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Rede am 01.03.2002 auf dem Kongress der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen in Dresden

von Harald Rein


Keine Atempause ...

Erwerbslose, ihre Organisationsformen und Aktivitäten. Eine Bilanz bis 1998.


Entgegen dem allgemeinen Geschichtsbewußtsein haben Erwerbslose in unterschiedlichen Zeitepochen verschiedene bedeutende und weniger bedeutende Rollen gespielt.

Ende des 19. Jahrhunderts galten sie als permanenter Unruheherd, mit dem sich auch die aufstrebenden Sozialdemokraten nicht anfreunden mochten. 1918/19 trugen Erwerbslose zum kurzzeitigen Gelingen einer deutschen Revolution bei, um 1923/24 als schlechtes Gewissen der beteiligten Mitkämpfer, die Ideale der Rätezeit hochzuhalten. Und schließlich erkannten Erwerbslose während der Weltwirtschaftskrise, daß es außer einem mühevollen 8-10 Stunden-Arbeitstag auch noch andere Erfüllungsmöglichkeiten gab. Ihr Aufbrechen in die Wälder, an die Seen, ihre Eroberung der Straße, der Laubenkolonien, kann als erste massenhafte Kritik an dem ehernen Lohnarbeitsgesetz mit seiner belastenden Ideologie der protestantischen Leistungsethik interpretiert werden. Ich setzte diese wenigen Sätze vorneweg, um deutlich zu machen, daß Erwerbslose in der Geschichte sehr wohl etwas bewegt haben und das ihre Erfahrungen von damals auch heute für uns wichtig sind.

Und noch ein Hinweis:
Genausowenig wie es den Erwerbslosen gibt, gibt es auch nicht den Erwerbslosenwiderstand. Der gesellschaftliche Kontext, die unterschiedlichen sozialen Milieus, aus denen die Arbeitslosen kommen und die Verarbeitung der darauf aufbauenden verschiedenen Erfahrungen während ihrer Erwerbslosigkeit bestimmen maßgeblich mögliche Protestformen mit. Daß es keine sichtbare Massenbewegung gibt, heißt nicht, daß es keine widerständigen Verhaltensweisen gibt. Es existieren sowohl offene wie "stumme" Formen des Protestes.
In diesem Sinne verstehe ich unter Erwerbslosenprotest alle individuellen und kollektiven Verhaltensweisen von Erwerbslosen, die eine Änderung bestehender sozialer Verhältnisse bezwecken oder ein Leben in Würde anstreben.

Vorläufer der bundesweiten Vernetzung

Mit der Überschreitung der Millionengrenze in den siebziger Jahren fanden sich wieder Erwerbslose in Initiativen zusammen. Mit einem betreuerischen Anspruch organisierte die evangelische Kirche Arbeitslosentreffs und zwischen 1978 und 1981 Delegiertentreffen.
Bereits einige Zeit vorher rebellierten Jugendliche in und außerhalb der Fabrik gegen kapitalistische Ausbeutungsstrukturen und für eine selbstorganisierte Ausbildung. Außerhalb der Produktion trafen Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz fanden, oder von den Betrieben nicht übernommen wurden, zusammen auf sogenannte Aussteiger aus der Leistungsgesellschaft, die eine eigene Auffassung von selbstbestimmten Arbeiten und Leben einbrachten. Die ersten selbstorganisierten Zusammenschlüsse von Erwerbslosen entstanden. Ziel war ein Aufbrechen des Widerspruchs zwischen Kopf- und Handarbeit, sowie zwischen Privatheit und Öffentlichkeit. "Wir wollen und werden hier ein Modell entwickeln, das wir dem normalen kapitalistischen Betrieb als echte Alternative entgegenstellen können. Notwendige Voraussetzung für die Entwicklung dieses Modells ist nach unserer Erfahrung die Kombination von 'zusammen leben - zusammen arbeiten'", so die Arbeiterselbsthilfe (ASH) in Frankfurt.
Auf zwei überregionalen Treffen 1977 wurde der Kontakt zwischen den Erwerbsloseninitiativen verstärkt und gemeinsame Zielvorstellungen diskutiert.
Als Vorläufer der späteren Bundesarbeitsgruppen hatten diese frühen Zusammenschlüsse bereits Elemente des utopischen Denkens mit radikaler praktischer Arbeit verbunden.
Die Infragestellung kapitalistischer Arbeitsstrukturen, das Mißtrauen gegenüber institutionalisierter Sozialarbeit (so formulierte die Sozialistische Selbsthilfe Köln (SSK), demnach "in der SSK niemand mitarbeiten kann, der einen betrügerischen oder unterdrückerischen Beruf ausübt. Dazu zählen auch von der Stadt bezahlte Sozialarbeiter.") und die Ablehnung hierarchischer Organisationsprinzipien, bei gleichzeitiger inhaltlicher Zielsetzung auf kleine wie große gesellschaftliche Veränderungen, standen im Mittelpunkt der Auseinandersetzung.
Nach wie vor ist diese Art der Analyse bzw. der konkreten Umsetzbarkeit prägend für einen Teil der Erwerbsloseninitiativen.

Beginn der bundesweiten Vernetzung

Anfang der achtziger Jahre erlebte die Initiativenszene in Deutschland den erhofften Zuwachs. Immer mehr Erwerbslose erkannten, daß ihr erfolgloses Suchen nach einem Arbeitsplatz weniger mit ihrer individuellen Unfähigkeit oder ihrer mangelnden beruflichen Qualifikation zu tun hatte, als vielmehr mit einem gesellschaftlichen System zusammenhing, das nicht in der Lage war, jedem Menschen im erwerbsfähigen Alter einen angemessenen Arbeitsplatz oder zumindest eine menschenwürdige materielle Absicherung zu garantieren.
Besonders im norddeutschen Raum entstanden Jobber- und Erwerbslosengruppen, die neuen Schwung in den Alltag der "Bewegung" brachten.
Ein Resultat war der erste Bundeskongress der Arbeitslosen 1982 in Frankfurt/M. Das Kongressmotto "Arbeitslos - nicht wehrlos" sollte der Öffentlichkeit und besonders den nichtaktiven Arbeitslosen die Möglichkeit einer offensiven Strategie persönlicher und gesellschaftlicher Veränderung verdeutlichen.
Die inhaltliche Diskussion während des Kongresses war symptomatisch für weitere Treffen. Keine vorgefertigten Statements, keine autoritäre Tagungsleitung, sondern ein produktives Chaos, verbunden mit intensiver Diskussionsleidenschaft bestimmte die Zusammenkunft. Betroffene meldeten sich zu Wort und stellten althergebrachte Parolen und gängige politische Lösungsstrategien radikal in Frage.
Neben dem wichtigen Erfahrungsaustausch kirchlicher, gewerkschaftlicher und unabhängiger Erwerbsloseninitiativen wurde heftigst über die Forderung nach einem "Recht auf Arbeit" und nach existenzieller Absicherung gestritten.
Entgegen aller Erwartungen wurde kein Bundesverband aus der Taufe gehoben. Das berechtigte Mißtrauen gegenüber kaum kontrollierbaren Organisationsgebilden überwog; man war sich schnell einig, daß die weitere Arbeit vor Ort geleistet werden mußte unter Vorantreibung der regionalen Vernetzung.
Insgesamt gesehen war der Arbeitslosenkongress 1982 ein Meilenstein zur Entstehung und Entwicklung regelmäßiger, basisdemokratischer, auf Bundesebene stattfindender Treffen.
Versuche, trotz des vereinbarten Konsens der InitiativenvertreterInnen, eine wie auch immer geartete bundesweite Dachorganisation, mit zentralen Kompetenzen zu etablieren, scheiterten immer wieder (etwa 1985 in Göttingen). Zu diesem Zeitpunkt arbeiteten alle relevanten Arbeitslosengruppen im strömungsübergreifenden Zusammenhang der kirchlichen, gewerkschaftlichen und unabhängigen Initiativen zusammen.

Im November 1986 trafen sich rund 1000 Erwerbslose in Köln zu einem zentralen Aktions- und Konferenztag. Themenbezogene Arbeitsgruppen bildeten den Kern der Veranstaltung. Sie umfaßten Bilanz und Perspektiven der Erwerbslosenbewegung, Beschäftigungspolitik und existenzielle Absicherung. Die dort beschlossenen Standpunkte waren klar:
- es gibt keine permanenten übergeordneten Organisationsformen, die bestehenden
Arbeitsgruppen bleiben inhaltliche Grundlage der bundesweiten Arbeit,
- unterschiedliche politische Positionen werden nicht ausgegrenzt; das, was zu
vereinheitlichen geht, wird hervorgehoben,
- die praktische Umsetzung von Forderungen liegt hauptsächlich vor Ort.
Diese "Bundesarbeitsgruppen der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut" (BAG) galten zu diesem Zeitpunkt als einzig existierende strömungsübergreifendes und sich regelmäßig treffendes Koordinationszentrum der Arbeitsloseninitiativen. Vordergründiges Ziel war die Einheit der Gruppen zu bewahren und Konkurrenzdenken zu bekämpfen. Einladungen und Protokolle von BAG-Treffen wurden durch die 1985 gegründete überregionale Zeitung "Quer" weitergegeben.
Der Aktionstag in Köln bereitete den Weg vor für den 2. Bundeskongress.

Der Kongress 1988 in Düsseldorf drückte eine gewisse Behäbigkeit aus. Bereits im Vorfeld setzten sich politische Kräfte durch, die einen politischen Streit zu den anstehenden Fragen vermeiden wollten. Weder wurde die Situation in den Erwerbsloseninitiativen, die Möglichkeit der Organisierung von Betroffenen reflektiert, noch die zunehmende Tendenz der Einflussgewinnung von Großorganisationen bzw. der Umwandlung von Erwerbslosenpolitik zu einer sozialpolitischen Dienstleistung angesprochen.
Nach außen sollte ein einheitliches Bild von Erwerbsloseninteressen vermittelt werden. Dies gelang auch, allerdings auf Kosten selbstkritischer und eigenständiger, phantasievoller Positionsbestimmung.
Demgegenüber stand eine außergewöhnlich breite Mobilisierungskampagne, so daß viele Initiativen und interessierte Einzelpersonen, die bisher nicht auf bundesweiter Ebene tätig wurden, aktiviert werden konnten.
Auch die Bezeichnung "2.Bundeskongreß der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut" drückte ein verändertes bündnispolitisches Bewußtsein aus. Gesucht und teilweise auch gefunden wurde der Kontakt zu anderen Gruppen, die von Armut, gesellschaftlicher Ausgrenzung oder sonstiger Formen von Diskriminierung betroffen waren. Dies sind u.a. die SozialhilfebezieherInnen, Obdachlose, Flüchtlinge, Gruppen die sich gegen ungeschützte Arbeitsverhältnisse wehren oder Widerstand gegen Arbeitszwangsverhältnisse leisten.
Mehrere wichtige Ergebnisse brachte der Kongreß:
Inhalte und Struktur der Bundesarbeitsgruppen fanden Bestätigung. Statt zentrale Organisationsstrukturen wurden für Aktionen auf Bundesebene zweck- und aktionsorientierte Organisationsformen geschaffen, die sich wieder auflösen sollten, sobald der Anlaß vorbei war.
Am Kongress beteiligten sich erstmals auch Sozialhilfegruppen, die sich seit Mitte der Siebziger Jahre formierten. Sie entstanden zum Teil aus Initiativen der Gemeinwesenarbeit, mit Hilfe von engagierten Sozialarbeitern, aber später auch als Selbsthilfegruppen von Betroffenen, die sich gegen Ämterwillkür wandten und sozialpolitische Verbesserungen einforderten. 1991 gründete sich die "Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen" und konnten 1992 eine Teilfinanzierung einer Geschäftsstelle durch ein Bundesministerium erreichen.

Positiv herausgehoben werden muß auch die Festlegung einer bundesweiten Kampagne gegen die Bedürftigkeitsprüfung durch staatliche Ämter bei Sozialhilfe- oder Arbeitslosenhilfebezug. Eine Aktionswoche Ende 1988 unterstrich den Willen vieler Erwerbsloseninitiativen auf Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung. Es galt, durch öffentlichkeitswirksames, spektakuläres Auftreten über das Problem zu informieren und die eigene Bewegung zu stärken.
Der wichtigste Erfolg der Kampagne lag im juristischen Bereich. In einigen Kommunen wurde die Bedürftigkeitsprüfung in der Sozialhilfe ganz oder teilweise ausgesetzt. Seit Januar 1992 gibt es keine Anrechnung eines "fiktiven Unterhalts" mehr auf die Arbeitslosenhilfe. Volljährige Arbeitslosenhilfe-BezieherInnen haben ab diesem Zeitpunkt in der Regel Anspruch auf die gesamte Arbeitslosenhilfe, unabhängig davon, was Eltern oder Kinder verdienen.
Das politisch brisante Thema Bedürftigkeitsprüfung wurde bereits einige Jahre früher von erwerbslosen Frauen aufgegriffen und politisch umgesetzt. Seit April 1983 trafen sich erwerbslose Frauen zu eigenen Kongressen und Seminaren. Über vier Jahre lang entwickelten sie Positionen, die sich in Aktionen, wie "Frauen stürmt die Arbeitsämter - Meldet euch arbeitslos!" und "Wir brauchen mehr als Luft und Liebe. Erwerbslose Frauen fordern eigenes Geld ohne Anrechnung der Einkommen von Eltern, Ehemännern und Partnern bei Arbeitslosen und Sozialhilfe" niederschlugen. Ihre Erfahrungen und ihr Einwirken waren maßgeblich daran beteiligt, diese Problematik mit einer bundesweiten Kampagne an die Öffentlichkeit zu bringen.

Eine neue Bundesarbeitsgruppe bildete sich unter dem Namen "Multinationale Zusammenarbeit", dem sich 1990 ein Internationales Arbeitslosentreffen anschloß. Nach intensiven Vorbereitungen wurde schließlich 1994 in Spanien das "Europäische Netzwerk gegen Arbeitslosigkeit und Armut - ITACA" gegründet. Der ein Jahr später in Hamburg stattfindende "Europäische Kulturkongress gegen Massenarbeitslosigkeit und Armut" war ein weiteres Mosaiksteinchen in der internationalen Solidaritätsarbeit.

Nach dem Fall der Mauer

Ebenso wie andere gesellschaftliche Entwicklungen blieben der 1989 erfolgte Zusammenbruch der DDR auch für den Bundeszusammenschluss der Erwerbsloseninitiativen nicht ohne Folgen.

Die Bedeutung der Forderung nach Vollbeschäftigung nahm in dem Maße ab, wie klar wurde, daß das marktwirtschaftliche Wachstumsmodell auch ohne die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen florierte oder durch die Verlagerung der Produktionsstätten ins Ausland ArbeiterInnen entlassen wurden.
In vielen Branchen war, gegen den erbitterten Widerstand der Betroffenen, der Abbau von Belegschaften die Voraussetzung für neue Gewinnspannen. Die Frage nach einer gesicherten existenziellen Grundlage erhielt so eine zentrale Bedeutung.
Das "Recht auf Arbeit", bisher besonders von DKP-orientierten Erwerbsloseninitiativen vertreten, geriet in eine gesellschaftspolitische Sackgasse. Mit dem Ende der DDR verschwanden auch diese Initiativen, die BAG Beschäftigungspolitik hatte ihr Fundament verloren und löste sich auf (was nicht hieß, daß dieses Thema als eine mögliche Strategie gegen Arbeitslosigkeit, nicht weiter diskutiert wurde).

1990 gründete sich im Osten Deutschlands der Arbeitslosenverband Deutschland e.V. (ALV). Anfängliches Mißtrauen, besonders über den Namen, der einen Anspruch für Gesamtdeutschland beinhaltete, konnte nur teilweise ausgeräumt werden. Hauptkritikpunkt blieb die Lohnarbeitszentriertheit in den Forderungen des ALV, die Umwandlung vieler Initiativen zu Beschäftigungsprojekten, sowie die Rolle der Sozialarbeit in den einzelnen Gruppen. Offensichtlich kann im Osten von einem höheren Aktivitätsgrad ausgegangen werden, da dort Arbeitslosigkeit als kollektives Ereignis interpretiert wird. Widerstand gilt dort als berechtigte Verteidigungshaltung, der aber auf zentraler Verbandsebene organisiert wird. Als "Ersatzstätten für den Betrieb als sozialen Ort" und als "Multizentrum" bieten die Arbeitslosenzentren ein breiteres Angebot an Dienstleistungen und Freizeitangeboten (von Mieterberatung bis Nähstuben) an, als im Westen.
Durch die gegenseitige Akzeptanz der organisatorischen Strukturen und inhaltlichen Schwerpunktsetzung konnten vier BAG-Treffen in den darauffolgenden Jahren im Osten stattfinden. Versuche des ALV, entgegen den gemeinsamer Abmachungen, eigene Gruppen im Westen aufzubauen mißlangen, bis auf wenige Ausnahmen. In der zweiten Hälfte der neunziger Jahre verließ der ALV den BAG-Zusammenhang.

Erste Risse erhielt der strömungsübergreifende und basisdemokratisch organisierte Ansatz der Initiativen durch die eigenständige Organisierung der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen. 1986 gründeten sie einen "Koordinationsausschuss" aus dem die "Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen" (KOS) hervorging. Ziel sollte sein, den gemeinsamen Kampf von Gewerkschaften und Arbeitslosen zu fördern und sowohl in den Gewerkschaften als auch bei den Initiativen für ein solches Bündnis einzutreten.
Bis Anfang der neunziger Jahre arbeiteten die VertreterInnen der KOS noch in den Bundesarbeitsgruppen mit, danach konzentrierten sie sich auf den Ausbau des eigenen Zusammenschlusses mit separaten Tagungen und einem regelmäßig erscheinenden Info-Brief.

Zu bemerken bliebe noch, daß es für die bundesweite Zusammenarbeit keinerlei finanzielle Unterstützung gab. Die entstehenden Kosten müssen von den Gruppen oder Personen selbst finanziert werden, was regelmäßige BAG-Treffen erheblich erschwerte.

Eine regelmäßige Mitarbeit in der Nationalen Armutskonferenz (NAK) beschloß die BAG 1992. Die NAK ist ein Forum von Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und von bundesweiten Verbänden und Initiativen (Nicht-Regierungs-Organisationen) "... die mit ihrer fachlichen Arbeit dazu beitragen, das Armutsproblem zu überwinden und/oder die Selbsthilfeansätze der von Armut betroffenen oder bedrohten Bevölkerungsgruppen zu repräsentieren." 1992 ist auch das Jahr indem die Bundesarbeitsgruppen nach langer Diskussion die Existenzgeldforderung als Grundsatzposition verabschiedeten. Mit dieser konzeptionellen Festlegung, die 1996 nochmals überarbeitet wurde, griffen wir zu einem frühen Zeitpunkt in eine Diskussion ein, die heute in der Öffentlichkeit an Bedeutung gewonnen hat.

Im Februar 1994 starteten die Bundesarbeitsgruppen eine Kampagne gegen den erzwungenen
Arbeitseinsatz von SozialhilfebezieherInnen. In einer Presseverlautbarung erklärten sie: "Wir fordern alle betroffenen Erwerbslosen und SozialhilfebezieherInnen auf, gegen die Verordnung von Pflichtarbeit zu protestieren, sich in der nächstgelegenen Initiativgruppe zu informieren und gegen etwaige Zwangsarbeitsanordnungen rechtliche und politische Schritte einzuleiten."
Die Kampagne hatte hauptsächlich das Ziel durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit vor Ort, aber auch bundesweit, über gesellschaftliche Zustände zu informieren und aufzuklären, die es ermöglichen, daß heute wieder auf Formen erzwungenen Arbeitseinsatzes zurückgegriffen wird. Ein dreiseitiger Aufruf der BAG "Gegen Zwangsarbeit, Pflichtdienste, Prekäre Arbeitsverhältnisse, Erwerbslosigkeit und Armut" im November 1994 unterstützte diese Aufgabe.
Während der rechtliche Widerstand durchaus Erfolge erzielte und manche Sozialämter in die Verzweiflung trieb, sind die politischen Zusammenschlüsse gegen solcherart "Vermittlungen" noch nicht sehr verbreitet. Dennoch spielt gerade dieser Protest in einigen Städten eine wichtige Rolle.
Praktischer Auftakt dieser bundesweiten Kampagne war eine gemeinsame Aktion verschiedener Erwerbsloseninitiativen vor der Zentrale der "Bundesvereinigung der Arbeitgeber" am 28.4.1994 in Köln. Unter dem Titel "Wir ernten nicht Eure faulen Früchte" wurde in einem Flugblatt erklärt: "Heute, am Donnerstag, den 28. April um 11 Uhr, haben wir, eine Gruppe von Erwerbslosen und Jobbern, Euch die faulen Früchte vor die Tür gekippt, die aus der üblen Saat Eurer menschenverachtenden Politik erwachsen sind. Wir wissen, wer die eigentlichen Drahtzieher des Sozialabbaues, der Angriffe auf unser Existenzminimum sind, wer hinter dem gerade verabschiedeten "Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung" steckt, in wessen Interesse "Ernteeinsätze" von Erwerbslosen, "Gemeinschaftsarbeiten" und Arbeitsdienste sind. Die Regierungskoalition vollstreckt nur auf ihre Weise das Programm der organisierten Unternehmer, das ihre Betriebe auf unsere Kosten wieder profitträchtig sanieren soll. Deshalb sind wir auch hier vor den Gebäuden des BDA und BDI, dem eigentlichen Machtzentrum im Lande."

Nicht immer einer Meinung waren die MitstreiterInnen der BAG´s in der Frage der organisatorischen Außenvertretung. Gab es anfangs einen allgemeinen Konsens, daß die Arbeit vor Ort absoluten Vorrang hat, so veränderte sich diese Haltung in den darauffolgenden Jahren. Insbesondere die Arbeitsweise und die Außenwirkung der BAG-Arbeit standen zur Überprüfung an. Ein fünfköpfiges, später dreiköpfiges SprecherInnengremium wurde geschaffen, um nach außen inhaltliche Positionen der BAG darzustellen.
Da die Tätigkeit als SprecherInnen der BAG neben der Tätigkeit in der eigenen Initiative vollzogen wurde, also quasi ehrenamtlich erfolgte, führte sie nicht zu dem erhofften öffentlichkeitswirksamen Effekt. Das SprecherInnengremium zerfiel und warf aktuell die Frage nach einer professionalisierteren Form der Öffentlichkeitsarbeit auf.

Im September 1994 trafen sich in Berlin VertreterInnen der BAG, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI), des Arbeitslosenverbandes Deutschlands (ALV) und der Koordinierungsstelle der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen, um über eine Verbesserung der Koordinierung der Arbeit zu beratschlagen. Die bundesweite Aktion tausender DemonstrantInnen, die sich unter dem Motto "Aufstehen gegen Sozialleistungskürzungen" am 4.11.1995 in Bonn zusammenfanden war ein erster Erfolg dieser Zusammenarbeit. Publikationen, verstärkte Pressearbeit und kleinere Aktionen gegen die aktuellen Novellierungen des Bundessozialhilfegesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes schlossen sich an. Im Juni 1997 führten die genannten bundesweiten Organisationen zusammen mit der IG-Metall einen Kongreß zum Thema "Gegenstrategien zur Niedriglohnrepublik" durch.
Die BAG war zu diesem Zeitpunkt nur noch durch EinelvertreterInnen des Frankfurter Arbeitslosenzentrums und der ALSO repräsentativ. Das letzte BAG-Treffen fand im September 1996 statt.

Zwischen dem 14. April und dem 14. Juni 1997 marschierten Erwerbslose aus ganz Europa in Richtung Amsterdam. Dort fand, zeitgleich zum Regierungsgipfel der EU-Staaten zur Unterzeichnung des Maastricht II-Abkommens, am 14. Juni eine europaweite Demonstration gegen Erwerbslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung und Ausgrenzung statt. Der Marsch, der auf eine Initiative des französischen Arbeitslosennetzwerk "Action Chomage" zurückging, wurde in Deutschland von etlichen Erwerbsloseninitiativen und anderen Gruppen aktiv gestaltet und durchgeführt. Aus diesen Aktivitäten entstanden in verschiedenen Regionen Deutschlands Euro-Marschgruppen, die auch zu den örtlichen Initiativen Kontakt suchten, ihren Schwerpunkt aber auf die europäische Vernetzung legten.

Mit Beginn der bundesweiten Aktionstage im Februar 1998 zeigte sich, das die bisherige Konzeption der Bundesarbeitsgruppen als strömungsübergreifender Zusammenschluß zu agieren historisch überholt war. Der Versuch nach dem 2.Bundeskongreß der Arbeitslosen 1988 über die Bundesarbeitsgruppen einen übergreifenden Zusammenschluß zu entwickeln war gescheitert.


Harald Rein
zentrum@falz.org

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