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BAG-E INFO 09/02 die Erste

01.09.02

Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,

jetzt ist die Katze aus dem Sack: Die "Hartz-Kommision" hat ihren Abschlussbericht zur Reform der Arbeitsmarktpolitik vorgelegt. Während die Regierung alles daran setzt, die Vorschläge zügig umzusetzen, nutzt die Union diese Steilvorlage, um ihrerseits arbeitsmarktpolitische Vorstellungen zu konkretisieren. Es bedarf angesichts der aktuellen Debatte keinerlei hellseherischer Fähigkeiten um vorauszusehen, dass Erwerbslose und erwerbsfähige BezieherInnen von Sozialhilfe in Zukunft verstärkt in die Mangel genommen werden sollen und mit finanziellen Einbußen zu rechnen haben - egal wie die Wahl am 22.September ausgeht. (Informationen und Beiträge zur "Hartz-Debatte")

Um so wichtiger ist es, dass sich Widerstand gegen diese Politik formiert: Der Runde Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen ruft zur Demonstration gegen Leistungskürzungen und eine weitere Erhöhung des Drucks auf Erwerbslose auf. Der Aufruf findet sich in dieser INFO
Neben einem Artikel über die Vermittlungspraxis des Arbeitsamtes Frankfurt/Main weist diese INFO auf neue Diskussionsforen für Erwerbslose im Internet hin, es gibt außerdem eine Übersicht über neue Beiträge auf unserer homepage und - sehr wichtig! - eine Meldung der BAG-SHI über Leistungen für Hochwasseropfer, die ihr bitte an die dafür infrage kommenden Adressenten weiterleitet. Schließlich noch einige Kurzinfos im Abspann.

Anmerkung: Zum Ersten mal wird die INFO auch als rtf-Dokument im Anhang mit versendet. Dies wurde von einigen LeserInnen angeregt und geschieht nun probeweise. Wenn aufgrund der erhöhten Datenmenge Einspruch gegen diese Neuerung erhoben wird, überdenken wir diesen Modus noch einmal.

Inhalt:

  1. Gemeinsam arbeiten gemeinsam kämpfen!
    Aufruf des Runden Tisches für den Aktionstag am 14.09.2002 in Köln
  2. Kurzrecherche zur Vermittlungspraxis des Frankfurter Arbeitsamtes
    Artikel von Harald Rein

  3. Arbeitslosenforen
    Links zu Diskussionsforen im Internet
  4. Neu auf der BAG-E homepag
  5. Leistungen für Hochwasseropfer - wichtige Meldung der BAG-SHI


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1. Aufruf des Runden Tisches für den Aktionstag am 14.09.2002 in Köln


Gemeinsam arbeiten, gemeinsam kämpfen!
Hände weg von der Arbeitslosenhilfe!

Das geht alle an!


Erwerbslose wie Beschäftigte müssen sich darauf einstellen, dass nach der Bundestagswahl das bestehende System der Arbeitslosenversicherung zertrümmert wird - gleich wie die Wahl ausgeht.

Deutschland fehlen 5,8 Millionen Arbeitsplätze, und jährlich werden weiter Zehntausende entlassen. Aber die öffentliche Debatte über Erwerbslosigkeit dreht sich nicht darum, wie neue Arbeitsplätze geschaffen werden können, sondern darum, wie Arbeit "billiger" gemacht wird.

Gewerkschaften haben oft genug darauf hingewiesen, was dann passiert: Tariflich und sozial abgesicherte Arbeitsplätze werden in befristete und schlecht bezahlte verwandelt. Die gerade entlassene Datentypistin darf sich dann wieder auf ihre alte Stelle bewerben, nur dass sie diesmal den Vertrag mit der Leiharbeitsfirma hat, die für dieselbe Arbeit ein Drittel weniger zahlt.

Armut trotz Arbeit wird das gemeinsame Schicksal derer, die heute erwerbslos sind, und derer, die es morgen werden.

Arbeitgeberverbände und "Ökonomen" klagen über "zu hohe Löhne und Sozialkosten".

Wir fragen:

  • Können wir uns eine Gesellschaft leisten, in der Menschen von ihrer Arbeit nicht mehr leben können?
  • Wie kann die Arbeit zu teuer sein, wenn der gesellschaftliche Reichtum Jahr um Jahr zunimmt? Hat es vielleicht damit zu tun, dass ein wachsender Teil dieses Reichtums den ohnehin Wohlhabenden zugeschoben wird?

Die geplante Aufhebung aller Beschränkungen für Leiharbeit, die Privatisierung der Arbeitsvermittlung und die Einführung eines Arbeitszwangs sprich allem Hohn, wofür Gewerkschaften bisher eingetreten sind:

  • Kein Niedriglohnsektor!
  • Erhalt der Bundesanstalt für Arbeit als öffentliches und selbstverwaltetes Unternehmen!
  • Nicht die Arbeitslosen sind schuld: Wirtschaft und Politik sind verantwortlich für die Bereitstellung existenzsichernder Dauerarbeitsplätze!

Eine andere Arbeitswelt ist möglich!

Dafür demonstrieren wir am

14. September in KÖLN

11 Uhr, Kundgebung am Friesenplatz

(eine eigenständige Kundgebung zum Thema Arbeit und Arbeitslosigkeit im Rahmen des gemeinsamen Aktionstags von Attac und Gewerkschaftsjugend)


Wir demonstrieren…

-… gegen alle Versuche, die Arbeitslosenhilfe in ihrer bestehenden Form abzuschaffen.
Es gibt mittlerweile sehr viele Vorschläge, wie die Arbeitslosenhilfe faktisch abgeschafft werden soll - sie reichen von der einfachen Streichung bis zu ihrer Absenkung auf eine nicht definierte "Höhe oberhalb der Sozialhilfe" und strikte Bindung an die "Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt".
Was macht eine alleinstehende Frau mit Kind, die einen Arbeitsplatz angeboten bekommt, aber keinen Betreuungsplatz für ihr Kind? Nach den neuesten Vorschlägen bekommt sie nur noch Sozialhilfe. Staatliche Unterstützung wird auf das absolute Existenzminimum reduziert.

-… gegen die Einführung neuer Strafen, um Erwerbslose zu zwingen, selbst die miesesten Billigjob-Angebote anzunehmen.
Ohne empfindliche Nachteile zu erleiden (Sperrzeiten), sollen Arbeitslose künftig nur dann ein Jobangebot ablehnen dürfen, wenn sie dem Arbeitsamt beweisen können, dass die Arbeitsbedingungen oder die Entlohnung unzumutbar schlecht sind. Dazu werden sie in der Praxis kaum in der Lage sein; eine solche Umkehrung der Beweislast widerspricht deshalb auch allen rechtsstaatlichen Prinzipien. Hinzu kommt, dass Widerspruch gegen Leistungskürzungen keine aufschiebende Wirkung mehr haben soll!

-… gegen die Umwandlung von Arbeitsämtern in Leiharbeitsfirmen (z.B. durch Einführung von "Personal-Service-Agenturen").
Arbeitslose Fachkräfte sollen verpflichtet werden, sich billig, gar kostenlos als Tage- oder Wochenlöhner an Betriebe und Büros ausleihen zu lassen. Entlohnt werden sie vom Arbeitsamt zunächst mit dem Arbeitslosengeld, nach der Probezeit zum Leiharbeitstarif, der wie bei allen Zeitarbeitsfirmen durchschnittlich um 20-30 Prozent unter dem normalen Tarif liegt. Wer sich weigert, dem wird das Arbeitslosengeld gekürzt. Es liegt im Ermessen der Unternehmen, ob sie die Betreffenden in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis übernehmen. Im Klartext: Viele Erwerbslose werden ewig zwischen Leihfirma und Arbeitslosigkeit pendeln.

-… gegen den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit in ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Keine Teilprivatisierungen und Ausgliederungen! Die Tarifverträge der BAT-Beschäftigten dürfen nicht angetastet werden!


Für die Rücknahme aller Leistungskürzungen und eine unbefristete Arbeitslosenhilfe, die durch einen bedarfsorientierten Mindestbetrag - z.B. einem monatlichen "Existenzgeld" von 800 Euro zzgl. Warmmiete - für Geringverdienende armutsfest zu machen ist.
Für die Schaffung zusätzlicher, tariflich und sozial abgesicherter Arbeitsplätze durch die Einschränkung von Überstunden und die Verkürzung der Arbeitszeit bei existenzsichernder Entlohnung.
Für die Finanzierung von zusätzlichen Arbeitsplätzen zur Erfüllung von gesellschaftlich sinnvollen und notwendigen Aufgaben - durch die Wiedereinführung der Vermögensteuer und der Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Kapitalvermögen.


Runder Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen
Email: der_runde_tisch@web.de

V. i. S. d.P.: Angela Klein, c/o SoZ-Verlag, Dasselstr.75-77, 50674 Köln


Dieser Aufruf kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Zum Veranstaltungsplan mit organisatorischen Hinweisen



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2. Artikel

Kurzrecherche zur Vermittlungspraxis des Frankfurter Arbeitsamtes

von Harald Rein


Am 15.Juli 2002 erstattete die Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA) Anzeige gegen zwei Zeitarbeitsfirmen wegen des Verdachts des Lohnwuchers. Gleichzeitig erhoben sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor des Arbeitsamtes Darmstadt wegen der ungeprüften Weitergabe dieser Stellenangebote an Arbeitslose.
Diese Aktivitäten veranlassten uns Anfang August 2002 in Frankfurt/M. ebenfalls eine kleine Recherche im Stelleninformationssystem (SIS) durchzuführen.
Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Es fanden sich Stellenangebote, die bis 1997 zurückreichten, somit schon längst überholt waren. Vom 12.August 1997 datierte ein Arbeitsangebot als Erntehelfer für die Gurken- und Tomatenernte, vom 5.Dezember 2000 als Landarbeitshelfer für Pflanzenproduktion, vom 14.Mai 2001 als Erntehelfer für Gemüse, vom 5.November 2001 als Saisonarbeiter bei der Kräuterernte usw.

2. Es fanden sich Stellenangebote, die nach zwei aktuellen richterlichen Urteilen, als sittenwidrig zu bezeichnen sind. Besonders bei den Erntearbeitern bzw. den Saisonarbeitern fanden sich solcherart Arbeitsangebote. Etwa der Saisonarbeiter, der für
5,28 € die Stunde als vollzeitarbeitender Helfer in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Büttelborn gesucht wurde. Für den gleichen Stundenlohn suchte ein landwirtschaftlicher Betrieb in Heusenstamm mehrere Landarbeitshelfer und in Griesheim mehrere Erntehelfer für die Obst- und Gemüseverarbeitung.

3. In der Mehrzahl der Fälle handelte es sich um Stellenangebote mit dem Zusatz "nach Vereinbarung", d.h. die genaue Vergütung erfährt der Arbeitslose erst dann, wenn er in Kontakt mit der jeweiligen Firma tritt.
Diese Praxis ist rechtlich zu beanstanden. Es ist zu vermuten, das, wie die Nachforschungen in Darmstadt ergaben (Stundenlöhne zwischen 5,37 und 5,50 €), insbesondere Zeitarbeitsfirmen zu Wucherlöhnen Arbeitslose einstellen bzw. vermitteln. Sowohl ein rechtskräftiges Urteil des Arbeitsgerichtes Bremen (vom 30.8.2000-Az.: Ca 5152, 5198/00), hat den von einer Verleihfirma einer Lager- und Produktionshelferin angebotenen Stundenlohn in Höhe von 11,50 DM brutto für lohnwucherisch niedrig erklärt, als auch vom Sozialgericht Berlin (vom 18.1.2002-Az.: S58AL2003/01) wurde einem Arbeiter rechtgegeben, da der angebotene Bruttostundenlohn von 11 DM für Hilfsarbeiten in einem Berliner Industrieunternehmen "gegen die guten Sitten verstößt". Nach § 36 SGB III darf das Arbeitsamt nicht vermitteln, "wenn eine Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis begründet werden soll, das gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt". Doch wie will das einzelne Arbeitsamt feststellen, ob dies zutrifft oder nicht, wenn die Mehrzahl der Arbeitgeber in der Rubrik Gehalt/Lohn nur "nach Vereinbarung eintragen"? Im 3. Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit zur Leiharbeit vom 14.7.2000 heißt es: "Stellenangebote müssen ... eine konkrete Mindestvergütung (ohne Auslösung, Fahrtkosten etc.) beinhalten." Dies wird in der Mehrzahl der Fälle weder in Frankfurt noch in Darmstadt (und vermutlich auch in anderen Arbeitsämtern) umgesetzt. Wucherlöhnen sind so Tür und Tor geöffnet. Auf eine entsprechende Dienstaufsichtsbeschwerde der Darmstädter Initiative reagierte der zuständige Arbeitsamtsdirektor mit folgenden Aussagen: "Bei der Stellenentgegennahme wird regelmäßig die Frage abgeklärt, ob die Entgelte der tarifrechtlichen Regelung - sofern eine solche anzuwenden ist - bzw. der Ortsüblichkeit entsprechen. Wird dieses von den Arbeitgebern bestätigt, erfolgt eine Aufnahme des Stellenangebotes..." (aus einem Brief des Arbeitsamtes Darmstadt an die Arbeitsloseninitiative GALIDA). D.h. das Arbeitsamt verlässt sich ausschließlich auf mündliche Aussagen von Arbeitgebern! Und was den eigenen "Runderlass" betrifft, so meint der Arbeitsamtsdirektor: "Auf die Einhaltung dieser Weisung seitens Außenstehender kann kein Anspruch erhoben werden." Schließlich seien die monierten 5,50 € Stundenlohn keinesfalls sittenwidrig, da es ja einen Tarifvertrag zwischen ver.di und der Firma Randstad gäbe, aus dem aufgrund möglicher Lohnabschläge auch ein Stundenlohn von 5,11 € herauskommen kann. Auf die Idee, dass auch dieser Tarifvertrag sittenwidrig ist kommt der Arbeitsamtsdirektor allerdings nicht.

4. Außerdem fanden sich Stellenangebote, bei denen es sich um 315 € (630.-DM)-Jobs handelte, die als Teilzeitangebote bezeichnet wurden. Diese Stellen unterliegen nicht der allgemein üblichen Sozialversicherungspflicht. Ob es rechtlich gestattet ist solcherart Nebenbeschäftigungen im Stelleninformationssystem als Teilzeitbeschäftigungen anzubieten, scheint mehr als zweifelhaft. Ein neuer Leistungsanspruch oder gar eine berufliche Perspektive dürfte sich daraus nicht ergeben.

Es lässt sich insgesamt feststellen, dass bereits bei einer stichprobenhaftigen Auswahl von Stellenangeboten aus dem SIS veraltetet Angebote, nichtsozialversicherungspflichtige Angebote, sittenwidrige Lohnhöhen und fehlende Kontrollbereitschaft des Arbeitsamtes finden lässt.
Wenn sich das Arbeitsamt nicht dem Vorwurf aussetzen will, es "beteilige sich an der Ausnutzung der wirtschaftlich schwächeren Lage der Arbeitssuchenden durch Verstärkung ihrer Zwangssituation" ( aus der Urteilsbegründung des Sozialgerichtes Berlin), muss es jetzt handeln.
Generelle Überprüfung aller Arbeitgeberangebote auf Sittenwidrigkeit
Grundsätzliche Überprüfung des Stelleninformationssystems nach nichtzumutbaren Arbeitsangeboten.
Sämtliche hier aufgestellten Behauptungen sind von uns belegbar.

Kontakt: zentrum@falz.org



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3. Arbeitslosenforen

Links zu Diskussionsforen im Internet


a. Neues moderiertes Internet-Diskussionsforum für Arbeitslose (reingeschaut und für gut befunden!):

Forum Arbeitslosigkeit - ARCA Soziales Netzwerk e.V.
www.alo-forum.de

Kontakt:
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
Postfach 1402
37254 Eschwege
Tel.: 05651/754706
Fax: 01212/511439710
Email: arca.sozial-esw@web.de

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b. Forum im Aufbau - Bitte um Unterstützung

Weitergeleitete Nachricht von
webmaster@das-arbeitslosenforum.de
+++++++++++++++

Hallo,
Ich bin Betreiber von http://www.das-arbeitslosenforum.de .
Zu Zeit ist die Site noch ohne Inhalt. Geplant sind Beiträge und Informationen zum Thema Arbeitslosigkeit. Mittelpunkt soll ein Diskussionsforum werden. Für Unterstützung in jeder Form, insbesondere Informationen, Beiträge und Hinweise auf interessante Links wäre ich dankbar.

Gruß
Alfred Wunderlich



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4. Neu auf unserer Homepage:

  • Erwerbszentrierung - und kein Ende!

    Replik der BAG-E auf die Vorschläge der Initiative für eine sozialpolitisch orientierte Arbeitsmarktpolitik (von Harald Rein)

    Das Papier der Initiative für eine sozialpolitisch orientierte Arbeitsmarktpolitik
    zum Herunterladen als pdf-Datei

  • Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.05.2001 (5 AZR 527/99)

    Das BAG lieferte hier zuletzt eine Begründung wann Lohnwucher, d.h. ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt (s. Punkte 17ff).
    herunterladen als rtf-Datei

  • Die Lohnwucher-Anzeige der GALIDA als Muster
    Nachahmung ausdrücklich erwünscht!

    herunterladen als rtf-Datei

  • Hartz-Kommission macht Hatz auf Arbeitslose

    Flugblatt der Metaller Arbeitsloseninitiative (Frankfurt/Main)
    herunterladen als rtf-Datei



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5. Eine wichtige Meldung!

Leistungen für Hochwasseropfer

Wir bitten euch, diese Information der BAG-SHI an die Initiativen und Beratungsstellen in den Flutgebieten weiterzuleiten


Die Flut in Deutschlands Südosten hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Ganze Dörfer sind unbewohnbar, viele Menschen stehen vor dem Nichts, Kleingewerbetreibende vor den Trümmern ihrer Existenz. Private Spenden werden bei weitem nicht ausreichen, um die Schäden zu beheben und den Opfern eine Lebensgrundlage zu beschaffen. Inwiefern kann den Menschen mit Hilfe des Sozialhilferechts geholfen werden?

Wichtig ist zunächst einmal, dass das Sozialhilferecht nicht nur Hilfen für Personen ohne oder mit geringem bzw. nicht ausreichendem Einkommen - sprich: SozialhilfebezieherInnen - vorsieht, sondern auch in "besonderen Notlagen" - und dazu gehört die Flut - Hilfen für die Geschädigten vorsieht. Dies betrifft auch Erwerbstätige, Geringverdiener, Bezieher von mittleren Einkommen Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende. Für die verschiedenen Personengruppen kommen verschiedene Paragraphen des Sozialhilferechts (BSHG) zur Anwendung (...)

Den vollständigen Artikel findet ihr unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2002/hochwasser.html

BAG SHI - Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.V.
Moselstr. 25 --- 60329 Frankfurt am Main
Fon: 069-27220898 - Fax: 069-27220897
Email: BAGSHIFrankfurt@aol.com - Internet: http://www.BAG-SHI.de



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Das bitte nicht vergessen!

Bundesweiter Aktionstag am 14.9. in Köln

- Informationen zum Ablauf gibt es beim Aktionsbüro Köln, Vogelsanger Str. 78, 50823 Köln
Telefon (0221) 500 80 74 Telefax: (0221) 500 80 75, e-Mail: der_runde_tisch@web.de
Bürozeiten: Di. bis Do., 10:00 bis 16:00 Uhr
- Weitere Infos auf den Seiten:
www.bag-shi.de; www.labournet.de; www.attac-netzwerk.de; www.verdi.de
- Die Koordination der An- und Abreise (Bus oder Bahn) läuft örtlich in Kooperation mit den ver.di-Bezirken und -Landesbezirken, den IG-Metall-Verwaltungsstellen, den Büros der DGB-Regionen, den Lokalen Initiativen von Attac, der Gewerkschaftsjugend sowie über das Kölner Aktionsbüro


Zum Schluss:

Das Beispiel der GALIDA (Anzeige wg. Lohnwucher) hat Schule gemacht:
Ein kritischer Erwerbsloser aus Ulm hat im SIS Stellenangebote für HilfsarbeiterInnen mit Stundenlöhnen ab 3.25 € gefunden und daraufhin gegen das örtliche Arbeitsamt Anzeige wegen Beihilfe zum Lohnwucher erstattet. Der Aktivist kündigte an, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen in der Behörde zu erheben.


Wie immer können Beiträge für die BAG-E INFO zum Themenbereich Erwerbslosigkeit, Sozialhilfe, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik etc. per mail an
verteiler@bag-erwerbslose.de
geschickt werden.

Wir hoffen, dass viele von Euch nach Köln kommen! Mensch sieht sich am 14.09....


Solidarische Grüße
Das FALZ-Team



Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen

BAG-E


Kontakt:
BAG-E c/o Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V.
Solmsstr. 1a
60486 Frankfurt/M
fon: 069-700425, fax: 069-70 48 12
e-mail: kontakt@bag-erwerbslose.de
oder zentrum@falz.org
Verteiler: verteiler@bag-erwerbslose.de
(c/o Frank Jäger, Friedrichstr. 24, 61476 Kronberg)
Internet: www.bag-erwerbslose.de



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