeitszeitverkürzung
und den drastischen Abbau der Überstunden umzusetzen.
- Große Gewinne und Vermögen müssen zur Finanzierung herangezogen
werden."
2. Artikel
Hartz und die Folgen
Kommunalverband will Arbeitslosenhilfe abschaffen und Sozialhilfe senken
von Rainer Balcerowiak
Im Sog der Diskussionen um die Vorschläge der Hartz-Kommission zur "Reform"
der Arbeitsvermittlung hat sich am Mittwoch auch der Deutsche Landkreistag (DLT)
als kommunaler Spitzenverband der 323 deutschen Landkreise vehement für
die drastische Beschränkung von Lohnersatzleistungen und die Zusammenlegung
von Arbeits- und Sozialhilfe ausgesprochen. Die hohe Zahl der arbeitsfähigen
Sozialhilfebezieher, deren Zahl der DLT bundesweit auf eine Million Menschen
schätzt, und der drohende Kollaps der kommunalen Finanzen mache eine "durchgreifende
Reform" unumgänglich, so DLT-Präsident Axel Endlein.
"Weder die Arbeitslosenhilfe, die an der Situation früherer Erwerbsarbeit
anknüpft, noch die am individuellen Bedarf orientierte Sozialhilfe"
hätten "die richtigen Anreize" für die Überwindung
der eigenen Arbeitslosigkeit geboten. Eine streng an die Bedürftigkeit
gebundene Grundpauschale solle das Notwendigste des Lebensunterhaltes abdecken,
dazu kämen "gestaffelte Zuschläge als Anreizfunktion zur Aufnahme
einer Arbeit". Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sollten dabei
abgedeckt werden, für die Rentenversicherung müsse man aber nach "differenzierten
Lösungen" suchen, so Endlein.
Der DLT läßt keinen Zweifel daran, daß man für "Arbeitsunwillige",
die entsprechende "Zielvereinbarungen" nicht einhielten, die Direktzahlungen
bis "auf Null" zurückfahren wolle. Dieses neue System "aktiver
und passiver Leistungen" solle von einem neu zu schaffenden "ganzheitlichen
Träger" umgesetzt werden, wobei die "aktivierenden" Bestandteile
in den Mittelpunkt gestellt werden sollten. Als Träger für diese neue
Struktur bot sich der DLT gleich selbst an. Die Landtage verfügten "über
soziale Kompetenz und Möglichkeiten, verschiedene Politikfelder zu bündeln",
so Endlein. Grundvoraussetzung wäre allerdings ein "Systemwechsel"
bei der Finanzierung der Kommunen, die in Zukunft garantierte Direktzuwendungen
des Bundes erhalten müßten und somit nicht mehr vom Goodwill der
Landesregierungen abhängig wären. Dafür müßte allerdings
das Grundgesetz geändert werden.
Der bei der Präsentation anwesende Vorstandsvorsitzende der Bundesanstalt
für Arbeit, Florian Gerster ("heute nicht in offizieller Funktion,
sondern als Politikberater"), bescheinigte dem DLT-Konzept einen gewissen
"Charme", da es "Systemgrenzen sprengen" wolle. Er bat zu
bedenken, daß die totale Verweigerung von Direktzahlungen an bedürftige
Arbeitslose verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen könnte. Generell sei
es jedoch unumgänglich, den "soziokulturellen Begriff des Existenzminimums"
zu diskutieren.
Gerster nutzte die Gelegenheit, um erneut die aus seiner Sicht unumgänglichen
Kernpunkte einer Reform zu benennen: die Begrenzung der Zahlung von Lohnersatzleistungen
und die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe. Er zeigte sich zuversichtlich, daß
sich diese beiden Positionen auch in der Endfassung der Vorschläge der
Hartz-Kommission, die am 16. August vorgelegt werden soll, wiederfinden.
Sowohl Endlein wie auch Gerster räumten freimütig ein, daß
die Umsetzung der DLT-Vorschläge keine Einsparungen bringen würden.
Das erscheint aufgrund der gebetsmühlenartigen Betonung des Sparprimats
auf allen Ebenen auf den ersten Blick verwunderlich. Jedoch scheint die gesellschaftspolitische
Vision der schleichenden Einführung eines Arbeitsdienstes auf der Prioritätenliste
der herrschenden Politiker noch wesentlich höher angesiedelt zu sein.
junge welt vom 11.06.2002
3. Pressemitteilung
Arbeitsamt vermittelt Lohndumping-Jobs
GALIDA schaltet Staatsanwaltschaft ein
Nach einer am 12. Juli im Stellen-Informations-Service (SIS) des Arbeitsamts
Darmstadt durchgeführten Recherche der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative
Darmstadt (GALIDA) und der Stadtverordnetenfraktion OS/3, vermittelt das Amt
Arbeitslose in nicht existenzsichernde, juristisch gesehen "sittenwidrige"
Arbeitsverhältnisse.
Die Löhne der vom Arbeitsamt angebotenen Arbeitsstellen, insbesondere
im Bereich Leiharbeit, unterschreiten in vielen Fällen die Grenze zur Sittenwidrigkeit.
Sittenwidrig und damit unzulässig, ist nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
und auch des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 27. April 1997, Az. 1StR701-96)
ein Arbeitsverhältnis dann wenn die Lohnhöhe ein Drittel unter dem
vergleichbaren Tarif liegt.
Die Arbeitsverwaltung ist nach dem Gesetz verpflichtet (§ 36 Abs. 1 SGB
III) jedes Arbeitsangebot von Arbeitgebern auf Sittenwidrigkeit zu überprüfen,
vor allem was die Lohnhöhe betrifft. Nach GALIDA-Recherchen wird diese
Überprüfung unterlassen und der größte Teil der Stellenangebote
enthält überhaupt keine Angabe zur Lohnhöhe.
Spitzenreiter beim Lohndumping sind die sog. Zeitarbeitsfirmen. Hier liegen
die gezahlten Löhne (4 - 5,50 €) soweit unter Tarif, das sie nicht
nur gegen die "guten Sitten" verstoßen, sondern möglicherweise
den Straftatbestand des Lohnwuchers nach § 291 StGB erfüllen.
Aus diesem Grund hat die GALIDA am 15. Juli 2002 die Staatsanwaltschaft Darmstadt
eingeschaltet. Zwei Zeitarbeitsfirmen wurden exemplarisch wegen des Verdachtes
des Lohnwuchers gemäss § 291 StGB (vormals § 302a) angezeigt.
Sollte sich der Staatsanwalt der Rechtsauffassung von GALIDA anschließen,
müsste die Arbeitsverwaltung mit einer Anzeige wegen Beihilfe zum Lohnwucher
rechnen.
(Diese Pressemitteilung der GALIDA erreichte uns am 15.07.02)
4. Zum Thema Lohnwucher neu auf unserer Homepage:
Nach dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18.01.2002 (Az.: S 58 L 2003/01
), hat das Arbeitsamt Berlin Nord klar gegen den Vermittlungsgrundsatz des §
36 Abs.1 SGB III verstoßen. In dem Urteil heißt es: " Mit dem
im Streit stehenden Stellenangebot verletzte die Beklagte (die BA; hier das
AA Berlin Nord) bereits den Vermittlungsgrundsatz des § 36 Abs.1 des SGB
III. Denn mit einem Bruttolohn von 11,- DM für Hilfsarbeiten in Berliner
Industrieunternehmen sollte ein Arbeitsverhältnis begründet werden,
das wegen Lohnwucher gegen die guten Sitten verstößt."
Das Berliner Urteil zum herunterladen als pdf-Datei
5. Noch ein Fall für's Gericht
Die Wiesbadener Gesellschaft für gegenseitige Hilfe führt ein Verfahren
gegen einen Sperrzeitbescheid
Hier der Bericht und die Bitte um Unterstützung:
Sozialgerichtsverfahren: Sperrzeitverhängung wegen "Fehlverhalten"
in Trainingsmaßnahme
In einem vor dem Landessozialgericht angekommenen Verfahren soll die Unzumutbarkeit
der Teilnahmeverpflichtung als Urteilsinhalt erreicht werden.
Damit kippt die Sperrzeit, ohne dass das "Fehlverhalten" näher
geprüft werden muss. (Im aktuellen Fall eines 45-Jährigen stehen die
Chancen nicht ganz schlecht). Ein solches Ergebnis wäre für die Bemühungen
der Arbeitslosen-Aktiven von nicht geringer Bedeutung. Und für die Argumentation/Agitation
gegen die merkwürdigen Maßnahmen generell.
Für die weitere Argumentation besteht folgender Unterstützungsbedarf:
Ute Winkler hat im Gagel-Kommentar zum SGB III das juristische Podest schon
gezimmert:
"Bildungsbemühungen sind ein besonders sensibler Bereich, bei dem
die Motivation und die Eignung des einzelnen wichtige Merkmale sind" (Es
besteht also "besonders breiter Raum für die Anerkennung von Gründen
für Ablehnung und Abbruch".)
Auf dieses Podest müssten jetzt importiert werden:
- "Erwachsenenpädagogische Standards zu Arbeitsamtsmaßnahmen"
Gibt es entsprechende Artikel? / Hat jemand eine Idee, wer als Autor/in (am
besten mit einem berufs- oder erwachsenenpädagogischen Namen) für
einen entsprechenden Artikel angesprochen werden könnte? So ein in Bälde
veröffentlichter Artikel wäre ein guter Trumpf in dem erwähnten
Verfahren.
- Material zu Sinn und Unsinn von AA-Trainingsmaßnahmen, methodischen
Anforderungen usw. (Aus Berufsbildungsforschung usw.). Aus Zeitgründen
ist es hier nicht möglich, die Pfade zu entsprechenden Materialien (und z.B.
zu den Grundzeitschriften, über die sie relativ leicht zu finden wären)
zu suchen. Wer kann mit Hinweisen helfen?
Gesellschaft für gegenseitige Hilfe
c/o Infoladen Linker Projekte
Werderstr. 8
65195 Wiesbaden
oder:
m-bruehl@gmx.net
oder: TEL/FAX: 0611/9490751
Bitte wendet euch mit unterstützenden Beiträgen direkt an die o.a.
Adressen. Wir werden berichten wenn es was Neues gibt.
Das bitte nicht vergessen!
Bundesweiter Aktionstag am 14.9. in Köln
Unter dem Motto "Her mit dem schönen Leben - Eine andere Welt ist
möglich!" rufen attac, die Jugendorganisationen von ver.di, IG Metall,
IG BAU, Transnet, NGG sowie der Runde Tisch der Erwerbslosenorganisationen zur
Großdemonstration und Aktionen nach Köln auf.
Eine zentrale Forderung lautet "Für soziale Gerechtigkeit und Umverteilung
- gegen Lohndumping und Sozialabbau".
Das Programm der Erwerbslosengruppen beginnt um 11 Uhr auf dem Friesenplatz.
Aufruf und Infos unter:
http://www.hmdsl.de (Gewerkschaftsjugend) und
http://www.attac-netzwerk.de/149
Und zum Abschluss:
Die neue umfassende Existenzgeldseite findet ihr unter:
http://www.existenzgeld.de
Wie immer können Beiträge für die BAG-E INFO zum Themenbereich
Erwerbslosigkeit, Sozialhilfe, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik etc. per mail
an
verteiler@bag-erwerbslose
geschickt werden.
Solidarische Grüße
Das FALZ-Team
Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen
BAG-E
Kontakt:
BAG-E c/o Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V.
Solmsstr. 1a
60486 Frankfurt/M
fon: 069-700425, fax: 069-70 48 12
e-mail: kontakt@bag-erwerbslose.de
oder zentrum@falz.org
Verteiler: verteiler@bag-erwerbslose
(c/o Frank Jäger, Schleusenstr.11, 60327 Frankfurt)
Internet: www.bag-erwerbslose.de
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