BAG-E INFO 09/02 die Erste
01.09.02
Hallo MitstreiterInnen und UnterstützerInnen,
jetzt ist die Katze aus dem Sack: Die "Hartz-Kommision" hat ihren
Abschlussbericht zur Reform der Arbeitsmarktpolitik vorgelegt. Während
die Regierung alles daran setzt, die Vorschläge zügig umzusetzen,
nutzt die Union diese Steilvorlage, um ihrerseits arbeitsmarktpolitische Vorstellungen
zu konkretisieren. Es bedarf angesichts der aktuellen Debatte keinerlei hellseherischer
Fähigkeiten um vorauszusehen, dass Erwerbslose und erwerbsfähige BezieherInnen
von Sozialhilfe in Zukunft verstärkt in die Mangel genommen werden sollen
und mit finanziellen Einbußen zu rechnen haben - egal wie die Wahl am
22.September ausgeht. (Informationen und Beiträge zur "Hartz-Debatte")
Um so wichtiger ist es, dass sich Widerstand gegen diese Politik formiert: Der
Runde Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen ruft zur Demonstration
gegen Leistungskürzungen und eine weitere Erhöhung des Drucks auf
Erwerbslose auf. Der Aufruf findet sich in dieser INFO
Neben einem Artikel über die Vermittlungspraxis des Arbeitsamtes Frankfurt/Main
weist diese INFO auf neue Diskussionsforen für Erwerbslose im Internet
hin, es gibt außerdem eine Übersicht über neue Beiträge
auf unserer homepage und - sehr wichtig! - eine Meldung der BAG-SHI über
Leistungen für Hochwasseropfer, die ihr bitte an die dafür infrage
kommenden Adressenten weiterleitet. Schließlich noch einige Kurzinfos im Abspann.
Anmerkung: Zum Ersten mal wird die INFO auch als rtf-Dokument im Anhang mit versendet.
Dies wurde von einigen LeserInnen angeregt und geschieht nun probeweise. Wenn
aufgrund der erhöhten Datenmenge Einspruch gegen diese Neuerung erhoben
wird, überdenken wir diesen Modus noch einmal.
- Gemeinsam arbeiten gemeinsam kämpfen!
Aufruf des Runden Tisches für den Aktionstag am 14.09.2002 in Köln
- Kurzrecherche zur Vermittlungspraxis des Frankfurter Arbeitsamtes
Artikel von Harald Rein
- Arbeitslosenforen
Links zu Diskussionsforen im Internet
- Neu auf der BAG-E homepag
- Leistungen für Hochwasseropfer - wichtige Meldung der BAG-SHI
1. Aufruf des Runden Tisches für den Aktionstag am 14.09.2002 in Köln
Gemeinsam arbeiten, gemeinsam kämpfen!
Hände weg von der Arbeitslosenhilfe!
Das geht alle an!
Erwerbslose wie Beschäftigte müssen sich darauf einstellen, dass nach
der Bundestagswahl das bestehende System der Arbeitslosenversicherung zertrümmert
wird - gleich wie die Wahl ausgeht.
Deutschland fehlen 5,8 Millionen Arbeitsplätze, und jährlich werden
weiter Zehntausende entlassen. Aber die öffentliche Debatte über Erwerbslosigkeit
dreht sich nicht darum, wie neue Arbeitsplätze geschaffen werden können,
sondern darum, wie Arbeit "billiger" gemacht wird.
Gewerkschaften haben oft genug darauf hingewiesen, was dann passiert: Tariflich
und sozial abgesicherte Arbeitsplätze werden in befristete und schlecht
bezahlte verwandelt. Die gerade entlassene Datentypistin darf sich dann wieder
auf ihre alte Stelle bewerben, nur dass sie diesmal den Vertrag mit der Leiharbeitsfirma
hat, die für dieselbe Arbeit ein Drittel weniger zahlt.
Armut trotz Arbeit wird das gemeinsame Schicksal derer, die heute erwerbslos
sind, und derer, die es morgen werden.
Arbeitgeberverbände und "Ökonomen" klagen über "zu
hohe Löhne und Sozialkosten".
Wir fragen:
- Können wir uns eine Gesellschaft leisten, in der Menschen von ihrer Arbeit
nicht mehr leben können?
- Wie kann die Arbeit zu teuer sein, wenn der gesellschaftliche Reichtum Jahr
um Jahr zunimmt? Hat es vielleicht damit zu tun, dass ein wachsender Teil dieses
Reichtums den ohnehin Wohlhabenden zugeschoben wird?
Die geplante Aufhebung aller Beschränkungen für Leiharbeit, die Privatisierung
der Arbeitsvermittlung und die Einführung eines Arbeitszwangs sprich allem
Hohn, wofür Gewerkschaften bisher eingetreten sind:
- Kein Niedriglohnsektor!
- Erhalt der Bundesanstalt für Arbeit als öffentliches und selbstverwaltetes
Unternehmen!
- Nicht die Arbeitslosen sind schuld: Wirtschaft und Politik sind verantwortlich
für die Bereitstellung existenzsichernder Dauerarbeitsplätze!
Eine andere Arbeitswelt ist möglich!
Dafür demonstrieren wir am
14. September in KÖLN
11 Uhr, Kundgebung am Friesenplatz
(eine eigenständige Kundgebung zum Thema Arbeit und Arbeitslosigkeit im
Rahmen des gemeinsamen Aktionstags von Attac und Gewerkschaftsjugend)
Wir demonstrieren
-
gegen alle Versuche, die Arbeitslosenhilfe in ihrer bestehenden Form
abzuschaffen.
Es gibt mittlerweile sehr viele Vorschläge, wie die Arbeitslosenhilfe faktisch
abgeschafft werden soll - sie reichen von der einfachen Streichung bis zu ihrer
Absenkung auf eine nicht definierte "Höhe oberhalb der Sozialhilfe"
und strikte Bindung an die "Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt".
Was macht eine alleinstehende Frau mit Kind, die einen Arbeitsplatz angeboten
bekommt, aber keinen Betreuungsplatz für ihr Kind? Nach den neuesten Vorschlägen
bekommt sie nur noch Sozialhilfe. Staatliche Unterstützung wird auf das
absolute Existenzminimum reduziert.
-
gegen die Einführung neuer Strafen, um Erwerbslose zu zwingen,
selbst die miesesten Billigjob-Angebote anzunehmen.
Ohne empfindliche Nachteile zu erleiden (Sperrzeiten), sollen Arbeitslose künftig
nur dann ein Jobangebot ablehnen dürfen, wenn sie dem Arbeitsamt beweisen
können, dass die Arbeitsbedingungen oder die Entlohnung unzumutbar schlecht
sind. Dazu werden sie in der Praxis kaum in der Lage sein; eine solche Umkehrung
der Beweislast widerspricht deshalb auch allen rechtsstaatlichen Prinzipien.
Hinzu kommt, dass Widerspruch gegen Leistungskürzungen keine aufschiebende
Wirkung mehr haben soll!
-
gegen die Umwandlung von Arbeitsämtern in Leiharbeitsfirmen (z.B.
durch Einführung von "Personal-Service-Agenturen").
Arbeitslose Fachkräfte sollen verpflichtet werden, sich billig, gar kostenlos
als Tage- oder Wochenlöhner an Betriebe und Büros ausleihen zu lassen.
Entlohnt werden sie vom Arbeitsamt zunächst mit dem Arbeitslosengeld, nach
der Probezeit zum Leiharbeitstarif, der wie bei allen Zeitarbeitsfirmen durchschnittlich
um 20-30 Prozent unter dem normalen Tarif liegt. Wer sich weigert, dem wird
das Arbeitslosengeld gekürzt. Es liegt im Ermessen der Unternehmen, ob
sie die Betreffenden in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis
übernehmen. Im Klartext: Viele Erwerbslose werden ewig zwischen Leihfirma
und Arbeitslosigkeit pendeln.
-
gegen den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit in ein privatwirtschaftliches
Unternehmen. Keine Teilprivatisierungen und Ausgliederungen! Die Tarifverträge
der BAT-Beschäftigten dürfen nicht angetastet werden!
Für die Rücknahme aller Leistungskürzungen und eine unbefristete
Arbeitslosenhilfe, die durch einen bedarfsorientierten Mindestbetrag - z.B.
einem monatlichen "Existenzgeld" von 800 Euro zzgl. Warmmiete - für
Geringverdienende armutsfest zu machen ist.
Für die Schaffung zusätzlicher, tariflich und sozial abgesicherter
Arbeitsplätze durch die Einschränkung von Überstunden und die
Verkürzung der Arbeitszeit bei existenzsichernder Entlohnung.
Für die Finanzierung von zusätzlichen Arbeitsplätzen zur Erfüllung
von gesellschaftlich sinnvollen und notwendigen Aufgaben - durch die Wiedereinführung
der Vermögensteuer und der Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von
Kapitalvermögen.
Runder Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen
Email: der_runde_tisch@web.de
V. i. S. d.P.: Angela Klein, c/o SoZ-Verlag, Dasselstr.75-77, 50674 Köln
Dieser Aufruf kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Zum Veranstaltungsplan mit organisatorischen Hinweisen
2. Artikel
Kurzrecherche zur Vermittlungspraxis des Frankfurter Arbeitsamtes
von Harald Rein
Am 15.Juli 2002 erstattete die Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt
(GALIDA) Anzeige gegen zwei Zeitarbeitsfirmen wegen des Verdachts des Lohnwuchers.
Gleichzeitig erhoben sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Direktor des
Arbeitsamtes Darmstadt wegen der ungeprüften Weitergabe dieser Stellenangebote
an Arbeitslose.
Diese Aktivitäten veranlassten uns Anfang August 2002 in Frankfurt/M. ebenfalls
eine kleine Recherche im Stelleninformationssystem (SIS) durchzuführen.
Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Es fanden sich Stellenangebote, die bis 1997 zurückreichten, somit
schon längst überholt waren. Vom 12.August 1997 datierte ein Arbeitsangebot
als Erntehelfer für die Gurken- und Tomatenernte, vom 5.Dezember 2000 als
Landarbeitshelfer für Pflanzenproduktion, vom 14.Mai 2001 als Erntehelfer
für Gemüse, vom 5.November 2001 als Saisonarbeiter bei der Kräuterernte
usw.
2. Es fanden sich Stellenangebote, die nach zwei aktuellen richterlichen Urteilen,
als sittenwidrig zu bezeichnen sind. Besonders bei den Erntearbeitern bzw. den
Saisonarbeitern fanden sich solcherart Arbeitsangebote. Etwa der Saisonarbeiter,
der für
5,28 € die Stunde als vollzeitarbeitender Helfer in einem landwirtschaftlichen
Betrieb in Büttelborn gesucht wurde. Für den gleichen Stundenlohn
suchte ein landwirtschaftlicher Betrieb in Heusenstamm mehrere Landarbeitshelfer
und in Griesheim mehrere Erntehelfer für die Obst- und Gemüseverarbeitung.
3. In der Mehrzahl der Fälle handelte es sich um Stellenangebote mit dem
Zusatz "nach Vereinbarung", d.h. die genaue Vergütung erfährt
der Arbeitslose erst dann, wenn er in Kontakt mit der jeweiligen Firma tritt.
Diese Praxis ist rechtlich zu beanstanden. Es ist zu vermuten, das, wie die
Nachforschungen in Darmstadt ergaben (Stundenlöhne zwischen 5,37 und 5,50
€), insbesondere Zeitarbeitsfirmen zu Wucherlöhnen Arbeitslose einstellen
bzw. vermitteln. Sowohl ein rechtskräftiges Urteil des Arbeitsgerichtes
Bremen (vom 30.8.2000-Az.: Ca 5152, 5198/00), hat den von einer Verleihfirma
einer Lager- und Produktionshelferin angebotenen Stundenlohn in Höhe von
11,50 DM brutto für lohnwucherisch niedrig erklärt, als auch vom Sozialgericht
Berlin (vom 18.1.2002-Az.: S58AL2003/01) wurde einem Arbeiter rechtgegeben,
da der angebotene Bruttostundenlohn von 11 DM für Hilfsarbeiten in einem
Berliner Industrieunternehmen "gegen die guten Sitten verstößt".
Nach § 36 SGB III darf das Arbeitsamt nicht vermitteln, "wenn eine
Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis begründet werden soll, das gegen
ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt". Doch wie will das
einzelne Arbeitsamt feststellen, ob dies zutrifft oder nicht, wenn die Mehrzahl
der Arbeitgeber in der Rubrik Gehalt/Lohn nur "nach Vereinbarung eintragen"?
Im 3. Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit zur Leiharbeit vom 14.7.2000
heißt es: "Stellenangebote müssen ... eine konkrete Mindestvergütung
(ohne Auslösung, Fahrtkosten etc.) beinhalten." Dies wird in der Mehrzahl
der Fälle weder in Frankfurt noch in Darmstadt (und vermutlich auch in
anderen Arbeitsämtern) umgesetzt. Wucherlöhnen sind so Tür und
Tor geöffnet. Auf eine entsprechende Dienstaufsichtsbeschwerde der Darmstädter
Initiative reagierte der zuständige Arbeitsamtsdirektor mit folgenden Aussagen:
"Bei der Stellenentgegennahme wird regelmäßig die Frage abgeklärt,
ob die Entgelte der tarifrechtlichen Regelung - sofern eine solche anzuwenden
ist - bzw. der Ortsüblichkeit entsprechen. Wird dieses von den Arbeitgebern
bestätigt, erfolgt eine Aufnahme des Stellenangebotes..." (aus einem
Brief des Arbeitsamtes Darmstadt an die Arbeitsloseninitiative GALIDA). D.h.
das Arbeitsamt verlässt sich ausschließlich auf mündliche Aussagen
von Arbeitgebern! Und was den eigenen "Runderlass" betrifft, so meint
der Arbeitsamtsdirektor: "Auf die Einhaltung dieser Weisung seitens Außenstehender
kann kein Anspruch erhoben werden." Schließlich seien die monierten
5,50 € Stundenlohn keinesfalls sittenwidrig, da es ja einen Tarifvertrag
zwischen ver.di und der Firma Randstad gäbe, aus dem aufgrund möglicher
Lohnabschläge auch ein Stundenlohn von 5,11 € herauskommen kann. Auf
die Idee, dass auch dieser Tarifvertrag sittenwidrig ist kommt der Arbeitsamtsdirektor
allerdings nicht.
4. Außerdem fanden sich Stellenangebote, bei denen es sich um 315 €
(630.-DM)-Jobs handelte, die als Teilzeitangebote bezeichnet wurden. Diese Stellen
unterliegen nicht der allgemein üblichen Sozialversicherungspflicht. Ob
es rechtlich gestattet ist solcherart Nebenbeschäftigungen im Stelleninformationssystem
als Teilzeitbeschäftigungen anzubieten, scheint mehr als zweifelhaft. Ein
neuer Leistungsanspruch oder gar eine berufliche Perspektive dürfte sich
daraus nicht ergeben.
Es lässt sich insgesamt feststellen, dass bereits bei einer stichprobenhaftigen
Auswahl von Stellenangeboten aus dem SIS veraltetet Angebote, nichtsozialversicherungspflichtige
Angebote, sittenwidrige Lohnhöhen und fehlende Kontrollbereitschaft des
Arbeitsamtes finden lässt.
Wenn sich das Arbeitsamt nicht dem Vorwurf aussetzen will, es "beteilige
sich an der Ausnutzung der wirtschaftlich schwächeren Lage der Arbeitssuchenden
durch Verstärkung ihrer Zwangssituation" ( aus der Urteilsbegründung
des Sozialgerichtes Berlin), muss es jetzt handeln.
Generelle Überprüfung aller Arbeitgeberangebote auf Sittenwidrigkeit
Grundsätzliche Überprüfung des Stelleninformationssystems nach
nichtzumutbaren Arbeitsangeboten.
Sämtliche hier aufgestellten Behauptungen sind von uns belegbar.
Kontakt: zentrum@falz.org
3. Arbeitslosenforen
Links zu Diskussionsforen im Internet
a. Neues moderiertes Internet-Diskussionsforum für Arbeitslose (reingeschaut
und für gut befunden!):
Forum Arbeitslosigkeit - ARCA Soziales Netzwerk e.V.
www.alo-forum.de
Kontakt:
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
Postfach 1402
37254 Eschwege
Tel.: 05651/754706
Fax: 01212/511439710
Email: arca.sozial-esw@web.de
------------------------------
b. Forum im Aufbau - Bitte um Unterstützung
Weitergeleitete Nachricht von
webmaster@das-arbeitslosenforum.de
+++++++++++++++
Hallo,
Ich bin Betreiber von http://www.das-arbeitslosenforum.de .
Zu Zeit ist die Site noch ohne Inhalt. Geplant sind Beiträge und Informationen
zum Thema Arbeitslosigkeit. Mittelpunkt soll ein Diskussionsforum werden. Für
Unterstützung in jeder Form, insbesondere Informationen, Beiträge
und Hinweise auf interessante Links wäre ich dankbar.
Gruß
Alfred Wunderlich
4. Neu auf unserer Homepage:
-
Replik der BAG-E auf die Vorschläge der Initiative für eine sozialpolitisch
orientierte Arbeitsmarktpolitik (von Harald Rein)
Das Papier der Initiative für eine sozialpolitisch orientierte Arbeitsmarktpolitik
zum Herunterladen als pdf-Datei
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.05.2001 (5 AZR 527/99)
Das BAG lieferte hier zuletzt eine Begründung wann Lohnwucher, d.h. ein
Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt (s. Punkte
17ff).
herunterladen als rtf-Datei
Die Lohnwucher-Anzeige der GALIDA als Muster
Nachahmung ausdrücklich erwünscht!
herunterladen als rtf-Datei
Hartz-Kommission macht Hatz auf Arbeitslose
Flugblatt der Metaller Arbeitsloseninitiative (Frankfurt/Main)
herunterladen als rtf-Datei
5. Eine wichtige Meldung!
Leistungen für Hochwasseropfer
Wir bitten euch, diese Information der BAG-SHI an die Initiativen und Beratungsstellen
in den Flutgebieten weiterzuleiten
Die Flut in Deutschlands Südosten hat Schäden in Milliardenhöhe
verursacht. Ganze Dörfer sind unbewohnbar, viele Menschen stehen vor dem
Nichts, Kleingewerbetreibende vor den Trümmern ihrer Existenz. Private
Spenden werden bei weitem nicht ausreichen, um die Schäden zu beheben und
den Opfern eine Lebensgrundlage zu beschaffen. Inwiefern kann den Menschen mit
Hilfe des Sozialhilferechts geholfen werden?
Wichtig ist zunächst einmal, dass das Sozialhilferecht nicht nur Hilfen
für Personen ohne oder mit geringem bzw. nicht ausreichendem Einkommen
- sprich: SozialhilfebezieherInnen - vorsieht, sondern auch in "besonderen
Notlagen" - und dazu gehört die Flut - Hilfen für die Geschädigten
vorsieht. Dies betrifft auch Erwerbstätige, Geringverdiener, Bezieher von
mittleren Einkommen Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende. Für
die verschiedenen Personengruppen kommen verschiedene Paragraphen des Sozialhilferechts
(BSHG) zur Anwendung (...)
Den vollständigen Artikel findet ihr unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2002/hochwasser.html
BAG SHI - Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen e.V.
Moselstr. 25 --- 60329 Frankfurt am Main
Fon: 069-27220898 - Fax: 069-27220897
Email: BAGSHIFrankfurt@aol.com - Internet: http://www.BAG-SHI.de
Das bitte nicht vergessen!
Bundesweiter Aktionstag am 14.9. in Köln
- Informationen zum Ablauf gibt es beim Aktionsbüro Köln, Vogelsanger
Str. 78, 50823 Köln
Telefon (0221) 500 80 74 Telefax: (0221) 500 80 75, e-Mail: der_runde_tisch@web.de
Bürozeiten: Di. bis Do., 10:00 bis 16:00 Uhr
- Weitere Infos auf den Seiten:
www.bag-shi.de; www.labournet.de;
www.attac-netzwerk.de; www.verdi.de
- Die Koordination der An- und Abreise (Bus oder Bahn) läuft örtlich
in Kooperation mit den ver.di-Bezirken und -Landesbezirken, den IG-Metall-Verwaltungsstellen,
den Büros der DGB-Regionen, den Lokalen Initiativen von Attac, der Gewerkschaftsjugend
sowie über das Kölner Aktionsbüro
Zum Schluss:
Das Beispiel der GALIDA (Anzeige wg. Lohnwucher) hat Schule gemacht:
Ein kritischer Erwerbsloser aus Ulm hat im SIS Stellenangebote für HilfsarbeiterInnen
mit Stundenlöhnen ab 3.25 € gefunden und daraufhin gegen das örtliche
Arbeitsamt Anzeige wegen Beihilfe zum Lohnwucher erstattet. Der Aktivist kündigte
an, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen in der Behörde
zu erheben.
Wie immer können Beiträge für die BAG-E INFO zum Themenbereich
Erwerbslosigkeit, Sozialhilfe, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik etc. per mail
an
verteiler@bag-erwerbslose.de
geschickt werden.
Wir hoffen, dass viele von Euch nach Köln kommen! Mensch sieht sich am
14.09....
Solidarische Grüße
Das FALZ-Team
Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen
BAG-E
Kontakt:
BAG-E c/o Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V.
Solmsstr. 1a
60486 Frankfurt/M
fon: 069-700425, fax: 069-70 48 12
e-mail: kontakt@bag-erwerbslose.de
oder zentrum@falz.org
Verteiler: verteiler@bag-erwerbslose.de
(c/o Frank Jäger, Friedrichstr. 24, 61476 Kronberg)
Internet: www.bag-erwerbslose.de
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