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Rede am 01.03.2002 auf dem Kongress der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen in Dresden
von Harald Rein
Keine Atempause ...
Erwerbslose, ihre Organisationsformen und Aktivitäten. Eine Bilanz bis 1998.
Entgegen dem allgemeinen Geschichtsbewußtsein haben Erwerbslose in unterschiedlichen
Zeitepochen verschiedene bedeutende und weniger bedeutende Rollen gespielt.
Ende des 19. Jahrhunderts galten sie als permanenter Unruheherd, mit dem sich auch die
aufstrebenden Sozialdemokraten nicht anfreunden mochten. 1918/19 trugen Erwerbslose
zum kurzzeitigen Gelingen einer deutschen Revolution bei, um 1923/24 als schlechtes
Gewissen der beteiligten Mitkämpfer, die Ideale der Rätezeit hochzuhalten.
Und schließlich erkannten Erwerbslose während der Weltwirtschaftskrise,
daß es außer einem mühevollen 8-10 Stunden-Arbeitstag auch
noch andere Erfüllungsmöglichkeiten gab. Ihr Aufbrechen in die Wälder,
an die Seen, ihre Eroberung der Straße, der Laubenkolonien, kann als erste
massenhafte Kritik an dem ehernen Lohnarbeitsgesetz mit seiner belastenden Ideologie
der protestantischen Leistungsethik interpretiert werden. Ich setzte diese wenigen
Sätze vorneweg, um deutlich zu machen, daß Erwerbslose in der Geschichte
sehr wohl etwas bewegt haben und das ihre Erfahrungen von damals auch heute
für uns wichtig sind.
Und noch ein Hinweis:
Genausowenig wie es den Erwerbslosen gibt, gibt es auch nicht den Erwerbslosenwiderstand.
Der gesellschaftliche Kontext, die unterschiedlichen sozialen Milieus, aus denen
die Arbeitslosen kommen und die Verarbeitung der darauf aufbauenden verschiedenen
Erfahrungen während ihrer Erwerbslosigkeit bestimmen maßgeblich mögliche
Protestformen mit. Daß es keine sichtbare Massenbewegung gibt, heißt
nicht, daß es keine widerständigen Verhaltensweisen gibt. Es existieren
sowohl offene wie "stumme" Formen des Protestes.
In diesem Sinne verstehe ich unter Erwerbslosenprotest alle individuellen und
kollektiven Verhaltensweisen von Erwerbslosen, die eine Änderung bestehender
sozialer Verhältnisse bezwecken oder ein Leben in Würde anstreben.
Vorläufer der bundesweiten Vernetzung
Mit der Überschreitung der Millionengrenze in den siebziger Jahren fanden
sich wieder Erwerbslose in Initiativen zusammen. Mit einem betreuerischen Anspruch
organisierte die evangelische Kirche Arbeitslosentreffs und zwischen 1978 und
1981 Delegiertentreffen.
Bereits einige Zeit vorher rebellierten Jugendliche in und außerhalb der
Fabrik gegen kapitalistische Ausbeutungsstrukturen und für eine selbstorganisierte
Ausbildung. Außerhalb der Produktion trafen Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz
fanden, oder von den Betrieben nicht übernommen wurden, zusammen auf sogenannte
Aussteiger aus der Leistungsgesellschaft, die eine eigene Auffassung von selbstbestimmten
Arbeiten und Leben einbrachten. Die ersten selbstorganisierten Zusammenschlüsse
von Erwerbslosen entstanden. Ziel war ein Aufbrechen des Widerspruchs zwischen
Kopf- und Handarbeit, sowie zwischen Privatheit und Öffentlichkeit. "Wir
wollen und werden hier ein Modell entwickeln, das wir dem normalen kapitalistischen
Betrieb als echte Alternative entgegenstellen können. Notwendige Voraussetzung
für die Entwicklung dieses Modells ist nach unserer Erfahrung die Kombination
von 'zusammen leben - zusammen arbeiten'", so die Arbeiterselbsthilfe (ASH)
in Frankfurt.
Auf zwei überregionalen Treffen 1977 wurde der Kontakt zwischen den Erwerbsloseninitiativen
verstärkt und gemeinsame Zielvorstellungen diskutiert.
Als Vorläufer der späteren Bundesarbeitsgruppen hatten diese frühen
Zusammenschlüsse bereits Elemente des utopischen Denkens mit radikaler
praktischer Arbeit verbunden.
Die Infragestellung kapitalistischer Arbeitsstrukturen, das Mißtrauen
gegenüber institutionalisierter Sozialarbeit (so formulierte die Sozialistische
Selbsthilfe Köln (SSK), demnach "in der SSK niemand mitarbeiten kann,
der einen betrügerischen oder unterdrückerischen Beruf ausübt.
Dazu zählen auch von der Stadt bezahlte Sozialarbeiter.") und die
Ablehnung hierarchischer Organisationsprinzipien, bei gleichzeitiger inhaltlicher
Zielsetzung auf kleine wie große gesellschaftliche Veränderungen,
standen im Mittelpunkt der Auseinandersetzung.
Nach wie vor ist diese Art der Analyse bzw. der konkreten Umsetzbarkeit prägend
für einen Teil der Erwerbsloseninitiativen.
Beginn der bundesweiten Vernetzung
Anfang der achtziger Jahre erlebte die Initiativenszene in Deutschland den erhofften
Zuwachs. Immer mehr Erwerbslose erkannten, daß ihr erfolgloses Suchen
nach einem Arbeitsplatz weniger mit ihrer individuellen Unfähigkeit oder
ihrer mangelnden beruflichen Qualifikation zu tun hatte, als vielmehr mit einem
gesellschaftlichen System zusammenhing, das nicht in der Lage war, jedem Menschen
im erwerbsfähigen Alter einen angemessenen Arbeitsplatz oder zumindest
eine menschenwürdige materielle Absicherung zu garantieren.
Besonders im norddeutschen Raum entstanden Jobber- und Erwerbslosengruppen,
die neuen Schwung in den Alltag der "Bewegung" brachten.
Ein Resultat war der erste Bundeskongress der Arbeitslosen 1982 in Frankfurt/M.
Das Kongressmotto "Arbeitslos - nicht wehrlos" sollte der Öffentlichkeit
und besonders den nichtaktiven Arbeitslosen die Möglichkeit einer offensiven
Strategie persönlicher und gesellschaftlicher Veränderung verdeutlichen.
Die inhaltliche Diskussion während des Kongresses war symptomatisch für
weitere Treffen. Keine vorgefertigten Statements, keine autoritäre Tagungsleitung,
sondern ein produktives Chaos, verbunden mit intensiver Diskussionsleidenschaft
bestimmte die Zusammenkunft. Betroffene meldeten sich zu Wort und stellten althergebrachte
Parolen und gängige politische Lösungsstrategien radikal in Frage.
Neben dem wichtigen Erfahrungsaustausch kirchlicher, gewerkschaftlicher und
unabhängiger Erwerbsloseninitiativen wurde heftigst über die Forderung
nach einem "Recht auf Arbeit" und nach existenzieller Absicherung
gestritten.
Entgegen aller Erwartungen wurde kein Bundesverband aus der Taufe gehoben. Das
berechtigte Mißtrauen gegenüber kaum kontrollierbaren Organisationsgebilden
überwog; man war sich schnell einig, daß die weitere Arbeit vor Ort
geleistet werden mußte unter Vorantreibung der regionalen Vernetzung.
Insgesamt gesehen war der Arbeitslosenkongress 1982 ein Meilenstein zur Entstehung
und Entwicklung regelmäßiger, basisdemokratischer, auf Bundesebene
stattfindender Treffen.
Versuche, trotz des vereinbarten Konsens der InitiativenvertreterInnen, eine
wie auch immer geartete bundesweite Dachorganisation, mit zentralen Kompetenzen
zu etablieren, scheiterten immer wieder (etwa 1985 in Göttingen). Zu diesem
Zeitpunkt arbeiteten alle relevanten Arbeitslosengruppen im strömungsübergreifenden
Zusammenhang der kirchlichen, gewerkschaftlichen und unabhängigen Initiativen
zusammen.
Im November 1986 trafen sich rund 1000 Erwerbslose in Köln zu einem zentralen
Aktions- und Konferenztag. Themenbezogene Arbeitsgruppen bildeten den Kern der
Veranstaltung. Sie umfaßten Bilanz und Perspektiven der Erwerbslosenbewegung,
Beschäftigungspolitik und existenzielle Absicherung. Die dort beschlossenen
Standpunkte waren klar:
- es gibt keine permanenten übergeordneten Organisationsformen, die bestehenden
Arbeitsgruppen bleiben inhaltliche Grundlage der bundesweiten Arbeit,
- unterschiedliche politische Positionen werden nicht ausgegrenzt; das, was
zu
vereinheitlichen geht, wird hervorgehoben,
- die praktische Umsetzung von Forderungen liegt hauptsächlich vor Ort.
Diese "Bundesarbeitsgruppen der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und
Armut" (BAG) galten zu diesem Zeitpunkt als einzig existierende strömungsübergreifendes
und sich regelmäßig treffendes Koordinationszentrum der Arbeitsloseninitiativen.
Vordergründiges Ziel war die Einheit der Gruppen zu bewahren und Konkurrenzdenken
zu bekämpfen. Einladungen und Protokolle von BAG-Treffen wurden durch die
1985 gegründete überregionale Zeitung "Quer" weitergegeben.
Der Aktionstag in Köln bereitete den Weg vor für den 2. Bundeskongress.
Der Kongress 1988 in Düsseldorf drückte eine gewisse Behäbigkeit
aus. Bereits im Vorfeld setzten sich politische Kräfte durch, die einen
politischen Streit zu den anstehenden Fragen vermeiden wollten. Weder wurde
die Situation in den Erwerbsloseninitiativen, die Möglichkeit der Organisierung
von Betroffenen reflektiert, noch die zunehmende Tendenz der Einflussgewinnung
von Großorganisationen bzw. der Umwandlung von Erwerbslosenpolitik zu
einer sozialpolitischen Dienstleistung angesprochen.
Nach außen sollte ein einheitliches Bild von Erwerbsloseninteressen vermittelt
werden. Dies gelang auch, allerdings auf Kosten selbstkritischer und eigenständiger,
phantasievoller Positionsbestimmung.
Demgegenüber stand eine außergewöhnlich breite Mobilisierungskampagne,
so daß viele Initiativen und interessierte Einzelpersonen, die bisher
nicht auf bundesweiter Ebene tätig wurden, aktiviert werden konnten.
Auch die Bezeichnung "2.Bundeskongreß der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit
und Armut" drückte ein verändertes bündnispolitisches Bewußtsein
aus. Gesucht und teilweise auch gefunden wurde der Kontakt zu anderen Gruppen,
die von Armut, gesellschaftlicher Ausgrenzung oder sonstiger Formen von Diskriminierung
betroffen waren. Dies sind u.a. die SozialhilfebezieherInnen, Obdachlose, Flüchtlinge,
Gruppen die sich gegen ungeschützte Arbeitsverhältnisse wehren oder
Widerstand gegen Arbeitszwangsverhältnisse leisten.
Mehrere wichtige Ergebnisse brachte der Kongreß:
Inhalte und Struktur der Bundesarbeitsgruppen fanden Bestätigung. Statt
zentrale Organisationsstrukturen wurden für Aktionen auf Bundesebene zweck-
und aktionsorientierte Organisationsformen geschaffen, die sich wieder auflösen
sollten, sobald der Anlaß vorbei war.
Am Kongress beteiligten sich erstmals auch Sozialhilfegruppen, die sich seit
Mitte der Siebziger Jahre formierten. Sie entstanden zum Teil aus Initiativen
der Gemeinwesenarbeit, mit Hilfe von engagierten Sozialarbeitern, aber später
auch als Selbsthilfegruppen von Betroffenen, die sich gegen Ämterwillkür
wandten und sozialpolitische Verbesserungen einforderten. 1991 gründete
sich die "Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen" und
konnten 1992 eine Teilfinanzierung einer Geschäftsstelle durch ein Bundesministerium
erreichen.
Positiv herausgehoben werden muß auch die Festlegung einer bundesweiten
Kampagne gegen die Bedürftigkeitsprüfung durch staatliche Ämter
bei Sozialhilfe- oder Arbeitslosenhilfebezug. Eine Aktionswoche Ende 1988 unterstrich
den Willen vieler Erwerbsloseninitiativen auf Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung.
Es galt, durch öffentlichkeitswirksames, spektakuläres Auftreten über
das Problem zu informieren und die eigene Bewegung zu stärken.
Der wichtigste Erfolg der Kampagne lag im juristischen Bereich. In einigen Kommunen
wurde die Bedürftigkeitsprüfung in der Sozialhilfe ganz oder teilweise
ausgesetzt. Seit Januar 1992 gibt es keine Anrechnung eines "fiktiven Unterhalts"
mehr auf die Arbeitslosenhilfe. Volljährige Arbeitslosenhilfe-BezieherInnen
haben ab diesem Zeitpunkt in der Regel Anspruch auf die gesamte Arbeitslosenhilfe,
unabhängig davon, was Eltern oder Kinder verdienen.
Das politisch brisante Thema Bedürftigkeitsprüfung wurde bereits einige
Jahre früher von erwerbslosen Frauen aufgegriffen und politisch umgesetzt.
Seit April 1983 trafen sich erwerbslose Frauen zu eigenen Kongressen und Seminaren.
Über vier Jahre lang entwickelten sie Positionen, die sich in Aktionen,
wie "Frauen stürmt die Arbeitsämter - Meldet euch arbeitslos!"
und "Wir brauchen mehr als Luft und Liebe. Erwerbslose Frauen fordern eigenes
Geld ohne Anrechnung der Einkommen von Eltern, Ehemännern und Partnern
bei Arbeitslosen und Sozialhilfe" niederschlugen. Ihre Erfahrungen und
ihr Einwirken waren maßgeblich daran beteiligt, diese Problematik mit
einer bundesweiten Kampagne an die Öffentlichkeit zu bringen.
Eine neue Bundesarbeitsgruppe bildete sich unter dem Namen "Multinationale
Zusammenarbeit", dem sich 1990 ein Internationales Arbeitslosentreffen
anschloß. Nach intensiven Vorbereitungen wurde schließlich 1994
in Spanien das "Europäische Netzwerk gegen Arbeitslosigkeit und Armut
- ITACA" gegründet. Der ein Jahr später in Hamburg stattfindende
"Europäische Kulturkongress gegen Massenarbeitslosigkeit und Armut"
war ein weiteres Mosaiksteinchen in der internationalen Solidaritätsarbeit.
Nach dem Fall der Mauer
Ebenso wie andere gesellschaftliche Entwicklungen blieben der 1989 erfolgte Zusammenbruch der DDR
auch für den Bundeszusammenschluss der Erwerbsloseninitiativen
nicht ohne Folgen.
Die Bedeutung der Forderung nach Vollbeschäftigung nahm in dem Maße
ab, wie klar wurde, daß das marktwirtschaftliche Wachstumsmodell auch
ohne die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen florierte oder durch die Verlagerung
der Produktionsstätten ins Ausland ArbeiterInnen entlassen wurden.
In vielen Branchen war, gegen den erbitterten Widerstand der Betroffenen, der
Abbau von Belegschaften die Voraussetzung für neue Gewinnspannen. Die Frage
nach einer gesicherten existenziellen Grundlage erhielt so eine zentrale Bedeutung.
Das "Recht auf Arbeit", bisher besonders von DKP-orientierten Erwerbsloseninitiativen
vertreten, geriet in eine gesellschaftspolitische Sackgasse. Mit dem Ende der
DDR verschwanden auch diese Initiativen, die BAG Beschäftigungspolitik
hatte ihr Fundament verloren und löste sich auf (was nicht hieß,
daß dieses Thema als eine mögliche Strategie gegen Arbeitslosigkeit,
nicht weiter diskutiert wurde).
1990 gründete sich im Osten Deutschlands der Arbeitslosenverband Deutschland
e.V. (ALV). Anfängliches Mißtrauen, besonders über den Namen,
der einen Anspruch für Gesamtdeutschland beinhaltete, konnte nur teilweise
ausgeräumt werden. Hauptkritikpunkt blieb die Lohnarbeitszentriertheit
in den Forderungen des ALV, die Umwandlung vieler Initiativen zu Beschäftigungsprojekten,
sowie die Rolle der Sozialarbeit in den einzelnen Gruppen. Offensichtlich kann
im Osten von einem höheren Aktivitätsgrad ausgegangen werden, da dort
Arbeitslosigkeit als kollektives Ereignis interpretiert wird. Widerstand gilt
dort als berechtigte Verteidigungshaltung, der aber auf zentraler Verbandsebene
organisiert wird. Als "Ersatzstätten für den Betrieb als sozialen
Ort" und als "Multizentrum" bieten die Arbeitslosenzentren ein
breiteres Angebot an Dienstleistungen und Freizeitangeboten (von Mieterberatung
bis Nähstuben) an, als im Westen.
Durch die gegenseitige Akzeptanz der organisatorischen Strukturen und inhaltlichen
Schwerpunktsetzung konnten vier BAG-Treffen in den darauffolgenden Jahren im
Osten stattfinden. Versuche des ALV, entgegen den gemeinsamer Abmachungen, eigene
Gruppen im Westen aufzubauen mißlangen, bis auf wenige Ausnahmen. In der
zweiten Hälfte der neunziger Jahre verließ der ALV den BAG-Zusammenhang.
Erste Risse erhielt der strömungsübergreifende und basisdemokratisch
organisierte Ansatz der Initiativen durch die eigenständige Organisierung
der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen. 1986 gründeten sie einen "Koordinationsausschuss"
aus dem die "Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen"
(KOS) hervorging. Ziel sollte sein, den gemeinsamen Kampf von Gewerkschaften
und Arbeitslosen zu fördern und sowohl in den Gewerkschaften als auch bei
den Initiativen für ein solches Bündnis einzutreten.
Bis Anfang der neunziger Jahre arbeiteten die VertreterInnen der KOS noch in
den Bundesarbeitsgruppen mit, danach konzentrierten sie sich auf den Ausbau
des eigenen Zusammenschlusses mit separaten Tagungen und einem regelmäßig
erscheinenden Info-Brief.
Zu bemerken bliebe noch, daß es für die bundesweite Zusammenarbeit
keinerlei finanzielle Unterstützung gab. Die entstehenden Kosten müssen
von den Gruppen oder Personen selbst finanziert werden, was regelmäßige
BAG-Treffen erheblich erschwerte.
Eine regelmäßige Mitarbeit in der Nationalen Armutskonferenz (NAK)
beschloß die BAG 1992. Die NAK ist ein Forum von Spitzenverbänden
der Freien Wohlfahrtspflege und von bundesweiten Verbänden und Initiativen
(Nicht-Regierungs-Organisationen) "... die mit ihrer fachlichen Arbeit
dazu beitragen, das Armutsproblem zu überwinden und/oder die Selbsthilfeansätze
der von Armut betroffenen oder bedrohten Bevölkerungsgruppen zu repräsentieren."
1992 ist auch das Jahr indem die Bundesarbeitsgruppen nach langer Diskussion
die Existenzgeldforderung als Grundsatzposition verabschiedeten. Mit dieser
konzeptionellen Festlegung, die 1996 nochmals überarbeitet wurde, griffen
wir zu einem frühen Zeitpunkt in eine Diskussion ein, die heute in der
Öffentlichkeit an Bedeutung gewonnen hat.
Im Februar 1994 starteten die Bundesarbeitsgruppen eine Kampagne gegen den erzwungenen
Arbeitseinsatz von SozialhilfebezieherInnen. In einer Presseverlautbarung erklärten
sie: "Wir fordern alle betroffenen Erwerbslosen und SozialhilfebezieherInnen
auf, gegen die Verordnung von Pflichtarbeit zu protestieren, sich in der nächstgelegenen
Initiativgruppe zu informieren und gegen etwaige Zwangsarbeitsanordnungen rechtliche
und politische Schritte einzuleiten."
Die Kampagne hatte hauptsächlich das Ziel durch kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit
vor Ort, aber auch bundesweit, über gesellschaftliche Zustände zu
informieren und aufzuklären, die es ermöglichen, daß heute wieder
auf Formen erzwungenen Arbeitseinsatzes zurückgegriffen wird. Ein dreiseitiger
Aufruf der BAG "Gegen Zwangsarbeit, Pflichtdienste, Prekäre Arbeitsverhältnisse,
Erwerbslosigkeit und Armut" im November 1994 unterstützte diese Aufgabe.
Während der rechtliche Widerstand durchaus Erfolge erzielte und manche
Sozialämter in die Verzweiflung trieb, sind die politischen Zusammenschlüsse
gegen solcherart "Vermittlungen" noch nicht sehr verbreitet. Dennoch
spielt gerade dieser Protest in einigen Städten eine wichtige Rolle.
Praktischer Auftakt dieser bundesweiten Kampagne war eine gemeinsame Aktion
verschiedener Erwerbsloseninitiativen vor der Zentrale der "Bundesvereinigung
der Arbeitgeber" am 28.4.1994 in Köln. Unter dem Titel "Wir ernten
nicht Eure faulen Früchte" wurde in einem Flugblatt erklärt:
"Heute, am Donnerstag, den 28. April um 11 Uhr, haben wir, eine Gruppe
von Erwerbslosen und Jobbern, Euch die faulen Früchte vor die Tür
gekippt, die aus der üblen Saat Eurer menschenverachtenden Politik erwachsen
sind. Wir wissen, wer die eigentlichen Drahtzieher des Sozialabbaues, der Angriffe
auf unser Existenzminimum sind, wer hinter dem gerade verabschiedeten "Aktionsprogramm
für Wachstum und Beschäftigung" steckt, in wessen Interesse "Ernteeinsätze"
von Erwerbslosen, "Gemeinschaftsarbeiten" und Arbeitsdienste sind.
Die Regierungskoalition vollstreckt nur auf ihre Weise das Programm der organisierten
Unternehmer, das ihre Betriebe auf unsere Kosten wieder profitträchtig
sanieren soll. Deshalb sind wir auch hier vor den Gebäuden des BDA und
BDI, dem eigentlichen Machtzentrum im Lande."
Nicht immer einer Meinung waren die MitstreiterInnen der BAG´s in der
Frage der organisatorischen Außenvertretung. Gab es anfangs einen allgemeinen
Konsens, daß die Arbeit vor Ort absoluten Vorrang hat, so veränderte
sich diese Haltung in den darauffolgenden Jahren. Insbesondere die Arbeitsweise
und die Außenwirkung der BAG-Arbeit standen zur Überprüfung
an. Ein fünfköpfiges, später dreiköpfiges SprecherInnengremium
wurde geschaffen, um nach außen inhaltliche Positionen der BAG darzustellen.
Da die Tätigkeit als SprecherInnen der BAG neben der Tätigkeit in
der eigenen Initiative vollzogen wurde, also quasi ehrenamtlich erfolgte, führte
sie nicht zu dem erhofften öffentlichkeitswirksamen Effekt. Das SprecherInnengremium
zerfiel und warf aktuell die Frage nach einer professionalisierteren Form der
Öffentlichkeitsarbeit auf.
Im September 1994 trafen sich in Berlin VertreterInnen der BAG, der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI), des Arbeitslosenverbandes Deutschlands
(ALV) und der Koordinierungsstelle der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen,
um über eine Verbesserung der Koordinierung der Arbeit zu beratschlagen.
Die bundesweite Aktion tausender DemonstrantInnen, die sich unter dem Motto
"Aufstehen gegen Sozialleistungskürzungen" am 4.11.1995 in Bonn
zusammenfanden war ein erster Erfolg dieser Zusammenarbeit. Publikationen, verstärkte
Pressearbeit und kleinere Aktionen gegen die aktuellen Novellierungen des Bundessozialhilfegesetzes
und des Arbeitsförderungsgesetzes schlossen sich an. Im Juni 1997 führten
die genannten bundesweiten Organisationen zusammen mit der IG-Metall einen Kongreß
zum Thema "Gegenstrategien zur Niedriglohnrepublik" durch.
Die BAG war zu diesem Zeitpunkt nur noch durch EinelvertreterInnen des Frankfurter
Arbeitslosenzentrums und der ALSO repräsentativ. Das letzte BAG-Treffen
fand im September 1996 statt.
Zwischen dem 14. April und dem 14. Juni 1997 marschierten Erwerbslose aus ganz
Europa in Richtung Amsterdam. Dort fand, zeitgleich zum Regierungsgipfel der
EU-Staaten zur Unterzeichnung des Maastricht II-Abkommens, am 14. Juni eine
europaweite Demonstration gegen Erwerbslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung
und Ausgrenzung statt. Der Marsch, der auf eine Initiative des französischen
Arbeitslosennetzwerk "Action Chomage" zurückging, wurde in Deutschland
von etlichen Erwerbsloseninitiativen und anderen Gruppen aktiv gestaltet und
durchgeführt. Aus diesen Aktivitäten entstanden in verschiedenen Regionen
Deutschlands Euro-Marschgruppen, die auch zu den örtlichen Initiativen
Kontakt suchten, ihren Schwerpunkt aber auf die europäische Vernetzung
legten.
Mit Beginn der bundesweiten Aktionstage im Februar 1998 zeigte sich, das die
bisherige Konzeption der Bundesarbeitsgruppen als strömungsübergreifender
Zusammenschluß zu agieren historisch überholt war. Der Versuch nach
dem 2.Bundeskongreß der Arbeitslosen 1988 über die Bundesarbeitsgruppen
einen übergreifenden Zusammenschluß zu entwickeln war gescheitert.
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