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BAG-E - Info 1. Quartal/03
15.04.2003
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Presseerklärung des Runden Tischs der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen:
Schröder führt Krieg nach innen!
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Presseerklärung:
Sanierung auf dem Rücken der Arbeitslosen Heimstatt Esslingen kritisiert Kürzungen als Enteignung der Schwächsten
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Verarmung und Repression
Harald Rein und Christa Sonnenfeld über Hintergründe und Auswirkungen erzwungener Leiharbeit
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Die demographische Rentenlüge
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KEI - Kassler Erwerbsloseninitiative:Bericht über eine SPD-Veranstaltung in Kassel zur „Zukunft der Arbeitslosenhilfe“ / Die Erwerbslosen-Charta
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Runder Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen
c/o Angela Klein (angela.klein@gmx.de), Erika Biehn (bagshi.erika@web.de)
Presseerklärung: Schröder führt Krieg nach innen!
Die Rede, die Bundeskanzler Schröder vergangenen Freitag im Bundestag gehalten hat, bestätigt, was im Vorfeld über sie an die Öffentlichkeit gelangte: Der Kanzler hat nun auch offiziell die Abkehr vom bisherigen Sozialsystem, insbesondere durch die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, verkündet. Er hat zugeben, dass die Regierung trotz der Aberkennung des Rechts auf Leistungsbezug für mehrere hunderttausend Langzeitarbeitslose sich nach wie vor keine Mittel an die Hand gibt, um ihnen einen Arbeitsplatz zu bieten. Er hat wiederholt, dass die Regierung keine Maßnahmen ergreifen wird, um die Wirtschaft zu zwingen, betriebliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Stattdessen stellte er Jugendlichen in Aussicht, durch den “Abbau von Bürokratie”, sprich die Durchlöcherung des Jugendarbeitsschutzes, und durch Ausweitung prekärer (“flexibler”) Beschäftigung ihren Ausbeutungsgrad zu erhöhen und ihnen die Aussicht auf eine qualifizierte Beschäftigung und eine planbare Zukunft zu verweigern.
Der Kanzler hat die hohen Lohnnebenkosten für die anhaltende Erwerbslosigkeit verantwortlich gemacht. Es verhält sich umgekehrt: Die anhaltende Massenerwerbslosigkeit senkt die Zahl der Beitragszahlenden und lastet auf den Sozialkassen. 20 Jahre lang hat die Politik die Kosten dafür den Erwerbslosen und abhängig Beschäftigten aufgebürdet. Immer wieder hat sie versprochen, dadurch die Arbeitslosigkeit zu senken. Dieser Ansatz ist sichtbar gescheitert; Auch Riesters JobAqtiv-Gesetz und die Verschärfung der Zumutbarkeiten haben nicht verhindert, dass die Arbeitslosenzahlen in diesem Jahr bald fünf Millionen erreicht haben; und auch die Durchsetzung der Leiharbeit als “Normalarbeitsform” und die Abdrängung von Erwerbslosen in Ich-AGs wird, das sagen alle bisherigen Berechnungen, keine Entlastung auf dem Arbeitsmarkt bringen.
Dieser vernichtenden Bilanz seiner bisherigen Regierungstätigkeit hat sich der Kanzler mit keinem Wort gestellt. Stattdessen verkündete er die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe als “Chance für die, die arbeiten können und wollen”. 1,2 Millionen Menschen werden dadurch aus dem Leistungsbezug gedrängt; sie sollen künftig gar nichts mehr erhalten – weder Arbeitslosenhilfe, noch Sozialhilfe. Das Risiko der Erwerbslosigkeit wird für sie vollständig privatisiert; und zu dem Einkommensverlust kommt noch hinzu, dass sie nun auch den Anspruch auf Kranken- und Rentenversicherung verlieren. “Vor allem bei der Arbeitslosenhilfe nehmen wir den Leuten richtig Geld weg”, hat Hans Eichel im vergangenen Jahr versprochen – nämlich 2 Mrd. Euro.
Die Kanzler-Rede ist eine Kriegserklärung nach innen!
Jeder dritte Arbeitslosenhaushalt lebt heute schon unter der Armutsgrenze; setzt die Regierung ihre Pläne durch, wird diese Zahl massiv in die Höhe schnellen. Der Bundeskanzler hat in seiner Rede eine Gesellschaft beschworen, in der nicht “das Gesetz des Dschungels” herrscht, sondern “selbstbewusste Arbeitnehmer” Tüchtiges leisten. Er tut sein Bestes, diese Gesellschaft abzuschaffen. Auch diese Bundesregierung belohnt stattdessen die leistungslosen Vermögen, die in den letzten zehn Jahren auf 205 Mrd. Euro gestiegen sind. 205 Mrd. Euro, die weder durch eine Vermögensteuer noch auf sonstige Weise herangezogen werden, Arbeitsplätze zu schaffen und den aus dem Erwerbsleben Ausgegrenzten reale Chancen für ihre volle Teilhabe an der Gesellschaft zu bieten. Stattdessen ist die Regierung stolz darauf, dass sie in Zeiten der Krise der Bundesanstalt für Arbeit den Bundeszuschuss von 5 Mrd. Euro streicht.
Und sie hat auch kein Problem damit, in den kommenden 15 Jahren 110 Mrd. Euro für Waffensysteme zu finden, die die Bundeswehr weltweit interventionsfähig und für Angriffskriege tauglich machen sollen.
Gegen den drohenden Bush-Krieg im Irak ist die Welt aufgestanden und hat die Kriegstreiber in große Schwierigkeiten gebracht. Wir brauchen einen Massenprotest ähnlicher Größenordnung, um den sozialen Krieg zu stoppen. Die Gewerkschaften, die von der Regierung eindeutig vor den Kopf gestoßen wurden, sollen sich an ihren italienischen und spanischen Kollegen ein Beispiel nehmen und nicht nur gegen den Krieg betriebliche Aktionen durchführen, sondern auch gegen die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Aushöhlung des Kündigungsschutzes!
Die Erwerbslosen sind es leid, die Melkkuh der Nation zu sein. Gemeinsam mit den Anti-Hartz-Bündnissen und allen Erwerbslosenverbänden wird der Runde Tisch in den kommenden Wochen deshalb wieder zu Aktionen auf der Straße aufrufen.
Runder Tisch der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen Berlin, 15.3.2003
Arbeitslosenverband Deutschland (ALV) e.V. •Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Erwerbsloseninitiativen (BAG-E) • Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) e.V. • Europäische Märsche gegen Erwerbslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung und Ausgrenzung • Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen sowie Landeskoordinationen
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Presseerklärung: Sanierung auf dem Rücken der Arbeitslosen
15. März 2003
Heimstatt Esslingen kritisiert Kürzungen als Enteignung der Schwächsten
Der Verein Heimstatt Esslingen, der sich um sozial Benachteiligte kümmert, stellt mit großer Sorge eine neuerliche Bedrohung von Arbeitslosen durch Verarmung und Ausgrenzung fest. Bereits mit der ersten Kürzung der Arbeitslosenhilfe zum Jahresbeginn wurden deren Empfänger mit ca. 3 Milliarden € an Leistungskürzungen zur Kasse gebeten. In einer Vielzahl von Fällen sinkt das Familieneinkommen unter Sozialhilfeniveau, gerade wenn ein Partner noch Arbeit hat.
Nunmehr soll nach der Regierungserklärung des Bundeskanzlers die Arbeitslosenhilfe ersatzlos entfallen und bisherige Hilfeempfänger mit einem neuen Arbeitslosengeld II auf Sozialhilfeniveau abgesenkt werden. Dabei soll die Sozialhilfe jeweils mit Heizkosten und einmaligen Leistungen pauschaliert werden.
Die erneuten Einbußen belaufen sich auf weitere 5,65 Milliarden Euro. 1,9 Millionen Menschen fallen in den Arbeitslosenhilfe-Haushalten damit völlig aus dem Leistungsbezug. Ihr Haushaltseinkommen schrumpft um durchschnittlich 6.200 € im Jahr. Die Verbleibenden erleiden jährliche Einkommensverluste von durchschnittlich 1.900 € pro Haushalt.
Der Geschäftsführer des Vereins, Frieder Claus sieht in diesen Leistungseinschnitten eine soziale Verwüstung. Die Steuerausfälle der Konzerne müssten von den Opfern der Massenarbeitslosigkeit beglichen werden.
Kaum ein ernsthafter Experte, so Claus weiter, behaupte heute, dass die Sozialhilfe nach 10-jähriger Deckelung noch bedarfsgerecht ist. Beim zuständigen Bundesministerium lägen seit Jahren Gutachten, wonach die Regelsätze bei einer neuen Bemessung um ca. 20% zu erhöhen wären. Arbeitslose, die teilweise Jahrzehnte gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben, in diese Dürftigkeit zu stürzen, sei schlichtweg unvertretbar. Die Sozialhilfe, so man sie zur neuen Grundlage des neuen AlgII machen wolle, müsse also erst neu ausgerichtet werden und dann mit einem Aufschlag für Arbeitssuchende versehen werden. Dabei sollte, wie bei anderen Gesetzesänderungen üblich, bisherigen Beziehern von Arbeitslosenhilfe Bestandsschutz gewährt werden.
Heimstatt ist überzeugt, dass hier Verarmung und Ausgrenzung für Millionen von Menschen massiv verschärft wird und solche Einkommensverluste nicht ohne messbaren Anstieg von weiterer Schwarzarbeit und Kriminalität einher gehen. Und hier wird Frieder Claus deutlich: „Es ist letztlich eine gigantische Umverteilung auf dem Hintergrund eines Steuergeschenkes von 24 Milliarden €, das man den Kapitalgesellschaften im Zuge der Körperschaftssteuerreform gemacht hat. Es führte zu einem weiteren Zusammenbruch der Gewerbesteuer und es sind dadurch keine Arbeitsplätze entstanden. Dies war ein historischer Fehler der Bundesregierung, für den die Arbeitslosen jetzt nicht in Haftung genommen werden dürfen. Eine weitgehende Rücknahme der Körperschaftssteuerreform 2001 könnte diese Probleme abwenden und zudem die Gewerbesteuereinnahmen wieder sanieren. Nicht auf dem Rücken von Arbeitslosen, sondern aus sozialpflichtigen Abgaben realer Gewinne.“
Weitere Gefahren werden in Ausgliederungsplänen von schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen gesehen. Zielgruppe des Hartzkonzepts sei die ‚Crème der Arbeitslosen‘, die rasch vermittelbar und mit einem hohen Arbeitslosengeldbezug teuer sind. Für diejenigen, die schon länger arbeitslos sind und den Anschluss verloren haben, wird es keine Finanzierungsmittel zur Qualifizierung und Beschäftigung geben. Sie werden in eine Sackgasse gestoßen, aus der kein erkennbarer Weg herausführt und mit unzureichenden Leistungen in der Armut festgehalten.
Die Heimstatt unterstreicht den für ein menschliches Zusammenleben unverzichtbaren Wert unserer Sozialsysteme, mit deren Preisgabe wir mehr verlieren werden als wir zu gewinnen glauben. Sie erinnert alle Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft an die gemeinsame Verantwortung für eine „Kultur des sozialen Miteinanders“, gerade und besonders in spannungsreichen Zeiten.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frieder Claus Heimstatt Esslingen e.V, Sirnauerstr. 7, 73728 Esslingen Tel. 0711 / 3517 91 – 31, Fax – 32, e-mail: leitung@heimstatt-esslingen.de
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Verarmung und Repression
Harald Rein und Christa Sonnenfeld über Hintergründe und Auswirkungen erzwungener Leiharbeit
Gemessen an vielen anderen Entscheidungsprozessen der Bundesregierung, die über lange Zeit hin- und hergeschoben werden, fällt die Geschwindigkeit auf, in der man die Veränderung der Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes in Angriff nimmt und umsetzt. Der Druck hin zu einer neoliberalen Neustrukturierung wird aus verschiedenen Quellen gespeist und konzentriert sich im Wesentlichen auf die Bereiche der Arbeitsverhältnisse, des Arbeitsschutzes und der sozialen Sicherungssysteme. Neu sind die Forderungen nicht, aber sie haben an Intensität zugenommen und gipfeln in der Frist der EU-Kommission, bis Ende Mai 2003 einen Bericht über die vollzogenen Veränderungen abzugeben (FR, 8. Januar 2003).
In der Bundesrepublik Deutschland lässt sich der entschiedene Wille zum neoliberalen Umbau bis zur „Deregulierungskommission“ zurückverfolgen, die von Helmut Kohl 1987 eingesetzt wurde und 1991 ihren Forderungskatalog präsentierte: Abbau der Tarifautonomie, Einschränkungen beim Kündigungsschutz, Aufhebung des Verbots der Leiharbeit (diese war ab 1982 verboten worden) und „im Notfall“ die Herabsetzung tariflicher Leistungen. Bereits zu diesem Zeitpunkt erfuhren die deutschen Wirtschaftsverbände (Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt: „Wir entfesseln den Arbeitsmarkt!“) breite Unterstützung durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD). Sie hob in unregelmäßigen Abständen, aber kontinuierlich, u.a. die Notwendigkeit von Leiharbeit, von befristeten Arbeitsverhältnissen und Niedriglohnarbeitsplätzen, verbunden mit der Ausweitung des Arbeitszwangs, hervor. Flankierend unterstützten die EU-Kommission und der Internationale Währungsfonds (IWF) diesen Forderungskatalog. In den letzten Monaten meldete sich die Kommission mehrfach zu Wort, indem sie die „Deregulierung des Arbeitsmarktes“ und geringere Sozialleistungen in Deutschland anmahnte (FR, 2. November 2002 und 8. Januar 2003). Der IWF wurde schon zu einem frühen Zeitpunkt konkret: Das System der Arbeitslosenunterstützung müsse reformiert, Mindestlöhne (mit besonderem Blick auf Frankreich) modifiziert und Arbeitsschutzbestimmungen geändert werden (Süddeutsche Zeitung, 4. Juni 1994) – Faktoren, die die Wettbewerbsfähigkeit und die fühlbare Kostensenkung in den europäischen Staaten behinderten. Dabei fällt auf, dass es weniger um die Senkung der Arbeitslosigkeit ging und geht, als vielmehr um die Erhöhung der Beschäftigungsrate, und damit einer Umverteilung von Arbeit auf niedrigerem Lohnniveau.
Damit Europa bis 2010 zum weltweit „dynamischsten Wirtschaftsraum“ (FR, 15. Januar 2003) wird, sollen bisherige Sicherungsstandards fallen, und die „Minderung des Lebensstandards breiter Bevölkerungsschichten“ (Miegel 1998) muss in Angriff genommen werden. So warnte bereits 1994 der OECD-Experte Kumiharu Shigehara davor, Themen wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Umwelt- und Tierschutz zu Maßstäben der Handelspolitik zu machen, denn: „Enorme Nutzen und Vorteile haben sich aus einem zunehmend freien Handelssystem über die Jahre ergeben“ (FR, 1. Juli 1994). Gilt Shigehara die Dimension der Menschenrechte als Hindernis für die Kapitalverwertung, so hat man damit hierzulande auf der politischen Seite bislang noch Legitimationsprobleme. Dies zeigt sich z.B. bei der geplanten Durchsetzung des Hessischen OFFENSIV-Gesetzes, das im Wesentlichen die Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen und den Ausbau sowohl von Leiharbeit als auch von „gemeinnütziger Arbeit“ vorsieht. So argumentierte ein Vertreter des Hessischen Sozialministeriums auf einer Fachtagung, dass nur Arbeit menschliche Würde sichere: „Nur Arbeit, selbst wenn sie nicht existenzsichernd ist, ermöglicht wirkliche Teilhabe an den gesellschaftlichen Möglichkeiten“. Man fühlt sich offenbar (noch) gezwungen, wachsende Repression und eine Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen – wenn auch absurd – in menschenrechtliche Kategorien zu kleiden. Die Repräsentanten europäischer bzw. weltweiter Handelsorganisationen dagegen haben keine Wähler im Blick, sie formulieren unentwegt die Hemmnisse einer uneingeschränkten Autonomie der Vermögensbesitzer und Kapitalmärkte.
Dem Staat wird in diesen Konzepten eine veränderte Rolle zugedacht, die er jedoch selbst mit vorantreibt, wie der kürzlich veröffentlichte „Masterplan“ des Wirtschaftsministeriums zeigt. Er enthält eigene Vorschläge, den staatlichen Einfluss auf Wirtschaft und Markt zurückzudrängen (arbeit & ökologie, 1/2003). Entmachtet wird er dadurch zunächst nicht, aber die Verhältnisse verschieben sich, da die multinationalen Konzerne weniger Kompromisse eingehen müssen. Denn: all die vorangetriebenen Aktivitäten zur wirtschaftlichen Neuregulierung brauchen einen staatlichen Rahmen (nicht jedoch dessen Parlamente), der den „sozialen Frieden“ sichert „mit dem Ziel, die Menschen zur Akzeptanz ihrer benachteiligten Position in Wirtschaft und Gesellschaft zu bewegen und zu zwingen“ (Schui 1996).
Vor diesem Hintergrund muss die flächendeckende Ausweitung der Leiharbeit hin zu einem umfassenden Niedriglohnsektor und damit zu einer breiten Absenkung der Realeinkommen interpretiert werden.
Anspruch und Realität der „Hartz“-Beschlüsse
Ziel der Umsetzung der Hartz-Vorschläge ist eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Jahren auf zwei Millionen, u.a. durch die Erhöhung der Arbeitsvermittlungsgeschwindigkeit und den Ausbau von Zeitarbeit. Doch, wie so oft, wurden auch hier die anfänglich so euphorisch genannten Zielvorgaben nach einer gewissen Weile relativiert. Durch die flächendeckende Einführung von Personal-Service-Agenturen (PSA) sollten ursprünglich 500000 Arbeitslose vermittelt werden (Hartz-Kommission), jetzt ist nur noch von 50000 die Rede (Bundesanstalt für Arbeit).
Um die Arbeitslosenquote zu senken, stehen den einzelnen Arbeitsämtern theoretisch drei Möglichkeiten zur Auswahl: die Vermittlung in existenzsichernde Arbeitsplätze, die Vermittlung in schlechter bezahlte Jobs mit Hilfe von Subventionen und Zwangsmitteln, oder das Herausdrängen aus dem Leistungsbezug.
Real existiert eine ausgeprägte Arbeitsplatzlücke, die nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit für das Jahr 2001 bei ca. 5,9 Millionen Stellen liegt. Ob diese, auch durch eine verbesserte allgemein wirtschaftliche Lage reduziert werden kann, ist mehr als zweifelhaft. Zwischen 1991 und 2000 ist die Zahl der ArbeiterInnen in der Industrie von 4,9 Millionen auf 3,6 Millionen zurückgegangen, gleichzeitig stieg die Produktivität in diesem Zeitraum um über 70 Prozent, ebenso wie das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen. Es braucht also immer weniger Arbeitszeit, um immer mehr Produkte herzustellen.
Auch die Schaffung eines Niedriglohnsektors für Geringqualifizierte ist nicht von Erfolg verwöhnt. Trotz ungleicher Verteilung der Löhne und Gehälter und damit einhergehender Verbilligung ist das erwartete Beschäftigungswunder ausgeblieben. Insbesondere der Osten Deutschlands kann als „nahezu geschlossenes Niedriglohn-Gebiet“ bezeichnet werden, in dem die „effektiv gezahlten Industrielöhne 40 Prozent unter dem Westniveau liegen“ (Schäfer 2000) und dennoch Arbeitsplatz-Abbau stattfindet. Selbst bei großzügigster Subventionierung schlecht bezahlter Beschäftigung, z.B. mit Hilfe verschiedenster Kombilohn-Modelle, zeigen Arbeitgeber kaum Interesse. Dies bestätigt auch das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB) im Dezember 2001: Danach ergeben sich „keine größeren Beschäftigungseffekte“. Offensichtlich sind existenzsichernde Arbeitsplätze nicht in ausreichendem Maße vorhanden, und die Nachfrage nach Jobs im Niedriglohnsektor, selbst mit großzügig bedachter Unterstützung durch das Arbeitsamt, ist begrenzt.
Wie lässt sich vor diesem Hintergrund die Quote der „Abgänger“ aus der Sicht der Bundesanstalt erhöhen?
PSA: Verarmung und Repression für Erwerbslose und Beschäftigte
Ein entscheidendes Moment ist die Erhöhung des Drucks auf Arbeitslose bei gleichzeitiger allgemeiner Leistungsreduzierung (aktuell besonders bei der Arbeitslosenhilfe und der Weiterbildung). Ziel ist, Erwerbslose mit allen Mitteln aus dem Leistungsbezug zu drängen.
Erste größere Effekte in diesem Sinne brachte bereits das „Job Aqtiv“-Gesetz. Unter dem Motto „Fördern und Fordern“ erhöhten sich die Auflagen und Kontrollen gegenüber den Arbeitslosen. Die Betroffenen wurden u.a. gezwungen, vermehrt Bewerbungsnachweise vorzuzeigen (bis zu zehn Bewerbungen pro Monat) oder sich in zum Großteil unsinnige Trainingsmaßnahmen zu begeben. Resultat dieser „Vermittlungsoffensive“: ein starker Anstieg der Abgänge aus der Arbeitslosenstatistik. Rund zehn Prozent waren es im Jahresdurchschnitt, im Dezember 2002 waren es sogar 23 Prozent, die wegen „mangelnder Mitwirkung“ oder „Nichterneuerung der Meldung“ aus dem Leistungsbezug gestrichen wurden (taz, 10. Januar 2003). Um diese ›Erfolgsquote‹ zu erhöhen, werden für 2003 bundesweit weitere 1000 Jobvermittler eingestellt. Damit soll die „Bereinigung der Statistik“ von Erwerbslosen, denen mangelndes Interesse an einer Arbeitsaufnahme unterstellt wird, fortgeführt werden (Berliner Morgenpost, 30. Dezember 2002).
Noch deutlicher äußerte sich der Frankfurter Arbeitsamtsdirektor. Er kündigte harte Zeiten für Arbeitslose an, die „ganz gezielt unter Druck“ gesetzt werden würden. „Wir müssen darüber nachdenken, wie es uns gelingt, weniger Arbeitslosengeld zu zahlen.“ (FR, 10. Januar 2003)
Dazu haben er und alle anderen Arbeitsamtsdirektoren nun ein weiteres Instrumentarium in die Hand bekommen: die von der Hartz-Kommission geforderten und jetzt bis Mitte des Jahres umzusetzenden PSA. Bis zu diesem Zeitpunkt ist jedes Arbeitsamt verpflichtet, mindestens eine PSA einzurichten. Dies erfolgt durch einen Vertrag zwischen dem Arbeitsamt und bereits tätigen Verleihunternehmen, wie z.B. randstad, aber auch Beschäftigungsgesellschaften stehen zur Auswahl. In Regionen, in denen diese Art von Verträgen nicht zustande kommt, kann das Arbeitsamt sich auch an Verleihunternehmen beteiligen oder selbst eine PSA gründen. In verleihfreien Zeiten soll die PSA ihre Beschäftigten qualifizieren.
Bis zum 1. Januar 2004 dürfen Verträge zur Einrichtung einer PSA nur abgeschlossen werden, wenn sich die Höhe des Arbeitsentgelts wie auch die allgemeinen Arbeitsbedingungen nach irgendeinem Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche richten. Nach diesem Zeitpunkt gilt das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, es sei denn ein zwischen Gewerkschaften und Zeitarbeitsfirmen abgeschlossener Tarifvertrag bestimmt etwas anderes. Flankiert wird dies von einem neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit weitreichend deregulierten Schutzvorschriften. (S. express, Nr. 10/2002)
Ein Blick auf die bisherige Praxis der Leiharbeit macht deutlich, mit welcher Intention diese Form der Arbeitsverhältnisse vorangetrieben wird. Seit 1991 hat sich die Zahl der LeiharbeiterInnen auf 360000 erhöht und damit verdreifacht. In der Regel werden bis zu 40 Prozent weniger als der Tariflohn bzw. der ortsübliche Lohn gezahlt; auch betriebliche Leistungen haben für diese Beschäftigten keine Geltung. Nach bisherigen Erhebungen ist nur ca. jeder Fünfte länger als sechs Monate beschäftigt, von einem „Sprung in den ersten Arbeitsmarkt“ kann von daher nur in wenigen Fällen die Rede sein IAB, Kurzbericht 2002).
Das Unternehmen Siemens hat Ende 2001 die Vorzüge dieses Systems für die Betriebe erkennen lassen: 1000 Beschäftigte wurden entlassen und im Anschluss daran 800 von ihnen wieder an ihren alten Arbeitsplätzen eingesetzt, und zwar zu 20 Prozent weniger Lohn. Die Hartz-Kommission formulierte diese Vorzüge in aller Klarheit: Zum einen gebe es für die Unternehmen mit Leiharbeitsverhältnissen keine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Kostenrisiken bei der Personalsuche entfielen, und der Kündigungsschutz werde „neutralisiert“, weil diese Beschäftigten jederzeit entlassen werden können.
Auch mit dem neuesten „arbeitsmarktpolitischen“ Instrument, der flächendeckenden Einführung von PSA, wird also nach bisherigen Erfahrungen mit dem Einsatz von Leiharbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt kaum neue Beschäftigung geschaffen – anzunehmen ist eher ein Austausch von Festangestellten durch Leihar-beiterInnen. Die Gewerkschaften mischen kräftig mit und sind erneut bereit, Zugeständnisse auf Kosten der Arbeitslosen zu machen und das allgemeine Lohnniveau abzusenken. Mit dem zynischen Hinweis auf eine „moralische Verpflichtung“ (DGB-Vorsitzender Sommer) sollen Arbeitslose in den ersten sechs Wochen der Vermittlungsphase geringeren Lohn akzeptieren. Anstatt die Tarifverhandlungen zur Leiharbeit abzubrechen, fördern sie durch die Akzeptanz ungleicher Arbeitsbedingungen – so ist zu vermuten – neue Spaltungen innerhalb der Arbeitnehmerschaft; durch die sorgfältig abgeschirmten Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Zeitarbeitsfirmen gibt es allerdings gegenwärtig keine konkreteren Informationen. Resultat wird aber vermutlich eine weitere Ausbreitung von Niedriglohn und Verschärfung des Vermittlungszwanges sein. Dies trifft Arbeitnehmer wie Arbeitslose gleichermaßen.
Erschienen im express, Zeitschrift für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 2/03
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Aus: konkret, Januar 2003
Die demographische Rentenlüge
Von Sahra Wagenknecht
„Es geht nicht um den Prozentwert eines aus dem fernen Dunst es Jahres 2030 herausscheinenden Rentenniveaus, es geht um einen tiefen Schnitt in das gewohnte Paradigma der Sozialpolitik...“ höhnte die FAZ im Herbst 2000, als Riester sich gerade aufmachte, die Gewerkschaften mit dem Versprechen eines Rentenniveaus von 67 Prozent zu ködern und diese - Schröder-treu, wir sie immer wieder sind - dem traurigen Renten-Deal am Ende tatsächlich zustimmten. Dabei verbargen sich hinter den 67 Prozent bei korrekter Berechnung 64 Prozent, und auch diese hätte nur der statistische „Eckrentner“ nach 45 vollbeschäftigten Beitragsjahren erhalten - also niemand. Aber nicht allein das wird die FAZ beruhigt haben. Sie ahnte vor allem, dass der Scheinkompromiß mit den Gewerkschaften die Sendeminuten und das Papier nicht wert war, die seine öffentliche Belobigung und Kritik verbrauchten. Denn Riester konnte den Deal auch deshalb ohne Herzschmerz absegnen, weil er wußte, dass ihn für seine Einlösung in dreißig Jahren kein Mensch mehr haftbar machen würde. „Nach der Rentenreform wird mit Sicherheit vor der Rentenreform sein.“ bekundete damals auch Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie und Handelstages, seine Zuversicht. Dass Riesters Versprechen allerdings noch nicht einmal zwei Jahre halten würde, hätten vermutlich weder Braun noch die FAZ zu hoffen gewagt. Zwar hat SPD-Fraktionsvize Stiegler den allzu rührigen Herrn Rürup inzwischen mit einiger Grobheit zurückgepfiffen und Schröder, kaum freundlicher, die unbekümmert in FDP-Gefilden wildernden Grünen gerüffelt; - immerhin stehen im ersten Quartal 2003 wichtige Landtagswahlen an und die SPD-Umfragewerte sind eher bescheiden. Dennoch kann man sich getrost darauf einstellen: Die nächste Rentenreform kommt noch vor 2006 und das von Rürup im Herbst 2003 präsentierte Konzept dafür wird nicht allzu weit von jenen Ideen entfernt sein, mit denen er derzeit die Öffentlichkeit beglückt. Also wird wohl das Rentenalter weiter angehoben, die gesetzliche Rente noch weiter abgesenkt und die Vorruhestandsregelungen werden drastisch verschlechtert; wer im Alter noch halbwegs menschenwürdig leben will, muß tüchtig privat ansparen - so er es kann und sich außerdem nicht den falschen Fonds von seiner Bank aufschwatzen lässt.
Selbstverständlich wird sich diese wie jede Übeltat mit guten Gründen wappnen: Nicht politischer Wille, ausschließlich die destaströse Einnahmesituation der Rentenkassen erzwinge die Änderungen, wird es heißen. In der Tat schreibt die Rentenversicherung notorisch rote Zahlen: Trotz Riesters Erbe und eines Bundeszuschusses in Höhe von immerhin 49,2 Mrd. wird das Defizit in diesem Jahr bei schätzungsweise 3.8 Mrd. Euro liegen. Am 1. Januar steigen aufs neue die Beiträge: von 19,1 auf 19,5 Prozent. So kann es doch nicht weitergehen! - rufen die Renten-Modernisierer. Das Umlagesystem mag zu Bismarcks guter alter Zeit funktioniert haben; heute sei es zu einer unerträglichen Bürde für die junge Generation geworden...
Schuld ist, wir wissen es seit Blüm, die „demographische Entwicklung“. Lothar Späth hat das Einmaleins des Rentenklaus jetzt im Handelsblatt erneut durchbuchstabiert: Die Leute fingen immer später an zu arbeiten, gingen immer früher in den Ruhestand und lebten dann zu allem Überfluss auch noch immer länger. Immer weniger Erwerbstätigen stünden so immer mehr lebens- und konsumlustige Senioren gegenüber. Unter solchen Bedingungen könne „die jetzige kollektive Rentensystematik für die nächste Generation nicht aufrechterhalten werden“.
Leider funktioniert es immer wieder, dass ein irrwitziger Fehlschluß nur oft genug wiederholt werden muß, bis ihn alle für logisch zwingend halten. Ohne Zweifel gibt es in Deutschland, wie in vielen anderen Industriestaaten, die vielbeschworene Verschiebung in der Altersstruktur. Auf einhundert Einwohner zwischen 20 und 60 Jahren kommen gegenwärtig in der Bundesrepublik vierzig Einwohner über 60. Voraussichtlich - geht man vom Fortbestehen des gegenwärtigen Trends aus - wird das Verhältnis im Jahr 2030 bei hundert zu siebzig liegen. Was die ganze „Uns-gehen-die-Jungen-aus“-Debatte allerdings vergißt bzw. bewußt ausblendet, sind zwei Dinge: Erstens würde das Problem sich wesentlich reduzieren, wenn wenigstens jeder, der erwerbsfähig ist und Lust auf Arbeit hat, auch erwerbstätig sein könnte. Davon trennt uns gegenwärtig eine Kluft von mindestens 6 Millionen fehlenden Stellen. Das heißt: 6 Millionen Menschen in diesem Land wären vermutlich heilfroh, wenn sie die Renten der Rentner miterarbeiten könnten, sofern ihnen das nämlich erlauben würde, ihren eigenen Lebensunterhalt durch ein angemessenes Arbeitseinkommen zu sichern. In diesen Kontext gehört auch die vielbeklagte Verringerung der Lebensarbeitszeit. Daß die Beschäftigungszeit von Arbeitnehmern derzeit im Schnitt bei 37 Jahren liegt - Tendenz abnehmend -, hat seinen wichtigsten Grund mitnichten in der wachsenden Vorliebe für Vorruhestand und Frühpensionierung. Der Hauptgrund liegt darin, daß Unterbrechungen des Erwerbslebens durch Arbeitslosigkeit längst zur Regel geworden sind und jemand, der mit Ende vierzig seinen Job verliert, kaum noch eine Chance zum Wiedereinstieg ins Berufsleben hat. Die von Wirtschaftsbossen und neuerdings von dem sozialdemokratisch bestellten Herrn Rürup geforderte Erhöhung der Lebensarbeitszeit würde somit kaum dazu führen, dass rüstige Siebzigjährige in Zukunft an Aldis Kassen sitzen müssen. Sie würde vor allem bedeuten, daß arbeitslose Senioren künftig noch länger in der Sozialhilfefalle bleiben, ehe sie endlich Anspruch auf ihre wohlverdiente Rente erhalten, und daß diese Rente dann noch seltener eine Höhe erreicht, die Sozialhilfeniveau übersteigt. Das zum einen.
Zum anderen wird ignoriert - und diese Ignoranz ist der Kern der demographischen Rentenlüge -, daß zwar die Zahl der Erwerbsfähigen abnimmt, die von ihnen geleistete Arbeit aber von Jahr zu Jahr produktiver wird. In den Neunzigern ist die Produktivität in der Bundesrepublik jährlich im Schnitt um 2 bis 2,5 Prozent gewachsen. Die Zahl der Rentner relativ zu den Erwerbstätigen wird zwischen 2000 und 2040 um schätzungsweise 0,75 Prozent pro Jahr zunehmen. Selbst wenn der Produktivitätsanstieg sich in Zukunft halbieren sollte - wovon nicht auszugehen ist -, wäre die demographische Veränderung durch die wachsende Erzeugungskraft der menschlichen Arbeit somit mehr als ausgeglichen. Im übrigen ist die Verschiebung der Relation zwischen Arbeitenden und Menschen im Rentenalter durchaus kein neues Phänomen. Dieser Prozeß läuft seit Jahrzehnten.1960 finanzierten, statistisch gesehen, 4,6 Beitragszahler je einen Rentner. Im Jahr 2000 waren es nur noch 2,4. Das Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern hat sich somit in vierzig Jahren annähernd halbiert. Zugleich wurde das Rentenniveau von 60 Prozent Anfang der sechziger Jahre auf 70 Prozent seit Beginn der Siebziger angehoben. Das Umlageverfahren hat diese Veränderungen problemlos verkraftet. Im Jahr 2030 werden voraussichtlich 1,7 Beitragszahler einen Rentner finanzieren. Und das soll per Umlage plötzlich nicht mehr gehen?
Noch eine weitere Zahl ist interessant: Betrachtet man die von den Unternehmen zu zahlenden Sozialbeiträge aller Art, ergibt sich, daß deren Summe seit 1975 konstant etwa 11% der volkswirtschaftlichen Bruttowertschöpfung ausmacht. Auch der Umfang der Sozialbeiträge insgesamt in Relation zum BIP hat sich in den zurückliegenden 25 Jahren nicht verändert. Was sich allerdings erheblich verändert hat, ist der Anteil der Löhne am Bruttosozialprodukt. Die (bereinigte) Lohnquote, die dieses Verhältnis mißt, ist seit 1980 - und besonders drastisch seit 1990 - in nahezu jedem Jahr gefallen. Inzwischen bewegt sie sich auf einem Level unterhalb des Werts der fünfziger Jahre. Wenn ich allerdings eine gleichbleibende Größe in Relation zu einer abnehmenden setze, dann wächst nach den Regeln der Mathematik der Prozentsatz, der den Anteil der ersteren an letzterer ausdrückt. Die Wurzel des Renten-Problems erschließt sich somit als Ergebnis einfacher Prozentrechnung: Diejenigen, die den gesellschaftlichen Reichtum erarbeiten, haben immer weniger Anteil an ihm, ein Trend, der das lohnbezogene Sozialversicherungssystem in all seien Elementen auf tönerne Füße stellt. Nicht also die demographische Entwicklung ist für die Malaise der Rentenversicherung verantwortlich, sondern Lohndumping, niedrige Tarifabschlüsse, Zunahme ungeschützter und ungesicherter Beschäftigung, die Ausweitung von Teilzeitarbeit und natürlich Arbeitslosigkeit! Der Verband der Rentenversicherer hat zu Recht auf die zusätzlichen Gefahren hingewiesen, die der Rentenversicherung aus der Umsetzung des Hartz-Konzepts - Absenkung der Sozialpauschale für „Dienstmädchen“-Jobs und Zwangsleiharbeit zum Billigtarif inklusive - erwachsen. Wenn die Rentenversicherung 2003 erneut mit einem Minus abschließt, sollten die Ursachen hier und nicht in Sterbetafeln und Alterspyramiden gesucht werden. (Nebenbei sei erwähnt, dass auch die 1999 im Rahmen des Eichelschen Sparpakets durchgesetzte Kürzung der Rentenbeiträge für Arbeitslose ihren nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Verschärfung des Problems geleistet hat.)
Aus der Misere gäbe es mehrere vernünftige Auswege. Der erste und naheliegendste wäre, die Gewerkschaften bewiesen dem deutschen Kapital einmal wieder, dass sie nicht nur kungeln, sondern auch kämpfen können und brächten auf diese Weise die Lohnquote sukzessive zurück auf das Niveau der siebziger Jahre. Für diesen Weg sprächen viele gute Argumente, gegen ihn, leider, spricht die derzeitige Verfasstheit der Gewerkschaften, zumindest ihrer Oberhäupter. Eine andere Variante - nicht alternativ zur ersten, sondern durchaus ergänzend - bestünde darin, die Art der Finanzierung der Rentenversicherung zu verändern. Beispielsweise, indem Einkommen aus Zinsen, Dividenden und Mieten in gleicher Weise wie Arbeitseinkommen herangezogen würde und - vor allem - der sogenannte „Arbeitgeberanteil“ nicht mehr als fixer Prozentsatz der Lohnsumme im Unternehmen berechnet würde, sondern auf Basis der gesamten betrieblichen Wertschöpfung. Die Höhe der von einem Unternehmen zu zahlenden Sozialbeiträge würde dann durch dessen Gewinne mitbestimmt. Das hätte nebenbei den Vorteil, dass arbeitsplatzvernichtende Rationalisierung nicht länger durch sinkende Beitragspflichten belohnt würde und Westerwelle uns nicht mehr mit der Plattitüde nerven könnte, hohe „Lohnnebenkosten“ verursachten Arbeitslosigkeit. Während gegenwärtig tatsächlich ein Unternehmen umso stärker zur Kasse gebeten wird, je mehr Mitarbeiter es beschäftigt, bedeutet eine Finanzierung der Sozialabgaben anteilig zur Wertschöpfung, daß Unternehmen mit hohen Gewinnen höhere Beiträge zu zahlen hätten; kleine und mittlere Betriebe, die zumeist arbeitsintensiv produzieren, würden dagegen durch eine solche Regelung entlastet.
Es gäbe also Wege, die Sorgen der Rentenversicherung in den Griff zu bekommen - ohne Absenkung der Leistungen, ohne Erhöhung des Rentenalters. Die Ergänzung bzw. teilweise Ersetzung des Umlage- durch das Kapitaldeckungsverfahren, kurz: die Teilprivatisierung der Rente, löst dagegen kein einziges reales Finanzierungsproblem. Es gibt nämlich keinen plausiblen Grund, weshalb in einem System, wo jeder für sich selbst vorsorgt, am Ende insgesamt mehr Geld zur Verfügung stehen sollte als in einem umlagefinanzierten. Dies verhielte sich nur dann so, wenn die Investitionen gegenwärtig wegen Kapitalmangel - d.h. wegen zu geringer Sparquoten - niedrig wären. Das Gegenteil ist aber der Fall. Der in der Bundesrepublik seit Jahren rückläufigen Investitionsrate steht ein permanent wachsendes Geldvermögen gegenüber. Eigentümer desselben sind nicht nur reiche Privatiers, sondern in zunehmendem Maße die Wirtschaftsunternehmen selbst. Große Konzerne (sehen wir von der beliebten Volksaktie Telekom ab) arbeiten seit Jahren überwiegend mit positivem Finanzierungssaldo, d.h. sie deponieren mehr Geld in Finanzanlagen als sie insgesamt an Schulden haben. 40 Cent von jedem Euro nichtausgeschüttetem Gewinn werden in Aktien bzw. - derzeit bevorzugt - Anleihen und Geldmarktpapieren angelegt. Finanzierungssorgen haben allenfalls kleine und mittlere Firmen, denen die Großbanken oft genau dann den Kredithahn zudrehen, wenn sie das Geld am dringendsten brauchen. Aber deren Kreditchancen werden durch Privatisierung der Rente nicht gestärkt. Die FAZ hatte von Beginn ein gutes Gespür, wohin das Geld fließen dürfte: „Die Rentenreform ist ein positiver Liquiditätsimpuls für Aktien“ und „Aktienmärkte profitieren langfristig von der Rentenreform“ lauteten die Kommentare im Wirtschaftsteil. Etwa 30 Mrd. Euro zusätzlicher Anlagegelder werden allein durch Riesters Rentenreform ab 2008 in der Bundesrepublik erwartet. Spätestens sie sollen die dümpelnden Finanzmärkte offenbar wieder auf Trab bringen, die Aktienfonds füllen und die Gewinne ihrer Anbieter nach oben treiben. Ein Drittel des Geldes wird staatlich gesponsert sein. Milliarden an Steuermitteln und die Alterssicherung von Millionen Menschen werden so zum Spekulationsobjekt von Finanzkonzernen und zum Spielball der Kursentwicklung an den internationalen Kapitalmärkten.
Die eindrucksvollen Ergebnisse lassen sich derzeit in den USA besichtigen. Von den 99 Millionen US-Bürgern, die Gelder in private Pensionssparpläne einzahlen, nehmen 58 Prozent an sogenannten 401 (k)-Sparplänen teil. Sie sparen einen Teil des Gehalts steuerfrei bei ihrem Arbeitgeber, der dieses Geld in diversen Anlageformen, bevorzugt natürlich eigenen Unternehmensaktien, investiert. Insgesamt 1,64 Billionen Dollar Pensionsgelder werden zur Zeit in dieser Anlageform verwaltet, drei Viertel davon sind in Aktien angelegt. Alle viertel Jahre werden die Sparer über den Wert ihres Vermögens - und damit ihrer Alterssicherung - informiert. Seit zwei Jahren steigt pünktlich mit Versendung dieser Kontoauszüge der Absatz an Herztropfen, Schlaftabletten, Alkohol und die Zahl der Überstunden in psychatrischen Praxen. Und dabei kann froh sein, wer überhaupt noch etwas hat. Als der Pleite-Konzern Enron vor Jahresfrist Gläubigerschutz beantragte, verloren etwa 20 000 Mitarbeiter über 850 Millionen Dollar Pensionsgelder. Im Unterschied zu Enron-Chef Ken Ley, der seine Millionen ins Trockene brachte, konnten sie ihre Aktien noch nicht einmal verkaufen, als der Unternehmenswert sich bereits im freien Fall befand und das drohende Ende absehbar war. Der Fall einer 56 Jahre alten Mitarbeiterin, die es durch lebenslanges Sparen auf ein Pensionsguthaben von 300 000 Dollar gebracht hatte und nach dem Desaster keine 20 000 Dollar mehr besaß, wurde tränenreich in der Boulevardpresse aufbereitet. Der Frau nützte das wenig; Rentenansprüche über das Angesparte hinaus hat sie kaum. Und Enron ist nur ein Beispiel von vielen.
Das Argument gegen die Umlage - die arbeitenden Generationen könnten die Renten der vielen Rentner nicht mehr finanzieren - wäre ohnehin, wenn es zuträfe, auch ein Argument gegen die kapitalgedeckte Rente. Denn die Rentner jeder Generation leben unbedingt und immer von dem, was die zu ihrer Rentenzeit Erwerbstätigen produzieren; sie leben nie von dem, was sie einst selbst erarbeitet haben. Ganz gleich, ob die Renten per Umlage finanziert werden oder ob die Senioren ihre in Aktien und Anleihen angelegten Gelder allmählich abschmelzen: Wie viel sie mit diesem Geld kaufen können, hängt davon ab, wie viel aktuell produziert wird. Die schönste Rendite wird sofort inflationär entwertet, wenn ihr in der Zeit, in der ihre Eigner sie ausgeben möchten, nicht ein Plus an real produzierten Gütern gegenübersteht.
Wer ohne Umlage am Ende mehr hat, sind nicht alle, sondern einige: diejenigen nämlich, die dank hoher Einkommen viel ansparen können und als gute Kunden von Banken und Vermögensverwaltern auch nach bestem Wissen beraten werden. Je breiter die private Säule, desto weniger müssen sie an jene abgeben, die wegen Niedriglöhnen, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Krankheit oder welchen Gründen immer keine ausreichende Vorsorge betreiben können und dann eben ins Leere gucken. Zu den Nutznießern gehören natürlich auch Banken und Versicherungen, denen der staatlich gesponserte Liquiditätsschub Milliardenprofite bringt. Und nicht zu vergessen: Die Unternehmen - ausschließlich sie! - profitieren von der Deckelung der Beiträge, denn zur privaten Vorsorge gibt es keinen „Arbeitgeberanteil“. Die Beschäftigten dagegen werden - zählt man gesetzliche Beiträge und private Vorsorge zusammen - belastet wie noch nie. Und sehen Renten entgegen, die das gegenwärtige Niveau bei weitem nicht mehr erreichen dürften.
Das Argument, die Rentenreform entlaste die jüngere Generation, ist deshalb besonders zynisch. In Wahrheit findet eine bloße Umfinanzierung statt. Jene Milliarden, die die Unternehmen sparen, werden die Lohnabhängigen zusätzlich aufbringen müssen - soweit sie es können. Viele Rentner wird die Privatisierung der Vorsorge unter die Sozialhilfeschwelle drücken. Ein abhängig beschäftigter Durchschnittsverdiener mit den derzeit üblichen 37 Arbeitsjahren wird schon nach Riesters „Reform“ nur noch eine Rente von etwa 53 Prozent seines Nettoeinkommens nach Hause tragen. Niedrigverdiener oder längerfristig Arbeitslose haben keine Chance. Zumal letztere auch zu denen gehören, für die „private Vorsorge“ nie mehr als ein schöner Traum sein wird. Nach einer Studie des Statistischen Bundesamtes kann sich ein Drittel der bundesdeutschen Bevölkerung keine private Altersvorsorge leisten. Ein Viertel aller Haushalte kann nach dieser Untersuchung im Monat noch nicht einmal 100 DM sparen, weil jeder Euro für den Lebensunterhalt gebraucht wird. Man sollte sich also vielleicht weniger wundern, weshalb die Nachfrage nach Riester-Produkten sich in Grenzen hält und von den insgesamt 32 Millionen Förderberechtigten bisher kaum ein Zehntel eine entsprechende Police abgeschlossen hat. Das Geschwätz von der privaten Altersvorsorge des kleinen Mannes und vom künftig höheren Gesamtrentenniveau ist wissentliche Lüge. Daran ändern auch die Milliarden Euro staatlicher Förderzuschüsse nichts, die die private Rentensäule unterstützen sollen. Denn deren Verteilung erfolgt bibeltreu: Wer hat, dem wird gegeben. Während eine Verkäuferin mit einem Bruttoeinkommen von 1500 Euro ab 2008 Aussicht auf eine Zulage von 13 Euro im Monat hat, kann ihr Chef bei einem Einkommen von 4000 Euro mit einem Steuervorteil von etwa 70 Euro monatlich rechnen. Selbst die 13 Euro monatliche Zulage aber stehen nur dem zu, der die vorgegebene Rate des Einkommens - 4 Prozent ab 2008 - tatsächlich spart. Wer nicht genug hat und deshalb nichts sparen kann, der kriegt auch nichts.
Insgesamt dürfte Riester-Rürup II, wie schon Riester I, die verfügbaren Einkommen und damit die Kaufkraft der Beschäftigten weiter schwächen und dadurch die Investitionsquoten zusätzlich nach unten drücken. Steigenden Vermögenstiteln wird somit eher ein schrumpfender realer Kuchen gegenüberstehen. Spätestens, wenn dann tatsächlich mehr Rentner Guthaben einlösen als junge Menschen Geld anlegen, droht die Entwertung und der Crash.
Wie bei im Grunde allem, was sich heutzutage Reform schimpft, geht es also auch bei der Rentendebatte nicht um die Lösung realer Probleme, sondern um Interessenpolitik. Die angeführten Zahlen des Statistischen Bundesamtes dürfte auch Gerhard Schröder kennen. Ohne Skrupel werden somit Verarmung und soziale Not in einem Ausmaß in Kauf genommen, das man bei Bedarf auf den Strassen von Los Angeles oder London heute schon in Augenschein kann. Und der agile Herr Rürup soll durchaus nicht nur der gesetzliche Rente den Gnadenschuß geben. Er ist ausdrücklich auch mit der Reform des Gesundheitswesens beauftragt. Richtungsweisende Vorschläge wie die Abschaffung des Arbeitgeberanteils und Einführung einer einkommensunabhängigen Kopfprämie von 200 Euro zur Abdeckung des „Grundbedarfs“, bei Privatisierung des Risikos für alles Weitere, hat er bereits ins Gespräch gebracht. Möglicherweise erledigt sich über diesen Weg irgendwann sogar das Rentenproblem.
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KEI - Kassler Erwerbsloseninitiative:
Bericht über eine SPD-Veranstaltung in Kassel zur „Zukunft der Arbeitslosenhilfe“ / Die Erwerbslosen-Charta
Es folgen Notizen aus einer öffentlichen SPD- Veranstaltung um die Zukunft der Arbeitslosenhilfe in Kassel im Februar 2003.
Referenten waren u. a. ein Staatssekretär des Bundeswirtschafts- und Arbeitsministerium und ein Richter des Bundessozialgerichts. Referiert wurde der Diskussionsstand, nicht die Beschlusslage.
Fazit der Aussagen:
- Es geht um etwa 5 Millionen Menschen, davon ca. 1,5 - 1,7 Millionen heutige Arbeitslosenhilfebezieher, ca.2,3 Millionen erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger plus ca. 1,3 Millionen familiärem Anhang.
- Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sollen für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II auf dem Niveau der allgemeinen Sozialhilfe zusammengelegt werden.
- Dieses Arbeitslosengeld II soll nicht pauschaliert, sondern in Art und Höhe der bisherigen Sozialhilfe (Miete plus Grundbedarf) gezahlt werden, um lokale Mietpreisunterschiede auszugleichen; plus einem Bonus von 29 Euro dafür, dass man sich aktiv um Arbeit bewirbt (bewerben muss). “Das mag nicht nach viel klingen, ist für diese Menschen aber viel Geld!” wurde dazu auf Nachfrage angemerkt.
- Diskutiert wird noch, ob das Arbeitslosengeld II bis zu 30% über oder unter dem jetzigen Sozialhilfesatz liegen soll. Es soll wie die heutige Arbeitslosenhilfe vom Bund aus Steuermitteln finanziert werden und ab 2004 gelten. Ob darin weiterhin die Kranken- und Rentenversicherung enthalten sein wird, ist noch unklar.
- Diejenigen, deren Arbeitslosenhilfe heute unter dem Sozialhilfesatz liegt und die deshalb ergänzende Sozialhilfe erhalten, bekommen demnach das gleiche wie heute, nur aus einer Hand (aus Bundesmitteln). Alle anderen werden auf dieses Niveau abgesenkt.
- Wer nicht erwerbsfähig ist, erhält nur Sozialhilfe - ohne die 29 Euro extra.
- Wer erwerbsfähig ist, entscheidet das Amt, in Zukunft Job Center genannt.
- Für Bezieher von Arbeitslosengeld II wird JEGLICHE Arbeit für zumutbar erklärt. Wer als erwerbsfähig erkannt wurde und eine angebotene Arbeit nicht annimmt, erhält in Zukunft keine Sperre, sondern ihm/ihr wird die Leistung bis auf Sachleistung herunter gekürzt (Einweisung?), bis er/sie die (jede) angebotene Arbeit annimmt. Das wurde als Fortschritt gegenüber der bisherigen Praxis bezeichnet.
- Differenziert wird nicht nur zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Menschen, sondern unter den Erwerbsfähigen auch noch zwischen ‘marktnah’ und ‘nicht marktnah’ Erwerbsfähigen.
- Die ‘nicht marktnah’ Erwerbsfähigen sollen wie bisher von den Kommunen betreut und in Arbeit gebracht werden, evtl. subventioniert; letzteres ist noch nicht ausdiskutiert.
- (Weitere Aussage an diesem Abend: “Bisher bestand ein Geschäftsinteresse der Arbeitsverwaltung nicht unbedingt darin, die Leute in Arbeit zu bringen, sondern sie aus dem Bezug zu entlassen. Das Geschäftsinteresse der Kommunen, die Leute in Arbeit zu bringen stand dem Interesse der Arbeitsverwaltung entgegen.”)
- Welche Arbeit denn nun eigentlich genau für 5 Millionen Menschen als zumutbar erklärt wird, wurde nicht erörtert. Ebenso wenig war von einer Grundsicherung die Rede, auch nicht von einem Mitspracherecht der Betroffenen, sondern nur von ihrer Mitwirkungspflicht.
- In diesem Zusammenhang wurde auf Nachfrage noch einmal ausdrücklich erwähnt, dass die von ihnen zu unterschreibende Eingliederungsvereinbarung juristisch gesehen kein Vertrag sei, da ein solcher Pflichten der Arbeitsverwaltung zur Folge hätte.
Einschätzung:
- Im Endeffekt werden dadurch offensichtlich etwa 1,5 Millionen der heutigen Arbeitslosenhilfe-Bezieher zu Sozialhilfe-Empfängern gemacht, welche dann zwar zusammen mit etwa noch einmal 2,3 Millionen der heutigen Sozialhilfe-Bezieher zur Entlastung der kommunalen Haushalte vom Bund alimentiert, zu großen Teilen aber weiterhin von den Kommunen betreut werden.
- Die Höhe der Transferleistung, obwohl keine Lohnersatzleistung mehr, soll dennoch nicht pauschaliert, sondern weiterhin individuell berechnet werden. Insbesondere wird sie von der jeweiligen Miethöhe abhängen, was den Überblick erschwert, den Betroffenen den Weg zum Wohngeld verschließt und sie den bereits üblichen “Dann ziehen Sie doch um!” -Schikanen aussetzt.
- Das Ganze soll darüber hinaus möglichst kostenneutral oder unter Einsparungen von öffentlichen Geldern geschehen, aber ohne Hoffnung für die Betroffenen, diesen Status jemals wieder zu verlassen, da ihnen mangels Arbeit höchstens hin und wieder kurzfristige Beschäftigungen für ein Taschengeld zugemutet werden kann. - Das dann aber ohne jede Diskussion bitte! -
Diesen vom Arbeitsmarkt abgekoppelten Vorgang bezeichnet man dann als ‘vermittlungsorientiert’.
Dagegen setzen wir: “Die Erwerbslosen-Charta”
ORIGINAL:
http://www.bmgesundheit.de/inhalte-frames/inhalte_themen/patientenrechte/dokumente/patientenschutz.htm
! FÄLSCHUNG !:
Bundesministerium für Arbeit und Soziale Sicherung
In der Koalitionsvereinbarung zwischen Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Oktober 2002 hat sich die Regierungskoalition erneut zum Ziel gesetzt, die Erwerbslosenrechte und den Erwerbslosenschutz weiter zu stärken.
Die Bundesregierung wird daher in den kommenden vier Jahren an die wichtigen Veränderungen zur Verbesserung des Erwerbslosenschutzes und der Erwerbslosenrechte anknüpfen, die sie in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht hat:
So wurde am 16. Oktober 2002 die Erwerbslosencharta den beiden Bundesministerinnen für Justiz und Arbeit offiziell übergeben.
An der Erstellung dieser Charta haben Vertreter von Erwerbslosen, Selbsthilfegruppen, Arbeitsämter, sowie andere Beteiligte des Arbeitswesens mitgewirkt. Sie wird zwar keinen Gesetzescharakter haben, soll jedoch durch die Mitarbeit aller Beteiligter breite Akzeptanz
finden.
Mit der Erwerbslosencharta soll ein Beitrag zu mehr vertrauensvoller Kooperation im Vermittlungsverhältnis geleistet werden. Sie gibt einen Überblick über die wesentlichen bestehenden Rechte und Pflichten im Rahmen eines Vermittlungsverhältnisses. Damit werden den Erwerbslosen Informationen zur Verfügung gestellt, die es ihnen erleichtern, die
notwendigen Entscheidungen über das Ob und das Wie ihrer arbeitsrechtlichen Behandlung zu treffen. Gleichzeitig will das Papier Vermittlern und Mitarbeitern in Arbeitsberufen eine Art
Orientierungshilfe für ihre tägliche Arbeit anbieten. Wer als erwerbsloser Mensch seine Rechte kennt, kann sich aktiv am Vermittlungsprozess beteiligen. Wer als Vermittler seine Pflichten kennt, kann Erwerbslose besser unterstützen.
Die Erwerbslosencharta soll nun allen Erwerbslosen zugänglich gemacht werden, damit sie in die Lage versetzt werden, ihre Rechte besser wahrzunehmen. Sie soll zügig an vielen Stellen, insbesondere PSAn, Job- Centern und Arbeitsämtern ausgelegt werden. Auch die Bundesregierung wird für eine größtmögliche Verbreitung Sorge tragen.
Bereits mit ihrer Arbeitsreform 2000 hat die Bundesregierung wichtige Veränderungen für eine stärkere Erwerbslosenorientierung durch Verbesserung der Information und Transparenz initiiert.
Zur Verbesserung der Erwerbsloseninformation wurden beispielsweise die Spitzenverbände der Arbeitsämter verpflichtet, Einrichtungen zur Erwerbslosenberatung im Rahmen von Modellvorhaben zu fördern. Die Einführung von Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung führt zur Verbesserung der Transparenz von Arbeitseinrichtungen und
Arbeitsdienstleistungen. Die Aufwertung des Vermittlers und seiner Unterstützungs- und Lotsenfunktion hilft den Erwerbslosen, sich besser im Arbeitssystem zu orientieren.
Ein wesentlicher Fortschritt ist darüber hinaus zum einen die Verstärkung der individuellen Beteiligung von Erwerbslosen beispielsweise durch die integrierte Versorgung. Zum anderen die erstmalige Einführung kollektiver Beteiligungsrechte für Erwerbslosenvertreter und Erwerbslosenorganisationen. Der Gesetzgeber hat damit erstmals ausdrücklich das legitime Interesse von Erwerbslosen anerkannt, über ihre Interessenvertretungen Mitsprachemöglichkeiten in Entscheidungsprozessen des Arbeitswesens zu erhalten.
Um die Beteiligung der Erwerbslosen bei der konkreten arbeitsrechtlichen Entscheidungsfindung weiter zu stärken, wurde zusätzliche ein neuer Förderschwerpunkt eingerichtet. Im Rahmen verschiedener Projekte zum Thema “Der erwerbslose Mensch als Partner im arbeitsrechtlichen Entscheidungsprozess” soll die Erwerbslosenorientierung im individuellen Vermittler-Erwerbslosen-Verhältnis in den Blickpunkt gerückt werden. Hierzu werden 10 Modellprojekte gefördert, in denen Methoden entwickelt und erprobt werden, die Erwerbslosen helfen, durch eingehende Informationen über Vermittlungsalternativen ihr Selbstbestimmungsrecht im arbeitsrechtlichen Entscheidungsprozess qualifiziert in Anspruch zu nehmen.
Der besonderen Bedeutung der Selbsthilfe wurde durch die Verpflichtung der Arbeitsämter Rechnung getragen, Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen finanziell mit 35 Mio. Euro jährlich zu unterstützen.
Auch für den Fall, dass ein Schaden eintritt, wurde die Position der Erwerbslosen gestärkt., die Arbeitsämter können ihre Versicherten jetzt nach § 66 SGB V bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen wegen Vermittlungsfehlern unterstützen. Nach der Änderung des Sozialgesetzes können Geschädigte darüber hinaus jetzt auch ihre Ansprüche vor Gericht
leichter durchsetzten, da sie bei der Verfolgung eines Schmerzensgeldanspruches kein Verschulden des Unternehmens mehr nachweisen müssen.
Um aus Vermittlungsfehlern zu lernen und damit zu deren künftiger Vermeidung beizutragen, wurde vom Bundesministerium für Arbeit ein Gutachten zu “Möglichkeiten einer koordinierten Arbeitsschadensforschung” in Auftrag gegeben, das sowohl tödlich verlaufene als auch nicht tödlich verlaufene Arbeitsschäden umfasst, die in 30 Instituten der Arbeitsrechts
untersucht wurden.
Für die folgende Legislaturperiode sind folgende Projekte zur Verbesserung des Erwerbslosenschutzes geplant:
Die Bundesregierung beabsichtigt die Einsetzung eines Beauftragten für die Belange der Erwerbslosen, der in unabhängiger und beratender Funktion die Weiterentwicklung der Erwerbslosenrechte unterstützt und Sprachrohr für die Erwerbslosen sein soll. Er soll dazu beitragen, Probleme besser zu erkennen und in die Öffentlichkeit zu bringen. Bei der Ausgestaltung des Amtes werden die Verbände und Erwerbslosenorganisationen Gelegenheit haben, ihre Vorstellungen einzubringen.
Darüber hinaus soll, in Absprache mit den übrigen zuständigen Ressorts, eine von allen gesellschaftlichen Gruppen akzeptierte Grundlage zur Erstellung einer Erwerbslosenverfügung in Form einer Broschüre/eines Leitfadens für Bürger, Erwerbslose und Vermittler erarbeitet werden, um so mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Die Erwerbslosenverfügung ist ein wesentliches Element der selbstbestimmten Gestaltung der längsten Lebensphase. Ein Gutachten, das hierzu im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Förderung von Erwerbslosenverfügungen zur Betonung des Selbstbestimmungsrechtes und der Mündigkeit im Arbeitswesen beitragen kann.
Um den eingeschlagenen Weg zur Stärkung der Erwerbslosenrechte im deutschen Arbeitssystem konsequent durchzusetzen, wird neben diesen geplanten einzelnen Maßnahmen in der kommenden Legislaturperiode weiterhin das Ziel verfolgt werden, Erwerbslosenrechte bei allen Einzelmaßnahmen und -gesetzen, die Erwerbslose betreffen, zu beachten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziale Sicherung
Anmerkungen:
Ein solches Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherung existiert nicht. Die Realität sieht anders aus!
Dieser Text wurde von uns aus dem Gesundheits- in den Erwerbslosenbereich übertragen.
Es handelt sich im Original um eine offizielle Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums.
Das Original ist zu finden unter
http://www.bmgesundheit.de/inhalte-frames/inhalte_themen/patientenrechte/dokumente/patientenschutz.htm,
die Abwandlung unter:
http://www.kei-kassel.gmxhome.de/jh/charta1.htm
Kasseler Erwerbslosen-Initiativen, 27. Febr.2003
Leider ist es uns momentan aus Zeitgründen nicht möglich, diese Info wie gewohnt monatlich herauszugeben. Wir arbeiten daran...
Dennoch können wie immer Beiträge für die BAG-E INFO zum Themenbereich Erwerbslosigkeit, Sozialhilfe, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik etc. per mail an verteiler@bag-erwerbslose geschickt werden.
Achtung: Das Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) hat eine neue Postanschrift
(s.u.).
Solidarische Grüße Das FALZ-Team
Bundesarbeitsgemeinschaft der unabhängigen Erwerbsloseninitiativen
BAG-E
Kontakt:
BAG-E c/o Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V.
Am Hauptbahnhof 18
60329 Frankfurt/M
fon: 069-700425, fax: 069-70 48 12
e-mail: kontakt@bag-erwerbslose.de
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(c/o Frank Jäger, Friedrichstr. 24, 61476 Kronberg)
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